04-01-2021, 20:06
Hallo Forumsmitglieder,
kurz gehalten: Aktuell befinde ich mich in einer beruflichen Transformationsphase. Da ich mir bereits ein Bein (Kindesunterhalt, Kind Alterstufe 1, basierend auf Angestelltengehalt) gestellt habe, wollte ich in diesem Forum nach Erfahrungen bzgl. einer Gesellschaftsgründung (DE/EU/Drittland) erkundigen. Derzeit beschäftigt mich eine Gesellschaftsgründung mit einem Geschäftspartner (Nationalität Geschäftspartner: EU-Land) und den Fragen in welchem Land wir diese gründen und mit welchen Anteilsverhältnissen. Aktuell bietet sich in meinem Berufsfeld sehr viel Potenzial, darum die Überlegung mit der Gesellschaft - mit dem Wohnort/Gründungsort bin ich nicht an DE/EU gebunden, weiß aber die Infrastruktur hier zu schätzen - daher vorerst EU > Ausland (z.B. Russland/Südamerika/Kanada), später könnte ich mir gut Ausland > EU vorstellen.
A] Welche Folgen (positive wie negative) hätte eine GmbH Gründung in DE für zukünftige Unterhaltszahlungen, wenn die Anteile zu 49% auf meiner Person liegen und ich somit keine Verfügungsgewalt über die Gewinnausschüttung hätte? Werden ernsthaft bei einem Kindesunterhalt (Einstufung 3-5) Seitens des JA Bilanzen von der GmbH eingefordert? Das wäre gegenüber meinem Geschäftspartner ganz schön wahnwitzig. Nach Web-Quellen droht mir bei 51% Anteil sogar ein fiktives Einkommen - bei einem Kindesunterhalt, sofern die Mutter klagt, wenn ich nicht mehr zahlen will?!
B] Gründe ich eine Ltd., wonach ein Abschluss im Ausland (z.B. Irland) fällig wäre, würde dieser ausländische Abschluss ebenfalls eingefordert werden? Wäre die Gesellschaft in Russland und der Abschluss in kyrilischer Sprache, freut sich das JA bestimmt - gibt es hier Erfahrungen? Wird hier ein Dolmetscher oder Übersetzer eingestellt?
C] Gründung einer Gesellschaft in einem EU-Land - gibt es hier Tipps bzgl. Anteilsverhätnissen, Abschluss, Vorlage der Unterlagen, Ausschüttung von Gewinnen, Kapitalrücklage (z.B. Investition in Wertpapiere statt Ausschüttung)? Gründung einer Gesellschaft außerhalb der EU - Vor- & Nachteile gegenüber dem Unterhalt?
D] In welchem Land lohnt sich nicht nur steuerlich, sondern insbesondere aufgrund der Unterhaltssituation eine Gründung vermehrt? Russland? Südamerika? Oder doch EU - Slowakei (Selbständige können hier €20k pauschal an Kosten ansetzen!)? Polen? Spanien?
E] Werden Holding Strukturen von Jugendämtern durchdrungen? Werden ausländische Holding Strukturen auseinander genommen?
F] Verwendung von Verwandten als Anteilseigner - Option 1: kein Anteil liegt bei mir; Option 2: kleinerer Anteil <20% auf meiner Person, Rest Verwandten? - Ich zahle mir ein realistisches und gutes Angestelltengehalt, der Rest fließt über Verwandte in Bar zu mir.
G] Sind Arbeitsnehmerzuschüsse wie Wohngeld, Verpflegungszuschuss, Altersvorsorge, Dienstwagen, Diensthandy etc. nicht auf den Lohnzetteln oder der Steuer aufgeführt (z.B. bei einer im Ausland gegründeten Gesellschaft), dürfte das auch nicht aufschlagen?
H] Besonders hilfreich wäre es natürlich, viel von der Gesellschaft zahlen zu lassen: Dienstwagen, Handy, Notebook, Wertmarken, Tankgutscheine, Sonstige Gutscheine, Geschäftsreise mit Urlaub verknüpfen, Freundin/Freund mit Aufträgen versorgen/geringfügig einstellen. Existieren hier Zwickmühlen, auf die man achten sollte?
Ich bin mir sicher, dass ich die ein oder andere Frage eher einem Steuerberater stellen sollte - dennoch ist dieses Thema hier im Forum noch nicht groß diskutiert worden. Und nein, ich plane weder Kind 2 noch eine Ehe, insofern schaukel ich weiter mit diesem kleinen Unfall durchs Leben und möchte auch beruflich nicht allzu sehr eingeschnitten werden.
Gerne könnt ihr mich auch über eine private Nachricht mit Ideen füttern, wenn die Inhalte nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
Danke euch, der Unternehmer.
kurz gehalten: Aktuell befinde ich mich in einer beruflichen Transformationsphase. Da ich mir bereits ein Bein (Kindesunterhalt, Kind Alterstufe 1, basierend auf Angestelltengehalt) gestellt habe, wollte ich in diesem Forum nach Erfahrungen bzgl. einer Gesellschaftsgründung (DE/EU/Drittland) erkundigen. Derzeit beschäftigt mich eine Gesellschaftsgründung mit einem Geschäftspartner (Nationalität Geschäftspartner: EU-Land) und den Fragen in welchem Land wir diese gründen und mit welchen Anteilsverhältnissen. Aktuell bietet sich in meinem Berufsfeld sehr viel Potenzial, darum die Überlegung mit der Gesellschaft - mit dem Wohnort/Gründungsort bin ich nicht an DE/EU gebunden, weiß aber die Infrastruktur hier zu schätzen - daher vorerst EU > Ausland (z.B. Russland/Südamerika/Kanada), später könnte ich mir gut Ausland > EU vorstellen.
A] Welche Folgen (positive wie negative) hätte eine GmbH Gründung in DE für zukünftige Unterhaltszahlungen, wenn die Anteile zu 49% auf meiner Person liegen und ich somit keine Verfügungsgewalt über die Gewinnausschüttung hätte? Werden ernsthaft bei einem Kindesunterhalt (Einstufung 3-5) Seitens des JA Bilanzen von der GmbH eingefordert? Das wäre gegenüber meinem Geschäftspartner ganz schön wahnwitzig. Nach Web-Quellen droht mir bei 51% Anteil sogar ein fiktives Einkommen - bei einem Kindesunterhalt, sofern die Mutter klagt, wenn ich nicht mehr zahlen will?!
B] Gründe ich eine Ltd., wonach ein Abschluss im Ausland (z.B. Irland) fällig wäre, würde dieser ausländische Abschluss ebenfalls eingefordert werden? Wäre die Gesellschaft in Russland und der Abschluss in kyrilischer Sprache, freut sich das JA bestimmt - gibt es hier Erfahrungen? Wird hier ein Dolmetscher oder Übersetzer eingestellt?
C] Gründung einer Gesellschaft in einem EU-Land - gibt es hier Tipps bzgl. Anteilsverhätnissen, Abschluss, Vorlage der Unterlagen, Ausschüttung von Gewinnen, Kapitalrücklage (z.B. Investition in Wertpapiere statt Ausschüttung)? Gründung einer Gesellschaft außerhalb der EU - Vor- & Nachteile gegenüber dem Unterhalt?
D] In welchem Land lohnt sich nicht nur steuerlich, sondern insbesondere aufgrund der Unterhaltssituation eine Gründung vermehrt? Russland? Südamerika? Oder doch EU - Slowakei (Selbständige können hier €20k pauschal an Kosten ansetzen!)? Polen? Spanien?
E] Werden Holding Strukturen von Jugendämtern durchdrungen? Werden ausländische Holding Strukturen auseinander genommen?
F] Verwendung von Verwandten als Anteilseigner - Option 1: kein Anteil liegt bei mir; Option 2: kleinerer Anteil <20% auf meiner Person, Rest Verwandten? - Ich zahle mir ein realistisches und gutes Angestelltengehalt, der Rest fließt über Verwandte in Bar zu mir.
G] Sind Arbeitsnehmerzuschüsse wie Wohngeld, Verpflegungszuschuss, Altersvorsorge, Dienstwagen, Diensthandy etc. nicht auf den Lohnzetteln oder der Steuer aufgeführt (z.B. bei einer im Ausland gegründeten Gesellschaft), dürfte das auch nicht aufschlagen?
H] Besonders hilfreich wäre es natürlich, viel von der Gesellschaft zahlen zu lassen: Dienstwagen, Handy, Notebook, Wertmarken, Tankgutscheine, Sonstige Gutscheine, Geschäftsreise mit Urlaub verknüpfen, Freundin/Freund mit Aufträgen versorgen/geringfügig einstellen. Existieren hier Zwickmühlen, auf die man achten sollte?
Ich bin mir sicher, dass ich die ein oder andere Frage eher einem Steuerberater stellen sollte - dennoch ist dieses Thema hier im Forum noch nicht groß diskutiert worden. Und nein, ich plane weder Kind 2 noch eine Ehe, insofern schaukel ich weiter mit diesem kleinen Unfall durchs Leben und möchte auch beruflich nicht allzu sehr eingeschnitten werden.
Gerne könnt ihr mich auch über eine private Nachricht mit Ideen füttern, wenn die Inhalte nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
Danke euch, der Unternehmer.