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Sorgerechtsverfahren anstehend
#1
Hi Gemeinde,

ich bin seid knapp 2 Wochen geschieden nach fast 3 Jähriger Dauer...

Nun meint Madame, das alleinige Sorgerecht zu erhalten.
Sie hat zwei Anträge gestellt gehabt, einmal einstweilig was aber mitlerweile obsolete geworden ist, aufgrund meiner verweigernden Haltung eine Ärztliche Zustimmung zu geben ( ich hatte keinerlei Informationen bekommen um was es ging, also keine Unterschrift ), mittlerweile habe ich Zustimmung gegeben.

Zweiter Antrag alleinige Sorge für beide minderjährigen Kids ( 11/14 ), Begründung ich verweigere Einverständniserklärungen, verzögere diese, und kein Kontakt zu den Kindern seid fast 2 Jahren.
Ich habe bereits Stellungnahme an das Gericht gesandt, erstmal alles zurückgewiesen und klargestellt wie es aus meiner Sicht ist samt Beweisen des ganzen.
Desweiteren infrage gestellt das die Kindesmutter die Elterliche sorge zum Wohle der Kinder ausübt da trotz gerichtlicher Umgangsvereinbarung, der Umgang einseitig verhindert wurde ( inkl Beweise ), sie die Kinder im Scheidungsverfahren benutzt hat um aufzuzeigen wie böse Papa doch ist ( haus wegnehmen etc wegen Zugewinn ).
Ich wurde auch bei Whatsapp blockiert und konnte keinen Kontakt mehr aufnehmen. Ordnungsgeldverfahren hatte ich zurückgezogen um die Kinder nicht noch weiter mit allem zu belasten.

Nun müssen sie zwangsweise wohl doch dadurch ( Befragungen etc. ) 

Habt ihr Tipps, Erfahrungen, wie es sinnig wäre sich in der Verhandlung zu verhalten ? Umgangsverfahren war recht entspannt, aber hier ?
Nur Lösungen anbieten oder die KM mit ihrem Verhalten komplett in Frage stellen ? Auflaufen lassen ?
Ich mache das ganze ohne Anwalt.

Danke euch.
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#2
Es ist ja alles schon recht weit gediehen, das Verfahren läuft, die Stellungnahmen sind abgegeben, viele Verhaltenstipps gibts nicht mehr. Es gilt das Übliche vor Gericht, wenn man da als Vater sitzt. Du hast auch da schon Erfahrung.

Die Frage ist eher, ob du das wichtig nehmen solltest. Umgang gibts nicht, das ist der Kernpunkt und der hat mit Sorge nichts zu tun. Das Sorgerecht bedeutet in diesem Alter nur ein paar Unterschriften für unwichtige Dinge wie Führerschein mit 17. Damit würde ich argumentieren: Es gibt gar keine Gelegenheiten mehr, bei denen das Sorgerecht irgendetwas verlangt. Aber Vorsicht, mir wurde mit dieser Begründung das Sorgerecht verweigert. Was wollen sie denn, gibt ja eh nichts mehr was entschieden werden wird.
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#3
Na dann fiele diese Begründung ja weg...  wenn es bei dir eher nicht erfolgreich lief.

Das Gericht hat auch noch nen Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung eröffnet, vergaß ich zu erwähnen. Aufgrund meiner Darstellungen des ganzen.

Das der fehlende Umgang das Problem ist, ist mir durchaus bewusst, aber vielleicht lässt sich das im Sorgerechtsverfahren ja so Thematisieren das das wieder umgesetzt wird, vielleicht dann auch mit Umgangspfleger ?

Ich bin mir lediglich unsicher, wie ich hier bei der Verhandlung agieren sollte, klappe halten und Gericht machen lassen, oder direkt Lösungen ansprechen ohne auf vergangenes einzugehen ?  Was ich bisher so rausgelesen habe, hat die Gerichte meist nicht interessiert was wer wie getan hat, sondern Lösungs bzw. Einigungsorientiert.
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#4
Diese Familiengerichtsverfahren sind zu sehr abhängig vom jeweiligen Richter. Die drehen und wenden sich alles, wie sie es brauchen. Dem einen wird's verweigert, weil ja nicht mehr viel zum Entscheiden ansteht und beim anderen wird's genauso genommen, weil nicht mehr viel ansteht... 

Das Ganze ist ja im Kern schon verkehrt. Ein Gericht darf doch nicht über Elternsachen entscheiden. Wenn überhaupt dürfte es als Vermittler auftreten, mehr nicht. Das ist in diesem Land so krank, dass es kränker nicht geht. Artikel 6 (2) GG.
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#5
Ich hatte ziemlich am Schluss einen Familienrichter, der völlig lustlos und faul war. So ein langzottliger Unsympath.

Da wurde mir dann völlig grundlos mein einst erstrittenes Sorgerecht teilweise wieder entzogen. Begründung war billigst. Dagegen anzugehen hatte ich aber auch keine Lust mehr. Ein OLG hätte ihn sicherlich rasiert. 

Frauen haben in unserem Land schlichtweg auch zu viel Rechte. In anderen Ländern geht's bis zum Overkill, wenn eine Frau nur unverschleiert ist. Bei uns darf eine Frau ihren Mann betrügen, bekommt dann die Kinder und zum Dankeschön noch das Sorgerecht.

Problem sind vor allem diese Umgangssachen und die ganzen Experten, die darüber diskutieren, ob Umgang wichtig ist oder nicht. Ich muss als Vater erstreiten, dass ich meine Kinder sehen darf. Und die Mutter kann ohne Konsequenzen den Umgang verweigern. Normalerweise müsste man so eine Frau sofort in Erzwingungshaft stecken und solange bestrafen, bis sie das Recht des Vaters und der Kinder anerkennt. In der Praxis passiert aber nichts, in der Theorie vielleicht bisschen Ordnungsgeld.
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#6
(20-09-2022, 19:02)NurErzeuger schrieb: Das Ganze ist ja im Kern schon verkehrt. Ein Gericht darf doch nicht über Elternsachen entscheiden. Wenn überhaupt dürfte es als Vermittler auftreten, mehr nicht. Das ist in diesem Land so krank, dass es kränker nicht geht. Artikel 6 (2) GG.

Machen Sie ja, eine Einvernehmliche Lösung ist immer die erste Wahl für Richter, das habe ich in den 3 Jahren immer so erlebt. Aber wenn sich keiner bewegt, dann "müsste" er zwangsläufig eine Entscheidung treffen.

Die Richterin die ich habe, nun seid gut 3 Jahren bereits, macht einen guten Eindruck bisher.  Ich hatte bisher nicht den Eindruck, als wäre Sie einseitig.
Den einen Antrag ( Eilantrag ), hat sie auch erst gestern offiziell zurückgewiesen, darf die Mutter selbst zahlen weil mutwillig ( Die Mutter hat den Antrag noch nichtmal zurückgezogen obwohl der Verfahrensbeistand ihr dies nahegelegt hatte ), die Mutter war auch so gut und hat gegenüber dem Verfahrensbeistand erklärt sie kommuniziere nicht mit mir weil ich eh immer nachfragen habe...  Besser ( oder schlechter Smile ) kann man sich nicht präsentieren . Zum glück konnte ich Beweise vortragen, und das ist denke ich essentiell.  Meinungen oder Vorwürfe sind schwer entscheidbar, da habe ich durchaus Verständnis für, auch wenn sich nie alles beweisen lässt.

Naja ich warte den Montag ab was mich erwartet...
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