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Trennung vorbereiten / was mich erwartet
#1
Servus,

erst mal toll, dass es dieses Forum gibt. Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, bevor ich zum Anwalt gehe.

Situation:
Ich bin männlich, Ü40, verheiratet (sie auch Ü40), 2 minderjährige schulpflichtige Kinder. Beide Ehegatten haben Uniabschluss und arbeiten Vollzeit als Angestellte. Wir wohnen zur Miete in einem EFH in der bayrischen Landeshauptstadt. Ja, ist sauteuer und können wir uns auch nur leisten, weil wir beide Vollzeit arbeiten. Meine Frau ist ein Drache, verweigert (spätestens) seit der Zeugung des 2. Kindes den Sex (eigentlich schon vorher, anderes Thema, JA Kind 2 ist von mir), hat (soweit ich das überblicke) auch keinen anderen. Sie behandelt Mann und Kinder wie ihre Sklaven, sie darf alles, der Rest nichts. Ich kutschiere die Kinder, schmeiße den Haushalt, sie sitzt auf dem Sofa und befehligt ihre Sklaven. Warum die Kinder das akzeptieren weiß ich nicht. Egal, anderes Thema. Ich werde mit den Jahren immer unglücklicher, halte aber durch für die Kinder. Und weil ich damit rechne, dass ich nach einer Trennung die Kinder nur noch jedes zweite Wochenende sehen kann und mir finanziell nur noch Existenzminimum bleiben wird, habe ich mich noch nicht getrennt. So langsam halte ich es aber nicht mehr aus.

Ich habe mich schon ein bisschen eingelesen, kenne den Unterschied zwischen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht, weiß dass Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt was anderes sind. Dennoch meine

Fragen:
1. Laut bisheriger Recherche bekommen in 95% der Streitfälle die Mütter die Kinder, Vater darf zahlen und die Kinder jedes 2. Wochenende sehen. Kann/muss ich mich wirklich darauf einstellen?
2. Wenn ich ausziehe und dann Kindesunterhalt und 3/7 meines Restgehalts an die Mutter zahle, kann sie davon trotzdem nicht mehr das EFH bezahlen, auch wenn sie weiter Vollzeit arbeiten geht. Kann sie da tricksen, dass ich MEHR als Kindesunterhalt + 3/7 meines Gehalts zahlen muss, oder steht praktisch fest, dass sie (auch) ausziehen muss, weil das Geld nicht reicht fürs EFH zu dritt? Oder ist es gar normal, dass ich weiter Miete zahlen muss für ein Haus, in dem ich nicht mehr wohne, und ZUSÄTZLICH noch Kinderunterhalt und 3/7 Restgehalt an die Frau abdrücken muss? (mathematisch sind wir da im Minus, aber das interessiert wahrscheinlich die Richterin nicht)
3. Kann ich tatsächlich legal Geld beiseite schaffen (zu Großeltern, Freunden, Kollegen), indem ich das JETZT, also VOR der Trennung tue? Oder mache ich mich da nicht doch strafbar?
4. Vor unserer Ehe hatten beide Partner praktisch 0 Euro auf dem Konto. Der Drache hat während der Ehe geerbt und das Geld verprasst. Momentan ist unser Gesamtvermögen WENIGER als die Erbschaft. Muss ich davon ausgehen, dass sie SÄMTLICHES Vermögen erhält bei der Scheidung, weil ja Erbschaft vor allem anderen kommt beim Zugewinnausgleich?
5. Lohnt sich nach Eurer Erfahrung ein "teurer" Anwalt, der mehrere Hundert Euro pro Stunde nimmt? Kennt der noch irgendwelche Tricks und Kniffe, die ein Anwalt, der nach RVG abrechnet, nicht kennt? Oder ist das rausgeschmissenes Geld und ein RVG Anwalt tut es bei o.g. Situation auch?

Vielen Dank fürs Beantworten meiner Fragen; sollte das eine oder andere schon 100 mal beantwortet worden sein, könnt Ihr gerne einfach verlinken!
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#2
1. Ja. Leider. Ganz langsam sickern aber auch ein paar Prozent Wechselmodell ein, dann "bekommen" beide die Kinder. Deiner Schilderung nach könnte das bei dir aber schwierig werden, auch wegen der Wohnsituation. In München in der Nähe wohnen und genug Platz für die Kinder, das wird vermutlich nicht mehr bezahlbar.

2. Nein. Da ist einfach Schluss. Sie muss ausziehen.

3. Ja, das geht, aber keine Riesenbeträge. Das muss sickern und darf nicht über Bankkonten gehen. Vorsicht, Geldwäschegesetzgebung.

4. Erbe ist eh Privatsache. Was die Positionen des Zugewinnausgleichs bei euch sind, wird nicht klar.

5. Der lohnt sich höchstens, wenn wirklich viel Geld da und zu verteilen ist. Sieht bei euch nicht so aus. Empfehlungen gut gute Anwälte sind wichtiger. Für München wird oft gefragt.
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#3
Danke für Deine schnellen Antworten!

1. Das hieße
a) Es gibt 2 Wohnungen, in denen jeweils Platz genug für 1 Elternteil und beide Kinder ist, und die beide im gewohnten Umfeld der Kinder (Schule, Freunde, Sportverein, etc.) liegt? Würde theoretisch gehen, statt 4.000 fürs Haus 2 Wohnungen a 2.000 Euro...
b) sie stimmt dem Wechselmodell überhaupt zu. Oder gibt es schon Fälle, wo der Richter es so bestimmt, auch wenn die Mutter eigentlich nicht will?

2. Das beruhigt mich ein bischen. Im Mietvertrag stehen beide Ehepartner. Dass der zu kündigen ist legt der Richter dann fest, auch wenn sie nicht will?

3. Mal angenommen ich habe 10.000 aufm Tagesgeldkonto. Einfach auf ein neues Konto überweisen, dann den Großeltern überweisen? Oder besser in Bar abheben und übergeben?

4. Vor der Ehe: Kein Vermögen, quasi direkt nach Studienende geheiratet. Vermögen derzeit: Gebrauchte Autos, Wohnungseinrichtung, ein paar Monatsgehälter aufm Konto. Wie gesagt, in Summe ist das Vermögen derzeit weniger als der Betrag, den sie während der Ehe geerbt hatte. Dann bekommt sie beim Zugewinnausgleich doch ALLES an Vermögen, um das Erbe "wieder herzustellen". Oder habe ich da was falsch verstanden?

5. Empfehlungen für einen guten Anwalt in München gerne per PN Wink

Nochmal Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten!
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#4
1a. Ja, aber find mal zwei geeignete Wohnungen in der Nähe. Unterm Strich werden es mehr Quadratmeter sein, die zu zahlen sind wie vorher.
1b. Ja, gibts. Ist lokal unterschiedlich. In Berlin kommt man z.B. eher ran.

2. Wenn kein Geld mehr da ist, kündigt der Vermieter... zum Thema Mietvertrag bei Scheidung siehe z.B. https://www.scheidung-online.de/ehewohnu...entlassen/

3. Nochmal: KEINE Bankgeschäfte. Lass es langsam wegsickern. Andere Möglichkeiten kannst du recherchieren. Vermögensverschiebungen sind am besten möglich, wenn die zukünfige Ex ahnungslos bleibt.

4. Nein. Das Erbe bleibt aussen vor. Geerbtes fällt nicht in den Zugewinnausgleich, es bleibt Eigentum des Erben. Wenn es der verjuxt, ist das seine Sache, das spielt keine Rolle beim Zugewinn. Das Erbe fällt nicht in den Zugewinn.
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#5
Kurze Anmerkungen:

Wenn es sich beim Erbe um Geld handelt und nicht mehr vom Einkommen abgegrenzt werden kann, kommt es darauf an, was der "Drache" zum Verbleib des Geldes sagt. Wenn sie es so hinstellt, dass alles, was noch auf dem Familienkonto ist, ihr Erbe ist und es keine Belege gibt, kann es sein, dass es Probleme gibt.

Zweitens würde ich insgesamt in einer solchen Situation auf das Alter der Kinder abstellen. Wenn sie zB. 8 und 9 Jahre alt sind, könnte es sich lohnen, die verfahrene Situation noch 3 bis 5 Jahre aufrecht zu halten. Dann sind die Kids aus dem gröbsten raus und können selbst bestimmen, wie der elterliche Umgang und die Betreuungssituation nach der Trennung aussieht. Das schlimmste, was passieren kann, ist eine Ex mit vorpubertären Kindern, die ihnen einredet, was für ein gewissenloses Schwein der Vater ist. Das funktioniert bei 14-jährigen nicht mehr.
https://t.me/GenderFukc
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#6
(08-12-2022, 00:41)p__ schrieb: 1a. Ja, aber find mal zwei geeignete Wohnungen in der Nähe. Unterm Strich werden es mehr Quadratmeter sein, die zu zahlen sind wie vorher.

Tatsächlich sollte das zu finden sein, denn (2 mal) zu dritt braucht man kaum 2 mal >100 Quadratmeter. (Ja das EFH hat >200 qm). Für 1 Erwachsenen und 2 Kinder sollten doch 80 qm gut reichen.

(08-12-2022, 00:41)p__ schrieb: 2. Wenn kein Geld mehr da ist, kündigt der Vermieter... zum Thema Mietvertrag bei Scheidung siehe z.B. https://www.scheidung-online.de/ehewohnu...entlassen/


Danke für den Link, sehr hilfreich! Und vor allem sehr beruhigend, dass ich spätestens nach dem Trennungsjahr/Scheidung aus dem Mietvertrag raus bin.

(08-12-2022, 00:41)p__ schrieb: 3. Nochmal: KEINE Bankgeschäfte. Lass es langsam wegsickern. Andere Möglichkeiten kannst du recherchieren. Vermögensverschiebungen sind am besten möglich, wenn die zukünfige Ex ahnungslos bleibt.


Deine Antwort überfordert mich. Das Geld liegt momentan auf einem Tagesgeldkonto. Ohne Bankgeschäft bekomme ich es von da nicht runter.

(08-12-2022, 00:41)p__ schrieb: 4. Nein. Das Erbe bleibt aussen vor. Geerbtes fällt nicht in den Zugewinnausgleich, es bleibt Eigentum des Erben. Wenn es der verjuxt, ist das seine Sache, das spielt keine Rolle beim Zugewinn. Das Erbe fällt nicht in den Zugewinn.

(08-12-2022, 09:08)Petrus schrieb: Wenn es sich beim Erbe um Geld handelt und nicht mehr vom Einkommen abgegrenzt werden kann, kommt es darauf an, was der "Drache" zum Verbleib des Geldes sagt. Wenn sie es so hinstellt, dass alles, was noch auf dem Familienkonto ist, ihr Erbe ist und es keine Belege gibt, kann es sein, dass es Probleme gibt.

Ja das Erbe war Geld. Dass sie es so hinstellt, vermute ich auch. Belege für den "Mumpitz" für den sie die Kohle rausgehauen hat... Hm...  Permanent Make-up, das gar nicht so permanent ist und doch immer wieder aufgefrischt werden muss (jeweils rund 1000 Euro), 1 Auto, Stunden auf die Hälfte reduziert (ohne Notwendigkeit, da die Kinder in Ganztageseinrichtungen waren), als die Kohle dann weg war, wieder Vollzeit gearbeitet, usw. 

(08-12-2022, 09:08)Petrus schrieb: Zweitens würde ich insgesamt in einer solchen Situation auf das Alter der Kinder abstellen. Wenn sie zB. 8 und 9 Jahre alt sind, könnte es sich lohnen, die verfahrene Situation noch 3 bis 5 Jahre aufrecht zu halten. Dann sind die Kids aus dem gröbsten raus und können selbst bestimmen, wie der elterliche Umgang und die Betreuungssituation nach der Trennung aussieht. Das schlimmste, was passieren kann, ist eine Ex mit vorpubertären Kindern, die ihnen einredet, was für ein gewissenloses Schwein der Vater ist. Das funktioniert bei 14-jährigen nicht mehr.

Ich liebe meine Kinder (sonst wäre ich schon lange weg). Aber bei jedem Streit halten sie bedingungslos zur Mutter. z.B. nehmen sich Mama+Papa 1 Tag frei für Frühjahrsputz. Mama macht eigentlich nichts und kommandiert Papa nur rum ("erst mal Fenster putzen, dann Sofas wegräumen und mal unter dem Sofa saugen, TV Schrank komplett ausräumen und hinter den Geräten Staub wischen, etc. pp. also alles körperlich anstrengende Arbeiten für Papa während Mama nur daneben stand ob Papa auch alles "richtig" macht. Am Ende vom Tag ist Papa echt platt (der einen Bürojob hat und nicht zum Sport gehen DARF weil er jetzt ja Vater ist und sich nur noch um die Kinder zu kümmern hat und eigene Belange nicht mehr interessieren). Mama zählt dann vor den Kids auf, was Papa alles NICHT geschafft hat und DIE KINDER SIND DANN SAUER AUF PAPA DASS ER SO EIN LOSER IST. Soviel zu "die Kinder werden gehört und wollen zum Papa". Eher nicht. Sad

Wenn ich jetzt noch abwarte und irgendwie die Trickkiste auspacke, dass die Kinder mich mehr mögen, wie wahrscheinlich ist es, dass Jugendamt und Gericht zustimmen, wenn es Wunsch des Vaters UND der Kinder ist, dass 1 Kind zum Vater kommt, 1 Kind zur Mutter? Schulen werden nicht gewechselt, Schulweg bleibt annehmbar. Aussicht auf Erfolg?
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#7
Vor Gericht und auf hoher Seee...... Aussicht auf Erfolg kann man Dir nicht vorhersagen. Sei blos vorsichtig, in Muenchen treibt doch die Strasser ihr Unwesen. Wenn Deine Exe die anheuert, bist Du eh so gut wie erledigt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#8
Big Grin 
Und wenn ICH die Strasser anheure?
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#9
Geschwistertrennung per Gericht ist noch unwahrscheinlicher wie Wechselmondell. Wenn, dann müssen die Kinder das selbst wollen und alt genug sein.

Straßer ist überhaupt nicht gut, nur besonders hassend explizit gegen Männer (deshalb wirst du dort als männlicher Mandant nichts erreichen). Damit sind sie aber auch bei Frauen schon auf die Schnauze gefallen, nicht alle Richter machen das Spiel mit, vor allem nicht wenns Kollegen ausserhalb Münchens sind.
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#10
ok. "alt genug" = beide Ü14?
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#11
Ab 12 kanns klappen.
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#12
Zu dem Geld:
Du könntest davon auch diverse Dinge kaufen für deine neue Wohnung.
Waschmaschine, teures Fahrrad, Computer
Dann noch 1000 € für den Baumarkt, 1000 € für "diverses", da ist das Geld schnell weg.
Das wäre auf jeden Fall legal und erlaubt.
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#13
Das ist ein guter Tipp, vielen Dank. ist das sowohl JETZT erlaubt (VOR der Trennung), als auch NACH der Trennung / VOR der Scheidung/Zugewinnausgleich?
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#14
Das ist immer erlaubt.
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#15
Hast du schonmal das Sklavensein eingestellt?

Ich meine nicht passiv aggressiv schmollen,
sondern wenn der Drache etwas will dann einfach sagen: "das ist nicht meine Aufgabe" und einen Spaziergang machen.

Einfach mal harte Kante zeigen über 1 Jahr lang und wenns nichts ändert kannst dich ja immer noch trennen.
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#16
Das bedeutet einen herben Absturz für die Dame und sie würde mindestens anfangen, misstrauisch zu werden.
Alle Sicherungsmassnahmen sollten VORHER passiert sein. Geld verschwinden lassen, Anwaltssuche, Unterlagen sichern, Rückzugsorte.

In so eingefahrenen Situationen ist normalerweise weder durch Verhaltensänderungen noch mit professioneller Hilfe etwas zu machen. Oder eben nur sehr selten. Man fällt immer wieder in die bekannten Muster zurück. Psychisch nicht auszuhalten.

Ich würde zügig die Trennung vorbereiten, auch wegen der stetig steigenden Versorgungsausgleiche und den unterhaltsrechtlichen Folgen des Risikos einer langen Ehe. Die Trennung selbst ohne weitere Versuche, irgendwas hinzubiegen. Gehen ohne Diskussionen und Gespräche. Kein persönlicher Kontakt mehr. Jede Erklärung wird ihr nur Gründe liefern, Ärger zu machen. Kontakt nur über schriftliche Medien, sich ausschliesslich zu Trennungsmodailitäten äussern, etwa Umgang, wenn du den Verbleib der Kind bei der Mutter hinnimmst. Da würde ich mir nicht zu grosse Sorgen machen, faule Mütter sind froh, die Kinder auch mal loszuwerden und zurück zur Nur-Mutter geht es nicht mehr.
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#17
(08-12-2022, 13:15)Seditionist schrieb: Hast du schonmal das Sklavensein eingestellt?

Ich meine nicht passiv aggressiv schmollen,
sondern wenn der Drache etwas will dann einfach sagen: "das ist nicht meine Aufgabe" und einen Spaziergang machen.

Einfach mal harte Kante zeigen über 1 Jahr lang und wenns nichts ändert kannst dich ja immer noch trennen.

Selbstverständlich. Dann lacht sie und meint "Du bist mein MÄNNCHEN Du hast zu tun was ich Dir sage, sonst kannst Dich dumm und dusslig zahlen das schwöre ich Dir."

Als ich ein mal trotzdem ging kam ich nicht mehr ins Haus. Schlüssel steckte quer von Innen, dann kommt man von Außen nicht rein. Ich hab 20 Minuten geklingelt und angerufen. Selbst die Drohnung, dass ich die Polizei rufe, dass ich in mein eigenes Haus komme, hat sie kalt gelassen. Die Kinder haben das natürlich auch voll mitbekommen und waren dann sauer auf mich, dass sie WEGEN MIR nicht irgendwo hin konnten (weiß nicht mehr wohin).

Soweit ich das verstehe, besteht ja die Gefahr, dass sie sich was ausdenkt ("Er hat mich geschlagen", o.ä.) und dann bekomme ich Platzverweis und darf mein eigenes Grundstück nicht mehr betreten, komme nicht mehr an meine Unterlagen, etc. Von daher möchte ich derzeit kein Risiko eingehen.

(08-12-2022, 13:27)p__ schrieb: Das bedeutet einen herben Absturz für die Dame und sie würde mindestens anfangen, misstrauisch zu werden.
Alle Sicherungsmassnahmen sollten VORHER passiert sein. Geld verschwinden lassen, Anwaltssuche, Unterlagen sichern, Rückzugsorte.

In so eingefahrenen Situationen ist normalerweise weder durch Verhaltensänderungen noch mit professioneller Hilfe etwas zu machen. 


Genau das sind meine Gedanken!

(08-12-2022, 13:27)p__ schrieb: Ich würde zügig die Trennung vorbereiten, auch wegen der stetig steigenden Versorgungsausgleiche
Da gibt es nichts auszugleichen. Beide Ehepartner arbeiten Vollzeit oberhalb der Höchstgrenze. Wir haben während der Ehe also gleich viele Rentenpunkte erarbeitet.

(08-12-2022, 13:27)p__ schrieb: und den unterhaltsrechtlichen Folgen des Risikos einer langen Ehe.

Verstehe ich nicht. Kannst Du das verlinken?

(08-12-2022, 13:27)p__ schrieb: Die Trennung selbst ohne weitere Versuche, irgendwas hinzubiegen. Gehen ohne Diskussionen und Gespräche. Kein persönlicher Kontakt mehr. Jede Erklärung wird ihr nur Gründe liefern, Ärger zu machen. Kontakt nur über schriftliche Medien, sich ausschliesslich zu Trennungsmodailitäten äussern, etwa Umgang, wenn du den Verbleib der Kind bei der Mutter hinnimmst. Da würde ich mir nicht zu grosse Sorgen machen, faule Mütter sind froh, die Kinder auch mal loszuwerden und zurück zur Nur-Mutter geht es nicht mehr.

Genau da bin ich mir nicht sicher. Froh, die Kinder los zu sein, IMMER. Die wochenendlichen Radtouren mache ich immer alleine mit den Kids, etc. ABER die Kinder sind ja auch Druckmittel und bei einer Trennung auch GELDEINNAHMEQUELLE. Die würde vom Unterhalt eher Babysitter/Au Pair besorgen als dass ich die Kinder bekomme.
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#18
(08-12-2022, 15:28)KlausMuc schrieb: Soweit ich das verstehe, besteht ja die Gefahr, dass sie sich was ausdenkt ("Er hat mich geschlagen", o.ä.) und dann bekomme ich Platzverweis und darf mein eigenes Grundstück nicht mehr betreten, komme nicht mehr an meine Unterlagen, etc. Von daher möchte ich derzeit kein Risiko eingehen.
Das ist vernünftig.
Je später sie etwas merkt, desto besser.
Am besten vorher alles planen, MIT Anwalt.
Dokumente, Kontoauszüge etc. sichern.

Was auf dich zukommt, sind Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und evtl. auch nachehelicher Unterhalt.
Letzteres müsstest du mit deinem Anwalt besprechen, das ist eine Einzelfallentscheidung.
Je eher du dich mental auf diese Zahlungen einstellst, umso gelassener kannst du alles durchstehen.

Such dir eine Wohnung. Oder hast du schon?

Versuche, die Gefühle außen vor zu lassen und alles rein sachlich zu sehen.
Wenn alles besprochen ist, lass den Anwalt machen.

Lass dich mit den Kindern nicht erpressen. Wie alt sind sie? > 14?
Dann werden sie sowieso bald ihren eigenen Weg gehen.
Versuch, so weit es geht,  ein gutes Verhältnis zu ihnen zu behalten.

Ein Gedanke noch: Was wäre, wenn die Kinder zu dir wollen?
Bist du dazu in der Lage, zeitlich, logistisch? Zumindest ein Wechselmodell zu praktizieren?
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#19
München ist ein teures Pflaster selbst für Studierte. Mein fast 50-jähriger Chef will jetzt auch seine 11 Jahre jüngere Grazie ehelichen. Geld haben sie beide, Uniabschluss aber nur sie.

Ich habe noch nie eine Frau erlebt, die sich nach Kind und/oder Ehe nicht verändert hat. Besser werden sie auf keinen Fall.
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#20
(08-12-2022, 16:59)Newton schrieb: Das ist vernünftig.
Je später sie etwas merkt, desto besser.
Am besten vorher alles planen, MIT Anwalt.
Dokumente, Kontoauszüge etc. sichern.


Ok. Falls jemand eine Empfehlung für einen RVG-Anwalt in München hat, gerne per PN.

(08-12-2022, 16:59)Newton schrieb: Was auf dich zukommt, sind Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und evtl. auch nachehelicher Unterhalt.
Letzteres müsstest du mit deinem Anwalt besprechen, das ist eine Einzelfallentscheidung.
Je eher du dich mental auf diese Zahlungen einstellst, umso gelassener kannst du alles durchstehen.


Ja. Siehe 1. Beitrag: Ich ging sogar vom Worst Case aus, dass Kinder+Frau das Haus bekommen und ALLES an Vermögen und ALLES an Einkommen bzw. mir nur Existenzminimum bleibt und ich im Büro unterm Schreibtisch schlafen muss oder beim Kumpel aufm Sofa.

(08-12-2022, 16:59)Newton schrieb: Such dir eine Wohnung. Oder hast du schon?


Nein noch nicht. Die Frage ist: So klein/billig wie möglich? Oder eben doch eine 3-Zimmer-Wohnung, in der die Kinder jedes 2. Wochenende oder sogar 1 Woche komplett (Wechselmodell) leben können?

(08-12-2022, 16:59)Newton schrieb: Versuche, die Gefühle außen vor zu lassen und alles rein sachlich zu sehen.
Wenn alles besprochen ist, lass den Anwalt machen.


Gefühle für die Frau habe ich schon lange keine mehr. Sie verweigert ja auch seit Zeugung des 2. Kindes den Sex.

Reden mit der Frau? Aussichtslos. Egal bei welchem Thema. Die kann/will nicht mal sagen, was ich alles einkaufen soll, nur um dann NACH meinem Einkauf vor den Kindern zu meckern, wie dämlich ich doch wäre, dies und jedes nicht gekauft zu haben.

(08-12-2022, 16:59)Newton schrieb: Lass dich mit den Kindern nicht erpressen. Wie alt sind sie? > 14?


In der FAQ für dieses Forum stand, Alter/Geschlecht der Kinder nur anzudeuten, falls sie oder ihr (späterer) Anwalt hier mitlesen. Keins ist 14, aber viel fehlt auch nicht mehr. Beide gehen bereits zur Schule.

(08-12-2022, 16:59)Newton schrieb: Ein Gedanke noch: Was wäre, wenn die Kinder zu dir wollen?
Bist du dazu in der Lage, zeitlich, logistisch? Zumindest ein Wechselmodell zu praktizieren?

Absolut!!! Zeitlich und logistisch NULL Problem, finanziell auch nicht wenn wir statt 4000 fürs Haus 2x2000 für Wohnungen bezahlen.
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#21
Lange Ehe siehe § 1578b BGB Abs. 1. Die Ehedauer bildet einen Grund für längeren, mehr und höheren Unterhalt. Wenn ihr aber das Gleiche verdient, ist Unterhalt ohnehin kein Thema. Und sei dir mal beim Versorgungsausgleich nicht sicher. Sie und nicht du ist vermutlich wegen der Kinder eine Zeitlang ausgestiegen. Und sie hat das Erbe verfressen, währenddessen weniger gearbeitet, also auch weniger Rentenpunkte gemacht. Ihre Summe der Rentenpunkte könnte durchaus niedriger sein wie deine. Also Ausgleich.

Da die Dame bereits im Droh- und Demütigungsmodus ist, solltest du wirklich nichts mehr aufschieben. Auch das wird nicht besser. Würde mich auch nicht wundern, wenn sie sich selber längst aussereheliche Vergnügungen gönnt. Höchst eitel ist sie ja offenbar auch.

Unterlagen etc: Siehe faq, Anfang, Vorbereitung.
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#22
Die Elternzeit hatte ich genommen. Das sollte beim Versorgungsausgleich aufwiegen, dass sie mal halbtags gearbeitet hat.

Wir verdienen IN ETWA dasselbe. 5-10% hin oder her. Kommt ja auch immer auf den Jahresbonus an, wieviel am Jahresende auf der Lohnsteuerbescheinigung steht. Der Bonus schwankt jedes Jahr deutlich; während Corona gar keiner z.B. dann wieder ein kleiner, dieses Jahr wohl wieder normal...

Die hockt aber immer nur aufm Sofa und schläft oder guckt ins Handy und kommandiert ihre 3 Sklaven rum. Kein Sport, keine Freunde. Würde mich wundern, wenn da außerehelich was läuft. Aber Wissen tue ich es natürlich nicht.

Okay also Anwaltsempfehlung für RVG Anwalt in München nehme ich gerne per PN. Am Besten diese Woche schon starten/Termin machen, denn nach Weihnachten sind Familienrechtler vermutlich überlaufen weil es an den Feiertagen ja gerne mal knallt; nicht erst an Silvester Wink
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#23
(08-12-2022, 17:50)KlausMuc schrieb:
(08-12-2022, 16:59)Newton schrieb: Wenn alles besprochen ist, lass den Anwalt machen.

Reden mit der Frau? Aussichtslos.
Nur zur Klarstellung: Mit besprechen meinte ich den Anwalt.
Wenn du mit dem alles wesentliche besprochen hast, lass ihn machen, Schriftwechsel usw.
Dann regst  du dich weniger auf.

Mit der Wohnung musst du sehen. Abschätzen, wie wahrscheinlich ein Wechselmodell wäre.
Wichtiger als eine großzügige Wohnung ist, sich finanziell nicht zu übernehmen.
Aber als erstes mal alles mit einem Anwalt durchsprechen. Dann sieht man schon viel klarer.
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#24
(08-12-2022, 18:04)KlausMuc schrieb: Wir verdienen IN ETWA dasselbe.

Das ist doch schon mal sehr gut. Und du hast damit einen der wichtigsten Fehler vermieden, der Dame Minderbeschäftigung zu gönnen während der Ehemann sich als Hauptverdiener verschleisst. Das dampft auch die Streitwerte deutlich ein, die Scheidung wird billiger.

Es bleibt Kindesunterhalt, wenn Residenzmodell. Ich würde Wechselmodellhoffnungen nicht zu hoch hängen. Die Dame hat die Kinder offenbar sehr fest an sich gebunden, ausserdem sind die Kinder das einzige übrige Rachefeld für sie, ihr Alleinbesitz also wichtiges Kriegsziel. Gegen den Willen der Kinder und natürlich der Ex ein Wechselmodell zu erreichen ist aussichtslos und genau diesen Willen hat sie wohl gut im Griff.

Ich weiss sehr gut, das Väter wie du und ein hoher Prozentsatz aller Anderen sich das nie und nimmer vorstellen können oder gar sich zutrauen, aber psychologisch am Besten wäre in so einer Situation der genau gegenteilige Ansatz. Am Besten für Alle, auch für die Kinder. Das bedeutet: Erkennen, dass ein Wechselmodell unrealistisch ist und dass die Kinder aufgrund der psychischen und charakterlichen Mängel der Mutter instrumentalisiert werden. Das passiert in Form von Rache, Erpressung, Manipulation. Um das zu vermeiden, tritt man seitwärts weg. Man tritt nicht zurück (haut ab) und nicht vor (greift an, Gerichtsverfahren), sondern seitwärts, lässt die Energie ins Leere laufen, bleibt aber in der Nähe. Du ziehst überraschend aus, kommst nicht von der Arbeit in die Ehewohnung zurück, sondern in deine neue Wohnung. Du teilst ihr den Beginn der Trennungszeit mit und schreibst ferner nicht zu konkret, dass die Kinder jederzeit gerne kommen können, wenn es passt. Sind die Kinder >10, können sie das auch selber mit dir ausmachen.

Und das wars. Kommen die Kinder nicht, dann kommen sie nicht. Du reagierst nicht. Du forderst nichts. Dein Angebot hast du gemacht. Kommen sie, dann machst du mit ihnen, was Umgangsväter eben so machen. Ansonsten nimmst du alles genau so hin, wie es passiert. Es gibt dann zwei mögliche Weiterentwicklungen: Die Ex wird ihren Pflichten überdrüssig, der Gegner ist ihr auch abhanden gekommen, sie schickt die Kinder zu dir weil sie mal ein freies Wochenende für ihr Sofavergnügen will. Oder sie konserviert ihre Wut und lässt sie dauerhaft an den Kindern aus, sorgt dafür dass die nicht kommen und du der Teufel bist. Wenn sie das macht, dann macht sie das aber unabhängig von deiner Reaktion. Auch Aktivitäten, Umgangsvorschläge und Gerichtsverfahren werden sie davon nicht abhalten. Du verlierst also nichts, was du nicht schon verloren hast. Aber du ersparst dir sehr viel Ärger, Geld und Enttäuschung. Und nimmst ihr trotzdem den Gegner. Sie rennt gegen eine leere Wand. Früher oder später werden das auch die Kinder merken. Merken, dass du dich nicht ihnen, aber dem Krieg verweigert hast.
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#25
Interessanter Vorschlag. Aber dennoch müsste ich ja einiges an Kram aus der alten in die neue Wohnung umziehen. Das wird vermutlich der schwierigste Teil.

Okay, ich biete ihr an, dass die Kinder jederzeit zu mir kommen können. Dazu muss ich ihr vermutlich die Adresse nennen? Die kommt sofort vorbei und macht Terror. Dann sofort die Cops rufen???

Jederzeit zu mir, ähm, dann kommt sie mit den Kindern einfach vorbei, ich bin dann nicht zu Hause weil ich von nichts wusste, und dann ist Papa wieder der böse, und die Kinder würden auch vor Jugendamt und Gericht bezeugen, dass Papa einfach nicht da war... Da muss ne andere Lösung her... Denn wenn ich 24/7 zu Hause sein muss, kann ich ja gleich daheim wohnen bleiben LOL

Aber was ist mit den täglichen Fahrdiensten, die ich für die Kinder erledige? Sie bekommt das bei Vollzeitarbeit logistisch nicht hin. Biete ich ihr damit nicht eine Steilvorlage, dass sie die Stunden reduzieren MUSS, um sich um die Kinder zu kümmern, und damit wäre ein evtl. Ehegattenunterhalt für mich viel teurer??? Ich befürchte das wäre ein Schuss ins eigene Knie. Oder klär mich auf, wenn ich falsche liege.

So wie ich sie kenne, wird sie SOFORT eine Anwältin einschalten und Unterhalt fordern...

Achso und was ist mit der Miete fürs Haus? Einfach nicht mehr zahlen? Dann wird vielleicht noch 1 Miete abgebucht oder 2, dann ist der Dispo ausgeschöpft vom gemeinsamen Konto :O Oder Vermieter informieren? Soweit ich weiß kann der Vermieter sich aussuchen, wen er auf Zahlung verklagt, wenn 2 Personen im Mietvertrag stehen...

Also Deine Idee ist ein interessanter Vorschlag, ich werde die Nacht mal drüber schlafen, ob ich das irgendwie umsetzen kann, SEITWÄRTS aus der Sache raus zu kommen.
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