17-10-2022, 14:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-10-2022, 14:49 von Helmute2000.)
Hallo Zusammen,
habe zwei Kinder im Alter von 21 und 18 Jahren. Nun erhielt ich von dem hiesigen Finanzamt die Information,
Mit der Abgabe der Anlage Kind haben Sie die steuerliche Berücksichtigung Ihres
am X.Y.2001 geborenen Kindes beantragt. Für dieses Kind habe ich das
Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sowie den Kinderbonus mit 1.389 €
(gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld sowie den Kinderbonus) angesetzt. Sofern
Ihnen aufgrund einer verspäteten Antragsstellun~ abweichend vom gesetzlichen
Anspruch tatsächlich nur für sechs Monate rückwirkend Kindergeld ausgezahlt
wurde (Auszahlungsbeschränkung), könnte dies berücksichtigt werden. Hierzu ist
die Vorlage des Kindergeldbescheids oder einer Bescheinigung der Familienkasse
erforderlich.
(Rechtsgrundlagen: Auszahlungsbeschränkung - § 70 Abs. 1 Satz 2
Einkommensteuergesetz, Bescheinigung der Familienkasse - § 68 Abs. 3
Einkommensteuergesetz)
Mit der Abgabe der Anlage Kind haben Sie die steuerliche Berücksichtigung Ihres
am X.0Y.2004 geborenen Kindes beantragt. Für dieses Kind habe ich das
Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sowie den Kinderbonus mit 1.389 €
(gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld sowie den Kinderbonus) angesetzt. Sofern
Ihnen aufgrund einer verspäteten Antragsstellung abweichend vom gesetzlichen
Anspruch tatsächlich nur für sechs Monate rückwirkend Kindergeld ausgezahlt
wurde (Auszahlungsbeschränkung), könnte dies berücksichtigt werden. Hierzu ist
die Vorlage des Kindergeldbescheids oder einer Bescheinigung der Familienkasse
erforderlich. ·
(Rechtsgrundlagen: Auszahlungsbeschränkung - § 70 Abs. 1 Satz 2
Einkommensteuergesetz, Bescheinigung der Familienkasse - § 68 Abs. 3
Einkommensteuergesetz)
Nun habe ich die Kinder mit Fristsetzung angeschrieben mir die Vorlage des Kindergeldbescheides vorzulegen.
Die Frist ist unverrichteter Dinge abgelaufen. Was kann ich als nächstes tun um die Vorlage des Kindergeldbescheids
zu erhalten?
Viele Grüße,
Helmute2000
habe zwei Kinder im Alter von 21 und 18 Jahren. Nun erhielt ich von dem hiesigen Finanzamt die Information,
Mit der Abgabe der Anlage Kind haben Sie die steuerliche Berücksichtigung Ihres
am X.Y.2001 geborenen Kindes beantragt. Für dieses Kind habe ich das
Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sowie den Kinderbonus mit 1.389 €
(gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld sowie den Kinderbonus) angesetzt. Sofern
Ihnen aufgrund einer verspäteten Antragsstellun~ abweichend vom gesetzlichen
Anspruch tatsächlich nur für sechs Monate rückwirkend Kindergeld ausgezahlt
wurde (Auszahlungsbeschränkung), könnte dies berücksichtigt werden. Hierzu ist
die Vorlage des Kindergeldbescheids oder einer Bescheinigung der Familienkasse
erforderlich.
(Rechtsgrundlagen: Auszahlungsbeschränkung - § 70 Abs. 1 Satz 2
Einkommensteuergesetz, Bescheinigung der Familienkasse - § 68 Abs. 3
Einkommensteuergesetz)
Mit der Abgabe der Anlage Kind haben Sie die steuerliche Berücksichtigung Ihres
am X.0Y.2004 geborenen Kindes beantragt. Für dieses Kind habe ich das
Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sowie den Kinderbonus mit 1.389 €
(gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld sowie den Kinderbonus) angesetzt. Sofern
Ihnen aufgrund einer verspäteten Antragsstellung abweichend vom gesetzlichen
Anspruch tatsächlich nur für sechs Monate rückwirkend Kindergeld ausgezahlt
wurde (Auszahlungsbeschränkung), könnte dies berücksichtigt werden. Hierzu ist
die Vorlage des Kindergeldbescheids oder einer Bescheinigung der Familienkasse
erforderlich. ·
(Rechtsgrundlagen: Auszahlungsbeschränkung - § 70 Abs. 1 Satz 2
Einkommensteuergesetz, Bescheinigung der Familienkasse - § 68 Abs. 3
Einkommensteuergesetz)
Nun habe ich die Kinder mit Fristsetzung angeschrieben mir die Vorlage des Kindergeldbescheides vorzulegen.
Die Frist ist unverrichteter Dinge abgelaufen. Was kann ich als nächstes tun um die Vorlage des Kindergeldbescheids
zu erhalten?
Viele Grüße,
Helmute2000