08-12-2020, 00:06
Hallo zusammen,
von mir wird Kindesunterhalt für die Vergangenheit gefordert. Dazu soll ich über einen längeren Vergangenheits-Zeitraum Auskunft erteilen, wie in diesem Zeitraum mein Einkommen war.
Kann mir jemand in Grundzügen sagen, inwieweit das statthaft ist? Zum Thema Verwirkung gab es ja meines Wissens eine Rechtsprechungsänderung des BGH zulasten der Unterhaltsschuldner, wonach von Verwirkung, weil der Unterhalt über einen längeren Zeitraum nicht geltend gemacht wurde, bzw. die Auskunft nicht eingeklagt wurde, nur bei Hinzuzteten weiterer Umstände, also nicht allein aufgrund des Zeitmoments, auszugehen ist.
Die Kindesmutter schreibt sinngemäß: Ich habe damals (Zeitpunkt X) für die vorangegangenen 12 Monate (also bis zu X - 12 Monate) schon eine Auskunft haben wollen, und du hast sie nicht erteilt. Also erteilst du mir jetzt eine Auskunft vom Zeitpunkt X - 12 Monate bis einschließlich heute, und wir berechnen neu, was in diesem Zeitraum an Kindesunterhalt zu zahlen gewesen wäre.
Insgesamt kommen so deutlich über 2 Jahre zusammen, für die sich die KM nun eine Nachforderung aufgespart hat. Wo sind hier die zeitlichen Grenzen, und wie würdet ihr das handhaben?
Danke & Gruß
Harry
von mir wird Kindesunterhalt für die Vergangenheit gefordert. Dazu soll ich über einen längeren Vergangenheits-Zeitraum Auskunft erteilen, wie in diesem Zeitraum mein Einkommen war.
Kann mir jemand in Grundzügen sagen, inwieweit das statthaft ist? Zum Thema Verwirkung gab es ja meines Wissens eine Rechtsprechungsänderung des BGH zulasten der Unterhaltsschuldner, wonach von Verwirkung, weil der Unterhalt über einen längeren Zeitraum nicht geltend gemacht wurde, bzw. die Auskunft nicht eingeklagt wurde, nur bei Hinzuzteten weiterer Umstände, also nicht allein aufgrund des Zeitmoments, auszugehen ist.
Die Kindesmutter schreibt sinngemäß: Ich habe damals (Zeitpunkt X) für die vorangegangenen 12 Monate (also bis zu X - 12 Monate) schon eine Auskunft haben wollen, und du hast sie nicht erteilt. Also erteilst du mir jetzt eine Auskunft vom Zeitpunkt X - 12 Monate bis einschließlich heute, und wir berechnen neu, was in diesem Zeitraum an Kindesunterhalt zu zahlen gewesen wäre.
Insgesamt kommen so deutlich über 2 Jahre zusammen, für die sich die KM nun eine Nachforderung aufgespart hat. Wo sind hier die zeitlichen Grenzen, und wie würdet ihr das handhaben?
Danke & Gruß
Harry