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Schonvermögen Wohneigentum
#1
Hei,
habe mehrfach auf webseiten von Anwaltskanzleien gelesen das es möglich wäre, das man selbstbewohntes Wohneigentum als Schonvermögen angerechnet bekommt.
Ich besitze ca. 1 drittel eines Hauses das ich mit meiner Partnerin gekauft habe. Sie besitzt die anderen beiden Drittel.
Ich befuerchte das ich gezwungen werden könnte, im Sinne Restloser Vermögensverwertung, mein Drittel fluessig zu machen, in irgendeine Mietbude umzuziehen und aus dem "Vermögen" des erzwungenen verkaufs( z.B. an meine Partnerin die ihre Schulden bei der Bank so betraechtlich erhöhen muesste) existierende Unterhaltsschulden und laufenden Unterhalt über die Jahre bestreiten soll... ( Bin Einkommens technisch nicht Leistungsfaehig).
Oder- sind die Erfahrungen so (da soll es Urteile geben die wohl kaum präzedenz besitzen) das selbst bewohntes Wohneigentum als Schonvermögen angerechnet wird?

Nächste Frage. Ich habe im Juli 2015 Unterhaltszahlungen eingestellt, drei, vier Monate dannach die üblichen Aufforderung der UHVKasse bekommen. Nicht beantwortet und dann bis November 2020 nichts mehr gehört.
Da von einer anderen UHV Kasse, die mich annehmen laesst das KM und Kind in den dortigen Zustaendigkeitsbereich verzogen sind.
Es worden Ansprüche ab Juni 2020 geltend gemacht.
Sind die Ansprüche zwischen zwischen Ende 2015 und Juni 2020 wo ich nichts mehr gehört habe verjährt?

Ich habe eine gerichtliche Umgangsvereinbarung in der auch steht das die Fahrt/ Unterkunftskosten der Reise um Umgänge wahrzunehmen geteilt werden. Obwohl ja laut BRD Rechtssprechung allein der UMgangsberechtigte alle Kosten zu tragen hat...
In meinem Fall sind das alleine fuer den Hinweg zum Kind ca.950 kilometer ....
Ich wuerde die Reisekosten- um Umgang wahr nehmen zu koennen gern Abzugsfaehig in Bezug auf die Unterhaltsberechnung machen.
Allerdings ist die Realität das ich wegen der Boykotthaltung bzw. Umgangsverweigerung der KM Umgänge seit 2014/2015 nicht mehr wahrnehmen konnte. Habe aber nie auf mein Recht verzichtet und darauf nachweislich gedrungen. Und werde nochmal alles versuchen um das, und wenn es nur eine Stunde Umgang bedeutet, das kuenftig durchzusetzen.
Sind die Kosten die Umgangsvorraussetzende Reise angehen in jedem Fall bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen?
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#2
(30-12-2020, 15:08)Dassault schrieb: Sind die Kosten die Umgangsvorraussetzende Reise angehen in jedem Fall bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen?

NEIN
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#3
(30-12-2020, 15:53)Zahlesel_RUS schrieb:
(30-12-2020, 15:08)Dassault schrieb: Sind die Kosten die Umgangsvorraussetzende Reise angehen in jedem Fall bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen?

NEIN

wie erklaert sich dann das?

https://www.scheidung-online.de/scheidun...ngskosten/
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#4
Du hast keinen geregelten Umgang und ich glaube nicht, dass du ihn haben wirst.
Wenn du das Erste hast werde ich gern sehen wie du deine Reisen anrechnen lässt.

Bei einem braven Unterhaltszahler könnte es klappen, aber bei dir sehe ich schwarz.
5 Jahren kein Umgang und warum soll es so viele Jahre später auf ein Mal klappen?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#5
Sollen die mal versuchen, Dein Drittel in Geld umzuwandeln. Wird vielleicht auch ein gegn. Rechtsanwalt in den Kram in den Raum werfen. Deine Ex-Frau wird sich "freuen". Sie wird kaum Interesse haben, ihre Kredite zu erhöhen und dann ist da noch die Frage, ob die Bank mit spielt. Viele Unbekannte in der Sache...
In einem Unterhaltsverfahren wird es drauf ankommen, ob Du als Mangelfall durch gehst. So lange sich niemand rührt, solltest Du von Dir aus gar nichts machen.
Will man Deinen Anteil am Haus zu Geld machen, gibt es nur die Teilungsversteigerung, wenn Du Dich weigerst. Oder man würde sich anderweitig einig. Ansonsten bleibt die Kiste wie sie ist.

Bei UHV gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist. 2015 und 2016 sind verjährt. 2017 am 01.01.2021. Auf die Verjährung gehen die nicht automatisch ein. Das muss man selbst tun und Einrede der Verjährung stellen, wenn die Forderung kommt. Wenn die jetzt erst ab 2020 berechnen, kann das zwei Gründe haben:

1. Da pennt einer
2. Aus irgendwelchen Gründen gilst Du dort schon für diese Zeit als nicht leistungsfähig.

Bezüglich der neuen Forderung ab 2020 kannst Du evtl. auch anzeigen, Du seist nicht leistungsfähig. Wenn es denn der Fall ist... Dafür fehlen ein paar Details
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#6
Ein Schonvermögen gibt es im Unterhaltsrecht nur beim Elternunterhalt, wenn du also an deine Eltern Unterhalt zahlen musst. Ansonsten nur beim ALG 2 und der Sozialhilfe.
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#7
(30-12-2020, 18:14)p__ schrieb: Ein Schonvermögen gibt es im Unterhaltsrecht nur beim Elternunterhalt, wenn du also an deine Eltern Unterhalt zahlen musst. Ansonsten nur beim ALG 2 und der Sozialhilfe.
Ich lese z.B. hier, das es unter gewissen Umständen schon so etwas gibt. Leider lässt sich betreffendes nicht im Text markieren
https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/k...vermoegen/
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#8
Im Bezug auf Kindesunterhalt stimmt das nicht. Da hat der Anwalt unrecht.

Es gibt noch Möglichkeiten, private Altersvorsorge bis zum Grenzbetrag zu betreiben. Wie die genau aussieht, das ist sehr weit gefasst, das können auch Immobilien sein. Das bereinigt das Brotteinkommen, gilt aber nur, solange kein Mangelfall herrscht. Im Mangelfall kannste alles vergessen, einfach alles.
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