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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#1
Guten Tag die Herren,
 
bisher habe ich nur still mitgelesen und konnte bereits viel Geschriebenes für meinen Fall anwenden, andere Information haben sich durch eigenes Erleben im vollen Umfang bestätigt.
 
Mein Fall: Mutter ist mit dem gemeinsamen achtjährigen Kind 400km entfernt verzogen und boykottiert seit ca. September 2019 den Umgang. Bis zum Umzug der Mutter hatte der Umgang alle zwei Wochen gut funktioniert inkl. Übernachtung und Urlaub. Gemeinsames Sorgerecht und ABR bestehen. Die Scheidung war vor einigen Jahren. Anfang des Jahres 2020 hat ein erstes Umgangsverfahren stattgefunden. Ergebnis per Vergleich: begleiteter Umgang (auf Empfehlung JU – Begründung: Kind seit entfremdet). Die Mutter war mit Anwalt vertreten – ich habe mir die 600 EUR gespart. Die wenigen Umgangstermine haben stets im Beisein der Mutter stattgefunden. (Umgangsbegleiterin soll Mutter aufgefordert haben dabei zu sein) Das Kind wirkte bei den Terminen manipuliert, hat sich jedoch in unbeobachteten Momenten gegenüber mir wie gewohnt verhalten. Weitere Termine wurden mit der Begründung „Kind will nicht“ abgesagt.  

Als die begleiteten Umgänge ausliefen und die Absage der Termine hinzukam, wurde ein zweites Umgangsverfahren angestrengt. Die Mutter brachte das Kind zwischenzeitlich zu einer „Aufdecker Organisation“, wo durch mit Manipulation erzeugter Nonsens zum Nachteil des Vaters protokolliert wurde. Es kam zu einer Erörterung vor Gericht, wo auch eine der „Aufdecker_Innen“  kurzfristig als Zeugin geladen war. Mutter und ihre RA waren durch die „neusten Erkenntnisse überrascht“. Ergebnis: Umgangsausschluss bis zum Vorliegen eines Gutachtens. Ein Sachverständiger wurde im Sommer 2020 (ohne Fristsetzung) beauftragt ein Familienpsychologisches Gutachten zu erstellen. Meine Befragung habe ich seit einigen Wochen hinter mir. Durch Fachliteratur etc. war ich gut vorbereitet. Was der Gutachter daraus macht bleibt abzuwarten. Die Befragung des Kindes steht aus und wird wohl noch andauern.

Frage 1: Lohnt es sich mit einstweiliger Anordnung eine Fristsetzung für den Gutachter zu erwirken?  Mögliche Ausreden für Verzögerungen wären aktuell vielseitig: wegen Corona viel zu tun / kann nicht richtig Arbeiten wegen Corona / kann ich nicht sagen, vielleicht bin ich bis Ostern 2021 fertig / schwieriger Fall / etc. 

Zwischenzeitlich gab es auch die üblichen Strafanzeigen – die Hälfte wurde schon eingestellt bzw. es wurden keine Ermittlungen aufgenommen. Bei den übrig gebliebenen Vorwürfen werde ich anwaltlich vertreten.   

Frage 2: Wie beurteilen Gerichte/ Gutachter die Erziehungsfähigkeit von Müttern, die das Kind manipulieren und den Vater mit Falschbehauptungen überziehen?

 Frage 3: Gibt es weitere Ratschläge in diesem konkreten Fall? 

Ich habe die Kraft, Zeit und die finanziellen Möglichkeiten die Auseinandersetzung fortzuführen. Eine Entfremdung des Kindes zum Vater konnte ich bisher bei den letzten Kontakten nicht feststellen. Kampflos das Feld zu räumen und die Bindung zum Kind fallen zu lassen kommt aktuell nicht in Frage.  
 
Langfristig möchte ich, dass das Kind bei mir, meiner Lebensgefährtin und ihren Halbgeschwistern aufwächst. Mir ist jedoch bewusst, dass dies nicht einfach werden wird.

Vielen Dank im Voraus für jegliche Unterstützung.

DerU
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#2
Die einzige Möglichkeit aus meiner Sicht ist: du musst in der nähe von deinem Kind wohnen.
Dann kannst du kämpfen, sonst sehe ich keine andere Möglichkeit.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#3
Du musst dringend erklären was in den 6 Jahren davor passiert ist.

Was ist hier die Ausgangslage? Verheiratet gewesen und das Kind war mit euch beiden in einem Haushalt oder schon durchgehend minimaler Umgang zugelassen worden seitens der Mutter?

Was hast du bisher unternommen? Ich meine das Kind ist 8 Jahre alt.

Dementsprechend macht es Sinn zu beurteilen was möglich ist und was nicht. Allerdings hast du die erste Instanz schon durch und der Ausgang lässt nichts gutes erahnen.

Zusatz:

eben gelesen. Alle 2 Wochen Klassiker wie bei mir. Sieht nicht gut aus.

Wie ist die Mutter von ihrer Persönlichkeit drauf? Kannst du sie beschreiben?
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#4
Solange es die Kindbesitzerin nicht komplett ueberreisst, kannst Du es vergessen. Ein Kind gehoert zur Mutter in der westlichen Welt. Punkt und aus.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Vielen Dank für die Antworten.
 
1/ Umzug in Richtung Kind (Vorschlag Zahlesel_RUS)
 
Die KM wohnt mit Kind in einer strukturschwachen Region. Ein Umzug würde Gehaltseinbußen, bei gleich bleibendem Titel nach sich ziehen. Eine Garantie, dass die Mutter mal wieder 400km weiter zieht, während ich mir eine neue Existenz aufgebaut habe, gibt es auch nicht.  
 
 
2/ Persönlichkeit der Mutter (Nachfrage Badman)
 
Mit der KM war ich verheiratet - ca. zwei Jahre nach Geburt habe ich es mit ihr ausgehalten. Ich habe das Kind betreut wie andere Väter neben der Berufstätigkeit auch. Nach der Scheidung hat der Umgang ca. drei Jahre funktioniert (teilweise mit Lücken von einigen Wochen). Umgangsboykott und Kommunikationsverweigerung der KM haben abrupt September 2019 mit Umzug begonnen.

Das aktuelle Umgangsverfahren mit Gutachten ist das zweite Verfahren in erster Instanz.

Die KM ist Mitte 30. Hat ewig studiert - ohne Abschluss - und wohnt mit Kind wieder bei nahen Verwandten im Haus. Keine Hobbys – keine stabilen zwischenmenschlichen Beziehungen. Das Kind und ihre eigenen körperlichen Gebrechen sind der einzige Lebensinhalt.

Zeitweise war eine Zusammenarbeit mit der KM möglich. Absprachen wurden eingehalten, es wurde sachlich und respektvoll miteinander gesprochen und Konflikte wurden gelöst. Phasenweise (wie auch aktuell) wird sämtliche Kommunikation verweigert. Sie hat in der Vergangenheit auch versucht mein Umfeld gegen mich aufzuhetzen.

Im Oberstübchen der KM sind mit Sicherheit einige Schrauben locker, wobei sie sich z.B. bei Gericht auch zusammenreißen kann und die aufopferungsvolle Mutti spielen kann. Befunde liegen leider nicht vor. Ich kann in dem Zusammenhang aktuell nur auf Erkenntnisse des SV hoffen.

Mögliche Motive: Rache, Eifersucht – auch auf die gute Beziehung von der neuen Freundin zum Kind, Neid auf mein selbstbestimmtes Leben – während sie auf Sozialleistungen und/ oder Hilfe Dritter angewiesen sein wird.
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#6
Zitat:[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Langfristig möchte ich, dass das Kind bei mir, meiner Lebensgefährtin und ihren Halbgeschwistern aufwächst. Mir ist jedoch bewusst, dass dies nicht einfach werden wird. [/font]
Dir soll bewusst sein, dass es einfach unmöglich ist.
Zahl dein Unterhalt weiter und verschwende deine Ressourcen nicht umsonst. 
Investire deine Zeit in das, was du hast und nicht in die unerfüllbaren Träume.
Weitere Möglichkeiten: Mutter stirbt oder landet für mehrere Monate ins Krankenhaus, kann passieren, aber genao so gut, wie Sechser im Lotto...
Lebe dein Leben einfach weiter, hast du nicht genug sorgen um deine neue Familie?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#7
Das Kind ist für sie einziger Lebensgrund und Rechtfertigung für alles. Mit Kind bekommt sie Geld, Aufmerksamkeit, kann in eine Opferkategorie weiter vorrücken. Du gibst nicht auf und hast vermutlich irgendwann mehr oder weniger klar deutlich klar gemacht, was du hier geschrieben hast: Das Kind soll bei dir leben. Damit bist du eine existentielle Bedrohung für sie. Das rechtfertigt auch jedes Mittel, um dich auszuschalten. Die Mittel, die sie bisher eingesetzt hat, haben bereits jede Grenze überschritten, sie wird sich gezwungen sehen den Druck an jeder Front maximal zu halten. Soweit der Zustand, in dem die Show nun läuft.

Du klingst so, als könntest du das ohne Selbstvernichtung weiter betreiben und bist gewillt, viel Geld für Juristen zu verbrennen. Täusch dich nicht über deine Möglichkeiten. Zu deinen Fragen:

1) Wäre mir neu, dass sich ein Gutachten über eine EA beschleunigen lässt. So frei wie der Richter ist, Schwachsinnsgutachten in Auftrag zu geben, so frei ist der Gutachter, sich Zeit zu lassen, sofern ihm der Richter nicht vorab einen Termin gesetzt hat.

2) Mit unendlicher Güte und Nachsicht. Denn die arme Mutter hat eben Angst, das muss man verstehen. Es kippt erst, wenn es die Mutter gründlich überreisst und anfängt, auch gegen Juristen um sich zu schlagen.

3) Zum Beispiel ein Privatgutachten machen lassen. Über einen guten Anwalt ist vielleicht auch etwas hinsichtlich der Dauer des Gutachtens zu machen. Die Verlängerung des Umgangsausschluss ist schliesslich unverhältnismässig und bedeutet bereits mehr und mehr eine Entscheidung, obwohl die noch gar nicht getroffen ist. Genaue Kenntnis der möglichen Rechtsmittel und der Wille, auch in die Instanzen zu gehen ist dafür aber Voraussetzung. Einfach so neue Anträge ausschwitzen reicht da nicht.

Über Umgangsausschlüsse ohne klare Befristung gibt es viele Urteile. Was daraus für deine spezielle Situation herauszuziehen ist, ist aber Arbeit.
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#8
Ach die Spezies ist mir geläufig Smile Ich selbst habe ähnlichen Mist durch und zwei Freunde haben fast parallel das selbe erlebt.

Wie freiheitsliebend ist deine Exe? Freundinnen/Feiern/Spaß/Emanze?

Vergiss jegliche Form der Absprachen bis sie in einer neuen Beziehung ist. Solange sie nicht "glücklich " ist und dich "überholt" hat, wird's keine Ruhe geben und sie wird es nicht ertragen können, dass du glücklich bist. Dich erpressen, manipulieren.. so sind Frauen halt.

Du musst die Geisel aus dem Spiel nehmen. So oder so. Habe mich selbst 3 Jahre abgerackert und gekämpft, war vor Gericht, versucht die Elternebene aufzubauen mit Engelszunge auf sie eingeredet und Konfliktvermeidung betrieben. Bringt nix, immer wieder wurde meine Mühe torpediert und mit Füssen getreten.

Stehe zu dir selbst und zeig ihr totale Härte, Konsequenz und Desinteresse. Lass sie das Kind von dir entfremden und lebe dein Leben. Gehe nicht mehr zu den Umgängen, wenn sie sich solche Mühe gibt dich zu entsorgen. Noch versteht sie es nicht, weil sie die Konsequenzen ihrer Handlungen nie als Quittung bekommen hat. Du wirst noch andere Kinder haben, dein Kind wird allerdings nur einen Vater haben (hat meine Mutter mir gesagt: eine Frau die seit 34 Jahren mit meinem Vater verheiratet ist). Das ist die Realität, das versteht deine Exe nicht. Noch nicht. Das checken Frauen leider erst dann, wenn der Ex eine neue glücklich Familie hat und sich auf seine Kinder konzentriert, die in seinem Leben sind. Erst dann verstehen sie, was sie da angerichtet haben. In Verbindung mit einer erneut gescheiterten Beziehung dreifach, aber dann ist es oft zu spät.

Loslassen, das nötigste Zahlen und sie "gewinnen" lassen. In 2-3 Jahren geht's dir wieder gut und dann willst du vllt. keinen Kontakt mehr zum Kind, weil du eine neue Familie hast und der Kontakt alte Wunden aufreißt. Auch das ist menschlich und verständlich. Und wenn die Kontaktaufnahme erfolgt, dann nicht ohne irgendwelche Eingeständnisse und nur unter deinen Bedingungen. Wenn nicht, dann nicht. Lass dich nicht vorführen und deine Selbstachtung verlieren, nehme ihr die "Macht" durch deine "Fick-Dich"-Haltung.

Ist halt alles sehr traurig, weil das unschuldige Kind darunter leidet. Aber das haben wir dem Familienrecht in diesem Land zu verdanken. Andere werden "redliche und anständige Väter", die Scheiße fressen und ihr Leben aufgeben.

Du hast die Wahl.
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#9
Super geschrieben so ist es in D.
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#10
Es gibt etwas Neues im vorbenannten Fall.

1/ Der Versuch der Fristsetzung für den Gutachter (wie es die ZPO vorsieht) mittels EA wurde abgelehnt (wie schon von _p vermutet). Die Bearbeitungsdauer sei im zeitlichen Rahmen, der Fall sehr komplex und das Versenden von Akten führt zu mehreren Monaten Verzögerung, so die zweiseitige richterliche Begründung. Auf ein von mir angeführten OLG Urteil, wonach 3 Monate Beachtungsdauer für ein Gutachten angemessen seien, wird nicht eingegangen.
 
2/ Der Anwalt der Ex ist zwischenzeitlich in eine Kanzlei gewechselt, die auch mich bzgl. Umgangsrecht beraten hat (Stichwort:  Standesrechtliches Kollisionsverbot, Dokumente sind vorhanden).

Gibt es Ideen diesen Umstand strategisch zu nutzen?

Wie es aussieht, wird sich die Ex einen neuen Anwalt suchen müssen. Ich will vermeiden, dass damit weitere Verzögerungen geschaffen werden, z.B. Anwaltssuche 6 Wochen, Einarbeitung des neues Anwalts ca. 8 Wochen zzgl. Akteneinsicht.
 
3/ Wie schon von Anderen vermutet hat die Ex wirklich nur das Kind – kein Beruf, keine Hobbys, keine stabilen Freundschaften, kaputte eigene Familie etc.


 
Die emotionale Komponente ist bei meinem Fall, wie wahrscheinlich bei uns allen,  sehr schwer zu ertragen. Das Kind abzuschreiben bzw.  zu vergessen wäre aktuell schwerer zu ertragen als aktiv zu bleiben. Aktuell beschränke ich mich darauf mit möglichst wenig eigenen Ressourcen an Zeit und Geld, möglichst viel Sand in das Getriebe der Vatervernichtungsmaschine zu streuen – natürlich ohne dabei allzu offensichtlich als Querulant zu erscheinen. Eine neue, glückliche Familie und unterstützendes Umfeld helfen dabei, auch für das Erstgeborene ein aufrechter Vater zu sein. Die Schriften von _p und Dino halfen eine schwere Zeit zu überstehen.
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#11
(05-01-2021, 00:47)DerU schrieb: 1/ Der Versuch der Fristsetzung für den Gutachter (wie es die ZPO vorsieht) mittels EA wurde abgelehnt (wie schon von _p vermutet). Die Bearbeitungsdauer sei im zeitlichen Rahmen, der Fall sehr komplex und das Versenden von Akten führt zu mehreren Monaten Verzögerung, so die zweiseitige richterliche Begründung. Auf ein von mir angeführten OLG Urteil, wonach 3 Monate Beachtungsdauer für ein Gutachten angemessen seien, wird nicht eingegangen.

Das war leider zu erwarten.

(05-01-2021, 00:47)DerU schrieb: 2/ Der Anwalt der Ex ist zwischenzeitlich in eine Kanzlei gewechselt, die auch mich bzgl. Umgangsrecht beraten hat (Stichwort:  Standesrechtliches Kollisionsverbot, Dokumente sind vorhanden).

Gibt es Ideen diesen Umstand strategisch zu nutzen?

Möglicherweise, aber die Außenwirkung wäre, du willst der Mutter schaden. Daher würde ich darauf lieber verzichten.

(05-01-2021, 00:47)DerU schrieb: 3/ Wie schon von Anderen vermutet hat die Ex wirklich nur das Kind – kein Beruf, keine Hobbys, keine stabilen Freundschaften, kaputte eigene Familie etc.

Wenn du Glück hast, wird dem Gutachter das auch auffallen. Dann steigen deine Chancen auf einen halbwegs akzeptablen Umgangsbeschluss. Vielleicht erreichst du eine Umgangspflegschaft. Hier wäre es sinnvoll, wenn der Beschluss dann auch über Ordnungsmittel vollstreckbar ist. Dann kannst du Umgangsverstöße dem Gericht melden und Ordnungsgeld beantragen. Jetzt ohne Umgänge kannst du übrigens auch um Informationen über dein Kind bitten (siehe Informationsrecht nach § 1686 BGB). Damit zeigst du, dass du Interesse an deinem Kind hast.

Ich denke, insgesamt ist das vielleicht noch der sinnvollste Weg: Bleib noch einmal beharrlich am Ball mit allen Mitteln, die aktuell machbar sind. Ist das Gutachten nicht fair oder sind die Umgänge später nicht durchsetzbar kannst du immer noch irgendwann aussteigen.
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#12
"möglichst viel Sand in das Getriebe der Vatervernichtungsmaschine zu streuen"

Nach allem, was ich in den letzten zehn Jahren hier gelesen und auch selbst erlebt habe, gibt es nur einen halbwegs erfolgreichen Weg, Sand zu streuen: aufhören, um das Umgangsrecht zu kämpfen.

Mit ihren Bemühungen ums Kind beschäftigen (und finanzieren) Abertausende von Vätern diese schwarze (Juristen-)Brut, Heerscharen von Gutachtern und Psychologen und sonstigem männer- und kinderfeindlichem Gesocks. Einfach aufhören damit, und dieser Sumpf trocknet langsam aber sicher aus. Entweder Mutti will, dass das Kind einen Vater hat - oder halt nicht. Gegen den Willen der Mutter schafft es KEINER, seinem Kind ein Vater zu sein.
Zudem - Mann kann alle Gerichtsverfahren gewinnen, fünfstellige Summen in Juristerei und Gutachten verbrennen - und am Ende doch wieder keinen Umgang haben und der Entfremdung des Kindes hilf- und wehrlos zusehen müssen.

Da ist einfach effizienter, schonender fürs eigene Nervenkostüm und damit indirekt besser für die neue Ehe / Beziehung, in der Mann lebt, wenn Mann das ganz einfach bleiben lässt. Mutti will nicht - alla gut. Kindesunterhalt zahlen, alle Kontakte und Kommunikationskanäle abbrechen. Funkstille. Fertig. Mutti hat ihren Willen bekommen, ab jetzt ganz alleine ihre Sache wie sie im Leben zurecht kommt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
(05-01-2021, 09:50)Austriake schrieb: "möglichst viel Sand in das Getriebe der Vatervernichtungsmaschine zu streuen"



Nach allem, was ich in den letzten zehn Jahren hier gelesen und auch selbst erlebt habe, gibt es nur einen halbwegs erfolgreichen Weg, Sand zu streuen: aufhören, um das Umgangsrecht zu kämpfen.
...

Bis vor etwa 10 Jahren hätte ich Austriake widersprochen, weil ich es tatsächlich anders erlebt hatte.

Danach mußte ich erfahren, daß er auf lange Sicht vollkommen recht.

Die Väter, bei denen das auf die Dauer anders läuft, sind sehr selten.
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#14
(05-01-2021, 00:47)DerU schrieb: Die emotionale Komponente ist bei meinem Fall, wie wahrscheinlich bei uns allen,  sehr schwer zu ertragen. Das Kind abzuschreiben bzw.  zu vergessen wäre aktuell schwerer zu ertragen als aktiv zu bleiben. Aktuell beschränke ich mich darauf mit möglichst wenig eigenen Ressourcen an Zeit und Geld, möglichst viel Sand in das Getriebe der Vatervernichtungsmaschine zu streuen – natürlich ohne dabei allzu offensichtlich als Querulant zu erscheinen. Eine neue, glückliche Familie und unterstützendes Umfeld helfen dabei, auch für das Erstgeborene ein aufrechter Vater zu sein. Die Schriften von _p und Dino halfen eine schwere Zeit zu überstehen.

Das wird sich ändern, irgendwann kommt der Punkt an dem man Kind eben doch abschreibt, weil man die entstandenen Tatsachen und die Unmöglichkeit weiterer Aktivitäten nicht ewig ignorieren kann.

Sand ins Getriebe streuen ist ein Dauerzustand, eine generelle Änderung der Haltung gegenüber den Täterinnen und Tätern. Man kann das ganz fein granulieren. Der grösste Sandwurf ist natürlich Handeln im Unterhaltsrecht, aber da ist auch mit am meisten Veränderungen in der eigenen Lebensweise verbunden. So habe ich zwei Sachbearbeitern im Jugendamt einen Ordner voll Arbei beschert und fünfstellige Kosten. Das mag für sich gesehen nach nicht viel klingen, aber diese Stadt ohnehin schon ziemlich den Bach runter. Die nicht eintreibbaren Beträge für Unterhaltsvorschuss sind explodiert. Gerade schliessen viele Firmen, der Schuldenstand ist steil angewachsen, immer mehr Stadtviertel verrotten und werden von einem Gemenge übernommen, das nicht mehr produziert sondern nur fordert. Jüngst ist ein grüner Bürgermeister aus dem Amt geflogen und jemand mit einer ziemlich gegensätzlichen politischen Richtung hat ihn ersetzt. Es knirscht und letztes Jahr hat es auch mal in einer Sache laut gekracht, die deutschlandweit Schlagzeilen machte. Das mit Nadelstichen zu beschleunigen ist mir ein innerer Genuss und wenn ich dazurechne, bei wieviel Leuten ich ähnliches Verhalten verursacht habe, sind das keine Nadelstiche mehr, sondern Prügel. Lass dich nicht mehr fertigmachen von einem Staat oder von Personen, die dazu dein Geld, deine Emotionen, deinen Einsatz verwenden und gegen dich richten.

Du darfst nicht den Sand kaufen, den du streust. Denn du kaufst ihn bei den Tätern. Ein Umgangsrechtsverfahren ist kein Sand, sondern viel mehr Aufwand für dich wie für die Gegenseite. Den kaufst du: Du wirst kostenpflichtig abgebügelt. Billigen Sand gibts z.B. politisch, im allereinfachsten Fall durch eine Wahlentscheidung und durch tausend andere Kleinigkeiten, Nichtkooperation, Kosten erzeugen.

Sei vorsichtig mit der neuen "glücklichen Familie". Entsorgte Väter tendieren dazu, auf diesem Feld unbewusste Überkompensation zu betreiben weil es beim vorigen Versuch so grandios schiefging. Das sorgt nicht für mehr Stabilität in der neuen Familie. Deine eigene Entwicklung ist viel wichtiger.

Kannst du noch nachweisen, dass die jetzige Kanzlei des Exenanwalts dich bereits beraten hat? Wenn ja, ist es einen Versuch wert, ihn aus dem Feld zu schlagen. Es ist eine Grundpflicht des Anwalts. Gerade der Sozietätswechsel ist ein Minenfeld, über das es auch öfters schon höchstrichterliche Entscheidungen gab. Such mal mit diesem Stichwort. Erste Beschwerdestelle ist für dich ist die Anwaltskammer. Wie intensiv das ist, kannst du z.B. hier sehen; https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/...beduerftig

Bei deinem Fall selbst würde ich es jetzt einfach mal laufen lassen. Nichts abbrechen, aber auch keine gesteigerten Aktivitäten mehr.
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#15
(05-01-2021, 00:47)DerU schrieb: Das Kind abzuschreiben bzw. zu vergessen wäre aktuell schwerer zu ertragen als aktiv zu bleiben.

OK, das ist eine gute entscheidung, aber mach es dann richtig.

Ich empfehle ebenfalls den Rat von Zahlesel_RUS
(17-11-2020, 17:54)Zahlesel_RUS schrieb: Die einzige Möglichkeit aus meiner Sicht ist: du musst in der nähe von deinem Kind wohnen.
Dann kannst du kämpfen, sonst sehe ich keine andere Möglichkeit.

Du sagtest, es kannst nicht dort hin ziehen.

Dann überlege Dir, ob nicht eine Art Ferienwohnung/Zweitwohnsitz in Frage kommt.
Vielleicht kannst Du dort in Ruhe im Homeoffice arbeiten....
Wenn die Mutter in einer strukturschwachen Region lebt, dann ist da wahrscheinlich viel Natur, wo Du mit neuer Freundin und Kindern auch gerne mal Freizeitaktivitäten ausübst....
Vielleicht hast Du Verwandte/Freunde, mit denen Du Dir ein solches Zweit-Domizil teilen kannst. Das schafft mehr finanzielle Freiheit...

Der Zweitwohnsitz hat entscheidende Vorteile:
- der Mutter gibst Du zu verstehen "egal, wo Du hinziehst: ich werde da sein!"
- dem Richter sagst Du ebenfalls: "ich bin in der Nähe!"

Das Ganze macht natürlich nur Sinn, wenn Du Dich nicht kaputt machst. Im Besten Falle, solltest Du das so gestalten, dass Du mehr Vorteile als Nachteile hast.
Da Du ja Umgang willst, würdest Du sowieso ständig 400km fahren müssen....also kannst Du Dir da auch ein nettes Feriendomizil suchen und Dich (und das Kind) mit Zweitwohnsitz dort anmelden.

Finanzielles:
Du scheinst genug Geld zu haben.
Trotzdem würde ich....
--> kein Geld für Anwälte, Gutachter ausgeben, sondern mich selber vertreten.
--> stattdessen würde ich diese Kohle in das Feriendomizil vor Ort stecken

Ich würde in den Verfahren übrigens nicht groß Herumdiskutieren. Das erzeugt nur Nebenkriegsschauplätze. Auch deshalb würde ich auf einen Anwalt verzichten.

Ich würde dem Richter nur sagen "ich bin jetzt regelmäßig da. Hier ist meine Meldeadresse. Ich beantrage folgenden Umgang.... Alle Behauptungen werden pauschal zurückgewiesen. Ein näheres eingehen wäre nicht ziehlführend für das Kindeswohl!
--> minimalster Aufwand, minimalste Kosten in das System stecken
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#16
Ich will dir nochmal erläutern, weshalb obiger Vorschlag nach dauerhaften Feriendomizil/Zweitwohnsitz eine wirklich sehr ernstzunehmende Option ist.....

Hast Du dir Gedanken gemacht, wie der gewünschte Umgang aussehen würde?

Nehmen wir an, der Richter beschließt: "Ok, Vater bekommt Umgang. Er holt das Kind jeden zweiten Freitag um 15 Uhr ab und bringt es am Sonntag um 19 Uhr wieder zur Mutter!

Für Dich bedeutet das ohne Hotel/Unterkunft:
- Freitag um 10 Uhr losfahren, Kind einladen und Fr um 20 Uhr erst zuhause zu sein.
- Sonntag um 14 Uhr losfahren, Kind abgeben und nachts um 24 Uhr wieder zuhause zu sein.
- Deine Erwerbstätigkeit: Freitag (nicht möglich), Montag (müde)
- gefahrene Kilometer: 1600 km --> macht ca. 3500 km pro Monat
- Zeit im Auto: ca. 20 Std./Umgang --> macht ca. 43 Std./Monat

Wenn Du Dir dort ein Domizil besorgst:
- ggf. Do abend losfahren und Fr bis 15 Uhr im Homeoffice arbeiten, Kind holen, Zeit geniesen
- Sonntag: Kind abgeben und um 19 Uhr Rückfahrt nach Hause
- gefahrene Kilometer: 800 km --> ca. 1750 km/Monat
- Zeit im Auto: ca. 10 Std./Umgang --> macht ca. 21 Std./Monat

Alternativ könntest Du Dir dort auch eine Pension suchen. Davon würde ich abraten. Denn das kann schnell teurer werden und eine Pension hat kein Spielzeug, was man lagern darf. Ich finde eine Pension entwürdigend. Einem Kind wird es schnell langweilig.

--> man muss sich gut überlegen, was man bevorzugt - jeder ist da anders
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#17
Bevor Wohnungen reserviert oder gemietet werden, erst mal https://mein-papa-kommt.info anwerfen.
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#18
1/ Der RA der EX hat das Mandat niedergelegt. Ein Neuer hat sich in dem Verfahren noch nicht gemeldet.
 
2/ Das Gutachten ist nach 10 Monaten fertig. Auf über 100 Seiten wird dargelegt, was ohnehin schon bekannt ist. Mutti legt, was die Vorwürfe betrifft natürlich nochmal nach – Motto: viel hilft viel; Kind war traumatisiert, brauchte Monate um sich „zu öffnen“.

Diesseits wurde beantragt den SV vorzuladen. Einen Teil der Widersprüche etc. wurden benannt, um die Vorladung zu begründen. Das Literaturverzeichnis und Verweise im Dokument würden in einem MINT-Fach nicht einmal für eine Hausarbeit genügen.

Zu den Gewaltvorwürfen wird leider keine Stellung bezogen/ Glaubwürdigkeit bleibt unbeantwortet, weil die Anzeige noch läuft.

Mutti kommt im Gutachten nicht gut weg (durch Psychologen bestätigt). Nahezu alles Negative über Mutti ist niedergeschrieben, leider findet dies in der Zusammenfassung bzw. bei der Beantwortung der Fragen des Gerichts kaum Berücksichtigung – auf Querverweise und Begründungen in Nebensätzen verzichtet der SV. Ich habe mich auf das Gutachten mit Fachliteratur vorbereitet, sodass ich hinterher keine großen Überraschungen erleben musste.

Die Befragung des SV sollte der richtige Weg sein, den gesamten Umfang zu erörtern.

Interessant ist noch, wie versucht wird die Entscheidung vom Richter an den SV und vom SV an das Kind nach unten zu kaskadieren. Letztlich soll nach SV Meinung das neunjährige Kind entscheiden und Mutti mitbestimmen. Von Umgangsausschluss wird nicht gesprochen.

Gibt es Ideen zu Befragung der SV?
 
 
3/ Getriebesand für die Vatervernichtungsmaschine musste selbstverständlich möglichst billig sein. Vor den Profis unter den Unterhaltsprellern ziehe ich den Hut. Bei mir war es „billiger“ zu bezahlen und gesichertes Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis zu beziehen. Beim Verhandeln über Unterhalt für die Ex sollte man durchblicken lassen, alles Tricks zu kennen – auch gegenüber dem eigenen RA.  

Pflegen gegnerischer Anwalt und Verfahrensbeistand jeweils einen breiten Leitzorder pro Verfahren, kann man sich die Frage stellen, ob deren Verdienst 1 EUR/ Stunde weit übersteigt.
Wenn man weiß wie die Ex tickt, reichen ein paar Zeilen an die Ex und der gegnerische RA wird solange von ihr genervt, bis er zwei Seiten Roben-BlaBla schreibt.  

Gehaltserhöhungen/ Karriere stellt man hinter mehr Freizeit und weniger Stress an. Teilweise Selbstversorgung durch z.B. einen Garten und allgemein Eigenleistung lässt die vielen Faulpelze nicht an den Früchten der eigenen Arbeit partizipieren.

 
3/ Das Zweitwohnsitzmodell werde ich mir durchrechnen. Bisher hatte ich über einen Onlineplattform eine Übernachtungsmöglichkeit zum Selbstkostenpreis gefunden.
Anderen Betroffenen kann ich noch empfehlen Mitfahrer mitzunehmen. Der Organisationsaufwand ist gering und die Tankkosten sind nahezu ausgeglichen. Die Bargeldzahlung ist in diesem Zusammenhang sehr angenehm. Es gibt auch Plattformen, auf denen der Transport von Gütern ersteigert werden kann.
 

4/ Die bisherige, glückliche Zeit mit dem Kind habe ich niedergeschrieben. Alle Gedanken und Sorgen etwas aus der Entwicklung des Kindes vergessen zu können, wie die ersten zwei- und drei- Wortsätze sind damit erledigt. Wenn mir wieder etwas einfallen sollte, ergänze ich das Schriftstück. Mir hilft dies den Kopf freizubekommen und klarer zu denken. Sollte das Kind später auf die schiefe Bahn geraten, hat man für sich den Nachweis fast alles in der Beziehung Vater-Kind richtig gemacht zu haben. Sollte das Kind später z.B. die Schule in Brand stecken, liegt die Verantwortung bei Mutti und der Helferindustrie – auch wenn die eine Erklärung fänden, warum über Umwege der Vater trotz jahrelangem Umgangsboykott dennoch schuld sei.

Vielleicht hilft dieses Vorgehen auch anderen Betroffenen Gedanken rund ums Kind in den Griff zubekommen
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#19
Du bist (noch?) sehr engagiert unterwegs.
Für die Befragung des Sachverständigen gibts kein Patentrezept. Du scheinst ohnehin fachlich schon gut informiert zu sein, da werden dir dabei keine groben Fehler unterlaufen.

Wenn du durch leichtes Anstossen langatmige gegerische Reaktionen erzielst, ist das vortrefflicher Sand im Getriebe. Was den Gegenanwalt Geld kostet, macht er nur sehr ungern und dann gar nicht mehr mit. Auf sowas sind sie alle allergisch.
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#20
(12-03-2021, 18:04)DerU schrieb: auch wenn die eine Erklärung fänden, warum über Umwege der Vater trotz jahrelangem Umgangsboykott dennoch schuld sei. 

Der Vater hat halt gefehlt und alleine hat es eine Mutter sehr schwer, wird die Ex sagen.

Umgangsboykott hat es keinen gegeben. Du bist abgehauen und aufgrund Deiner Unverantwortlichkeit / Aggressionen, konnte die Mutter Dir das Kind nicht geben. Du warst auch völlig uneinsichtig an Deinem Verhalten zu arbeiten und hast den Beziehungskonflikt / Deine Enttäuschung am Kind abgelassen.......Immer das selbe gelaber


Die SV-Befragung ist meiner Erfahrung nach eine reines Showlaufen. Du wirst am Ergebnis nichts verändern oder drehen können. Das wird verteidigt; egal was in den 90 Seiten davor steht.

Die Beteiligten wissen längst was die beschließen werden und haben sich alle abgesprochen. Das wird Dir aber keiner sagen.

Wenn Dir das unklar ist, was die beschließen werden, dann ruf den SV, den Verfahrensbeistand und das JA an und frag nach. Da wirst Du auch nichts dran verändern können. Egal was/wieviel Du fragst.

Wenn es nur um Sand im Getriebe geht, dann mach eine Liste mit 100 Fragen. Pro Seite 1 Frage dürftest Du ja hin bekommen. Im Verfahren bestehst Du dann auf Dein rechtliches Gehör und jede einzelne Frage stellen zu dürfen. Wenn die Richterin Dir das verwehrt, dann drohst Du an die für befangen zu erklären und ziehst es notfalls durch. 

Die haben dann viele lange Sitzungstermine vor sich.
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#21
Vielen Dank für die bisherigen Anregungen. Die 100 Fragen sind in Vorbereitung. Der gegnerische RA rückt schon inkonsistente Aussagen und Handlungsweisen zurecht bzw. versucht diese „zu erklären“. Ginge es nicht um ein Kind wäre dieser „Verbal-Slabstick„ zum lachen komisch.


1/ Mutti hat u.a. einen Antrag auf VKH gestellt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass VKH abzulehnen ist, wenn Mutwilligkeit vorliegt. Mutwilligkeit ist zu erkennen, weil Mutti alle außergerichtlichen Möglichkeiten ungenutzt lässt: Mediation/ Vermittlung wird abgelehnt Kommunikation verweigert.

Gehe ich nicht auf den VKH Antrag ein, verdient ihr RA eine geringe Gebühr und die Allgemeinheit muss für die Kosten aufkommen. (Das Mutti in den nächsten 5 Jahren selbst Geld verdient ist nahezu ausgeschlossen)

Wird der VKH Antrag abgelehnt, zahlt der Vater der KM (Opa des Kindes). Die Helferindustrie wird sagen: Mutti lehnt zurecht die Zusammenarbeit ab, der böse Vater gönnt Mutti nicht mal VKH – Mediation ist so erst recht nicht möglich.

Gibt es Erfahrungen dazu?

2/ Es gibt eine OLG Klön Beschluss v. 1.4.2016 – II-10 UF 81/15 u. II-10 WF 21/16 wonach der Verursacher das Gutachten zahlen muss. https://www.kanzlei-cofala.de/2017/04/07...en-zahlen/ Bei mir ist der Fall ähnlich gelagert.
Auch hier kann die Helferindustrie sagen, dass der reiche Vater die verarmte Mutti finanziell ruinieren möchte.

Gibt es Erfahrungen dazu?

3/ Bei der SA gibt es einen großen Leitzorder über mich – das Übliche zum Nachteil des Kindes. Ein RA ist seit sechs Monaten beauftragt diesen Dreck wegzuräumen. Er hat mir die Akte übersandt und Teile des zwischenzeitlich fertiggestellten Gutachtens gelesen. An einen Schriftsatz erinnere ich seit sechs Monaten. Zuletzt wurden meinerseits Fristen gesetzt und verstrichen unbeachtet.

Wann sollte hier die Geduld ein Ende haben?
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#22
Ich erzähl Dir meine Erfahrung:

Gerichte und Helferbranche versuchen Anfangs ein Konzept zu entwickeln, bei dem die Mutter bereit ist zu ertragen, dass Du Deine Kinder sehen darfst.

Wenn das nicht klappt, was meistens der Fall ist, wollen die nur noch die Akte zu machen. Dafür wird der Vater entsorgt und der Mutter bei den Entscheidungen über das Kind freie Bahn verschafft.

Du hast mit OLG Köln gerade eine schöne Möglichkeit gefunden, um durchzusetzen, dass der Vater sich verpieselt. Offiziell heißt es dann, dass der Vater das Kind nicht sehen will. In Wahrheit wirst Du mit allen Mitteln rausgeekelt. 

Mir hat die Richterin mal die Kosten des Umgangspflegers aufgedrückt. Weil die Mutter felexible Umgangszeiten wollte, was immer zu streit führte, wurde zur Terminvereinbarung ein Umgangspfleger eingesetzt.

Als ich im Beschluss völlig überraschend gelesen habe, dass ich den bezahlen soll, bin ich fast umgekippt. Die offizielle Begründung war dabei, dass ich mich geweigert hätte mit dem Jugendamt zu sprechen und daher die Kosten verursacht habe. Das Jugendamt hatte das in der Verhandlung geschworen, dass es genau so war und im Sinne der Mutter für flexibilität plädiert. Das Kind war damals im Kindergrten.

Ich konnte es beim OLG drehen, da ich die Korrespondenz mit dieser Sekte nur über Fax oder E-Mail führe und nachweisen konnte, dass ich dem Jugendamt fast 10! Faxe geschickt hatte, bei denen ich um einen Termin bitte.

Jetzt rate mal wer dann die Kosten übernommen hat!

Der Staat. Der Mutter will nämlich niemand diese Kostenbelastung zumuten.

Jetzt ist das Kind in der Schule. Obwohl ältere Kinder mit Flexibilität besser zurecht kommen, will die Mutter jetzt fixe Zeiten. Das Jugendamt ist wieder dafür und Umgangstermine sollen begleitet stattfinden, weil das Risiko besteht, dass ich sage, dass die Mutter doof ist, wenn sie das Kind schlägt. 
KEIN SCHERZ! Genau so wahsinnig ist das dort!

Wer wird wohl die begleiteten Umgänge zahlen müssen? Das Kind ist denen schließlich schei...ss egal. Die Kindschaftssekte will die Akte zu bekommen.


Jetzt weißt Du wie es läuft.
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#23
Das OLG Köln war auch mein Sargnagel...................
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#24
Noch ein kleines Beispiel. Diesmal vom OLG.

Ich habe den ordnungsführenden Richter (Abteilungsleiter) wegen Absprachen mit dem Umgangspfleger für befangen erklärt.

Als der zweite Familienrichter die Befangenheit prüfen wollte, habe ich alle Richter für befangen erklärt, weil der Abteilungsleiter sozusagen aufgrund interner Zuständigkeit sozusagen eine Retoukutsche fahren könnte bspw. bei der Vertretungsplanung oder ähnliches. Außerdem habe ich weitere Gründe angeführt, warum dieser zweite Richter befangen ist. -- Sand im Getriebe. 

Naja das wurde dann von einem dritten Richter abgelehnt.

Jetzt war der zweite Richter wieder an der Rehe und hat den Abteilungsleiter für unbefangen erklärt. Dagegen habe ich beim OLG beschwerde eingereicht.

Erst hat das OLG versucht das über Formalgründe abzuweisen. Als das nicht klappte habe ich 2! Tage später die Ablehnung des Befangenheitsverfahrens bekommen und !on Top! hat das OLG kurzerhand ein zweites Verfahren auf gemacht, weil ich alle Richter für befangen erklärt habe.

Dieses zweite Verfahren gehört aber zum dritten Richter, wo ich ja keinen Beschwerde erhoben habe. 

Jedenfalls soll ich jetzt die Kosten für 2 Beschwerdeverfahren beim OLG übernehmen, obwohl ich nur gegen eines Beschwerde erhoben habe. Das mach mir Arbeit und kostet Geld.

Väter werden von allen Seiten solange gepiesakt, bis sie freiwillig gehen und dann heißt es: "Der ist abgehauen und hat Mutter mit Kind sitzen lassen." 

Klar kannst Du Sand ins Getriebe geben. Das hat aber auch Risiken.
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#25
(31-03-2021, 13:37)Alles-durch schrieb: Klar kannst Du Sand ins Getriebe geben. Das hat aber auch Risiken.


Wenn Du angreifst, musst Du immer damit rechnen dass auch zurueckgeschlagen wird. Ist nicht so dass die Justiz komplett machlos gegenueber Sandstreuern ist..... ABER gib blos nicht auf.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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