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Selbstauskunft Unterhaltsvorschusskasse
#1
Hallöchen aus Hannover.

Die Mutter meiner 6 jährigen Tochter hat letzten Monat Beistandschaft + Unterhaltsvorschuss beantragt.
Es existiert kein Titel oder eine Urkunde, hatte vorher immer regelmäßig gezahlt.


Nun habe ich von der Unterhaltsvorschusskasse erneut einen gelben Vordruck erhalten mit der bitte diesen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
 
 
Diesen Vordruck hatte ich erstmal ignoriert und formlos mitgeteilt dass ich derzeit nur ALG2 beziehe und den Bewilligungsbescheid vom Jobcenter hingeschickt.
 
 
Bin ich gezwungen alles auszufüllen und zu unterschreiben, insbesondere den letzten Teil?
 
 
Es werden 2 Unterschriften verlangt, einmal für die Richtigkeit meiner Angaben und dann etwas tiefer eine weitere wo folgendes steht und ich mir nicht sicher bin:
 
 
Erklärung zur Zahlungsbereitschaft
Der Unterhaltsanspruch des Landes Niedersachsen, vertreten durch die Unterhaltsvorschusskasse der Region Hannover, wird anerkannt.
 
X Ich bin bereit monatlich **** € Unterhalt zu zahlen.
X Ich bin nicht bereit monatlich ****€ Unterhalt zu zahlen, weil.....


 
Wie verhalte ich mich richtig? Klingt wie ein Schuldanerkenntnis....
Woher soll ich wissen was ich zahlen kann oder will, habe ja noch keine Berechnung erhalten.
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#2
(12-05-2022, 19:17)ML2022 schrieb: Bin ich gezwungen alles auszufüllen und zu unterschreiben, insbesondere den letzten Teil?

Du bist verpflichtet, alle zwei Jahre Auskunft über deine finanziellen Verhältnisse zu geben.
Dafür gibt es aber keine Formularpflicht. Auskunft ja, Auskunftspflicht, dieses Formular nein. Du kannst auch in Prosaform Auskunft geben.
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#3
(12-05-2022, 21:10)p__ schrieb:
(12-05-2022, 19:17)ML2022 schrieb: Bin ich gezwungen alles auszufüllen und zu unterschreiben, insbesondere den letzten Teil?

Du bist verpflichtet, alle zwei Jahre Auskunft über deine finanziellen Verhältnisse zu geben.
Dafür gibt es aber keine Formularpflicht. Auskunft ja, Auskunftspflicht, dieses Formular nein. Du kannst auch in Prosaform Auskunft geben.


Okay Danke erstmal. Also erfülle ich meine Pflicht Gemäß § 6 Abs. 1 UVG auch wenn ich es formlos mache ja?


Die drohen ja mit einem Bußgeld falls nicht alles ausgefüllt wird.... 


Das steht unter Hinweise:

Für Ihr o. g. Kind/ Ihre o.g. Kinder wurde ein Antrag auf Leistungen nach dem Unterhalts-vorschussgesetz (UVG) gestellt.
Gemäß § 6 Abs. 1 UVG sind Sie verpflichtet, der zuständigen Stelle auf Verlangen die Aus-künfte zu erteilen, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind.
Das Nichtbeachten dieser Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 10 UVG).
Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig aus!
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#4
(12-05-2022, 21:58)ML2022 schrieb: Also erfülle ich meine Pflicht Gemäß § 6 Abs. 1 UVG auch wenn ich es formlos mache ja?

Korrekt. Den Fragebogen dafür zu nutzen ist bloss ein Bitte, keine Pflicht.
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#5
(12-05-2022, 22:06)p__ schrieb: Also erfülle ich meine Pflicht Gemäß § 6 Abs. 1 UVG auch wenn ich es formlos mache ja?

Ja. Anwälte raten z.T. dazu nicht deren Formular zu verwenden, sondern formlos oder ggf. in Prosa-form.

Ich hatte immer formlos geantwortet auf einem weissen Blatt Papier per Einschreiben, Einwurf.
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#6
(12-05-2022, 19:17)ML2022 schrieb: Hallöchen aus Hannover.

Die Mutter meiner 6 jährigen Tochter hat letzten Monat Beistandschaft + Unterhaltsvorschuss beantragt.
Es existiert kein Titel oder eine Urkunde, hatte vorher immer regelmäßig gezahlt.


Nun habe ich von der Unterhaltsvorschusskasse erneut einen gelben Vordruck erhalten mit der bitte diesen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
 
 
Diesen Vordruck hatte ich erstmal ignoriert und formlos mitgeteilt dass ich derzeit nur ALG2 beziehe und den Bewilligungsbescheid vom Jobcenter hingeschickt.
 
 
Bin ich gezwungen alles auszufüllen und zu unterschreiben, insbesondere den letzten Teil?
 
 
Es werden 2 Unterschriften verlangt, einmal für die Richtigkeit meiner Angaben und dann etwas tiefer eine weitere wo folgendes steht und ich mir nicht sicher bin:
 
 
Erklärung zur Zahlungsbereitschaft
Der Unterhaltsanspruch des Landes Niedersachsen, vertreten durch die Unterhaltsvorschusskasse der Region Hannover, wird anerkannt.
 
X Ich bin bereit monatlich **** € Unterhalt zu zahlen.
X Ich bin nicht bereit monatlich ****€ Unterhalt zu zahlen, weil.....


 
Wie verhalte ich mich richtig? Klingt wie ein Schuldanerkenntnis....
Woher soll ich wissen was ich zahlen kann oder will, habe ja noch keine Berechnung erhalten.

Ja, beinhaltet ein Schuldanerkentnis.

Du kannst aber den 2. Teil "bin NICHT bereit........" ausfüllen, wenn Du willst mit Begründung "keine Leistungsfähigkeit, da ALG II-Bezug".
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