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Habe ich auch so gemacht Ich hatte noch Rückstände von jeweils 65 Euro wegen eines Einspruchs . Die habe ich überwiesen. Mal sehen was von der Gegenseite kommt. Ich beginne erst am 20. zu arbeiten als Freiberufler.
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22-09-2021, 20:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-09-2021, 20:31 von akay.)
Jetzt hat die Anwältin meiner Ex noch ein Brief geschrieben. Jetzt will sie anstatt 1300 Euro nur noch 400 Euro. Sie hatte mein Arbeitslosengeld falsch berechnet. Sie droht mit einer Klage. Ich hatte 300 Euro überwiesen für September für den Trennungsunterhalt.
Ich habe ja am 20.09 angefangen als selbständiger zu arbeiten. Muss ich nun ab dem 01.10 den vollen Unterhalt bezahlen oder erst wenn das Geld bei mir ankommt wegen dem Zahlungsziel von einem Monat und das wäre frühestens 01.11. Wie ist es geregelt? weißt das jemand?
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Unterhalt richtet sich nach der Einkommenssituation der letzten 12 Monate, nicht nach Beträge die du jetzt gerade erwartest.
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Dann müsste ich ja wenn ich unverschuldet Arbeitslos bin, weiterhin den vollen Unterhalt bezahlen. Das macht ja vor allem bei Trennungsunterhalt keinen Sinn oder? Die Anwältin der Ex hat auch mein Arbeitslosengeld für die Berechnung herangezogen und nicht die letzten 12 Monate....
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Man kann die jüngere Vergangenheit und die Situation durchaus stärker gewichten. Aber man muss nicht nach Erwartungen Unterhalt bezahlen.
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22-09-2021, 21:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-09-2021, 21:40 von akay.)
Die Gegenseite hat ja akzeptiert, dass ich unverschuldet arbeitslos geworden bin. Sonst hätten die ja mich auf den ursprünglichen Betrag geklagt. Sie wollen nur den Unterhalt was den die mit dem Arbeitslosengeld berechnet haben bekommen.
Was interessant ist, wenn man wieder Arbeitet. Den Unterhalt wird im Voraus bezahlt und Arbeit wird im Nachhinein bezahlt. Wenn ich anfange zu Arbeiten muss man dann den vollen Betrag zahlen, weil man ja erst in einem Monat das Geld bekommt.
Das ist kompliziert.
Muss ich die gegnerische Anwaltin bezahlen wenn ich den geforderten Betrag bezahle?
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So kompliziert nicht. Da könnte man viel drüber schreiben und neue Fragen generieren, das bringt dir aber jetzt nichts.
Wenn kein Verfahren stattfindet, zahlt jeder seine Antwaltskosten selber. Es gilt der Grundsatz "Wer bestellt, bezahlt".
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Naja, dann zahle ich die 200 Euro und habe ein paar Tage meine Ruhe.
So schlimm ist das nicht
Da gibt es den Trick mit ins Verzug setzen bei Trennungsunterhalt. Da musst du dann die Anwaltskosten für die Berechnung der Gegenseite bezahlen.
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So jetzt wieder mal update,
eigentlich sollte die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung stattfinden nach der ersten Verhandlung. Die Entscheidung sollte am am Anfang diesen Monats eingehen. Leider hat sich die gute Richterin entschieden noch eine mündliche Verhandlung zu machen.
Keine Ahnung warum, aber meine Anwältin meinte wegen dem Verbund und bla bla die Richterin kann nicht einzeln entscheiden und bla bla. Die Richterin hatte jetzt fast 4 Monate zu entscheiden und immer noch keine Entscheidung.
Sie meinte auch, dass die Richterin eine Einigung haben will. Ich will keine Einigung. Die ziehen die Sache so lange bis sie dich mürbe machen denke ich. Bin mal gespannt was diesmal anliegt.
Was meint Ihr? Habt Ihr schon was ähnliches erlebt?
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14-02-2022, 14:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-02-2022, 14:52 von akay.)
So jetzt wieder mal ein Update.
Ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit und habe mich ins Ausland abgesetzt. Zur Zeit habe ich keine Meldeadresse d.h. Staatenlos. Der Termin am Januar fiel aus, weil mein Anwalt krank war. Nächste Woche ist der neue Termin.
Die denken immer noch, dass ich in Deutschland bin und arbeite. Bin gespannt zu sehen wie die Gegenseite reagiert, wenn ich sage, dass ich keine Arbeit und keine Meldeadresse habe. Ich werde weiterhin Kindesunterhalt bezahlen. Die Mutter kriegt nichts mehr.
Hab Ihr Tips oder Anregungen?
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Deinen Aufenthalt solltest Du gut schützen. Gefunden wird man oft über Freunde, Bekannte, Familie, die wissen wo du bist.
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(14-02-2022, 14:58)p__ schrieb: Deinen Aufenthalt solltest Du gut schützen. Gefunden wird man oft über Freunde, Bekannte, Familie, die wissen wo du bist.
Ich werde zum Scheidungstermin erscheinen. Wie gesagt ich habe keine Meldeadresse bzw. Anschrift bis der Scheidungstermin vorbei ist. Wenn die Scheidung durch ist, werde ich mich irgendwo in Europa anmelden.
Mir geht es darum, keinen nachehelichen Unterhalt zu bezahlen.
Da noch kein Titel für Kindesunterhalt existiert, werde ich den Unterhalt auf den Mindestunterhalt kürzen. Man kann mir weder Einkommen noch Vermögen nachweisen. Klagen kann man mich eher schlecht denke ich.
Ist der Plan gut?
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(14-02-2022, 15:11)akay schrieb: Man kann mir weder Einkommen noch Vermögen nachweisen. Klagen kann man mich eher schlecht denke ich.
Die müssen dir gar nix nachweisen, sondern du musst Auskunft erteilen. Und zwar frist und formgerecht alles. Kannst du das nicht, werden sie dich sehr gern ins Beugehaft nehmen.
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Beugehaft gibts nur bei zur Erzwingung einer Zeugenaussage. Wenn, dann Erzwingungshaft gem. § 390 Abs. 2 ZPO. Aber das gibts in der Regel nicht. Brauchen die nicht. Die verurteilen auch ohne Nachweise. Die Folgen lassen sich aber nicht durchsetzen, wenn man nicht gefunden wird.
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14-02-2022, 16:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-02-2022, 16:22 von akay.)
(14-02-2022, 16:04)herrx schrieb: (14-02-2022, 15:11)akay schrieb: Man kann mir weder Einkommen noch Vermögen nachweisen. Klagen kann man mich eher schlecht denke ich.
Die müssen dir gar nix nachweisen, sondern du musst Auskunft erteilen. Und zwar frist und formgerecht alles. Kannst du das nicht, werden sie dich sehr gern ins Beugehaft nehmen.
Naja, wenn man nicht in Deutschland angemeldet ist und auch nirgendwo auf der Welt, wie soll man dann Form und Fristgerecht Auskunft erteilen? Da hat man keine Stelle wo man eine Bescheinigung bekommt. Ich bin ja nicht einfach greifbarer Beamter oder angestellter bei Daimler und co.
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So lange du einen Anwalt hast, gibt es eine zustellfähige Adresse. Die schicken alles deinem Anwalt, und damit gilt das als zugestellt. Du brauchst auch nicht mehr vor Gericht persönlich zu erscheinen, wenn du im Ausland bist - kein Problem, die verurteilen dich dann halt in Abwesenheit, aber vertreten durch Anwalt. Und sehr, sehr wahrscheinlich wird man dich im Scheidungsverbund auch zum nachehelichen Unterhalt verurteilen, wenn von der Exe gefordert.
Und staatenlos bist du mit einer Abmeldung aus Deutschland noch lange nicht. Die deutsche Staatsbürgerschaft wirst du erst los, wenn du eine andere Staatsbürgerschaft annimmst.
Dein stümperhaftes Vorgehen bringt dir gar nix. Entweder machst du es richtig mit dem Abseilen ins Ausland, oder du kannst gleich hierbleiben.
Als Selbstständiger z.B. habe ich in Deutschland mehr Gewerbesteuer gezahlt, als meine Zwei-Zimmer-Wohnung in Österreich gekostet hat - nur mal so als Beispiel. Meinen Auslandswohnsitz hat die frühere Kommune bezahlt, in der ich in Deutschland ansässig war mit meinem Ein-Mann-Unternehmen.
Ich würde dir empfehlen, die Ratschläge von Leutnant Dino akah Detlef Bräunig durchzulesen und nach seinem Leitfaden zu handeln - wenn es nicht schon zu spät dafür ist.
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14-02-2022, 18:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-02-2022, 18:30 von akay.)
Ich denke ich habe mich nicht richtig geäußert. Ich bin ausgewandert um Steuern zu sparen. Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen, weil ich auswandern wollte.
Es liegt im Moment nichts gegen mich. Das Verfahren wegen der Scheidung läuft ganz normal, außer dass es zu lange dauert. Der Termin nächste Woche ist ganz normal wegen Ehesachen, TU und so.
Nur im Moment habe ich keine Arbeit. Man kann mir nicht verbieten Auszuwandern. Die Ex hat eine Arbeit und verdient genug Geld. Ich denke ich bin in einer besseren Situation als gut Verdiener in Deutschland. Also nichts illegales. Und niemand kann gezwungen werden mehr zu Zahlen als den Mindestunterhalt für Kinder. Vielleicht ist die Situation jetzt klar.
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(14-02-2022, 18:25)akay schrieb: Nur im Moment habe ich keine Arbeit. Man kann mir nicht verbieten Auszuwandern. Die Ex hat eine Arbeit und verdient genug Geld. Ich denke ich bin in einer besseren Situation als gut Verdiener in Deutschland. Also nichts illegales. Und niemand kann gezwungen werden mehr zu Zahlen als den Mindestunterhalt für Kinder. Vielleicht ist die Situation jetzt klar.
Wenn die Situation so ist, versuche sie für dich zu nutzen!
Ihr seid noch verheiratet. Du hast kein Einkommen mehr, deine Ex hat einen Job und verdient Geld. Fordere doch mal Trennungsunterhalt von ihr für dich! Die letzten Jahre hast du sie ja auch unterstützt, als sie keinen Job hatte und du Geld verdient hast. Noch seid ihr euch gegenseitig verpflichtet zu Unterhalt.
Was glaubst du, wie schnell deine Ex geschieden werden will, wenn du den Spieß umdrehst.
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(14-02-2022, 19:13)Austriake schrieb: (14-02-2022, 18:25)akay schrieb: Nur im Moment habe ich keine Arbeit. Man kann mir nicht verbieten Auszuwandern. Die Ex hat eine Arbeit und verdient genug Geld. Ich denke ich bin in einer besseren Situation als gut Verdiener in Deutschland. Also nichts illegales. Und niemand kann gezwungen werden mehr zu Zahlen als den Mindestunterhalt für Kinder. Vielleicht ist die Situation jetzt klar.
Wenn die Situation so ist, versuche sie für dich zu nutzen!
Ihr seid noch verheiratet. Du hast kein Einkommen mehr, deine Ex hat einen Job und verdient Geld. Fordere doch mal Trennungsunterhalt von ihr für dich! Die letzten Jahre hast du sie ja auch unterstützt, als sie keinen Job hatte und du Geld verdient hast. Noch seid ihr euch gegenseitig verpflichtet zu Unterhalt.
Was glaubst du, wie schnell deine Ex geschieden werden will, wenn du den Spieß umdrehst.
Haha, das würde den Vogel abschießen Die wissen von nichts. Die werden es erst zum Gerichtstermin erfahren. Das mit dem Geld fordern könnte noch kommen.
Es beruhigt einen wenn man in einer besseren Position ist und nicht gefangen in Deutschland. Ich mache mir keine Gedanken mehr und es ist mir alles egal. Mir geht es viel besser.
Ich werde nächste Woche berichten.
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Wenn du erst im Gerichtstermin mit dieser Idee um die Ecke kommst, ist es möglicherweise zu spät - nicht vorgetragen, wird nicht verhandelt.
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(14-02-2022, 16:21)akay schrieb: Naja, wenn man nicht in Deutschland angemeldet ist und auch nirgendwo auf der Welt, wie soll man dann Form und Fristgerecht Auskunft erteilen? Da hat man keine Stelle wo man eine Bescheinigung bekommt. Ich bin ja nicht einfach greifbarer Beamter oder angestellter bei Daimler und co.
Ich verstehe aber ich hatte ähnliche Situation und es lief so ungefähr ab:
Richterin: Herr Zahleselmann wovon bestreiten Sie denn Ihren Unterhalt?
Exen RAin: Genau Sie Zahlen doch fur Ihre Kinder doch bereits $$. Und von irgendwas müssen Sie doch auch leben!
Ich: Ich habe sehr gute Freunde die mir mit dem Scheidungsstress helfen.
Exen RAin: Wir brauchen tabellarische Auflistung von Einnahmen und Ausgaben der letzten 12 Monate und zwar formgerecht.
Mein RA: Mein Mandant hat doch mittellos. Ausserdem ist der Anspruch verwirkt wegen....
Exen RAin: Formgerechte Auskunft und basta! Dauert doch schon zwei Jahre. Meine Mandantin ist bedürftig. .... Bla bla... Wir beantragen Erzwingungshaft.
Richterin: Besser machen Sie einen Vergleich aber generell Erzwingungshaft denkbar!
Am Ende haben wir uns auf ein Vergleich geeinigt.
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@Austriake Ich lasse mich überraschen... Ich werde entsprechend reagieren.
@herrx Ich bezahle schon seit 3 Jahren Unterhalt. Die Wissen schon was ich in den letzten Jahren so verdient habe. Mein Ex verdient Ok. Mehr als in Ihrem alten Job mit 30h die Woche. Die ist nicht bedürftig. Nur im Moment verdiene ich nichts und ich weiß auch nicht was ich verdienen werde. Ich denke die Situation ist ganz anders als bei dir. Ich habe Rücklagen von denen ich lebe und gegenüber Ex hat man keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit soweit ich das richtig weiß.
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Wieder Pech! Gerichtsverhandlung wegen Covid Erkrankung ausgefallen....
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So nun ein kleines Update von mir. Mein Fall wir nun ohne Termin entschieden.
Da das alles mir zu bunt wurde und viel zu lange (3 Jahre) dauert, habe ich die Unterhaltsleistungen an die Ex gekürzt. Ich bin ja ins Ausland ausgewandert und arbeite ja nicht. Prompt kam eine E-Mail von der Anwältin, ich solle doch den hohen Betrag an die Ex bezahlen und Kindesunterhalt erhöhen. Ob das so zulässig ist mit der E-Mail weiß ich nicht. Ich habe keine Meldeadresse.
Ich werde dem nicht nachkommen. Prozesskosten beträgt etwa 2000 Euro und das kann ich mir leisten. Ich werde wahrscheinlich den Mindestunterhalt für mein Kind titulieren und an die Mutter übergeben. Die wollen ein Titel haben.
Mal sehen was auf mich zukommt ... Für Ratschläge bin ich dankbar falls ihr welche habt.
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(12-04-2022, 10:57)akay schrieb: Ich werde wahrscheinlich den Mindestunterhalt für mein Kind titulieren und an die Mutter übergeben.
Mach das, wie schon geraten. Den Rest auf dich zukommen lassen.
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