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Ratschlag wie Kind am Besten den Hauptwohnsitz ändert
#1
Habe mit meiner Ex 3 Kinder 4, 8, 12. Zum Sorgerecht ist nichts vereinbart (Kinder aus Ehe), wir haben nur eine Umgangsregelung. Die ältesten 2 haben den Wunsch länger bei mir zu sein bzw. Ihren Hauptwohnsitz zu verändern. Ich habe da noch nie mit meinen Kindern "offiziell" drüber gesprochen aber einen guten Bekannter den meine Kinder schätzen haben sie es anvertraut und Ihrer Oma auch. Klar kommt immer wieder " Papa ich will gerne länger bleiben", habe ich aber bis jetzt immer mit " Ihr kommt ja bald wieder" runtergespielt. 
Ich brauche da Tipps wie man da vorgehen sollte. Die Ex offiziell drauf anreden geht nicht, die Kinder sind ja tolle Geldquellen. Was passiert zb. wenn die Kinder am Ende des Ferienumgangs nicht zurückwollen. Oder eines der Kinder einfach vor meiner Türe steht und sagt ich will nicht zur Mutter? Ist das eine umsetzbare Strategie?

Nachtrag: Wir wohnen im selben kleinen Ort. Für unsere Kinder würde sich nichts verändern was Schule, Hort und Freunde angeht.
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#2
Ein guter Weg ist, der Mutter erstmal Unterhaltsverzicht anzubieten.

Nachdem die Kinder einige Zeit bei Dir wohnen, kannst Du immer noch überlegen, was Du geltend machst.
Ich würde immer nach folgendem Schema vorgehen..... hat die Mutter mich finanziell geschont, dann würde ich sie auch schonen. Hat mich die Mutter finanziell ausgebeutet, dann mache ich das auch.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#3
Momentan ist es so das ich gut verdiene und KM kein bzw. geringes Einkommen hat. Selbst bei einem Wechselmodell würde ich voll bezahlen. Bei der Mutter gibt es zwei Probleme bzw. Wahrnehmungsdefizite. 
-Kein Kind darf mich außerhalb der Umgangszeit besuchen kommen. Wenn dann doch mal ein Kind Druck macht kommt von Kindsmutter das entweder alle 3 zu mir müssen oder keines. Das hat in den Letzten Monaten für Unmut bei meinen größeren verursacht und ist sicherlich mit ein Grund das die Großen mal das weite suchen. Ich argumentiere immer ich habe einen offene Türe für meine Kinder wenn sie kommen wollen können sie jederzeit. Haben bei mir alles.

-Der Unterhalt ist mit Sicherheit ein Knackpunkt. Ich hätte nichts dagegen auf meinen Unterhalt zu verzichten und nur das Kindergeld zu bekommen aber ich wage zu bezweifeln das Ex mit weniger Unterhalt eine 4 Zimmer Wohnung finanzieren kann.
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#4
Es ist halt die Frage, ob die Mutter mehr der Geldtyp oder mehr der Gluckentyp ist.

Beim Geldtyp (und Du hast ja auch genügend Geld) würde ich sie immer pampern, d.h. ihr zuzusagen sie weiter finanziell zu unterstützen, wenn die Kinder zu Dir kommen.
Später kannst Du das natürlich ändern.
Natürlich darfst Du eine finanzielle Unterstützung nicht so formulieren, dass sie das womöglich noch weitere Jahre einfordern könnte.

Beim Gluckentyp wirst Du langfristig um ein Gerichtsverfahren über die Umgangsregelung nicht herum kommen.
Je älter die Kinder und je sicherer die Kinder zu Dir wollen, desto besser für dich.
Der Wille des/der 12-jährigen hat schon ein sehr sehr großes Gewicht.
Bei den anderen wird es schwieriger.

Vielleicht fängst Du erstmal mit dem 12-jährigen an? Oder wäre das ausgeschlossen?

(28-06-2021, 14:48)Ein Vater schrieb: -Kein Kind darf mich außerhalb der Umgangszeit besuchen kommen.

Beim Jugendamt muss man als Vater zwar immer mit Gegenwind rechnen und sollte sehr vorsichtig mit Gesprächen sein, aber in diesem Fall beim 12-Jährigen, könnte man eine sorgfältig vorbereitete Kontaktierung probieren.

Z.B. mitteilen, dass der 12-Jährige flexibeler entscheiden möchte, mehr zu Dir möchte...fragen, was die Amts-Tante denn empfehlen würde. Gleichzeitig sagen, dass dass man mit der Mutter reden will und sich sicher ist, dass die Mutter verstehen wird, dass Kinder im bald jugendlichen Alter mehr Mitbestimmung wünschen.
Es geht um das Vorbereiten...
Später kann man dann leicht sagen...ich habe seit 6,9,12 Monaten immer wieder Gespräche mit der Mutter gesucht...das wäre dann auch beim Amt niedergelegt, dass Du ja lange sehr geduldig warst.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#5
Also mal beim JA anfragen hört sich ja nicht ganz verkehrt an wobei ich die Erfahrung gemacht habe, dass wenn keine Kindswohl Gefährdung vorliegt das nicht interessant ist. Ich glaube auch nicht das sowas Aktenkundig wird. Aber schaden kann es ja nicht und vielleicht erinnert sich die nette Dame vom JA ja dann dran.

Aber jetzt mal weitergesponnen. Anruf beim JA fruchtet nicht, Situation ändert sich nicht und der Wunsch der Kids selbst bestimmend ihre Freizeit einzuteilen bleibt bestehen. Den Gang zum Familiengericht kann man nicht gehen, jeder kennt die Manipulation von KM`s und JA.  Das wäre die Hölle für meine Kinder in der Zeit mit dem Ergebnis das alles so bleibt wie bisher und ich als Streitsüchtig abgehandelt werde.

Aber was passiert wenn ein 13 Jahre altes Kind einfach nicht mehr zum anderen Elternteil will oder einfach sagt ich verlängere jetzt meine Zeit wie ich es will. Ist das ein Plan oder soll man das unterbinden mit allen Mitteln ?
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#6
Bei gemeinsamem Sorgerecht ohne frühere explizite Festlegung des Kinderaufenthalts an einem Ort oder bei einem Elternteil kannst du das Kind auch wortlos dabehalten. Es kann dann natürlich eine heftige Gegenreaktion stattfinden. Das Kind wird unter Umständen heftig bearbeitet, ein Eilantrag mit dem Ziel kann eintrudeln, um den Aufenthalt bei der Mutter festzuschreiben. Ärger und Terror, Verweigerung der Herausgabe der Kindersachen.

Du solltest dem Kind sagen, was passieren kann, es sollte wesensfest sein und du kannst eventuell vorher schon involvierte Jugendamtsberater mitteilen, dass das Kind ab jetzt bei dir wohnt.
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#7
Also ich hätte keine Angst bezüglich Anträgen, JA oder Polizei vor der Türe etc. aber ob man das einem Kindl antuen muss ist so einen Sache. Eine Richtige Mutter würde das nicht machen und den eigenen Willen durchsetzen bei einem "Jugendlichen". Wahrscheinlich bleibt nur der Weg die Eigenständigkeit meiner Kinder zu bestärken in der Hoffnung sie gehen den Weg den sie möchten und Kommunizieren das auch so gegenüber Ihrer Mutter.

Aber danke für die Tipps.
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#8
Wenn sich das Kind deutlich artikulieren kann ohne sich abbringen zu lassen, soll es der Mutter klar sagen, dass es jetzt zum Vater will. Das bremst unbedachte Gegenreaktionen am Besten. Deine Aufgabe wäre es, dem Kind das zu erklären und ihm zu sagen, dass du voll hinter seinen Wünschen stehst.

Wichtig ist eben, dass das Dabehalten des Kindes keine direkten strafrechtichen Folgen hat, das ist keine Kindesentziehung sondern völlig legal. Falls eine Show kommt, muss man die an sich vorbeileiten und standhaft bleiben.

Umgekehrt passiert es natürlich millionenfach und wird als völlig selbstverständlich von den Rechtsverdrehern und der Gesellschaft akzeptiert. Mütter, die Kinder einfach einpacken und sie unangefochten fortschaffen haben meist nicht einmal den Kindeswillen hinter sich und treiben das trotzdem so ausgiebig, dass es der häufigste Fall bei Trennung ist.
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#9
Ja ich kann mich am Anfang nach meiner Scheidung erinnern als ich es mir erlaubt habe mit meinen Kindern nach Österreich zu fahren ohne die KM in meine Pläne einzuweihen. Polizeianrufe hinweise ich so doch bitte zurückkommen weil ein Kindesentzug vorliegt.
Heute wäre ich da auch souveräner aber man lernt ja dazu und vor allem ich habe ja noch ein paar Jahre um das entspannter anzugehen :-)
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#10
Solange keine Herausgabepflicht besteht, ist es kein Kindesentzug. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist diese Schwelle aber hoch bis unmöglich. Die Staatsanwaltschaften stellen das ein. Es gab nur einmal ein Unteil des OLG Köln, wo ein Vater drei kleine Kinder ins Ausland gebracht hat und sie dort bei Schule, Kindergarten angemeldet. In der hier beschriebenen Praxis aber irrelevant. Dieses Urteil wird gerne genannt um Kindesentziehung schrankenlos zu machen. Tatsächlich müssen dann rund acht Millionen Mütter ins Gefängnis wandern und deshalb ist das keineswegs schrankenlos, das erbärmliche Juristengesockse weiss sehr wohl was ihr eigener Müll eigentlich bedeutet.
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#11
Solange kein Strafrechtliches Vergehen vorliegt können sie ja wenig machen. Hatte nicht nur einmal Anrufe der Polizei und habe mir angewöhnt hier zu sagen wenn sie nichts strafrechtliches verfolgen sollen sie doch bitte der Mutter sagen sie kann zivilrechtlich dagegen vorgehen und mir nicht die Zeit rauben. Kam auch nie was. Aber ich kann mir vorstellen das wenn zb ein Kind nicht mehr weg will von mir, ich die Polizei vor der Türe hätte und sie das Kind mitnehmen wollen bzw. mich bewegen es wegzuschicken.
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