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Hallo zusammen,
Kann mir jemand einen Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Berlin empfehlen, idealerweise in oder nahe Charlottenburg?
Viele Grüße,
Niko
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Da ist schwer. Individuell. So gesehen gibts keinen.
Schildere mal Dein Problem.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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Problem im Moment ist: JA-Beistandschaften verlangt Neu-Titulierung des Unterhalts nach Neu-Berechnung nach erneuter Selbstauskunft nach Aufforderung durch JA. JA verlangt 120 %, obwohl ich in der Düsseldorfer Tabelle 115 % sehen würde. Aber da ist wohl Ermessensspielraum. Früherer Titel hat bereits 115 %.
Problem demnächst ist: mein Kind wird in einer Weile 18, und spätestens dann werde ich voraussichtlich einen Anwalt brauchen, um eine vernünftige Lösung ab da zu bekommen. Früherer Titel war nicht befristet.
Möglicherweise (vom Hörensagen) hat das Kind auch bereits eigene Einnahmen aus Vermietung, die möglicherweise meinen gegenwärtigen Unterhalt vermindern würden. Information über Einnahmen des Kindes müsste ich, soweit ich das bisher verstehe, auch gerichtlich einholen. Freiwillig/eigeninitiativ wurde mir diese Information bisher nicht gegeben.
Mein Verhältnis zur Kindesmutter ist schlecht, ich rechne da mit keinem Entgegenkommen.
Vor ein paar Wochen war ich in dieser Sache bei einer Anwältin, die mir nicht wirklich geholfen hat. Insofern würde es mir helfen, wenn mir jemand einen Anwalt oder eine Anwältin empfehlen könnte, der/die bekanntermaßen Unterhaltspflichtige bereits gut vertreten hat.
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In Berlin gibt es einen ziemlich aktiven VAFK (Väteraufbruch für Kinder).
Die sollten halbwegs vernünftige Rechtsanwälte kennen.
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Einnahmen aus Vermietung wären interessant. Vielleicht wäre da statt Anwalt ein Detektiv zielführender, sonfern du nicht in der Lage bist, selber darüber etwas zu ermitteln. Der kostet auch was, würde aber das Verfahrenskostenrisiko minimieren, könnte das aufwiegen.
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Danke. VAFK Berlin hat mich auf die üblichen Anwaltsplattformen verwiesen.
Detektiv ist ein guter Punkt. Ich wundere mich nur ein bisschen: wäre vor Gericht die Gegenseite nicht zu richtiger und vollständiger Auskunft verpflichtet? Mieteingänge auf einem Konto wären doch leicht zu sehen?
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Ich bin immer noch am Zweifeln wegen 115 oder 120 %: Düsseldorfer Tabelle nennt eigentlich 115 %, JA fordert 120 %. Ist es wahrscheinlich, dass das JA vor Gericht geht, wenn ich nicht die geforderten 120 % tituliere?
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(26-05-2021, 07:29)Niko schrieb: wäre vor Gericht die Gegenseite nicht zu richtiger und vollständiger Auskunft verpflichtet?
Ja, in der Theorie! In der Praxis wird der Richter butterweich bei sowas. Und wenn das Kind Einnahmen hat, müssen die nicht auf das Konto laufen, das dir gezeigt wird.
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(26-05-2021, 07:29)Niko schrieb: Danke. VAFK Berlin hat mich auf die üblichen Anwaltsplattformen verwiesen.
Detektiv ist ein guter Punkt. Ich wundere mich nur ein bisschen: wäre vor Gericht die Gegenseite nicht zu richtiger und vollständiger Auskunft verpflichtet? Mieteingänge auf einem Konto wären doch leicht zu sehen?
Die haben eine
Unterhaltsgruppe, da kannst du dir Rat holen, inklusive RA Empfehlung.
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Danke! Ich schaue dort mal.