22-03-2021, 16:06
Meine Herren, deine Ex hat wieder geheiratet - das ist wie ein Sechser im Lotto.
Was den Kindesunterhalt anbelangt - es gibt wenig Aussicht, da rauszukommen. Was man (meiner persönlichen Meinung nach) maximal erreichen kann, ist den Kindesunterhalt auf Mindestunterhalt zu drücken. Nicht Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, sondern nach Unterhaltsvorschußgesetz. So lange du den Unterhalt bezahlst, den auch der Staat für ausreichend hält, kannst Du dich nicht strafbar machen - sonst würde sich der Staat selbst strafbar machen.
Die Unterhaltsbeträge nach UVG kenne ich jetzt nicht, ich hab da was mit ca. 135.- € monatlich im Hinterkopf.
Allerdings wäre es von höherer Erfolgsaussicht, sich mit der Exe aussergerichtlich darauf zu einigen. Vor einem Familiengericht wird das eher nicht gelingen.....
Was den Kindesunterhalt anbelangt - es gibt wenig Aussicht, da rauszukommen. Was man (meiner persönlichen Meinung nach) maximal erreichen kann, ist den Kindesunterhalt auf Mindestunterhalt zu drücken. Nicht Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, sondern nach Unterhaltsvorschußgesetz. So lange du den Unterhalt bezahlst, den auch der Staat für ausreichend hält, kannst Du dich nicht strafbar machen - sonst würde sich der Staat selbst strafbar machen.
Die Unterhaltsbeträge nach UVG kenne ich jetzt nicht, ich hab da was mit ca. 135.- € monatlich im Hinterkopf.
Allerdings wäre es von höherer Erfolgsaussicht, sich mit der Exe aussergerichtlich darauf zu einigen. Vor einem Familiengericht wird das eher nicht gelingen.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1