17-10-2021, 23:33
Wir sind uns glaube ich darüber einig, dass es nur krank sein kann, den Ex noch zehn Jahre nach der Trennung regelmäßig zu googlen. Es hat nur 6 Monate gedauert, bis die liebste Exin auf meine neue Firma gestoßen ist. Zur Erinnerung, ich wurde im Nov 2019 nach achtjährigen gerichtlichen und medizinisch-gutachterlichen Quälereien meine Unterhaltstitel erfolgreich los. Die medizinischen Gutachten gingen am Ende von einer nur in Teilzeit möglichen Teilnahme am Erwerbsleben aus.
Nun gut, ich bekam für kurze Zeit wieder Luft zum Atmen, also verabredete ich zusammen mit meinem Therapeuten, dass ich diese Luft nutzen solle, um wenigstens dieser mutmaßlichen Teilzeitfähigkeit nachzukommen. Wir läuteten die selbst auferlegte Wiedereingliederung ins Erwerbsleben ein, um mir zumindest nicht irgendwann vorhalten lassen zu müssen, ich würde mich hier nicht im Rahmen dessen, was der Gutachter an Erwerbsfähigkeit sah, bemühen.
Da das JA leider nur schwarz und weiß kennt, unterstellt mir dieses nun, ich wäre plötzlich wieder voll leistungsfähig zum Unterhalt. Klar, man gründet eine Firma = Buckeln bis zum Umfallen = Geld ohne Ende.
Das JA fordert nun die GuVs der ersten zwei verstrichenen Geschäftsquartale. Es behauptet, ich wäre gar meldepflichtig gewesen, dass ich eine Firma gründete, wohl in Erwartung, nun auch rückwirkend Kohle fordern zu können. Zu letzterem wird mein Anwalt dies nunmehr bestreiten, denn da ich noch kein Gehalt beziehe, gab es keine Veranlassung, irgendeine Veränderung meines Einkommens anzuzeigen, denn nichts hat sich bis dato geändert. Was mich jedoch brennend interessiert, wie die auf meinen Vortrag reagieren werden, dass ich keineswegs volltags unterwegs bin. Natürlich ist mein Therapeut bereit, diese Wiedereingliederungsphase zu bestätigen, ich bin gespannt, was die sich folgend zurecht reimen werden, um mich nach jahrelangem Burnout wieder in den nächsten zu katapultieren versuchen.
Wisst ihr, ob ich überhaupt GuVs angebrochener Geschäftsjahre übersenden muss? Nach erst einem halben Jahr der Geschäftstätigkeit wohl kaum aussagekräftig, oder?
Ich werde berichten, wie es weitergeht. Denn ich werde natürlich dafür kämpfen, meine gesundheitlichen Einschränkungen, welche ich übrigens allein meinen Exen zu verdanken habe, auch leistungsmindernd anerkennen zu lassen. Schließlich besagte das letzte medizinische Gutachten, beschränkt Erwerbsfähig. Rechnerisch ergab das vor Gericht dann die Leistungsunfähigkeit zum Unterhalt. Nun ist die Aufnahme einer beschränkten Erwerbstätigkeit auch wieder verkehrt… versteh da einer noch diese Welt.
Nun gut, ich bekam für kurze Zeit wieder Luft zum Atmen, also verabredete ich zusammen mit meinem Therapeuten, dass ich diese Luft nutzen solle, um wenigstens dieser mutmaßlichen Teilzeitfähigkeit nachzukommen. Wir läuteten die selbst auferlegte Wiedereingliederung ins Erwerbsleben ein, um mir zumindest nicht irgendwann vorhalten lassen zu müssen, ich würde mich hier nicht im Rahmen dessen, was der Gutachter an Erwerbsfähigkeit sah, bemühen.
Da das JA leider nur schwarz und weiß kennt, unterstellt mir dieses nun, ich wäre plötzlich wieder voll leistungsfähig zum Unterhalt. Klar, man gründet eine Firma = Buckeln bis zum Umfallen = Geld ohne Ende.
Das JA fordert nun die GuVs der ersten zwei verstrichenen Geschäftsquartale. Es behauptet, ich wäre gar meldepflichtig gewesen, dass ich eine Firma gründete, wohl in Erwartung, nun auch rückwirkend Kohle fordern zu können. Zu letzterem wird mein Anwalt dies nunmehr bestreiten, denn da ich noch kein Gehalt beziehe, gab es keine Veranlassung, irgendeine Veränderung meines Einkommens anzuzeigen, denn nichts hat sich bis dato geändert. Was mich jedoch brennend interessiert, wie die auf meinen Vortrag reagieren werden, dass ich keineswegs volltags unterwegs bin. Natürlich ist mein Therapeut bereit, diese Wiedereingliederungsphase zu bestätigen, ich bin gespannt, was die sich folgend zurecht reimen werden, um mich nach jahrelangem Burnout wieder in den nächsten zu katapultieren versuchen.
Wisst ihr, ob ich überhaupt GuVs angebrochener Geschäftsjahre übersenden muss? Nach erst einem halben Jahr der Geschäftstätigkeit wohl kaum aussagekräftig, oder?
Ich werde berichten, wie es weitergeht. Denn ich werde natürlich dafür kämpfen, meine gesundheitlichen Einschränkungen, welche ich übrigens allein meinen Exen zu verdanken habe, auch leistungsmindernd anerkennen zu lassen. Schließlich besagte das letzte medizinische Gutachten, beschränkt Erwerbsfähig. Rechnerisch ergab das vor Gericht dann die Leistungsunfähigkeit zum Unterhalt. Nun ist die Aufnahme einer beschränkten Erwerbstätigkeit auch wieder verkehrt… versteh da einer noch diese Welt.