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20-09-2022, 20:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-09-2022, 20:15 von Ruffys.)
Wie sieht es rechtlich aus wenn man Gespräche mit dem eigenen Kind 7 bei gemeinsamen sorgerecht aufnimmt.
Dem Kind wurde das zwar mal gesagt wird es aber wieder vergessen haben. Der Mutter wurde es auch mal gesagt, würde das wissen aber sicherlich abstreiten.
Wären Aufnahmen hier verboten (das kind wird nicht mehr wissen das gespräche aufgezeichnet werde), bräuchte man die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils, müsste man auch hier jedesmal den anderen Elternteil oder Kind während der Aufnahmen bestätigen lassen das es damit einverstanden ist oder kann man einfach aufnehmen?
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(20-09-2022, 20:12)Ruffys schrieb: Wie sieht es rechtlich aus wenn man Gespräche mit dem eigenen Kind 7 bei gemeinsamen sorgerecht aufnimmt.
Was willst Du denn mit diesen Aufnahmen erreichen?
Du hast doch begleiteten Umgang; was sollen da die Aufnahmen?
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Ich würde das Kind komplett raushalten. Welche Inhalte willst du denn mit dem Kind besprechen?
Mein Tip, lass es für das Kind.
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21-09-2022, 15:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-09-2022, 15:08 von Ruffys.)
Diese Aufnahmen sind von mir also zwischen dem Kind und mich also von den Telefonaten. Hier wollte ich wissen wie das rechtlich aussieht.
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(21-09-2022, 15:06)Ruffys schrieb: Diese Aufnahmen sind von mir also zwischen dem Kind und mich also von den Telefonaten. Hier wollte ich wissen wie das rechtlich aussieht.
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann willst Du die Telefongespräche, die Du mit Deinem Kind führst, aufnehmen?
Meines Wissens nach kannst Du das machen.
Aber was ist der Sinn davon? Erinnerung für Dich an das Kind?
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Erinnerungen spielen ehr eine untergeordnete rolle, hauptsächlich als eigenschutz, oder um Sachen der Mutter wiederlegen zu können. Man wird halt doch irgendwie paranoid bei der ganzen Sache.
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Nur wird sich in dem Moment keiner der Bestimmer (z.B. Richter) mehr für solche Aufnahmen interessieren, wenn die Mutter sich darin blamiert.
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Diese Aufnahmen wird sich niemand anhören. Den Richter interessiert's nicht.
Allerdings möchte ich auch nicht dazu raten gar nichts zu unternehmen. Selbst habe ich es schon erlebt, dass der damalige Richter, der über einige Jahre sämtliche Familiensachen in meinem Fall als Vorsitzender führte, ggf. durch meine Schilderungen und Darstellungen mir doch sehr großzügig Umgang zuteil werden ließ. Weit über das normale Maß hinaus! Der doch von anderen Vätern eher als negativ erlebte Richter. Gibt hier sogar einen Foristen, der denselben Richter hatte und ihn als sehr negativ empfand.
Hingegen am Schluss ohne mein Herzblut in der Sache und mit einem anderen Richter hatte ich quasi nur noch verloren. Ich möchte also nicht unbedingt davon abraten etwas Engagement in die Sache zu stecken.
Schlussendlich wurde ich durch diesen ganzen Wahnsinn aber krank. Daher rate ich unterm Strich eher davon ab sich zu sehr reinzusteigern. Heute würde ich das nicht mehr machen. Bei Dir läuft das Ganze schon sehr lang und ich nehme an, dass es auf dich bereits sehr negative Auswirkungen hat.