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07-03-2021, 09:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-03-2021, 10:13 von Zahlesel_RUS.)
Wie kommen die Beschlüsse an die ausländische Bank mit Übersetzung?
Wie ist es mit Pfändungsschutzgrenzen im Ausland?
Wenn ja, hat UVK oder Gerichtsvollzieher dies durchgezogen? oder Inkassoservice?
https://www.openbank.de habe mir Spanische IBAN angelegt und wollte dort zwei Hunni liegen lassen, wie auf zig kostenlosen Konten
um den Geiern Qual der Wahl zu ermöglichen.
UVK Hunni zahle ich weiterhin, ich glaube da dies ein Amt ist, sie haben mehr Möglichkeiten dank dem Finanzamt.
Aber mit dem Inkassoservice von Arbeitsagentur möchte ich weiter spielen.
https://www.finanzfrage.net/g/frage/kann...det-werden
Zitat:nein, das ausländische Konto ist sicher, da kommt der GV nicht ran.
Zitat:Mittlerweile arbeiten D und E Gerichte sehr eng zusammen
UK, AT und CH nehme ich nicht in Frage, bei den ist alles klar
obwohl wegen Brexit ist vielleicht auch UK sicher
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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Mittlerweile €8k Rueckstand. Adresse + Dt. Konto bei UVK bekannt; weiteres EU + UK Konten unbekannt.
Verschicke seit langem meine Bemuehungen bzgl. Arbeitssuche immer wieder ans UVK.
UVK weiss dass ich kein Arbeitslosengeld bekomme; habe ich mit belegt. Habe den gemeldet dass ich von meiner Frau unterstuetzt werde. Auf meine Bitte (schon 4 Mal) mir eine Neuberechnung zu schicken gab es bis Dato keine Antwort.
Schon vor mehr als 3 Jahren meinte meinen Anwalt dass ich mich moeglich keine Sorgen machen muesste .......
Naechste Woche 2. Pfizer-BioNTech - all seems to go well here for now ......
Panto
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Meine Bank in einem EU-Land erteilt den deutschen Behörden keine Auskunft. Weil ich mit erstem Wohnsitz dort gemeldet bin und damit nicht als Ausländer aufscheine. Zudem hat dieses Land keine Bankenaufsicht wie die BAFIN und auch keine Meldepflichten innerhalb des Landes.
Wenn in Deutschland keiner weiß, dass der Austriake bei der XYZ Bank in ABC Land ein Konto hat, dann wird das in Deutschland auch niemand herausfinden. Wenn allerdings mal leichtsinnigerweise eine Überweisung vom Austriaken bei einem deutschen Bankkonto eingeht, kann sich das ändern. Dann gibt es unter dem Namen vom Austriaken eine Absenderbank und eine Konto-Nummer. Wenn dann eine deutsche Behörde gezielt bei der Hausbank vom Austriaken anfragt, kann es sein dass sie Auskunft bekommen. Ich habe mir von meiner Bank schriftlich bestätigen lassen, dass sie es nicht tun werden - aber wer weiß, trau schau wem....
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Wir hatten das schon oft: Die Wohnsitze spielen keine Rolle. Relevant ist vielmehr die "Steueransässigkeit". Die automatischen Auskünfte gehen immer ins Land der Steueransässigkeit. Ja, ich weiss, oft sind Wohnsitz und Steueransässigkeit identisch. Aber oft eben auch nicht.
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(07-03-2021, 19:59)Austriake schrieb: Meine Bank in einem EU-Land erteilt den deutschen Behörden keine Auskunft...
@Austriake - Es wäre interessant zu wissen, was das für EU-Land es ist ...
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(02-04-2023, 16:28)neoneo schrieb: (07-03-2021, 19:59)Austriake schrieb: Meine Bank in einem EU-Land erteilt den deutschen Behörden keine Auskunft...
@Austriake - Es wäre interessant zu wissen, was das für EU-Land es ist ...
Eigentlich darf kein EU Land die BaFin über die Konten eines Steuer-Inländers informieren, auch wenn es sich um einen Deutschen handelt.
p__ hat es oben sehr gut zusammengefasst.
Weiss jemand, ob Bafin die Selbstauskunft erteilt? Wenn ja, ein Formular vielleicht?
Gibt es Dachorganisation für CRS (Common Reporting Standard) die man mit einer Selbstauskunft "belästigen" kann?