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		Guten morgen zusammen, ich habe eine Frage bezüglich Kindesunterhalt bei der ich nicht so richtig weiter weiß. Hoffe darauf hier eine Antwort zu bekommen...
Tochter 12 Jahre Alt, kein Unterhaltstitel ,KM wieder verheiratet geht Vollzeit arbeiten, ich Leistungsfähig
Zahle seit Geburt monatlich Unterhalt an Kindesmutter. Freiwillig vereinbart ...Zur Zeit 300 € . Das ist unter dem Mindestunterhalt . Kann man mich dazu verklagen den Unterhalt nachzuzahlen ? Gilt da eine Jahresfrist? 
Danke im voraus für eure Antworten!
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		31-05-2022, 08:28 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-05-2022, 08:29 von Nuffü.)
		
	 
	
		Erst ab dem Zeitpunkt wo du offiziell in "Verzug" gesetzt wirst/wurdest , nicht Rückwirkend für die ganze Zeit.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		§1613 BGB "Unterhalt für die Vergangenheit".
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Danke dafür!  Sprich solange kein Schreiben vom Anwalt bzw Jungendamt kommt läuft alles so weiter ?
Vom Jugendamt kommen und zu Informationen wie hoch der Unterhalt sein müsste / sollte . Diese bleiben dann scheinbar informativ
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Warum schreibt dir das Jugendamt?  Wenn in denen ihren schreiben steht das der Unterhalt so und so viel beträgt sollte das schon ein in Verzug setzten sein. Aber da sollten andere noch mal zu antworten, bin mir da nicht sicher
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Tippe heute Abend den genauen Wortlaut ab !
Da steht nur im groben:" Da Sie freiwillig Unterhalt leisten bleibt dieses Schreiben rein Informativ"
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Joa nur als Info ansehen in dem Fall. Erst wenn ne richtige Aufforderung kommt, könnte man sich damit auseinandersetzen. 
Wenn die Gegenseite mit der Freiwilligen Leistung zufrieden ist, die ja sogar vereinbart wurde (gemeinsam ? ),  ist das doch völlig okay.
Hättest du Grund zur Annahme, das da mehr gefordert würde ?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Und auf keinen Fall irgendwie auf die JA-Schreiben antworten! Oder sich "erkundigen" - oder sonst was. Toter Mann zu spielen, ist wichtig und jeder Monat der vergeht, ist Dir zum Vorteil.
Irgendwann kostet das Kind ein paar Euro mehr. Pubertät, Handy & Gedöns.... Oft kommt dann doch noch jemand mit Forderungen aus der Deckung.
Warum Dir das JA "informative" Schreiben sendet, ist mir in dieser variante auch neu. Wenn keine Beistandschaft besteht, für mich ein Rätsel.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		01-06-2022, 07:16 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-06-2022, 07:16 von Sparschweinchen.)
		
	 
	
		Guten morgen, nochmal danke für die Informationen!
Die Zahlungen wurden im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart.  Daran soll sich in Zukunft auch nichts großes ändern.  Mir ging es einfach darum etwas Klarheit zu erlangen in dem Thema ! 
JA Post wird einfach abgeheftet , und werde einen Teufel tun da irgendwas nachzufragen!!!