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betreuungskosten - sind diese IMMER mehrbedarf?
#1
Hallo zusammen,

Hoffe ihr habt frohe festtage!

zu aller erst, ich habe diesen Artikel im Netz gefunden. Es gibt aber in anderen funden auf Google anderweitige ergebnisse .. daher bin ich etwas im unklaren

https://www.scheidung.org/urteil-betreuu...et-werden/


Meine konkrete Frage ist:

Mutter Arbeitet täglich bis 16 uhr. Aufgrund dessen wurden beim Kindergarten , und so wird es auch in der Schule bzw Schulkindbetreuung sein - Bestimmte Module gebucht, um z.b die Zeiten von 13-16 Uhr abzudecken. (Kindergarten ist ja die grundzeit bis 13 oder 14 Uhr umsonst)

Diese Module kosten derzeit im Kindergarten 200 EUR, in der Schulkindbetreuungs wird das ein ähnlicher Betrag.

Bin ich als Unterhaltspflichter, verpflichtet mich daran zu beteiligen bzw gelten diese als mehrkosten? oder sind diese, wie im oben genannten Artikel als berufsbedingte aufwendungen der mutter zu sehen? Denn sie hat diese Zeiten ja nur gebucht, um ihrem Beruf nachgehen zu können!

Pädagogische veranlasste Betreuungen sind das ja nicht wirklich, oder?

Ich selbst "profitiere" von diesen Betreuungsangeboten nicht, da ich an den Tagen an denen das Kind bei mir ist immer zuhause bin und theorethisch selbst betreuuen kann

Beste Grüße und Frohe feiertage noch!
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#2
Zunächst mal ist der verlinkte Artikel unbrauchbar, weil der den eigentlich wichtigsten Punkt, nämlich den Kontext der Entscheidung komplett ignoriert. Eine typische Pressemeldung ohne verwertbaren Inhalt, um Anwälten Mandanten zuzuschaufeln.

Im Kontext "Kind geht in den Kindergarten" gilt ganz eindeutig: das ist sehr wohl Mehrbedarf, ganz egal ob die Mutter überhaupt nicht oder Vollzeit arbeitet. Das ist einer der Punkte, die der BGH über die Jahre von der zeitlich begrenzten Ausnahme zum Generalprinzip gemacht hat und damit das zugrundliegende Recht immer stärker verbogen hat, vom geraden bis zum Ringelschwanz.

Den Abschluss bildete das BGH Urteil vom 5.3.2008, Az. XII ZR 150/05, nach dem ein Ganztagsplatz in der Kindertagesstätte meist Mehrbedarf darstellt. An das "meist" sind niedrige Anforderungen gestellt, mittlerweile immer noch weniger. Die Begründung ist, dass der Besuch "in erster Linie erzieherischen Zwecken dient". Du kannst dir denken, dass das leicht begründet werden kann.
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#3
Danke dir für die Antwort!

Das mit dem kindergarten kann man irgendwo noch ein wenig nachvollziehen - aber weißt du wie da die meinung bzgl schulkind bzw hausaufgaben betreuung ist? Das hat ja definitiv kein erzieherischen hintergrund und dient offensichtlich zu 100 prozent der mutter ihren job zu erledigen - oder sehe ich das falsch?

Gruß
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#4
Für mehr/Sonderbedarf müsstet du Leistungsfähigkeit sein. Liegst du finanziell unter deinem Bedarfskontrollbeitrag musst du auch nichts zahlen und gesteigert erwerbsobligent bist du dafür auch nicht. So zumindest mein wissensstand
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#5
Der Schülerhort ohne weitere Begründung ist kein direkter Mehrbedarf.
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#6
p__ dateline='[url=tel:1672130549' schrieb: 1672130549[/url]']
Der Schülerhort ohne weitere Begründung ist kein direkter Mehrbedarf.

Danke dir, das klingt gut!

@ruffy ich hab genug geld aber mir geht es darum dass ich es (wie genug andere) einfach nicht einsehe der besitzerin noch mehr kohle in den rachen zu werfen. Sie brauch das geld sooo dringend? Ach ja aber mehrere urlaube im jahr sind trotzdem drinnen… is klar
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