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UG Gründen - Kindesunterhalt
#1
Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei mir ein Nebenstandbein Aufzubauen.

Hierfür möchte ich eine UG gemeinsam mit meiner Ehefrau gründen.
Geschäftsführer bin ich und meine Frau ist Partner (Gesellschafter)

Ich werde Dienstleistung aller Art anbieten und würde mich selbst als
Geschäftsführer anstellen mit einem monatlichen Verdienst von ca. 100€

Anfangs denke ich wird die Firma noch nicht laufen.

Zu meiner Situation
Ich bin wieder verheiratet war aber geschieden und aus meiner ersten Ehe geht ein Kind.
Ich zahle für meine Tochter Kindesunterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle.

Ich arbeite im öffentlichen Dienst, daher ist mein Gehalt leider nicht so hoch. 
Mein Arbeitgeber hat die Nebentätigkeit bereits genehmigt.

Wenn es soweit ist muss ich doch dann die 100 € Verdienst meines Unternehmens auf mein jetziges Gehalt anrechnen.

Somit würde auch der Unterhalt steigen da ich ja mehr verdiene?

Liege ich hier richtig?

Vielen Dank und viele Grüße Bernd
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#2
Das gesamte Einkommen ist relevant für den Unterhalt. Die Summe aller Einkünfte bezogen auf das Kalenderjahr. Auch Überstunden wären es oder Trinkgelder.

"Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit" könnte teilweise unberücksichtgt bleiben. Das kommt in Frage, wenn du sowieso schon in einer hohen Tabellenstrufe bist und zu einem 42-Stunden Job noch einen Nebenjob machst. Bist du in einer niedrigen Stufe: Vergiss es.
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#3
Hallo,

wieso bekommt denn Deine Frau nicht das Gehalt und du erstmal garnichts? Dann muesste sich das doch mit der Unterhaltserhoehung erledigt haben.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
Das das gesamte Einkommen relevant ist verstehe ich ja.
Da ich aber dachte wenn ich ein Einzelunternehmen gründe läuft alles in einen Topf

Bei der Gründung einer GmBH bzw UG habe ich ja die Einnahmen und Ausgaben auf einer extra Liste.

Oder verstehe ich das falsch?

@kay

das würde auch gehen natürlich ich bin zwar Geschäftsführer aber dann unentgeltlich
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#5
Wenn die UG Dir ein Gehalt zahlt, so ist das DEIN persoenliches Einkommen und hat nichts mit dem Gewinn oder Verlust der UG zu tun.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Ok dann habe ich richtig gedacht, dass passt dann.

Dann ist die UG die richtige Wahl für mich.
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#7
Ein Gehalt von nur 100 Euro ist gefährlich. Nicht des Unterhaltes wegen, vielmehr dürfte das Finanzamt in dieser Konstellation die Differenz zu einem angemessenem Gehalt als Gewinn taxieren, so dass die UG hier eine erhöhte Steuerlast treffen könnte. Besser ein reelles Gehalt festlegen, dieses nachrangig zu anderen Forderungen erklären und vorerst einen Verzicht auf die Auszahlung seitens des GF erklären. So hast du null Gehalt, die Ansprüche laufen jedoch ggü. der Firma auf und können zu einem späteren, genau zu fixierendem Zeitpunkt (z.B. bei Erreichung eines festgelegten Monatsumsatzes) ausgeschüttet werden. So wird elegant Einkommen zeitlich in die Zukunft verschoben, somit kannst du dieses auch vorerst unterhaltsrechtlich unter dem Tisch fallen lassen.
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#8
Ein Zahlungsstrom in die Zukunft verlegen ist eine gute Idee und mit einer UG-Struktur auch in einer gewissenweise möglich - Du solltest natürlich nicht auf den möglichen Zahlungsstrom aus der UG angewiesen sein. Manch einer lässt diesen Zahlungsstrom in der UG für auch sich arbeiten, insbesondere wenn dessen Ursprung aus Dividenden entspringt kommt ein erheblicher Steuervorteil hinzu - das ist bei dir vermutlich nicht der Fall. Dennoch solltest du dich mal schlau machen, wie du indirekt Werte aus der UG bekommst, ohne diese besteuern zu müssen - es gibt auch weitere Mögllichkeiten als sich ein Gehalt zu zahlen oder Gewinne auszuschütten.

Hier solltest du dir immer die Frage stellen, wie lange lässt sich der Zahlungsstrom in die Zukunft verlegen, man lebt nunmal jetzt.

Nun noch eine Frage in die Runde: Obliegt es nicht dem einzelnen JA-Mitarbeiter eine gewisse Milde walten zu lassen, wenn neben der Haupteinkommensquelle eine oder mehrere "kleine" Nebeneinkommensquellen existieren, die hohe Unterhaltsstufe aber schon ausschließlich durch die Haupteinkommensquelle gedeckt wird und die Nebeneinkommen entsprechend nicht in der Berechnung auftauchen? Hat jemand hier schon Erfahrung mit dieser "Milde" machen dürfen?
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#9
Das Job eines Beistandes ist ganz klar definiert. Er ist Anwalt des Kindes, vertreten durch den betreuenden Elternteil. Als solcher hat der das Maximum für das Kind zu Händen des betreuenden Elternteils herauszuholen. Es ist nicht sein Job, Gelder liegen zu lassen, die das Kind haben könnte.
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