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Unterhaltsrückgriff im Ausland
#1
Hier ein paar aktuelle und vollständige Informationen zur Vorbereitung einer Unterhaltsflucht ins Ausland. Das DIJUF war so nett, eine Fachtagung zum Unterhaltsrückgriff im Ausland zu veranstalten. Auch der Unterhaltspreller kann davon profitieren, lernt er doch die Methoden und Reichweiten der Geegenseite kennen.

Zusammenfassung mit Länderliste, wo die lokalen Behörden besonders willfährig sind: https://www.dijuf.de/fileadmin/Redaktion...0_2021.pdf
Wichtig sind hier die nicht genannten Länder, z.B. Modavien, Australien, Quebec...

Dann noch die Folien der Vorträge: https://www.dijuf.de/veranstaltungen/tag...im-ausland

Darunter z.B. ein Projekt der Stadt Frankfurt mit 106 Fällen. Interessant, wohin die Pflichtigen sind: An der absoluten Spitze die USA, dann Polen, GB, Spanien. Häufigstes Anliegen war Adressermittlung. Erfolgsquote dabei 67%. Die Krux dabei war, genug Angaben zur gesuchten Person zu haben und aktuelle Hinweise auf den tatsächlichen Aufenthalt.

15 Referierende, 15 Frauen, das gibt ausserdem Anlass zur Hoffnung zum Absinken der Handlungsqualität, was sich tatsächlich auch an den Folien im Vergleich zu den vergangenen Jahren deutlich abzeichnet. Unsystematisches Vorgehen, viel Überschneidung und über sich selbst stolpern, hausbackene Ratschläge.
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#2
Danke dir für die neuen Infos.
Gut das es bei mir keinen Titel gibt......
Gruss
Wunder
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#3
Danke P. habe ich mir runtergeladen, man hat ja doch immer wieder mal Bekanntschaft, die in die Venusfalle getappt ist.
Zitat:In Fällen, in denen die unterhaltspflichtige Person
im Ausland lebt und noch kein Unterhaltstitel vorliegt, soll-
ten UV-Stellen nicht vor einer Titulierung der Ansprüche im
Inland zurückschrecken. Denn mit der Titulierung können sie
den Grundstein für eine Vollstreckung im Ausland mit behörd-
licher Unterstützung legen. Also: Versuchen Sie es!
Kreieren die inzwischen in D einen Titel in Abwesenheit des Delinquenten ?

Bei mir wars damals so, dass meine Exe irgendwie rausbekam, wo ich stecke.
Die hat dann die Botschaft in Manila angeschrieben, habe ich später erfahren.
Sie bekam sogar Antwort, dass sie mich suchen.
Haben mich aber nicht gefunden.
Titel hatte ich im Ausland keinen, erst als ich später wieder in D war, dann gezwungenermaßen immer einen statisch, befristeten auf 2 Jahre unterschrieben.
Für die Zeit im Ausland mußte ich nicht nachzahlen, wegen nachweisbar fehlendem Einkommen und immer wieder verlängertem Touristenvisum.
Damals war das machbar, mit etwas Bakschisch, gute alte Zeit.
Ob das heute noch funktioniert, weiß ich nicht.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#4
Nice one, thanks P
Panto
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#5
Wie Du das Zeugs dann auch immer findest ,-) Interessantes "Werk". Die Folien haben was von "Grundschule", aber dann dürfte es ja fast jeder verstanden haben von denen...
Und hier liegt aber auch ein weiteres Problem Betroffener: Das Internet hört bei ihnen schon auf, wenn sie die Bucht, amazon und fb kennen...

Dann recherchiert auch keiner mehr - weil zu bequem und offen gesagt, auch oft zu doof - und es passiert "die Frage in der fb Gruppe a la "Hallo Gemeinde, ist da jemand der glaubt vielleicht etwas zu wissen?"

Es wäre ein SEGEN, würde die Seite - wie angedroht - abgestellt. Wird aber nicht passieren
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#6
https://sfbb.berlin-brandenburg.de/sixcm...G-2021.pdf

Vielleicht finden sich hier auch noch die ein oder andere Möglichkeit.
Oder, mit anderen Worten: " Ich wünsche Ihnen viel Spaß und Erfolg in Ihrer Unterhaltsvorschussstelle" ;-)
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#7
Also, ich wohne im Ausland, schon immer, 
Die Mutter meines Kindes hat meine Unterschrift gefälscht und meinen Sohn nach Deutschland entführt.
Trotz Beweise und damaliger Antrag auf Rückführung, wurde dies vom Jugendamt mit Spiel auf Zeit verhindert.
Schon hier zeigt sich, dass Deutschland sich nicht an Abkommen hält und alle Tricks haben diese zu umgehen.
Anfangs wollte das Jobcenter von mir 1950€ Unterhalt haben und meinte egal wie ich das bezahle.
Damals zahlte ich noch nach Anpassen meines Lohnes wegen dem Jobcenter Unterhalt für meinen Sohn in Höhe von 250€.
Als Geschäftsleiter kann man ja viel regeln.
Nach Erhöhung der Unterhaltsforderung im Jahre 2019 wollte man wieder mehr von mir und mein Eigenbedarf wurde unterschritten was ich zwar versuchte zu regeln, aber wie die so sind, war denen das egal.
Also runter mit Lohn und zahle jetzt nichts mehr, da ich als Selbstständiger nur 1000€ netto verdiente.
Vor Gericht in Deutschland wurde schriftlich belegt, dass die Berechnung des Unterhaltes innerhalb von einem Jahr auf Basis von meinem Lohn neu berechnet werden solle.
Habe mich pünktlich beim Jugendamt gemeldet und belegt, dass ich nur 1000€ verdiene und mit vorlegen vom Beschluss der Unterhalt angepasst werden solle.
Das wird aber seit 5 Jahren vom Jugendamt ignoriert und die verlangen immer mehr wegen den Rückständen.
Habe schon geschrieben, dass dies Illegal ist, aber das interessiert da niemanden.
Permanent kriege ich schreiben mir Forderungen, die ich wiederum beantworte mit Belegung der Brechungen und aktueller Anpassung meiner Zahlungen, welche vom Jugendamt immer ohne Antwort bleiben.
Über die Verwaltung unseres Landes bekam ich auch ein Schreiben mit der Bitte eines Vorschlages zur Zahlung wo ich 0,50 € eingetragen habe und verwies auf das deutsche Recht des Selbstbehaltes von 1080,00 €  .
Hier drohte man mir, mich zu pfänden, was mir egal war, da ich nichts zum Pfänden habe.
Alles gekaufte ist von der Firma und die Wohnung geht nicht, solange ich bezahle, egal wo das Geld herkommt.
Das persönlich von meiner Bank, selbst wenn ich diese ausraubt hätte.
Nach Informationen, kostet eine Pfändung im Ausland richtig Geld und ist schwierig, zudem versuchen die nach meinen Informationen erst mal Gehalt zu pfänden, was ja laut Gesetzt nicht geht, da unter dem Mindestgehalt.
Denke hier liegt die Hürde in der Sache.
Da ich bis Dato nach dem letztem Schreiben vor 2 Jahren nichts mehr  gehört habe, gehe ich davon aus, dass das Jugendamt keine weitere Kosten investiert, so lange kann das ja nicht  dauern.

Falls doch, werde ich berichten.

Jetzt kommt natürlich die Frage?
Wenn ich nach 10 Jahren einen guten Job angeboten bekomme, z.B. 5000€ Netto.
Müsste ich ja erst ab Datum des Erhaltes meines Lohnes wieder Unterhalt zahlen.
Da ich ja die Jahre vorher ein Mangelfall war und diese Zeit nicht angerechnet werden darf.
Eigentlich oder?
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#8
Innerhalb der EU ist pfänden für Schulden in der EU, das ist einfach und durchaus nicht teuer. Es gilt aber immer das lokale Vollstreckungsrecht. Es gibt z.B. Länder, in denen eine selbstbewohnte normalgrosse Immobilie nicht pfändbar ist, die einen guten Schuldnerschutz haben. Andere, z.B. einige in Osteuropa haben üble gläubigerfreundliche Regeln, pfänden radikal. Auch eine Privatinsolvenz im Aufenthaltsland geht. Nach den lokalen Regeln eben. Manche Länder nehmen unterschiedlos alle Schulden rein, manche schliessen Unterhaltsschulden aus. Informier dich, wie das in deinem Land läuft. Die Deutschen haben eine Privatinsolvenz anzuerkennen, auch wenn nach deutschem Recht die Unterhaltsschulden aus irgendwelchen Gründen nicht rein können. Das spielt keine Rolle. Es zählt nur dein Insolvez-Aufenthaltsland.

In deinem Fall sind vermutlich schon Schulden entstanden, es wurde sicher ein Titel erwirkt, der weiterhin gültig ist. Das genauer zu klären wäre was für einen deiner Fall-Threads.
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#9
Frage, vor Gericht gab es damals eine Vereinbarung. Aktuell gibt es eine Vereinbarung ohne Gericht (trotzdem sehr Streng aufgelegt von der Gegenseite). Soweit ich weiß, ist das kein Titel oder doch? Jetzt plane ich quasi die Flucht. ich bin mir aber noch unsicher ob Europa oder doch ganz raus, das hängt von meiner neuen Familie ab wo sie mitkommen würde, freunde gehen nach Schw/Schw. Im besten Fall kann alles über meine bessere Hälfte laufen, bis auf meine eigene Registrierung natürlich. Hat jemand innerhalb Europas denn Erfahrung gemacht? Reagieren die Behörden da überhaupt wenn ich gesucht werde?
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#10
Vereinbarungen ohne Gericht, die nicht beurkundet sind können keine Pfändung auslösen, sie sind nicht vollstreckbar. Sie haben aber einige andere Wirkungen.

Schulden werden innerhalb der EU durchaus gepfändet und Unterhaltssschulden auch ausserhalb, wenn das Land im Auslandsunterhaltsgesetz verbunden ist. Wichtig ist, nicht gefunden zu werden. Auch hier gibts keine pauschalen Aussagen, wie du dir ja denken kannst. Ein Land hat ein strenges Melderecht mit Anmeldepflicht durch Vermieter und Verkäufer, Zentralregister, andere Ländern nutzen andere Register oder es eben lockerer. In den USA läuft ziemlich viel über die Armee, Exsoldaten die in D waren und dort Vater geworden sind werden fast immer gefunden.
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#11
Danke dir!!! OK, da muss ich nochmal in die Unterlagen schauen. Eine Vereinbarung vor Gericht kann durchaus beurkundet sein, bin mir da nicht mehr sicher. Die neue Vereinbarung ist es definitiv nicht, baut aber auf der Damaligen auf. Auch im Ausland hätte ich nichts zu Pfänden, aber meine Ruhe ;-)
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#12
Was vor Gericht war, ist praktisch immer ein Titel, egal obs als Vergleich oder Beschluss endete.
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#13
Wahrscheinlich, ja! In den meisten Fällen bleibt, mit dem Selbsterhalt auszukommen, im Innland (dann macht Hartz4 auch zusätzlich Sinn) oder im Ausland. Gerüchten zufolge soll man Dank angeblichem EU Recht's auch in der ganzen EU anspruch auf Sozialehilfe haben. Weiß das jemand mehr? Der Gedanke dann im Ausland zu leben, und trotzdem Hilfe (vorallem für die Hexe) im Ausland zu bekommen, wäre ja noch ein Vorteil.
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#14
https://www.herbertsmithfreehills.com/fi...n=7Ua07vGw

Das sind doch ganz interessante Ansatzpunkte, wenn das Antragsblatt noch nicht einmal Platz für die Gründe für den Pfändungsbeschluss lässt.
Von Banken an grossen Standorten wie Luxemburg sollte man d.h. die Finger lassen, aber Dänemark ist ja mindestens eine Alternative. Von der Schweiz würde ich definitiv die Finger lassen, die Behörden dieser Länder kooperieren wunderbar, wie ich schon selber erfahren habe.
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#15
Es eignen sich nur noch die Länder UK und Dänemark, weil diese der europ. Pfändungsverordnung (oder so ähnlich) nicht beigetreten sind, d.h. Bankkonten in UK und Dänemark sind vor der Pfändung sicher. Problem: Bankkonto in DK kann nur eröffnen, wer eine Sozialversicherungsnummer in DK hat. Diese wiederum bekommt man nur, wenn man in DK auch einen Arbeitsvertrag hat und der Arbeitgeber einen dort angemeldet hat. --> Dürfte also schwierig werden. Vielleicht geht etwas als Selbstständiger mit Gewerbe dort, jedoch habe ich diesbezüglich noch keine guten Infos gefunden. UK: Vor dem Brexit kein Problem. Jetzt ist es dort leider auch nicht mehr so einfach möglich ein Bankkonto zu eröffnen. Meine dortige Bank hatte auf Grund des Brexit´s die Bankbeziehung kündigen müssen :-( Wenn jmd. mehr Infos hat, gerne hier senden. Danke.
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