18-12-2021, 04:15
Hallo!
Nachdem ich nun viele Threads hier gelesen habe, glaube ich bei euch mit meinen Fragen gut aufgehoben zu sein.
Die Ausgangslage:
Uneheliches Kind nach kurzer Affäre. Ich habe die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt und auch die gemeinsame Sorge erhalten.
Nach der Trennung war der Umgang schwierig, nach dem Umzug der Mutter wurde er für 2 Monate komplett verhindert. Es kam zu einem Streittelefonat, in welchem ich, so die Behauptung der Mutter, Morddrohungen ausgesprochen habe. Es wurde ein Gewaltschutzverfahren und Strafanzeigen gegen mich eröffnet. Mir wurde begleiteter Umgang eingeräumt und im Verfahren zog die Mutter ihre Anzeigen zurück (das Verfahren wurde eingestellt). Die Begleitung des Umgangs wurde eingestellt. Kurz darauf kam es wieder zum Umgangsabbruch - diesmal für ein halbes Jahr. Im nächsten Verfahren wurde ein Gutachten aufgegeben, dass sehr positiv für mich ausfiel. Die Mutter habe keine Bindungstoleranz, widerspreche sich häufig und scheine psychische Probleme zu haben. Es wurde eine Umgangsvereinbarung gerichtlich festgelegt (diese wurde einige Monate nach dem Prozess nochmal im Jugendamt "erneuert"). Mir wurde der Umgang für jedes zweite Wochenende zugestanden und in der anderen Woche ein Nachmittag. Das funktioniertè auch erst halbwegs (Termine wurden dauernd verschoben, Wartezeiten von über 30 Minuten waren die Regel), vor einigen Monaten erklärte die Mutter dann aber, dass sie den Nachmittag nicht mehr wolle. Das Wochenende findet weiter statt (mit den klassischen Abspracheproblemen), aber es sind mittlerweile fast 10 Nachmittage ausgefallen. Ich habe beim Gericht ein Vermittlungsgespräch bestellt und einen Ordnungsgeldantrag gegen die Mutter eingereicht. Gleichzeitig hat die Kindesmutter nun auch das Unterhaltsverfahren losgetreten. Zu beiden Punkten habe ich einige sehr spezielle Fragen:
1. Der Zusatznachmittag scheint mir generell eher unüblich - habe ich hier dank der (beiden) Umgangsvereinbarung dennoch Chancen bei Gericht?
2. Ist es realistisch, dass dem Ordnungsgeldantrag entsprochen wird?
Mehr Details zur Unterhaltssache:
Ich studiere in einem konsekutiven Master (demnach wohl noch Erstausbildung), habe aber die Regelstudienzeit bereits deutlich überschritten. Ich arbeite, erziele aber nur Einkünfte weit unter dem Selbstbehalt.
3. Reicht die Überschreitung der Regelstudienzeit zur Festsetzung eines Unterhaltstitels? Sind euch da vielleicht Gerichtsurteile bekannt?
4. Wenn ich mich weigere mein Studium abzubrechen und oder meinen Job aufzugeben (um eine andere Tätigkeit auszuüben) - könnte dann eine Haftstrafe drohen?
5. Feststellen zu lassen, ob der Studiengang zur Erstausbildung gehört und die Frage, ob eine Überschreitung der Regelstudienzeit (habe hier als Bemessungsgrundlage auch von der Anberaumung der durschnittlichen Dauer zum Studienabschluss [welche nicht unbedingt der Regelstudienzeit entspricht] gehört), wird mich vermutlich auf einen Weg durch mehrere Gerichtsinstanzen bringen?
6. Was passiert mit dem hypothetisch ausgesprochenen Unterhaltstitel beim Wechsel in eine höhere Instanz? Ruht dieser oder besteht nur die Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur in der nächsten Instanz?
7. Ich lese beim Unterhalt immer nur von Lohnpfändungen. Wie üblich sind hier Pfändungen von Sachgegenständen im Wohnraum? Sind euch da Fälle bekannt?
8. Nach meiner Recherche ist das Schwärzen bei Unterhalts-Nachweisen generell nicht erlaubt. Sollte dies nicht zutreffen, könne das Schwärzen aber wohl beim Gericht sauer aufstoßen - wie geht ihr hier vor?
Außerdem:
Ich bin überzeug davon, dass das Kind bei der Mutter nicht sonderlich gut aufgehoben ist. Die Kind-Vater-Bindung ist sehr gut und ich würde gerne das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Hierzu hat mir mein Anwalt auch bereits geraten. Nun ist meine aktuelle Grundsituation (Studium etc.) auch nicht gerade ideal - weshalb ich diesen Schritt 1-2 Jahre aufschieben möchte. Meine Position (Gutachten, Umgangsverweigerung, Kindeswohlgefährdung bei der Mutter lag vor, Inobhutnahme stand im Raum, mehrere "Anzeigen" beim Jugendamt, Familienhilfe etc.) ist generell recht gut, aber kann ich mir diesen Aufschub überhaupt erlauben?
9. Würden diese "Karten" in zwei Jahren noch zählen? Ich liebe das Kind über alles, möchte aber den vernünftigsten Weg gehen. Ich will echte Stabilität geben, nicht "Halbgares" gegen etwas weniger "Halbgares" tauschen.
Und zu guter Letzt noch einige generelle Fragen:
10. Ich habe die "Ungerechtigkeit des Systemes" mittlerweile häufig erfahren. Die Bevorteilung von Müttern ist eindeutig und von euren Fällen hier zu lesen, macht mir tatsächlich panische Angst. Die Mutter geht absolut skrupellos vor und ich sehe hier auch keine Hoffnung auf Besserung. Die Zukunft wird wohl unzählige weiter falsche Anschuldigung bringen. Die Vorstellung, in eine Situation zu kommen, welche mir praktisch nur die "Aufgabe" meines Sohnes übriglässt... Ich glaube nicht, dass ich eine solche Entscheidung überleben würde. Denkt ihr, dass wir in diesem Forum, unter klarer Anerkennung der Ungerechtigkeit des Systemes, doch eher Ausnahmefälle sehen? Muss jeder Vater hier wirklich panische Angst haben und sind echte Erfolge wirklich so selten? Mich würde hier einfach eure generelle Meinung interessieren - auch wenn sie mich wohlmöglich noch weiter beunruhigen könnte.
11. Was haltet ihr von Väterhilfe-Organisationen? Können wir hier langfristig auf Systemverbesserung hoffen? Habt ihr hier möglicherweise Empfehlungen?
12. Denkt ihr, dass es Sinn macht, alleine schon um Präzedenzfälle zu schaffen, in solchen Fälllen vor das BGH zu ziehen? Politisch scheint Man(n) es ja heute eh schwer zu haben - aber sind hier laute Stimme generell sinnlos? Habt ihr darüber nachgedacht eure Erfahrungen mit der Presse zu teilen? Vielleicht in Buchform festzuhalten? Dafür bin ich nicht geeignet, auch scheint mir mein Fall noch nicht "katastrophal" genug verlaufen zu sein (mal sehen was die Zukunft bringt) - aber die Ungerechtigkeit ist Mental wirklich zerstörend. Von den Schicksalen hier zu lesen... Es ist nicht auszuhalten. Haltet ihr Engangement in diesem Bereich, zur Besserung des Ist-Zustands für sinnlos? Wenn nein - wo sollte man ansetzen? Diese machtlose Opferposition macht das Ganze emotional noch so viel schimmer - mir wäre hier der gleichzeitige "Märtyertod" (methaphorisch gesprochen), also das Bewusstsein, die Ungerechtigkeit zwar erdulden zu müssen, aber aktiv, egal wie minimal der Beitrag, dagegen zu wirken, zumindest psyschich eine Hilfe.
Ich entschuldige mich für den Misch-Masch der Fragen, aber oft nützt die Lektüre der Gesetzestexte nicht und ihr, die zu einem großen Teil Unerträgliches erleiden müsst und musstest, scheint mir da wirklich die besten Ansprechpartner. Von Sympathie kann sich keiner was kaufen, aber mich machen eure Schicksale sehr betroffen und so möchte ich sie dennoch zum Ausdruck bringen.
Vielen Dank für die Lektüre und eure Zeit.
Nachdem ich nun viele Threads hier gelesen habe, glaube ich bei euch mit meinen Fragen gut aufgehoben zu sein.
Die Ausgangslage:
Uneheliches Kind nach kurzer Affäre. Ich habe die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt und auch die gemeinsame Sorge erhalten.
Nach der Trennung war der Umgang schwierig, nach dem Umzug der Mutter wurde er für 2 Monate komplett verhindert. Es kam zu einem Streittelefonat, in welchem ich, so die Behauptung der Mutter, Morddrohungen ausgesprochen habe. Es wurde ein Gewaltschutzverfahren und Strafanzeigen gegen mich eröffnet. Mir wurde begleiteter Umgang eingeräumt und im Verfahren zog die Mutter ihre Anzeigen zurück (das Verfahren wurde eingestellt). Die Begleitung des Umgangs wurde eingestellt. Kurz darauf kam es wieder zum Umgangsabbruch - diesmal für ein halbes Jahr. Im nächsten Verfahren wurde ein Gutachten aufgegeben, dass sehr positiv für mich ausfiel. Die Mutter habe keine Bindungstoleranz, widerspreche sich häufig und scheine psychische Probleme zu haben. Es wurde eine Umgangsvereinbarung gerichtlich festgelegt (diese wurde einige Monate nach dem Prozess nochmal im Jugendamt "erneuert"). Mir wurde der Umgang für jedes zweite Wochenende zugestanden und in der anderen Woche ein Nachmittag. Das funktioniertè auch erst halbwegs (Termine wurden dauernd verschoben, Wartezeiten von über 30 Minuten waren die Regel), vor einigen Monaten erklärte die Mutter dann aber, dass sie den Nachmittag nicht mehr wolle. Das Wochenende findet weiter statt (mit den klassischen Abspracheproblemen), aber es sind mittlerweile fast 10 Nachmittage ausgefallen. Ich habe beim Gericht ein Vermittlungsgespräch bestellt und einen Ordnungsgeldantrag gegen die Mutter eingereicht. Gleichzeitig hat die Kindesmutter nun auch das Unterhaltsverfahren losgetreten. Zu beiden Punkten habe ich einige sehr spezielle Fragen:
1. Der Zusatznachmittag scheint mir generell eher unüblich - habe ich hier dank der (beiden) Umgangsvereinbarung dennoch Chancen bei Gericht?
2. Ist es realistisch, dass dem Ordnungsgeldantrag entsprochen wird?
Mehr Details zur Unterhaltssache:
Ich studiere in einem konsekutiven Master (demnach wohl noch Erstausbildung), habe aber die Regelstudienzeit bereits deutlich überschritten. Ich arbeite, erziele aber nur Einkünfte weit unter dem Selbstbehalt.
3. Reicht die Überschreitung der Regelstudienzeit zur Festsetzung eines Unterhaltstitels? Sind euch da vielleicht Gerichtsurteile bekannt?
4. Wenn ich mich weigere mein Studium abzubrechen und oder meinen Job aufzugeben (um eine andere Tätigkeit auszuüben) - könnte dann eine Haftstrafe drohen?
5. Feststellen zu lassen, ob der Studiengang zur Erstausbildung gehört und die Frage, ob eine Überschreitung der Regelstudienzeit (habe hier als Bemessungsgrundlage auch von der Anberaumung der durschnittlichen Dauer zum Studienabschluss [welche nicht unbedingt der Regelstudienzeit entspricht] gehört), wird mich vermutlich auf einen Weg durch mehrere Gerichtsinstanzen bringen?
6. Was passiert mit dem hypothetisch ausgesprochenen Unterhaltstitel beim Wechsel in eine höhere Instanz? Ruht dieser oder besteht nur die Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur in der nächsten Instanz?
7. Ich lese beim Unterhalt immer nur von Lohnpfändungen. Wie üblich sind hier Pfändungen von Sachgegenständen im Wohnraum? Sind euch da Fälle bekannt?
8. Nach meiner Recherche ist das Schwärzen bei Unterhalts-Nachweisen generell nicht erlaubt. Sollte dies nicht zutreffen, könne das Schwärzen aber wohl beim Gericht sauer aufstoßen - wie geht ihr hier vor?
Außerdem:
Ich bin überzeug davon, dass das Kind bei der Mutter nicht sonderlich gut aufgehoben ist. Die Kind-Vater-Bindung ist sehr gut und ich würde gerne das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Hierzu hat mir mein Anwalt auch bereits geraten. Nun ist meine aktuelle Grundsituation (Studium etc.) auch nicht gerade ideal - weshalb ich diesen Schritt 1-2 Jahre aufschieben möchte. Meine Position (Gutachten, Umgangsverweigerung, Kindeswohlgefährdung bei der Mutter lag vor, Inobhutnahme stand im Raum, mehrere "Anzeigen" beim Jugendamt, Familienhilfe etc.) ist generell recht gut, aber kann ich mir diesen Aufschub überhaupt erlauben?
9. Würden diese "Karten" in zwei Jahren noch zählen? Ich liebe das Kind über alles, möchte aber den vernünftigsten Weg gehen. Ich will echte Stabilität geben, nicht "Halbgares" gegen etwas weniger "Halbgares" tauschen.
Und zu guter Letzt noch einige generelle Fragen:
10. Ich habe die "Ungerechtigkeit des Systemes" mittlerweile häufig erfahren. Die Bevorteilung von Müttern ist eindeutig und von euren Fällen hier zu lesen, macht mir tatsächlich panische Angst. Die Mutter geht absolut skrupellos vor und ich sehe hier auch keine Hoffnung auf Besserung. Die Zukunft wird wohl unzählige weiter falsche Anschuldigung bringen. Die Vorstellung, in eine Situation zu kommen, welche mir praktisch nur die "Aufgabe" meines Sohnes übriglässt... Ich glaube nicht, dass ich eine solche Entscheidung überleben würde. Denkt ihr, dass wir in diesem Forum, unter klarer Anerkennung der Ungerechtigkeit des Systemes, doch eher Ausnahmefälle sehen? Muss jeder Vater hier wirklich panische Angst haben und sind echte Erfolge wirklich so selten? Mich würde hier einfach eure generelle Meinung interessieren - auch wenn sie mich wohlmöglich noch weiter beunruhigen könnte.
11. Was haltet ihr von Väterhilfe-Organisationen? Können wir hier langfristig auf Systemverbesserung hoffen? Habt ihr hier möglicherweise Empfehlungen?
12. Denkt ihr, dass es Sinn macht, alleine schon um Präzedenzfälle zu schaffen, in solchen Fälllen vor das BGH zu ziehen? Politisch scheint Man(n) es ja heute eh schwer zu haben - aber sind hier laute Stimme generell sinnlos? Habt ihr darüber nachgedacht eure Erfahrungen mit der Presse zu teilen? Vielleicht in Buchform festzuhalten? Dafür bin ich nicht geeignet, auch scheint mir mein Fall noch nicht "katastrophal" genug verlaufen zu sein (mal sehen was die Zukunft bringt) - aber die Ungerechtigkeit ist Mental wirklich zerstörend. Von den Schicksalen hier zu lesen... Es ist nicht auszuhalten. Haltet ihr Engangement in diesem Bereich, zur Besserung des Ist-Zustands für sinnlos? Wenn nein - wo sollte man ansetzen? Diese machtlose Opferposition macht das Ganze emotional noch so viel schimmer - mir wäre hier der gleichzeitige "Märtyertod" (methaphorisch gesprochen), also das Bewusstsein, die Ungerechtigkeit zwar erdulden zu müssen, aber aktiv, egal wie minimal der Beitrag, dagegen zu wirken, zumindest psyschich eine Hilfe.
Ich entschuldige mich für den Misch-Masch der Fragen, aber oft nützt die Lektüre der Gesetzestexte nicht und ihr, die zu einem großen Teil Unerträgliches erleiden müsst und musstest, scheint mir da wirklich die besten Ansprechpartner. Von Sympathie kann sich keiner was kaufen, aber mich machen eure Schicksale sehr betroffen und so möchte ich sie dennoch zum Ausdruck bringen.
Vielen Dank für die Lektüre und eure Zeit.