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Die geliebte Dynamisierung
#1
Hallo zusammen, 

ich kenne diese Seite seit 12 Jahren. Leider ist alles, was hier steht, richtig. Damals war das in meinen Augen unvorstellbar. Es hat mich verändert, meine Haltung zu diesem Land, meine Denkweise, alles.

Damals hatte ich eine Beziehung, welche mit einer Schwangerschaft endete. Und somit weiter mit einer Tochter. Ich kenne diese nur flüchtig als Säugling und gefühlt gibt es sie für mich nicht. Lange, eigentlich sehr traurige Geschichte - wie immer.

In meinem Fall ist es so, dass die Chancen sehr gut stehen, dass die KM sich nicht rühren wird, wenn ich die Erhöhungen zukünftig nicht mehr mitmache. Sie wird alles wollen, aber mir keine Möglichkeit geben, zu wissen, wo sie lebt und wohnt und einen Rechtsstreit mit mir wird sie auch nicht wollen. Die Gründe zu erläutern wäre mir zu lang an dieser Stelle. Fakt ist, es geht im besten Fall noch um 6 Jahre bis 18, ich habe danach eine Familie gegründet und zwei weitere Kinder, so dass ein Ende absehbar ist. Selbst bei einem Studium - was absolut nicht anzunehmen ist - durch die Altersunterschiede der Kinder und die Entwicklung der DDT inkl. der Selbstbehalte werde ich dann nichts mehr zahlen müssen. Spätestens in 9 Jahren. 

Die Situation war damals die, dass ich gut verdient habe. Heute verdiene ich besser, habe aber weitere Unterhaltspflichten. Auch, wenn ich mit Frau und Kindern zusammenlebe, das bezahlt sich ja nicht von alleine. Teilweise hätte man daher eine Stufe runtergehen können, teilweise wäre sogar der Mindestunterhalt angemessen gewesen. Alleine durch die lachhafte Erhöhung einer Stufe, weil es ja nur ein Kind war damals, ist der Puffer sehr hoch. Es war mir immer zu blöd, mich für 50,- Euro zu bemühen. Man muss halt auch sagen, dass es ein Unterschied ist, ob man theoretische Zahlen zugrunde legt und dann nichts mehr übrig ist, oder ob man in der Realität lebt und es einem praktisch recht gut geht. Das hängt auch mit dem familiären Umfeld zusammen. Bei allen Ratschlägen ist daher auch zu berücksichtigen, dass es mir hier eher ums Prinzip geht, weniger um das Problem, es nicht zahlen zu können. Deswegen die Frage auch, wieviel ist einem was wert. Vielleicht zumindest auch wichtig: Sie erhält eventuell Hartz IV, wenn sie nicht geheiratet hat oder anderweitig liiert ist. Ich weiß wirklich gar nichts von ihr.

Tatsächlich musste ich mir damals die Frage stellen, ob ich einen Titel unterschreibe oder viel Geld ausgebe, um den kleinen Vorteil zu haben, lediglich "verurteilt worden zu sein". Ich habe erstes getan, dynamisch. Soweit so gut - oder schlecht. Aber dynamisch wäre es jetzt auch mit Urteil, hierfür also irrelevant.

Langsam aber sicher wird es mir aber doch etwas viel. Eingeplant hatte ich 20,- Euro Erhöhung im Jahr. Jetzt sind es plötzlich 50. Klagen will ich nicht.

Wenn ich den Betrag jetzt lasse, wie er ist - und ich mich in ihr irre - was passiert genau? Sie geht zum Gerichtsvollzieher. Kommt der dann vorbei, wird sofort gepfändet, schreibt der einen zuerst an?

Wenn der mir schreibt und ich dadurch auch den Wohnort von ihr mitgeteilt bekomme, dann zzgl. Gebühren zahle und es das war, ohne irgendwelche Eintragungen und Folgen, super. Dann mache ich das.

Wenn da sofort Arbeitgeber und Bank angeschrieben werden, dann geht das in meinem Fall nicht. Dann müsste ich doch irgendwann klagen und wahrscheinlich erstmal rausfinden lassen, wo sie lebt. Oder es lassen.

Ich bin aber sicher, es gibt hier dazu genug Erfahrungen.

Vielen Dank schonmal.
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#2
Meines Wissens nach bekommst Du vom Gerichtsvollzieher nicht den Wohnort des Kindes respektive der Mutter mitgeteilt.

Wegen des Geldes wäre mir (!) der Streß zuviel; zumal es nur noch ein paar Jahre sind, bis das Kind 18 wird und dann ändert sich die Rechnung sowieso.

Mir stellt sich eher die Frage, ob es nicht an der Zeit ist, Kontakt zu dem Kind zu bekommen. Das Kind kommt in die Pubertät und manchmal suchen Kinder dann den verlorenen Elternteil.

Gibt es gemeinsame Bekannte o. ä., die weiterhelfen könnten?
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#3
Danke schonmal.

Nein, das ist unmöglich.

Ich glaube auch nicht, dass was käme. Nur wenn, dann würde ich halt direkt die Anpassung nach unten fordern.

Dazu brauche ich aber eine ladungsfähige Anschrift.

Also: Bester Fall - es kommt nichts, super. Dann zahle ich bis 18, fertig. Danach kommt auch eher nichts mehr und wenn zu meinem Vorteil.

Akzeptabler Fall - der GV schreibt mir, dass ich zahlen soll zzgl. Gebühren. Mehr nicht. Ok, was soll's.

Besserer akzeptabler Fall - wie zuvor, ein Anwalt kann aber über den GV eine ladungsfähige Anschrift erhalten ohne große Nachforschungen, ich bitte um Änderung des Titels und wenn dann nichts passiert klage ich auf Mindestunterhalt.

Inakzeptabel - die Bank schreibt mir, dass mein Konto gepfändet ist. Das geht nicht.

Ach so, zusätzlich gehe ich davon aus, dass es korrekt ist, dass auch titulierte Unterhaltsansprüche nach etwas mehr als einem Jahr gewöhnlich verwirken aufgrund ihrer Eigenschaft als Dauerschuldverhältns. . Sonst bringt mir das natürlich nicht viel, wenn die Gerichte erfahrungsgemäß auch in 6 Jahren noch sagen, Pech gehabt, das zahlst du. Entsprechend des BGH ist das nämlich die Rechtslage, wie ich es oben schreibe. Aber bei Familiensachen...
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#4
Das kann man leider mit 100%iger Sicherheit nicht sagen. Eine wichtige Frage wäre: Ist Dein Arbeitgeber überhaupt dort schon bekannt? Und ist dort eine Kontoverbindung von dir bekannt?

Da du die Lebensumstände der Ex nicht kennst, bleibt viel Spekulation. Manche geifern jetzt schon nach dem 01. Januar, andere wiederum sind schlicht zu blöd und kriegen gar nichts mit.
Meist ist es so, dass wenn die andere Seite etwas unternimmt, Du vom Amtsgericht eine Vorpfändungsverfügung bekommst. Das meist dann, wenn ein Arbeitgeber oder/und eine Kontonummer bekannt ist.
Dann weiß der Arbeitgeber: Aha. Da kommt was. Ich habe die Rangfolgen zu beachten. Innerhalb von 4 Wochen erfolgt dann die eigentliche Pfändungsverfügung. Das ist der Fall, den Du verhindern willst.
Durch Zahlung des Rückstandes + Gebühren ist die Sache dann aber auch schon vom Tisch und es kommt schlicht nicht zur Pfändung an sich.

Fehlen denen aber Daten, wie z.B. die des Arbeitgebers etc., dann wird ein Gerichtsvollzieher bemüht, dem die Urkunde/Beschluss auf den überladenen Tisch geknallt wird. Der meldet sich dann bei Dir, zwecks Vollstreckung. Den kann man dann fragen, wie viel offen ist und direkt über ihn zahlen. Sache erledigt.

Bei beiden Varianten bekommst du in jedem Fall Bescheid, wo die Mutter wohnt. Schlicht deshalb, weil ja die Anschrift des Gläubigers auf den Formularen (auch bei Vorpfändungsverfügungen etc) drauf steht. Du bekommst darüber entsprechende Kopien.

Also Zocken kannst Du schon ,-) Musst halt Nerven haben
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#5
Der Gerichtsvollzieher gibt keine Anschrift der Mutter raus. Der vollstreckt nur eine vollstreckbare Urkunde. Der Ablauf ist einfach, gepfändet werden kann schon am dritten Tag des Monats, an dem du nicht mehr genug bezahlt hast. Zuerst pfändet der deine Konten, deinen Arbeitgeber, alle offiziellen Einnahmen die du hast. Hast du nichts, kommt er manchmal vorbei, aber das ist eigentlich nur die Vorbereitung oder gleich die Abnahme einer Vermögensauskunft.

Die Jugendämter (Beistandschaft) schreiben normalerweise erst, bevor sie pfänden, aber viel mehr Verzögerung ist dadurch auch nicht zu erwarten.

Auch eine neue Klage deinerseits auf Herabsetzung bringt keine Adressen. Sicherlich hat sie eine Beistandschaft, die regelt das für sie, ohne Adresse. Das ist Absicht, das ganze System ist darauf ausgerichtet, dass Mutter und Kind von dir isoliert bleiben, bei dir aber jederzeit und voll zugelangt werden kann. Du bist für Jeden, Jugendamt, Mutter, aus Glas; komplett. Die Mutter wird vor dir opak gehalten, komplett.

Für die Adresse deines Kindes musst du dich durch Einwohnermeldeämter hangeln und dafür bezahlen.

Für eine Herabsatzungsklage besteht leider Anwaltspflicht. Da musst du zum Juristengesockse, damit anderes Juristengesockse über dich richtet.

Für dich gibts drei Möglichkeiten: 1. In voller Höhe weiterzahlen 2. Abänderungsklage probieren wenn Begründung und Erfolgsaussichten vorhanden 3. Nichts mehr zahlen und dauerhaft (!) pfändungsfest sein.

Ich habe Nr. 3 gewählt und nicht eine Sekunde bereut.
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#6
Danke.

Die Nerven hätte ich grundsätzlich schon. Die Kontonummer ist unproblematisch, da ja monatlich gezahlt wird.

Der Arbeitgeber ist relativ einfach herauszufinden.

Letzterer ist kein Problem, das kann ich vorher besprechen.

Aber die Bank ist eines. Schon die Vorpfändung beinhaltet ein Zahlungsverbot und zumindest bei DIESER Bank bin ich bonitätsmäßig am Ende.

Ich müsste erst alle Konten löschen, einen Freund zahlen lassen und erst wieder eines eröffnen, wenn die Sache durch ist. Das ist mir das Geld nicht wert.

Gäbe es einen Weg, dass man zuerst mich kontaktiert, so dass ich zahlen kann? Wahrscheinlich eher nicht?

Manchmal wäre ich froh, ich hätte nichts. Dann wäre vieles einfacher...
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#7
(29-12-2022, 19:30)Nappo schrieb: Bei beiden Varianten bekommst du in jedem Fall Bescheid, wo die Mutter wohnt.

Die bezieht aber Sozialleistungen, es gibt also übergegangene Ansprüche. Dann vollstrecken die im eigenen Namen.
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#8
Kann man nicht über eine Akteneinsicht die Adresse heraus bekommen?
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#9
Geht es Dir finanziell so schlecht, daß Du wegen 600 EUR/Jahr mehr Dir diesen Streß antun willst?

Wenn ja, dann solltest Du vielleicht den dritten Rat von p_ befolgen: "Nichts mehr zahlen und dauerhaft (!) pfändungsfest sein."

Aber wenn die Mehrkosten für Dich nicht existentiell sind, sondern "nur" Ursache ziemlicher Verärgerung (welche vollkommen verständlich ist!), übertreffen die Kosten Deiner Maßnahmen die Einsparungen - die nicht einmal sicher sind! - erheblich.

Meiner Meinung nach eine schlechte Kosten-Nutzen-Relation.
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#10
Die Adresse der Akten kenne ich, die ist nur mindestens bereits fünfmal nicht mehr aktuell. Ich weiß nichtmal, ob sie in Deutschland lebt. Wir sahen uns zuletzt vor einem Jahrzehnt...

Ob sich der Stress lohnt ist natürlich eine sehr gute Frage.
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#11
Bei solch kleinen Summen (bei mir sollen es 2000.- mehr werden pro Jahr, aber da mach ich nicht mehr mit, nicht bei dem was ich da draussen so lese), würde ich es ja mal drauf ankommen lassen und nicht zahlen. Wenns laut wird, gibts vielleicht eine Chance, dass jemand eine Adresse in den Raum ruft. Aber für jemanden zu zahlen, zu dem man keinen Kontakt hat, das ist für mich ein No-Go. Die liegen vielleicht schon am Strand und erfreuen sich an ganz anderen Dingen..
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#12
(04-01-2023, 10:59)aboe schrieb: Aber für jemanden zu zahlen, zu dem man keinen Kontakt hat, ...

Dumm nur, daß das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.

Es ist mir kein erfolgreiches Gerichtsverfahren "wenn ich keinen Kontakt zu meinem Kind habe, zahle ich auch nicht" bekannt .
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#13
Ist klar, es geht hier aber für mich um die persöhnliche Einstellung des Vaters, nicht um die Interessen des Gesetzgebers. Letzteres sind ja jedem bekannt.
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