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Unterhaltsverpflichtet als Alleinerziehender
#1
Moin,

ich benötige bitte Schwarmwissen und würde mich freuen wenn ich noch den einen oder Impuls für mich abgreifen könnte.
Das Forumwissen ist schon enorm allerdings habe ich weder hier noch irgendwo anders einen annähernd ähnlichen Fall (bzw Vater mit
einer ähnlichen Problemstellung) finden können.

Sachverhalt:

1. ich bin seit 7,5 Jahren alleinerziehend mit einem 9jährigen Sohn mit Kindsmutter 1 / KM1 
(AufHBestRecht bei mir, kein Titel, regelmäßiger Unterhalt von der KM ähnlich der DDT; Umgang alle 14 Tage übers WE)

2. Im Jahr 2012 kam ein weiteres Kind dazu (Kindsmutter 2/KM2)
(von KM2 "initiiert": kein Umgang, kein Sorgerecht, Beistandschaft durchs Jugendamt; zahle regelmäßigen Unterhalt ohne Titel)
Für dieses Kind von KM 2 komme ich nun nicht mehr um einen Titel herum (Unterzeichnung steht unmittelbar bevor).
Meine "Idee" war es statisch 100% der ersten Altersstufe befristet bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen
(aufgrund der Gesetzeslage, rät mir aber  jeder Anwalt zu einem unbefristeten Titel mit 100% der jeweiligen Altersstufe)

Zur Frage:
a) Gíbt es hier einen alleinerziehenden Vater der Kindes-Unterhalt bekommt und gleichzeitig in der Pflicht ist Kindesunterhalt zu zahlen
bzw. kennt jemand Gerichtsurteile/hat Erfahrungen mit dem in diesem Zusammenhang stehenden zu zahlenden Kindesunterhalt !?
b) Weiss jemand ob es argumentativ vor Gericht/Jugendamt sinnvoll/sinnlos ist, anzuführen, dass man durch die Sorge eines Kindes im eigenen Haushalt in einer ganz anderen Position ist; im Vergleich zu jemandem der zwar Unterhalt zahlen muss, allerdings keine eigenen Kinder im Haushalt hat?! 


Danke/cheers
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#2
Wenn du den Mindestunterhalt bezahlen kannst, ist schonmal der härteste mögliche Konfliktpunkt weg. Was wird denn gefordert? Die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle? In welcher Einkommensgruppe bist du?

Nachdem über 50 Jahre hinweg Stück für Stück alles maximal verschärft wurde, bist du mittlerweile verpflichtet, einen unbefristeten dynamischen Titel zu unterzeichnen. Die Erfahrung zeigt aber, dass eine Befristung auf den 18. Geburtstag vom Jugendamt akzeptiert wird, ein statischer Titel eher nicht. Achte auf die Feinheiten, lies dazu die faq.

Kondome schützen übrigens nicht nur vor einer Viertelmillion Unterhalt, sondern auch vor üblen Krankheiten. Die sind stark auf dem Vormarsch. Hast du mal versucht, Umgang und gemeinsame Sorge zu bekommen?
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#3
Auf KEINEN FALL einen unbefristeten Titel unterschreiben!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
(11-03-2022, 20:16)p__ schrieb: Wenn du den Mindestunterhalt bezahlen kannst, ist schonmal der härteste mögliche Konfliktpunkt weg. Was wird denn gefordert? Die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle? In welcher Einkommensgruppe bist du?

Nachdem über 50 Jahre hinweg Stück für Stück alles maximal verschärft wurde, bist du mittlerweile verpflichtet, einen unbefristeten dynamischen Titel zu unterzeichnen. Die Erfahrung zeigt aber, dass eine Befristung auf den 18. Geburtstag vom Jugendamt akzeptiert wird, ein statischer Titel eher nicht. Achte auf die Feinheiten, lies dazu die faq.

Kondome schützen übrigens nicht nur vor einer Viertelmillion Unterhalt, sondern auch vor üblen Krankheiten. Die sind stark auf dem Vormarsch. Hast du mal versucht, Umgang und gemeinsame Sorge zu bekommen?

Danke erstmal, wie gesagt um den Titel komme ich nciht herum. Spätestens im Herbst steh ich sonst vor Gericht. Ich habe den Titel jetzt mit 100% der jeweiligen Altersstufe abgenickt (noch) erste Einkommensgruppe....Unterschrift innerhalb der nächsten 14 Tage.

Betr. Umgang und Sorge habe ich mich dazu entschlossen, dies erstmal nicht weiter anzustreben - die KM ist im 6. Schwangerschaftsmonat zu ihrem Ex zurück und der fungiert seither auch als Ziehvater. Ich habe von der Geburt über Facebook erfahren und bin für die Mutter sowas wie der "nette Onkel". Umgang wurde am Anfang ziemlich hart und unterschwellig boykottiert (um nicht zu sagen sabotiert) und ich habe mich dann zurückgezogen.....

...und vielen Dank für den Tipp mit den Kondomen - ich bin inzwischen vasektomiert, auch wenn es zu spät ist (aber für den Seelenfrieden x-)

(12-03-2022, 15:17)kay schrieb: Auf KEINEN FALL einen unbefristeten Titel unterschreiben!

Danke Kay...ich habe den Titel befristet errichtet und die erstellende Notarin nochmal um einen Rat gebeten (die kennt ja die Pappenheimer am Familiengericht); ich werde es dann aber in jedem Fall befristet lassen und wenn die Schergen vom Jugendamt meinen, sie müssen das vor Gericht bringen, dann isses halt so....die Chancen stehen scheinbar 50/50?!
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#5
(16-03-2022, 23:08)Father+Son schrieb: Betr. Umgang und Sorge habe ich mich dazu entschlossen, dies erstmal nicht weiter anzustreben - die KM ist im 6. Schwangerschaftsmonat zu ihrem Ex zurück und der fungiert seither auch als Ziehvater. Ich habe von der Geburt über Facebook erfahren und bin für die Mutter sowas wie der "nette Onkel". Umgang wurde am Anfang ziemlich hart und unterschwellig boykottiert (um nicht zu sagen sabotiert) und ich habe mich dann zurückgezogen.....






Dass Du der biologische Vater des Kindes bist - ist das zweifelsfrei festgestellt?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
(18-03-2022, 08:18)Austriake schrieb:
(16-03-2022, 23:08)Father+Son schrieb: Betr. Umgang und Sorge habe ich mich dazu entschlossen, dies erstmal nicht weiter anzustreben - die KM ist im 6. Schwangerschaftsmonat zu ihrem Ex zurück und der fungiert seither auch als Ziehvater. Ich habe von der Geburt über Facebook erfahren und bin für die Mutter sowas wie der "nette Onkel". Umgang wurde am Anfang ziemlich hart und unterschwellig boykottiert (um nicht zu sagen sabotiert) und ich habe mich dann zurückgezogen.....






Dass Du der biologische Vater des Kindes bist - ist das zweifelsfrei festgestellt?

Ja....es sei denn da hat das Labor Mist gebaut, wobei das -ähnlich wie die Vaterschaft- zu 99,9% unwahrscheinlich ist....
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