19-07-2021, 13:07
Hallo allerseits,
würde gerne wissen: Gibt es sowas wie Sonder- und Mehrbedarf auch für reinen Ehegattenunterhalt wie Trennungs- und nachehelichen? Oder spielen diese beiden Begriffe nur rein, wenn Kinder im Spiel sind (sprich bei Betreuungs- und Kindesunterhalt)?
Anders gefragt: Welche Möglichkeiten hat eine Ex ihren Unterhalt weiter zu maximieren, über außerordentliche Einmalzahlungen z.B. für ein neues Gebiss, Brille, Operation o.ä.?
Danke Euch.
würde gerne wissen: Gibt es sowas wie Sonder- und Mehrbedarf auch für reinen Ehegattenunterhalt wie Trennungs- und nachehelichen? Oder spielen diese beiden Begriffe nur rein, wenn Kinder im Spiel sind (sprich bei Betreuungs- und Kindesunterhalt)?
Anders gefragt: Welche Möglichkeiten hat eine Ex ihren Unterhalt weiter zu maximieren, über außerordentliche Einmalzahlungen z.B. für ein neues Gebiss, Brille, Operation o.ä.?
Danke Euch.