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Trennungsunterhalt - Haushaltsgemeinschaft des Unterhaltspflichtigen
#1
Servus liebe Forumsmitglieder,

Ich lebe in Trennung und habe nun Post vom Jobcenter erhalten, da meine werdende Ex-Frau seit kurzem Leistungen vom Job-Center bezieht. In dem Fragebogen zur Unterhaltspflicht des Trennungsunterhalts werden Angaben zu Personen, mit denen ich möglicherweise einen gemeinsamen Haushalt führe, abgefragt. Meines Wissens ist das Einkommen von weiteren Personen im Haushalt unerheblich für die Berechnung des Unterhalts, da dieser vom bereingten Netto-Einkommen der Eheleute berechnet wird. Warum wird dies dann abgefragt und muss ich dazu Angaben machen?

Vielen Dank schonmal für eure Unterstützung und die hilfreichen Antworten.
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#2
Nun, das Jobcenter will eben wissen, ob da noch weitere Personen deiner Bedarfsgemeinschaft abgemolken werden können.
Hast du dir z.B. eine Neue zugelegt, und ihr wohnt zusammen und die neue Partnerin verdient monatlich 20.000 Euronen, dann wird das Jobcenter an dieses Geld dran wollen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient. Selbst wenn Du eine stinkreiche Frau heiratest, geht dieser Umstand das Jobcenter nichts an.

Ausnahmen können sich wie immer ergeben, wenn man nicht in der Lage ist den Mindestunterhalt zu bedienen. Dann ist man in Deutschland ja sowieso Freiwild. Das Jobcenter tut dann so, als wärst Du eine Bedarfsgemeinschaft, obwohl dein Haushalt gar keine Leistungen vom Jobcenter erhält. § 33 SGB II.
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#4
In Sachen Trennungsunterhalt gibt es bei den üblichen Suchmaschinen relativ viel zu finden. Besser mehrere Anwaltsseiten, oder auch Urteile anschauen, da die Qualität von Unterirdisch bis einigermaßen brauchbar schwankt.

Das Einkommen Deiner Partnerin spielt keine Rolle. Einfach Auskunft bezüglich der eigenen Zahlen geben und im Anschrieben dann der Hinweis: "... wobei hier gleichermaßen, nach erfolgter ordnungsgemäßer Auskunftserteilung zu meiner Person, angefragt wird, aus welchem Grund Sie die Auskunft bezüglich des Einkommens meiner Partnerin wünschen und auf welche Rechtsgrundlage sie sich beziehen." Man darf denen ruhig etwas Arbeit machen. Das mögen sie....

Wenn dann die Forderung des Jobcenters kommt, diese genau prüfen. Selbstbehalt? Einkommen bereinigt?

Die Scheidung sollte man dann so schnell wie möglich durchziehen, u von diesem Thema schnell weg zu kommen.
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#5
(02-10-2022, 18:55)NurErzeuger schrieb: Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient. Selbst wenn Du eine stinkreiche Frau heiratest, geht dieser Umstand das Jobcenter nichts an.

Ausnahmen können sich wie immer ergeben, wenn man nicht in der Lage ist den Mindestunterhalt zu bedienen. Dann ist man in Deutschland ja sowieso Freiwild. Das Jobcenter tut dann so, als wärst Du eine Bedarfsgemeinschaft, obwohl dein Haushalt gar keine Leistungen vom Jobcenter erhält. § 33 SGB II.

Eben das meinte ich. Deswegen wollen die ja auch Auskunft über die Verhältnisse der Lebenspartnerin, um ggfs. aus der Bedarfsgemeinschaft höhere Unterhaltssätze begründen zu können (Haushaltsersparnis u.a.)
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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