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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#51
(11-11-2020, 10:58)p__ schrieb:
(10-11-2020, 19:14)Badman schrieb: Kann ich gerade nicht. Mir fällt aktuell keine nachvollziehbare und plausible Begründung ein. 

"Zum 1.1. bin arbeitslos, weil ich am X.X.2020 betriebsbedingt gekündigt wurde als direkte Folge eines anhaltenden Geschäftseinbruchs, den meine Branche wegen Covid-19 erlitten hat. Meine weitere Einkommenssituation ist damit höchst volatil und unsicher trotz meiner grossen Bemühungen, so wie meine 200000 anderen auf die Strasse gesetzten Branchenkollegen wieder einen Arbeitsplatz zu bekommen. Eine unbegrenzte Laufzeit einer angeblich freiwilligen Selbstverpflichtung in bereits jetzt nicht mehr zahlbarer fixer Höhe ist damit sachlich unsinnig."

Ein fetter Juristenarsch, der sein Geld immer bekommt egal was dabei kaputtgeht kann das natürlich nicht nachvollziehen. Probieren solltest du jedoch alles.

Danke p__ 

habe das in leicht abgewandelter Form übernommen und der Anwältin per Email gesendet. Mitsamt Kündigungsschreiben und Immatrikulationsbescheinigung (Vollzeit). Reicht das oder muss ich es noch per Postweg versendet damit es da keine Probleme gibt? 

Ich bin euch echt sehr dankbar für die Unterstützung. 

@ Austriake

ich jammere doch nicht. Im Gegenteil, bin mega dankbar für den Input hier.
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#52
(11-11-2020, 12:25)p__ schrieb: Das war nur der Kommentar für hier, nicht das was er an die fetten Juristenärsche schreiben soll :-)

Das weiß ich doch !...War doch nur eine Warnung. Es gab doch auch Kandidaten die losziehen und eine Selbstanzeige machen. Wink
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#53
Stimmt... es gibt auch Keksperten, die sich um Kopf und Kragen reden :-)
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#54
Parallel dazu startet meine Ex übrigens Umgangsvereitelungen.

Sie sagte mir "wenn du nicht mehr zahlst, ist "Name meines Sohnes" krank". Wir haben eine gerichtliche Umgangsvereinbarung über einen Vergleich. alle 14 Tage Freitags nach der Kita bis Sonntag Mittag.

Also sie zieht es knallhart durch und hat keine Angst vor Konsequenzen. Ziemlich lustig, weil sie unseren Sohn auch sonst gerne abschiebt zu ihrer Mutter/Schwester etc.

Natürlich ist mein Sohn nicht krank. Das wissen glaube ich alle beteiligten. Ist für euch auch nix neues, ich weiß. Wollte ich nur mal für die neuen Leser als Randnotiz hinterlassen. Und für die Statistik.
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#55
(11-11-2020, 16:03)Badman schrieb: Sie sagte mir "wenn du nicht mehr zahlst, ist "Name meines Sohnes" krank". 
Hallo Batman,

wenn Du kannst, solltest Du für so etwas immer Beweise sichern (weibl. Zeugen, Whatsapp-Chat, E-Mail, etc.). Munition sammeln für den Ernstfall statt hoffen. Strategisches Vorgehen trägt eher dazu bei, das Schlimmste zu verhindern; deine dadurch veränderte Haltung sendet deutliche Signale an die Gegenseite. Männer sind in deiner Situation viel zu warmherzig, während die W*ibsen schon auf eiskalte Ausbeutung umgestellt haben. Bis wir das dann realisieren, ist die Schlacht meist gelaufen. Betrachte es so, dass Du deinem Kind den Vater erhalten willst, während ALLE ANDEREN (inkl. seiner gottl*sen Mutter) dich höchstens als Nutzvieh ohne eigene Rechte geschweige denn Selbstbestimmung sehen und dich konsequent ENTSORGEN helfen, wenn Du nicht den Wünschen der Mütter entsprichst. Sorry, wenn ich jetzt nur triviales Geschwafel abgesondert habe... Aber das Mindset muss halt stimmen. Viel Erfolg!  Wink

VM Cool
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#56
(11-11-2020, 20:05)Vater Morgana schrieb:
(11-11-2020, 16:03)Badman schrieb: Sie sagte mir "wenn du nicht mehr zahlst, ist "Name meines Sohnes" krank". 
Hallo Batman,

wenn Du kannst, solltest Du für so etwas immer Beweise sichern (weibl. Zeugen, Whatsapp-Chat, E-Mail, etc.). Munition sammeln für den Ernstfall statt hoffen. Strategisches Vorgehen trägt eher dazu bei, das Schlimmste zu verhindern; deine dadurch veränderte Haltung sendet deutliche Signale an die Gegenseite. Männer sind in deiner Situation viel zu warmherzig, während die W*ibsen schon auf eiskalte Ausbeutung umgestellt haben. Bis wir das dann realisieren, ist die Schlacht meist gelaufen. Betrachte es so, dass Du deinem Kind den Vater erhalten willst, während ALLE ANDEREN (inkl. seiner gottl*sen Mutter) dich höchstens als Nutzvieh ohne eigene Rechte geschweige denn Selbstbestimmung sehen und dich konsequent ENTSORGEN helfen, wenn Du nicht den Wünschen der Mütter entsprichst. Sorry, wenn ich jetzt nur triviales Geschwafel abgesondert habe... Aber das Mindset muss halt stimmen. Viel Erfolg!  Wink

VM Cool

War ein privates Gespräch. Bringt aber alles nichts vor dem Amtsgericht, kann ich ein Lied von singen. Daher unnötig. Habe auch nur die "großzügige" Umgangsreglung bekommen, weil meine Ex abgenickt und dafür war. Die Richterin hat paar Stunden die Woche vorgeschlagen. Da braucht man sich keine großen Strategien ausdenken. Entweder man kann faktisch nachweisen, dass die Mutter nach ICD 10 geisteskrank ist und es fahrlässig ist ihr das Kind zu überlassen oder akzeptieren, dass man nichts tun kann. Auf diese Hoffnung braucht niemand hinarbeiten.


Amtsgericht, Jugendamt.. da braucht man gar nicht erst mit sowas ankommen.

Wenn meine Ex die Entfremdung durchziehen will, dann bleibt mir nur die Option zu ejecten und allen hinter mir zu lassen. Das ist mir bewusst und aktuell hat sie keine Angst vor "rechtlichen" Konsequenzen, die unter uns eh ein Witz sind. Wenn sie sich nicht zu dämlich anstellt dann bekommt sie PAS locker über die Bühne. Wird es dann irgendwann bereuen, aber naja, kriegt es hin in diesem Land.
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#57
Wenn du bereits über die notwendige Klarsicht verfügst, wäre ejecten sicherlich der „beste“ Weg. Stemmst du dich gegen die Entfremdung, stehen die Chancen sehr schlecht, zumal die dir schon bekannte Richterin nur zu offensichtlich zur Entfremdungsliga gehört. Schwerer Schritt, doch was tut einem Kind besser? Zwischen den Mühlen zermahlt werden oder „nur“ einseitig zum Vaterfeind geschliffen zu werden?
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#58
(11-11-2020, 20:53)IPAD3000 schrieb: Wenn du bereits über die notwendige Klarsicht verfügst, wäre ejecten sicherlich der „beste“ Weg. Stemmst du dich gegen die Entfremdung, stehen die Chancen sehr schlecht, zumal die dir schon bekannte Richterin nur zu offensichtlich zur Entfremdungsliga gehört. Schwerer Schritt, doch was tut einem Kind besser? Zwischen den Mühlen zermahlt werden oder „nur“ einseitig zum Vaterfeind geschliffen zu werden?

Sehen wir. Mein Ziel ist das Wechselmodell. Alles andere kommt für mich im Zeitraum der nächsten 2 Jahre nicht in Frage, darauf arbeite ich hin. Sie war bis vor paar Wochen nicht abgeneigt. Es ist also theoretisch möglich, weil sie jetzt auch nicht die Übermutter ist, die ihr Leben einem Kind widmet. Ihr geht es um die Kohle, Machtausübung/Dominanz und Rachegelüste. Nicht um unseren Sohn. Wenn ich konsequent bleibe, kommt sie vielleicht selbst an. Und wenn nicht, dann soll sie halt mit der selbsterfüllenden Prophezeihung leben.

Das Kindergeld kann sie gerne behalten, damit es ihr nicht zu sehr weh tut. Können auch über eine Einmalzahlunug diskutieren, bin da offen für Verhandlungen - natürlich rosig verpackt, damit sie sich gut fühlt, weil sie ist ja gar nicht geldgeil usw. 

Also wenn sie es will, kann ich ihr das schon sehr schmackhaft verpacken. Wenn nicht kann sie den Dreck selbst ausbaden und unseren Sohn jedes Wochenende zur Mutter/Schwester abschieben und sich paar Monate in ihrer Opferrolle suhlen bis es irgendwann keinen mehr juckt und die Leute in ihrem Umfeld genervt sein werden von den sich ständig wiederholenden Geschichten über das Arschloch vom Vater.
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#59
Das sie beim Wechselmodell auch dich als Zahlesel aufgibt, weiß sie? Sind ja mitunter deutlich mehr Euros als das Kindergeld. Oder würdest du in dem Fall noch dein Portemonnaie öffnen?
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#60
(11-11-2020, 21:34)IPAD3000 schrieb: Das sie beim Wechselmodell auch dich als Zahlesel aufgibt, weiß sie? Sind ja mitunter deutlich mehr Euros als das Kindergeld. Oder würdest du in dem Fall noch dein Portemonnaie öffnen?

Deshalb ja die Einmahlzahlung auf die wir uns gerne einigen können. Bin bereit bis zu einem mittleren 5 stelligen Betrag zu gehen um mir meinen Sohn und meine Freiheit zu erkaufen. Aufgeteilt über 5 Jahre und über die Hand ohne irgenwelche Verträge. 20% zum Beginn, 30% nach 3 Jahren und die restlichen 50% nach 5 Jahren, dann ist das Wechselmodell etabliert und keiner kann mehr daran rütteln. Dann hängt alles von mir ab. Und glaubt mir, es liegt mir fern sie als Mutter zu entsorgen, im Gegensatz zu ihr. Ich werde immer die Beziehung meines Sohnes zu seiner Mutter fördern, wenn wir diesen Weg einschlagen. Sie kann eigentlich nur gewinnen, erkennt das offensichtlich aber noch nicht.

Wenn wir von 40k steuerfrei reden über 5 Jahren. Dann bekommt sie 333 Euro im Monat über 10 Jahren als Entschädigung (ich zahle mein Lehrgeld, ist ok). Dazu noch das Kindergeld, hat mehr Zeit sich ihrem Leben und einem neuen Partner/Familie zu widmen. Ich habe meinen Sohn und meine Freiheit. Mein Sohn beide Elternteile und alle sind glücklich. Wenn Rache, Gerichtsverfahren und Kindesentfremdung als Option gewählt wird, dann bekommt sie das Mindeste, der Junge wächst ohne Vater auf und alle haben verloren.. sie hat die Wahl.
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#61
Okay, das Liebe gegen Geld-Prinzip also. Es ist dein Geldbeutel, wenn der überläuft und sie widererwarten nicht zugreifen sollte, schick ich dir gern meine Kontoverbindung. Im Gegenzug schick ich dir zu jedem Festtag ganz viel Liebe in Form einer Grußkarte Big Grin

Aber mal im Ernst: Wie weit sind wir inzwischen gesunken...?
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#62
(11-11-2020, 21:53)IPAD3000 schrieb: Okay, das Liebe gegen Geld-Prinzip also. Es ist dein Geldbeutel, wenn der überläuft und sie widererwarten nicht zugreifen sollte, schick ich dir gern meine Kontoverbindung. Im Gegenzug schick ich dir zu jedem Festtag ganz viel Liebe in Form einer Grußkarte Big Grin

Aber mal im Ernst: Wie weit sind wir inzwischen gesunken...?

Ich denke das nennt man Friss oder stirb. Schadensminimierung jenseits jeglicher Moral. Ich scheiß auf Moral und den Unrechtsstaat. Das Geld bekomme ich zusammen und noch mehr, allerdings nicht für den Unterhalt für die manipulative *hust* ähm wunderbare Ex, das ist ja eh klar Wink
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#63
Vorsicht vor Geldangeboten. Der Zeitpunkt und die Situation ist für so was enorm wichtig. Zu Beginn der Trennungszeit ist montäre Konzilianz meistens sehr schlecht. Geistig stellt sich die Ex dann schon auf fettes Geld ein und das ist dann das Maßstab für die kommenden Jahre.

Am besten erst komplett aushungern. Wer immer ein volles Glas serviert, kriegt Ärger, Druck und Anschisse wenn es nur noch dreiviertelvoll ist. Wer gar nichts oder nur einen Fingerbreit serviert, bekommt die Füsse geküsst, wenn es dann mal halbvoll ist.
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#64
(11-11-2020, 22:01)p__ schrieb: Vorsicht vor Geldangeboten. Der Zeitpunkt und die Situation ist für so was enorm wichtig. Zu Beginn der Trennungszeit ist montäre Konzilianz meistens sehr schlecht. Geistig stellt sich die Ex dann schon auf fettes Geld ein und das ist dann das Maßstab für die kommenden Jahre.

Am besten erst komplett aushungern. Wer immer ein volles Glas serviert, kriegt Ärger, Druck und Anschisse wenn es nur noch dreiviertelvoll ist. Wer gar nichts oder nur einen Fingerbreit serviert, bekommt die Füsse geküsst, wenn es dann mal halbvoll ist.

Leider sehr nah an der Realität. Habe ich auch schon in der Abwägung, kann ihr da null vertrauen dass sie sich an die Vereinbarung hält und nicht schon nach der ersten Zahlung das Wechselmodel torpedieren würde :/

Deshalb ja die aufgeteilten Zahlungen über viele Jahre. Auf was anderes würde ich mich gar nicht einlassen. Vllt. sollte man mit 10% starten, wenn's soweit ist. Wäre ja immerhin mehr als sie Unterhalt bekommen würde im ersten Jahr.

Meine Zuversicht ist ja auch irgendwo, dass ein potenzieller Neuer im Schwarz-Modus landet und das neue Feindbild einnimmt und ich wieder weiß (gut) bin.
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#65
Wenn du Geld scheißt, bevor sie dich zum Stuhlgang geführt hat, wird sie dankend einen Anlauf auf Stufe 10 oder größer der DDT nehmen. Und mit vielleicht einem Zeugen, oder dein Angebot gar in Schriftform, wirst du fiktiv in den Himmel getrieben, bis dein Geld nicht mehr deines ist. Ich hab ja keine Ahnung, wie alt dein Kind ist, aber rechne mit bis zu 20 Jahren monatliche Schröpfung im Namen des Kindes. Soviel kannst du auch mit einem fünfstelligen Betrag nicht im Voraus aufwiegen. Saugefährlich dein Vorhaben.
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#66
(12-11-2020, 00:35)IPAD3000 schrieb: Wenn du Geld scheißt, bevor sie dich zum Stuhlgang geführt hat, wird sie dankend einen Anlauf auf Stufe 10 oder größer der DDT nehmen. Und mit vielleicht einem Zeugen, oder dein Angebot gar in Schriftform, wirst du fiktiv in den Himmel getrieben, bis dein Geld nicht mehr deines ist. Ich hab ja keine Ahnung, wie alt dein Kind ist, aber rechne mit bis zu 20 Jahren monatliche Schröpfung im Namen des Kindes. Soviel kannst du auch mit einem fünfstelligen Betrag nicht im Voraus aufwiegen. Saugefährlich dein Vorhaben.

Wer sagt denn dass es mein Geld ist Wink
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#67
Das nächste Problem ist, das du trotz "Einmalzahlung" jederzeit zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden kannst. Dann zahlst Du quasi doppelt. Vorsicht!
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#68
(12-11-2020, 01:18)Badman schrieb:
(12-11-2020, 00:35)IPAD3000 schrieb: Wenn du Geld scheißt, bevor sie dich zum Stuhlgang geführt hat, wird sie dankend einen Anlauf auf Stufe 10 oder größer der DDT nehmen. Und mit vielleicht einem Zeugen, oder dein Angebot gar in Schriftform, wirst du fiktiv in den Himmel getrieben, bis dein Geld nicht mehr deines ist. Ich hab ja keine Ahnung, wie alt dein Kind ist, aber rechne mit bis zu 20 Jahren monatliche Schröpfung im Namen des Kindes. Soviel kannst du auch mit einem fünfstelligen Betrag nicht im Voraus aufwiegen. Saugefährlich dein Vorhaben.

Wer sagt denn dass es mein Geld ist Wink

Achso, du warst das also mit der Kernbohrung im Hauptzollamt ... verstehe Big Grin
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#69
(11-11-2020, 22:03)Badman schrieb: Leider sehr nah an der Realität. Habe ich auch schon in der Abwägung, kann ihr da null vertrauen dass sie sich an die Vereinbarung hält und nicht schon nach der ersten Zahlung das Wechselmodel torpedieren würde :/

Und mit dieser Person willst du finanzielle Vereinbarungen treffen und auf Jahre hinaus gerichtete Deals schliessen?
Wenn Du vorher weißt, daß sie sich nicht daran halten wird?

So ein Vorhaben ist, diplomatisch ausgedrückt, schon sehr mutig.......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#70
Hallo allerseits,

Update:

nach dem ich der Anwältin von ihr nun meine Kündigung eingereicht habe und erklärt habe, dass ich mich äußerst ungerne selbstverpflichten möchte in der jetzigen Situation, kam ein Schreiben (siehe Anhang) mit folgendem Inhalt:

https://i.ibb.co/G72rS0L/F0-D8-C2-EC-371...-F0231.jpg

https://i.ibb.co/T4FM83v/FC45-F90-C-123-...AD55-A.jpg

Ein Fristverlängerung für die Urkunde gab es jetzt bis Mitte Dezember. In wieweit komme ich da durch mit der Befristung auf 2 Jahre (von mir aus dynamisch)? Spiele auch mit dem Gedanken mir einen Anwalt zu holen. Oder ist es aktuell Geldverschwendung, was meint ihr?

Kind konnte ich logischerweise "aufgrund einer Krankheit ohne Attest "dieses Wochenende wieder nicht mitnehmen.
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#71
Standardantwort und nicht mal gut formuliert. Tituliere Stufe 1, wenn du nach Abzug des Kindesunterhalts bei unter 1400 EUR liegst. Das ist der Bedarfskontrollbetrag. Berechnungsgrundlage ist dein Arbeitslosengeld. 5% berufsbedingte Aufwendungen kannst du da natürlich nicht abziehen.

Die 1400 EUR sind der Bedarfskontrollbetrag der Düsseldorfer Tabelle. Wird der unterschritten, ist herabzustufen. Mach den Titel, schicke ihn dorthin mit einem einzelnen Satz: Da der Bedarfskontrollbetrag meiner Einkommensgruppe unterschritten wurde, war die Einstufung in Gruppe 1 vorzunehmen.

Kind sehen, ja. Wenn die Person, die sich Mutter nennt nicht mehr zugesteht, dann vergiss es. In der überwiegenden Zahl der Fälle ist gegen den Willen der sogenantnen Mutter überhaupt nichts zu machen. Es wird nur teuer und zerstörerisch für dich selbst.
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#72
Ich vermute dass ich ca. 1200 Euro Arbeitslosengeld bekommen werde.

Also den Anwalt kann ich mir sparen, gehe zu einem Notar und lasse Stufe 1. der Düsseldorfer Tabelle fix für zwei Jahre titulieren? Und wenn sie klagt, dann zahlt sie ihre Anwältin selber und wenn sie verliert, dann zahlt sie meinen Anwalt mit? Was genau wären realistische Szenarien bei diesem Vorgehen? Könntest du das einschätzen, p__?
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#73
Bei 1200 EUR bist du Mangelfall, Selbstbehalt 960 EUR, Mindestunterhalt aber >240 EUR (ja nach Kindesalter). Aber bis 31.12. ist dein Einkommen ja noch höher. Rechnen wir also ab 1. Januar. Aber: Ab 1. Januar fette Erhöhung Unterhalt, aber vermutlich auch Erhöhung Selbstbehalt. Nochmal: Dann bist du erst recht Mangelfall. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt trotzdem. Vor Gericht wirst du ziemlich sicher zu Mindesunterhalt verknackt. Mehr arbeiten, mehr bewerben und so.

Vor Gericht zahlt meistens der, der verliert. Auch Prozentual. Verlierst du mehr, zahlst du auch mehr.
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#74
Naja wurde ja zum 23.11. gekündigt. Dementsprechend ab dem 24.11. arbeitslos.

Mindestunterhalt bin ich ja bereit zu zahlen und mache ich ja auch schon durchgehend, auch ohne Titel (267 Euro überweise ich ihr). Wieso sollte in dem Fall eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vorliegen? Also wenn doch der gesetzliche Mindestunterhalt gewährleistet wird, dann darf ich ja wohl machen was ich will oder etwa nicht?

Weiß gar nicht wieso die von mir Stufe 2. fodern. Habe keine Berechnungen oder sonstiges von der Anwältin vorliegen. Die schreibt einfach: aja, dann halt 105% titulieren und überweisen. So ein bisschen Begründung wäre halt auch nicht verkehrt um nachzuvollziehen weshalb.
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#75
Warum klaut ein Dieb? Warum fordert ein Anwalt irgendwas, Hauptsache viel?
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit siehe §1603 BGB. Der unterliegst du, wen du den Mindestunterhalt nicht zahlen kannst und de facto in noch weiteren Szenarien, z.B. bei Einkommensrückgängen.
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