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11-01-2021, 16:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-01-2021, 16:22 von Splash.)
Hallo!
Ich habe eine Frage, darf ich als Unterhaltsschuldner eine Berufsausbildung, Umschulung (als erste Berufsausbildung) etc. machen? Oder wird es vom JA blockiert? Sammeln sich die Schulden bei einer Ausbildung auf?
Zur Info: ich habe keinen Berufsabschluss, nur Mittlere Reife, war lange bei einer Firma beschäftigt, durch Corona arbeitslos geworden, den Unterhaltstitel gibts es nicht.
Auf trennungsfaq habe ich folgendes gefunden, siehe siehe unten.
Gilt das nur für ein Studium??
Und das:
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Ich nehme an, da du dich als Unterhaltsschuldner bezeichnest, dass du derzeit keinen Unterhalt zahlst.
Da auch kein Titel existiert, kannst du prinzipiell machen was du willst - Studium, Erstausbildung, Weiterbildung - was immer dir beliebt.
Schwierig, genaueres zu sagen, ohne Details zu kennen. Bist du Vater eines Kindes und dem Kind gegenüber unetrhaltspflichtig? Wenn ja, warum zahlst du keinen Unterhalt? Mutter will keinen, Jugendamt will auch nichts, oder was ist der Hintergrund?
Oder handelt es sich um eine Ex-Ehefrau, die Unterhalt haben möchte aber keinen bekommt?
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(11-01-2021, 16:19)Splash schrieb: Ich habe eine Frage, darf ich als Unterhaltsschuldner eine Berufsausbildung, Umschulung (als erste Berufsausbildung) etc. machen?
Als ERSTE Berufsausbildung darfst Du eine Umschulung gerne machen...sonst bist du nicht Leistungsfähig !
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-01-2021, 16:57 von Splash.)
(11-01-2021, 16:32)Austriake schrieb: Ich nehme an, da du dich als Unterhaltsschuldner bezeichnest, dass du derzeit keinen Unterhalt zahlst.
Da auch kein Titel existiert, kannst du prinzipiell machen was du willst - Studium, Erstausbildung, Weiterbildung - was immer dir beliebt.
Schwierig, genaueres zu sagen, ohne Details zu kennen. Bist du Vater eines Kindes und dem Kind gegenüber unetrhaltspflichtig? Wenn ja, warum zahlst du keinen Unterhalt? Mutter will keinen, Jugendamt will auch nichts, oder was ist der Hintergrund?
Oder handelt es sich um eine Ex-Ehefrau, die Unterhalt haben möchte aber keinen bekommt?
Nein-nein, ich habe immer brav den Unterhalt gezahlt, fast 4 Jahre, nur ab dem 01.01.2021 bin ich ALG1 Empfänger. Mit diesem Geld kann ich nur 1/3 vom Unterhaltsvorschuss zahlen.
Bis jetzt keine Unterhaltsschulden gehabt, ich vermute, jetzt in ALG1 sammeln sich die Schulden auf.
Der Begriff Unterhaltsschuldner kommt aus irgendeinem Internetartikel, man könnte mich auch als Unterhaltsverpflichteter bezeichnen.
Ich habe die EX informiert, das ich ab dem 01.01.21 arbeitslos bin, damit sie es beim JA meldet und UHV beantragt.
(11-01-2021, 16:33)Arminius schrieb: (11-01-2021, 16:19)Splash schrieb: Ich habe eine Frage, darf ich als Unterhaltsschuldner eine Berufsausbildung, Umschulung (als erste Berufsausbildung) etc. machen?
Als ERSTE Berufsausbildung darfst Du eine Umschulung gerne machen...sonst bist du nicht Leistungsfähig !
Danke für die Antwort.
Sammeln sich die Schulden in der Zeit der Umschulung (Ausbildung) auf?
Gibt es gesetzliche Grundlage, für die Argumentation mit dem JA, dass ich als Unterhaltsverpflichteter ein Recht auf Bildung habe??
Ich habe mir auch vorgestellt, eine Berufsausbildung zu machen, da in den Coronazeiten sehr viele arbeitslos sind und die Arbeitsagentur nicht unbedingt jedem eine Umschulung bewilligt. Ich bin aber nicht gerade jung, leicht über 40 J. ?
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(11-01-2021, 16:45)Splash schrieb: Sammeln sich die Schulden in der Zeit der Umschulung (Ausbildung) auf?
Gibt es gesetzliche Grundlage, für die Argumentation mit dem JA, dass ich als Unterhaltsverpflichteter ein Recht auf Bildung habe??
Ich habe mir auch vorgestellt, eine Berufsausbildung zu machen, da in den Coronazeiten sehr viele arbeitslos sind und die Arbeitsagentur nicht unbedingt jedem eine Umschulung bewilligt. Ich bin aber nicht gerade jung, leicht über 40 J. ?
Nein wenn Du keinen Titel hast laufen KEINE Schulden auf...Du bist nicht Leistungsfähig und möchtest selbstverständlich diese Situation abändern und machst deswegen die Umschulung !
Du hast kein Recht auf Bildung sondern auf eine Erst Ausbildung...und wenn Du 50 wärst spielt keine Rolle.
Aber daran denke NUR eine Erstausbildung = Studium ODER Berufsausbildung....Hast Du eine Ausbildung sieht die Welt schon anders aus...
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Wobei das „wenn kein Titel besteht“ auch noch kommen kann. Entweder wird ein Titel für zukünftigen Unterhalt „installiert“, oder - falls du bereits zur Auskunft deiner Einkünfte aufgefordert worden bist - rückwirkend ab dem Kalendermonat, wo du aufgefordert wurdest.
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(11-01-2021, 18:59)IPAD3000 schrieb: Wobei das „wenn kein Titel besteht“ auch noch kommen kann. Entweder wird ein Titel für zukünftigen Unterhalt „installiert“, oder - falls du bereits zur Auskunft deiner Einkünfte aufgefordert worden bist - rückwirkend ab dem Kalendermonat, wo du aufgefordert wurdest.
Hm.. das heißt, wenn ich jetzt ab Januar ALG1 (1160€) bekomme, dann wird man mich titulieren mit diesem "Einkommen"? Theoretisch kann ich 200€ zahlen, deswegen habe ich die EX informiert, damit JA alles für aktuelle Leistungsfähigkeit berechnet.
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Ich will dir nicht den Mut nehmen, aber wahrscheinlicher ist das Einkommen was du theoretisch verdienen könntest. Fiktiv halt.
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Arbeitslosigkeit wird von dieser Justiz als vorübergehender Zustand definiert, und Arbeitslosigkeit mindert die Unterhaltsverpflichtung NICHT!
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(11-01-2021, 16:19)Splash schrieb: Ich habe eine Frage, darf ich als Unterhaltsschuldner eine Berufsausbildung, Umschulung (als erste Berufsausbildung) etc. machen? Oder wird es vom JA blockiert? Sammeln sich die Schulden bei einer Ausbildung auf?
Meiner Meinung nach solltest Du zuallererst mit der Mutter über die Situation sprechen.
Wenn es bisher keinen Titel gibt (wie alt ist das Kind?), so scheint die Mutter keine Hardcore-Unterhaltserzwingerin zu sein und ist vielleicht bereit, Dir in Deiner Sitiuation entgegenzukommen (solche Mütter gibt es hin- und wieder tatsächlich).
Vielleicht daß Du jetzt nur einen geringeren Unterhalt zahlst und versprichst, ihn ihr später nachzuzahlen. Oder was auch immer.
Solange eine halbwegs vernünftige Vereinbarung mit der Mutter möglich ist, kann ich nur dringend davor abraten, Jugendämter etc. einzubeziehen.
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(12-01-2021, 12:43)Simon ii schrieb: (11-01-2021, 16:19)Splash schrieb: Ich habe eine Frage, darf ich als Unterhaltsschuldner eine Berufsausbildung, Umschulung (als erste Berufsausbildung) etc. machen? Oder wird es vom JA blockiert? Sammeln sich die Schulden bei einer Ausbildung auf?
Meiner Meinung nach solltest Du zuallererst mit der Mutter über die Situation sprechen.
Wenn es bisher keinen Titel gibt (wie alt ist das Kind?), so scheint die Mutter keine Hardcore-Unterhaltserzwingerin zu sein und ist vielleicht bereit, Dir in Deiner Sitiuation entgegenzukommen (solche Mütter gibt es hin- und wieder tatsächlich).
Vielleicht daß Du jetzt nur einen geringeren Unterhalt zahlst und versprichst, ihn ihr später nachzuzahlen. Oder was auch immer.
Solange eine halbwegs vernünftige Vereinbarung mit der Mutter möglich ist, kann ich nur dringend davor abraten, Jugendämter etc. einzubeziehen.
So wie ich es gelesen hab, hat er die Mutti doch bereits selbst zum Amt geschickt, damit diese UVS beantragt. Logisch, dass damit der Zug nun abgefahren ist, die sich an ihn halten werden, was zumindest den UVS betrifft.
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(12-01-2021, 14:30)IPAD3000 schrieb: So wie ich es gelesen hab, hat er die Mutti doch bereits selbst zum Amt geschickt, damit diese UVS beantragt. Logisch, dass damit der Zug nun abgefahren ist, die sich an ihn halten werden, was zumindest den UVS betrifft.
Also ich habe keine entsprechende Aussage gefunden.
Aber wenn er das gemacht hat, dann hast Du recht, dann ist es sowieso zu spät.
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Ihr seid die größten Optimisten auf diesem Planeten.
Ich stelle eine Frage und kriege die Antwort auf eine andere. Wieso???
Ich brauche Informationen von einem, der in so einer Situation war, eine Umschulung gemacht hat und ob bei ihm die Schulden für diese Zeit entstanden sind. Mehr nicht. Ok?
Und diese typische deutsche Art, alle und jeden zu belehren brauche ich nicht. Es ist unmöglich!
Zur Info: Im letzten Jahr in Kurzarbeit die EX informiert, dass ich nur die Hälfte zahlen kann, ich dachte sie wird es so akzeptieren. Nein, sie ging selbst zum JA. Es ist egal was ich sage, sie geht sowieso zum JA.
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Deine Situation ist Richterrecht, wie die meisten Sachverhalte im Unterhaltsrecht. Das bedeutet, dass die Spielräume gross sind. Anders gesagt, dein Fall kann sehr unterschiedlich verlaufen, keiner kann es dir mit Sicherheit vorhersagen.
Was man dir vorhersagen kann, sind die häufigsten Verläufe. Du musst dann selbst bewerten, welche Risiken du eingehst, welchen Plan A und Plan B du organisierst.
Eine Kombination der Faktoren
1. Keine Berufsausbildung
2. Arbeitslos
3. Möglichst jung, <25
führt mit guter Wahrscheinlichkeit dazu, dass es akzeptiert wird, dass du eine (zügige) Berufsausbildung machst und deshalb keinen Unterhalt zahlst. Also laufen auch keine Schulden auf. Fallen Faktoren weg, sinken auch die Chancen, im Konflikfall nicht zu Unterhalt verurteilt zu werden. Bei dir scheinen Punkt 1 und 2 erfüllt zu sein, Punkt 3 solltest du selbst wissen.
Nun verzweigen sich die möglichen Ereignisse. Angenommen, du beginnst eine Ausbildung, wirst dann aber von der Unterhaltsvorschusskasse verklagt und verlierst das, weil ein Richter anderer Ansicht war. Das kann passieren. Risiko. Auch in diesem Fall kann es sich lohnen, trotzdem weiterzumachen. Es laufen dann zwar Schulden auf, aber wenns nur die Unterhaltsvorschusskasse ist, dann eben nur in Höhe des Unterhaltsvorschusses. Die sind bei einer dreijährigen Ausbildung noch nicht so himmelhoch, dass sich die Ausbildung nicht mehr rentiert.
Und nun kommen all die anderen Fallverzweigungen hinzu. Planst du eine längere Ausbildung? Fordert die Mutter eventuell noch den nicht durch die UVK abgedeckten Betrag selbst? Oder gar eine zwischenzeitlich eingerichtete Beistandschaft? Wie gut sind die Chancen, dass die Ausbildung auch wirklich zu späterer Leistungsfähigkeit führt? So kann man das Spiel in alle Verzweigungen hineintreiben und raten, was dir passieren wird. Aber belehren will ich dich ja nicht. Die Grundlagen dieser Vorgänge sollten nichtsdestotrotz klar sein.
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(12-01-2021, 15:49)Splash schrieb: Ihr seid die größten Optimisten auf diesem Planeten.
Ich stelle eine Frage und kriege die Antwort auf eine andere. Wieso???
Ich brauche Informationen von einem, der in so einer Situation war, eine Umschulung gemacht hat und ob bei ihm die Schulden für diese Zeit entstanden sind. Mehr nicht. Ok?
Und diese typische deutsche Art, alle und jeden zu belehren brauche ich nicht. Es ist unmöglich!
Zur Info: Im letzten Jahr in Kurzarbeit die EX informiert, dass ich nur die Hälfte zahlen kann, ich dachte sie wird es so akzeptieren. Nein, sie ging selbst zum JA. Es ist egal was ich sage, sie geht sowieso zum JA.
Und tschüß.
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(12-01-2021, 17:22)Austriake schrieb: Und tschüß.
Ja-ja.. und du kannst weiter deine Bibel lesen.
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Ignoriert euch doch gegenseitig. Sachfragen sollten geklärt werden statt in andere Ebenen entgleiten. Hilfe für Väter!
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12-01-2021, 19:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-01-2021, 20:02 von IPAD3000.)
(12-01-2021, 14:57)Simon ii schrieb: (12-01-2021, 14:30)IPAD3000 schrieb: So wie ich es gelesen hab, hat er die Mutti doch bereits selbst zum Amt geschickt, damit diese UVS beantragt. Logisch, dass damit der Zug nun abgefahren ist, die sich an ihn halten werden, was zumindest den UVS betrifft.
Also ich habe keine entsprechende Aussage gefunden.
Aber wenn er das gemacht hat, dann hast Du recht, dann ist es sowieso zu spät.
Ich weiß nicht warum er es in Linien verpackt hat, aber geschrieben hat er in seinem zweiten Beitrag
Zitat:Ich habe die EX informiert, das ich ab dem 01.01.21 arbeitslos bin, damit sie es beim JA meldet und UHV beantragt.
wenn er jetzt auch schrieb ...
Zitat:Nein, sie ging selbst zum JA.
Die Aufregung von Splash versteh ich hier nicht. Vermutlich war er vorher noch auf Facebook oder Twitter, dort sind die Umgangsformen doch regelmäßig fünf Schubladen unter dem üblichen menschlichen Verhalten. Ein Virus, schlimmer als Corona... da ist es schon mal menschlich, sich auf anständige Foren umzustellen. So what, kann passieren.
Aber egal, kommt alle runter, hier wird sachlich diskutiert und niemand belehrt. Das übernehmen dann eh die Gehilfinnen der Helferindustrie.
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12-01-2021, 21:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-01-2021, 21:11 von Splash.)
(12-01-2021, 19:00)p__ schrieb: Sachfragen sollten geklärt werden statt in andere Ebenen entgleiten. Hilfe für Väter!
Ich kenne 3 Fälle, nicht direkt, sondern über Bekannte erfahren. Zwei Männer haben Umschulung gemacht und einer hat studiert.
Diese Infos habe ich bis jetzt gefunden:
https://ratgeber-umschulung.de/fragen/unterhalt/
https://www.ff-rechtsanwaelte.de/aktuell...umschulung
Mich interessiert eine Umschulung als erste Berufsausbildung.
Ich (12-01-2021, 16:11)p__ schrieb: Eine Kombination der Faktoren
1. Keine Berufsausbildung
2. Arbeitslos
3. Möglichst jung, <25
Ich bin leicht über 40.
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12-01-2021, 21:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-01-2021, 21:51 von IPAD3000.)
Ich vermute mal, dass dir diese Ausbildung nicht angerechnet werden wird. Ich selbst habe einen Beruf, für den ich 2013 gutachterlich als Berufsunfähig eingestuft wurde. Da war ich 46. Statt Bewerbungsbemühungen hab ich irgendwann ein Studium aufgenommen, auch im lfd. Unterhaltsprozess als notwendig angeführt, um wieder leistungsfähig zu drei Kindern werden zu können. Das interessierte Niemanden, wenn auch die Logik sagt, dass man ohne ausübbare Qualifikation gerade mal Mindestlohn zu erwarten hätte, für irgendwelche Helferjobs o.ä. Im Gegenteil, schwups musste ich mir anhören: Wer studieren kann, kann auch arbeiten. Einfach dumm, diese Argumentation... bei drei Kindern.
Nun gut, Ende der Geschichte: Studium geschmissen, weiterhin kein Unterhalt. Wenn die das provozieren, war das die logische Konsequenz. Pech gehabt. Glücklicherweise durfte ich aufgrund meines Gesundheitszustandes meinen Unterhaltstitel zurückverlangen und mich meiner zwischenzeitlich aufgelaufenen Unterhaltsschulden entledigen. Da bin ich aber wohl rühmliche Ausnahme, hat mir auch nur knapp 7 Jahre Prozessdauer abverlangt. Und viel Psyche ... nebst Kontakt zu zwei der Kinder.
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Der zweite verlinkte Fall ist beispielsweise für dich irrelevant, wenn es bei dir um ein minderjähriges Kind geht. Tut es das? Denn die liegen in der Rangfolge ganz vorne und dafür gibts auch den Spezialparagrafen §1603 Abs. 2 BGB. Die Entscheidung drehte sich aber um ein volljähriges Kind. Das ist ein Riesenunterschied.
Auch wenn das Arbeitsamt eine Umschulung finanziert, so ist dies kein Beweis dafür, dass der Betreffende in seinem alten Beruf keinen Job mehr finden könnte. In deinem Alter wird die Gegenseite (Unterhaltsvorschusskasse) argumentieren, weder würde dir nach 25 Jahren Arbeitsleben noch eine Unterhaltsbefreiung wegen einer Ausbildung zustehen noch würde das noch grundlegende Verbesserungen deiner Jobsituation bringen. Der Pflichtige könne sich jederzeit noch in diesem höheren Alter ausbilden lassen, aber der Unterhaltsberechtigte müsste es nicht hinnehmen, deswegen auf Unterhalt zu verzichten. Schafft der Pflichtige es nicht, trotzdem zu zahlen, dann hätte der Pflichtige vielfältige Bewerbungsbemühungen vorzulegen (30 "ernsthafte" Bewerbungen pro Monat in grossem Radius) um bald wieder in Lohn und Brot zu kommen und Unterhalt zu bezahlen. Austriake sagte ohne weitere Erklärungen nichts anderes.
Das muss nicht so kommen, aber du musst es als ein mögliches Szenario in deine Entscheidungen einpreisen. In deinem fortgeschrittenen Alter schätze ich das Risiko, trotzdem zu Unterhalt verurteilt zu werden aber auf über 50%.
Vielleicht gibt es Kompromisse. Vielleicht kannst du Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlen und dich mit der Mutter verständigen, dass die keine Beistandschaft und keine weiteren Forderungen stellt. Damit wäre der Staat draussen.
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12-01-2021, 22:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-01-2021, 22:02 von IPAD3000.)
Ich denke, das Geschickteste wäre der Ex ohne Quittung einen Fuffy oben drauf anzubieten, solang sie sich im Gegenzug bereit erklärt, keine Beiständin zu installieren und auch keinen Titel oder Auskunft verlangt. So hätte sie UVS + 50 Euro, und du zumindest einiges an Rechtstreiterei vorerst verhindert. Ohne Quittung, da die Ex sonst den Fuffy an die Landeskasse melden/abführen müsste. Also bitte nicht überweisen, das ginge nach hinten los.
Voraussetzung: Ex müsste gesprächsbereit sein und keine hinterhältige ...
Hält sie sich nicht an die Absprache, stellst du die Zahlung schlichtweg ein.
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(12-01-2021, 21:52)p__ schrieb: In deinem fortgeschrittenen Alter schätze ich das Risiko, trotzdem zu Unterhalt verurteilt zu werden aber auf über 50%.
Und welche Bedeutung haben diese 50%??
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(12-01-2021, 21:47)IPAD3000 schrieb: Statt Bewerbungsbemühungen hab ich irgendwann ein Studium aufgenommen
Aber ein Studium dauert deutlich länger, als 2 jährige Umschulung.
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