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Kind verlangt Treffen zu dritt (mit Kindesmutter)
#1
Hallo, mir wird der Umgang mit meinem 9-jährigen Kind von der Kindesmutter (KM) trotz gerichtlicher Umgangsregelung ständig boykottiert, und es wird laufend gegen die Wohlverhaltenspflicht verstoßen. Das genaue Gegenteil der Wohlverhaltenspflicht passiert: Das Kind wird über das Fehlverhalten der KM angelogen und gegen den Vater aufgehetzt, damit die KM in besserem Licht als armes Opfer dasteht. Konflikte werden seitens der KM gezielt auf dem Rücken des Kindes ausgetragen, das Kind soll sich voll auf die Seite der Mutter schlagen. Fortwährend wird darauf hingearbeitet, eine totale Mutterfixierung zu erzeugen, und mich als Vater auszubooten.

Bei der KM liegt eine narzisstische Persönlichkeitsstörung vor, sie ist eine rücksichtslose Egomanin, die zu keinerlei Selbstkritik fähig ist, und Konflikte immer weiter eskaliert, um ihr Ego durchzusetzen. Die Trennung von diesem Hausdrachen war schon vor 8 Jahren, als mein Kind erst 1 Jahr als war. Ich hatte aber immer regelmäßigen Kindesumgang und habe ein gutes Verhältnis zu meinem Kind. Das Verhältnis zur KM ist wegen ihrer Verhaltensweisen absolut zerrüttet, mich widert diese Psychopathin, die mich in einen Strudel toxischer Energie zieht, nur noch an.

Telefonterror und Anschreien am Telefon sowie widerliches Streitverhalten haben dazu geführt, dass ich die KM blockieren und ihr ein Verbot für unnötige Kontaktaufnahmen aussprechen musste. Alle Kontaktverbote werden von der KM aber einfach ignoriert. Strafanzeige wegen Nachstellung wurde gestellt, ein Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz, dass sie sich mir nicht mehr persönlich nähern darf, ebenfalls. Hintergrund ist, dass es immer nur neuen Streit gibt, und die KM gezielt im Beisein des Kindes Streit-Szenen erzeugt, anstatt das Kind aus dem Streit herauszuhalten, damit sie sich dann wieder als Opfer gerieren kann. Die Streitsucht ist psychisch belastend, es wäre eine Deeskalation und eine friedenstiftende Wohltat, wenn die KM einmal komplett aus der Welt wäre.

Durch psychische Beeinflussung hat die KM nun mein Kind vorgeschickt, um zu verlangen, dass man sich zu dritt trifft. So nach dem Motto "du musst immer ganz lieb zu Mama sein". Als naiver Konfliktlösungsansatz mit dem insgeheimen Wunsch des Kindes, dass die Beziehung der eigenen Eltern intakt wäre. Das wird mir von der KM abgepresst mit der Vorenthaltung des Kindesumgangs. Nach dem Motto: "Du siehst dein Kind nur wieder, wenn du lieb bist und nach meiner Pfeife tanzt, wenn du Kontaktverbote zurücknimmst und ich mich immer in den Mittelpunkt drängen und mit meiner Streitsucht immer weiter Konflikte erzeugen kann." Jahrelang konnte ich normalen Kindesumgang haben, und jetzt plötzlich, bei einem 9-jährigen Kind, soll die Mutter sich dazwischen drängen dürfen.

Der Antrag auf Näherungsverbot beim Familiengericht dauert leider noch. Würdet ihr auf das Verlangen des Kindes in der Zwischenzeit eingehen, auf die Gefahr hin, dass bei diesem "Treffen" schon wieder nichts als toxische Energie herrscht und nur Streit entsteht? Ich überlege, ob ich zu einer Beratungsstelle wie z.B. Kinderschutzbund gehen soll, und es dort ein "Treffen" mit einem Moderator und Zeugen geben könnte.
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#2
Typisches Trennungsvater-Problem ohne Gesamtlösung. Ein paar Punkte:
  • Statt juristische Annäherungsverboten und dergleichen ist es sinnvoller, sich unsichtbar zu machen, falls möglich. Die juristische Seite nur für direkte Angriffe, etwa wenn sie gegen deine Haustür rennt. Unsichtbar = keine Reaktionen auf Kontaktaufnahmen, Blockaden.
  • Ein Treffen mit ihr wäre geradezu Wahnwitz. Auf gar keinen Fall ihre Gegenwart akzeptieren. Auch nicht im Beisein von Dritten. Sie wird auch da alles nutzen, um ihren Wahn auszuleben. Vorher, nachher, Komödien, Lügen, Theater. Es gilt, keine solche Möglichkeiten zuzulassen.
  • Wenn Umgang wäre, dann nie direkter Kontakt. Kind in der Schule abholen, dorthin direkt wieder zum Schulanfang bringen.
  • Die traurige Realität ist, dass du die Manipulation des Kindes nicht eindämmen kannst. Da hilft kein Gesetz. Wenn sie eine Umgangsregelung nicht einhält, kannst du einen einmaligen juristischen Versuch starten, sie dazu zu zwingen, aber das ist leicht umgehbar. Letztlich führt die negative Energie der Mutter immer zum Abbruch. Was sie will, das passiert. Fehlende Bindungstoleranz zählt in Deutschland nichts und ist keine Einschränkung der Erziehungsfähigkeit.
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#3
Das tut mir leid zu hören. Auf den ersten blick würde mir auch nur einfallen, da jemanden drittes dazu zuholen zum vermitteln. Allerdings nicht für ein treffen zu dritt sondern zum vermitteln dass dein kind wieder „normall zu dir kommt.

Da sich seit einem jahr die beziehung zur KM auch bei mir rapide verschlechtert - sie dreht total am rad und erfindet unwahrheiten - weil ich mehr zeit mit dem kind suche, habe ich ähnliche ängste. Habe aber zum glück den eindruck, dass das kind noch nicht so in die manipulation mit einbezogen wurde.

Würde ich den eindruck bekommen, würde ich vor der tür stehen und dem kind einfach etwas anbieten dass es sehr gerne unternimmt … freizeitpark oder so. Was will die mutter dann machen, außer das kind mitkommen lassen zur unternehmung
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#4
Bei hochstrittigen Eltern kommt ein Kind ja schon aufgrund der Situation in einen Loyalitätskonflikt. Genau betrachtet sind solche Kinder arm. Ihr Instinkt ist beide Eltern zu lieben.

Beziehungen gehen sehr selten auseinander, weil man sich zwar noch mag, aber halt nicht mehr ein Paar sein möchte. Die Realität ist ein Mix aus negativen Gefühlen, Vertrauensverlust, vielleicht sogar Hass, uvm. Bindungstoleranz bedarf zwar keinem Gefühl der Zuneigung dem anderen gegenüber, allerdings negative Gefühle stehen dem schon entgegen. So oder so entsteht für das Kind in vielen Fällen eine wahnsinnige Doppelbindung.

Ich bin heutzutage davon überzeugt, dass es besser ist ein Kind verliert einen Elternteil anstatt permanent diesem Druck ausgesetzt zu sein.
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#5
(08-01-2023, 15:39)NurErzeuger schrieb: ein Kind verliert einen Elternteil

Das passiert dann sowieso.
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#6
(08-01-2023, 13:25)p__ schrieb: Statt juristische Annäherungsverboten und dergleichen ist es sinnvoller (...)

Auf gar keinen Fall ihre Gegenwart akzeptieren. (...)

Wenn Umgang wäre, dann nie direkter Kontakt (...)

Bei den letzten zwei Zitaten stimme ich dir zu. Aber widerspricht sich dies nicht mit dem erstgennannten? Ich benötige doch eine Gerichtsentscheidung, um durchsetzen zu können, dass sie mir nicht bei irgendwelchen Gelegenheiten (z.B. Übergabe) im Beisein des Kindes entgegentritt, also um Streit-Szenen infolge Nährungen unterbinden zu können. Sonst macht sie es einfach, und ich kann mich rechtlich nicht dagegen wehren.

Über Näherungsverbot und Umgangsregelung entscheidet dieselbe Familienrichterin.
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#7
Das juristische Verbot zwingt dich immer auf den Gerichtsweg. Es ist ein Schild an der offenen Tür, auf dem steht "betreten verboten".
Sich unsichtbar zu machen ist eine zugemauerte Tür.
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#8
Mein Hinweis wäre die Kommunikation komplett runterzufahren mit Hinsicht auf Diskussion Streit und Vorwürfen. Das zerrüttet alles. Nur noch auf kinnbezogene Dinge eingehen.

Einen Termin in einer Familienberatung wahrnehmen, erst alleine, dann sie alleine und dann zusammen. Wenn sie dies ablehnt planst du ein Gespräch im Jugendamt. Wichtig: nie über die Mutter schlecht reden, du möchtest nur in den Umgang kommen!

Hope that helps.
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#9
(08-01-2023, 17:17)Harry schrieb: Ich benötige doch eine Gerichtsentscheidung, um durchsetzen zu können, dass sie mir nicht bei irgendwelchen Gelegenheiten (z.B. Übergabe) im Beisein des Kindes entgegentritt, also um Streit-Szenen infolge Nährungen unterbinden zu können. Sonst macht sie es einfach, und ich kann mich rechtlich nicht dagegen wehren.

Über Näherungsverbot und Umgangsregelung entscheidet dieselbe Familienrichterin.

Was machst du mit einer Gerichtsentscheidung, die Du nicht durchsetzen kannst? Deine Ex akzeptiert keine Regeln.
Letztlich erwirbst du für viel Geld (Anwalts- und Gerichtskosten) einen de facto wertlosen Fetzen Papier. Teure Tapete fürs Klo.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
Auf dem Gerichtsweg wirst Du wenig bis nichts erreichen. Unsichtbar machen und dann ab und zu fürs Kind sichtbar werden, funktioniert doch auch nicht wirklich oder...

Du scheinst ja nervlich schon mitgenommen zu sein. Wenn's gar nicht besser wird, lass halt paar Jahre Stillstand reinkommen, dann ist dein Sohn alt genug. Das habe ich teils unfreiwillig bei meinem auch gemacht. Kaputt ist aber kaputt, das muss dir klar sein.
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#11
@Harry ich wäre vorsichtig bei den „Tipps“ die du hier von einigen Mitgliedern bekommst, die helfen dir jedenfalls nicht weiter, auch wenn es zur Bewältigung der Vergangenheit Einzelner dienen soll. Es gibt Mittel und Wege, du brauchst professionellen Rat. Melde dich per PM.
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#12
Welchen professionellen Rat benötigt er denn? Ist es besser zum Weiterkämpfen oder zum Aufhören zu motivieren?
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#13
das forum hier hat mir schon mehrfach geholfen, doch muss ich StayFather87 da teilweise recht geben - manche ratschläge wie "abtauchen" usw sind für Väter, die bereit sind zu kämpfen und eigentlich nur den wunsch haben mit dem kind zeit zu verbringen, keine produktiven ratschläge.. meiner meinung nach
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#14
(08-01-2023, 18:30)stayFather87 schrieb: Wichtig: nie über die Mutter schlecht reden, du möchtest nur in den Umgang kommen!

Die Ursache des Übels ist die Psychopathie der Mutter, ihr Streitverhalten, ihre fehlende Selbsteinsicht usw. Wie soll ich da bitte nicht schlecht über die Mutter reden? Halte ich für unmöglich, und das mache ich auch nicht.
Was du meinst ist wahrscheinlich, sich auf das Wohl des Kindes zu fokussieren.
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#15
Es ist eine Formulierungs- und Fokussierungsfrage.

"Sie erzeugt ständig Streit" -> "für das Kind ist Elterschaft ohne anhaltende Konflikte das Beste".

Oder konkreter:
"Die Mutter quengelt jedesmal beim Zurückbringen herum, dass ich damals impotent gewesen sei und das Kind müsste eine Jacke anziehen" -> "Können wir uns darauf einigen, Beschwerden nicht immer vor dem Kind beim Zurückbringen auszusprechen, sondern aufs Kind bezogen im gemeinsamen Ereignistagebuch zu vermerken?"
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#16
(09-01-2023, 17:08)dalailamer schrieb: das forum hier hat mir schon mehrfach geholfen, doch muss ich StayFather87 da teilweise recht geben - manche ratschläge wie "abtauchen" usw sind für Väter, die bereit sind zu kämpfen und eigentlich nur den wunsch haben mit dem kind zeit zu verbringen, keine produktiven ratschläge.. meiner meinung nach

Es gibt einen gewissen Anteil an strittigen und hochstrittigen Fällen, die - wie in diesem Fall - selbst nach Jahren nicht gut werden. Da kann man nicht einfach zum Weiterkämpfen raten. Wem bringt der Kampf denn eigentlich was? Analog zum Ukraine -Russland-Krieg. Ist der Kampf überhaupt zu gewinnen? Verlängern Waffenlieferungen sinnlos das Leid? Der Russ analog zur Kindsmutter kann den Krieg über viele Jahre führen, heute Mal eine Rakete da, zwei Tage später wieder eine, Mal dort eine Invasion, etc. Wer hat ein großes Interesse an diesen enormen Waffenlieferungen? Der gesamte Kongress applaudiert und stopft sich anschließend die Taschen voll. Möchte man den armen Ukrainern wirklich helfen, dann müsste man richtig mitmachen und den Wahnsinn schnell beenden, denn alles andere macht nur die Taschen vieler voll und lässt die armen Soldaten/Väter sinnlos sterben. Ok das geht jetzt zu tief in die Marterie. Ich finde das Beispiel aber trotzdem gut, weil es gut zu diesen hochstrittigen Familiensachen passt.
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#17
Die Ukrainer sind sinnbildlich alle Väter die gegen intolerante Mütter „kämpfen“. Sie sind tapfer und sie behalten das, was ihnen so wertvoll ist - ihr eigenes Land (Kind).

p__ hat recht - hier geht’s um Formulierung u d Fokussierung um Fortschritte zu erzielen.

@Harry du kannst gerne weiter streiten, dann verlierst du dein Kind komplett. Oder du hörst auf, denn Streit gibt’s nur wenn zwei mit machen.
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#18
(09-01-2023, 22:04)stayFather87 schrieb: Die Ukrainer sind sinnbildlich alle Väter die gegen intolerante Mütter „kämpfen“. Sie sind tapfer und sie behalten das, was ihnen so wertvoll ist - ihr eigenes Land (Kind).

Und die viel zu vielen Kinder die bis jetzt in diesem sinnlosen Krieg gestorben sind? Für sie wäre eine sofortige Waffenruhe doch besser gewesen und sie würden heute noch leben. Auch für jedes Kind, das noch lebt, wäre jetzt eine sofortige Waffenruhe besser als weiterzukämpfen.

Ich habe generell ein Problem damit von einem Kampf fürs bzw. zum Wohle des Kindes zu sprechen. Denn 1. kämpft man ja gegen die Mutter, die vom Kind auch geliebt wird und 2. warum trenne ich mich überhaupt von Kind und Mutter? Mein Kind lasse ich als ach so starker Kämpfer doch nicht im Stich. Oder muss ich mein Kind erst beim von mir auserkorenen Feind zurücklassen und dann kämpfe ich aus sicherer Entfernung um mein Kind. Und damit sich der Feind auch brav nicht nähert, spreche ich ein Kontaktverbot aus und zu guter Letzt verbiete ich durch ein Gewaltschutzverfahren unangenehme Szenen auf dem Schlachtfeld. Und dann wundere ich mich, wenn der Feind seine Beute noch stärker verteidigt. Ey ey ey... manchmal fehlen mir die Worte. 

Sry für die Ironie. Ich möchte damit nur sagen, dass man sich auch zu sehr in diesen Kampf hineinsteigern kann. Immerhin war man ja auch mutig genug das eigene Kind bei der ach so bösen Mutter zurückzulassen. 

Was anderes ist es natürlich, wenn sich die Frau trennt und der Mann vor vollendete Tatsachen gestellt wird.
.
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#19
Also ich war bis zur völligen Selbstaufgabe, Zerstörung inklusive schwerster Depression mit der Frau zusammen, bis ich gegangen bin.
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#20
Gestern 15:39 / NurErzeuger: "Ich bin heutzutage davon überzeugt, dass es besser ist ein Kind verliert einen Elternteil anstatt permanent diesem Druck ausgesetzt zu sein."

Es tut ungeheuer weh, aber hier ist nichts zu mehr gewinnen. Keep you distance Harry!
Panto
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#21
Zu gewinnen ist schon was, die Chance dafür ist das Problem...
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#22
Leute, ihr kreiert eure Realität mit euren Gedanken. Macht euch dessen bewusst! Wenn ihr denkt das ihr Looser seid - abgetrennt vom eigenen Kind, dann wird genau das eintreten, weil eure Handlungen entsprechend sind.

Streit braucht niemand, also nicht mehr streiten und Elternschaft leben, das muss das Gedankengut sein.
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#23
@stayFather87: Du hast offensichtlich das Glueck, nur eine "normal" boesartige Exe zu haben. Psychisch Kranke Exen sind eine ganz andere Nummer. Wenn die es nicht komplett ueberreissen, hast Du als Vater wenig Chancen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#24
@Harry

Schlimmer als streiten, schreien, beschimpfen etc. wäre totale Kommunikation Verweigerung seitens der KM.
Beschimpfungen durch die KM erträgst Du mit einem Lächeln im Gesicht und verzichtest auf eine Erwiderung.

Als mein Kind vorgeschickt wurde, habe ich immer erklärt, dass dies Erwachsenenthemen seien und die Erwachsenen das untereinander regeln müssen. Das wurde verstanden und ich glaube eine gewisse Erleichterung bei meinem Kind festgestellt zu haben. Ich empfinde es auch als unangenehm in Konflikte hineingezogen zu werden, die ich nicht durchschaue oder mich nichts angehen.

Vor dem Hintergrund, dass dein Kind schon 9 Jahre alt ist, würde ich dranbleiben. Je älter sie sind, umso weniger anfälliger für Manipulation.

Umgangs und Unterhalt scheinen bei euch gerichtlich geregelt zu sein. Ich würde die KM sachlich und emotionslos bitten darzulegen, welches Thema sie konkret hat bzw. diskutieren möchte. Keine spontane und unüberlegte Kommunikation – immer schön ein paar Tage warten.
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#25
Nach dem Gerichtstermin muss ich nun berichten und euch Feedback geben.

(09-01-2023, 12:17)NurErzeuger schrieb: Auf dem Gerichtsweg wirst Du wenig bis nichts erreichen.

Es hätte zwar etwas erreicht werden können, aber ich hatte eine sehr negativ gegen mich eingestellte Richterin, zudem hat sich auch noch die Frau vom Jugendamt gegen mich gewandt. Trotz guter Voraussetzungen: jahrelanger Kindesumgang, Sinnhaftigkeit, Aussagen der Verfahrensbeiständin, gutes Verhältnis zum Kind. Die Richterin war so negativ gegen mich, dass sie einfach plötzlich meinte, das Vermittlungsverfahren sei nun gescheitert.

(08-01-2023, 13:25)p__ schrieb:
  • Statt juristische Annäherungsverboten und dergleichen ist es sinnvoller, sich unsichtbar zu machen, falls möglich.

Auch die Richterin sah ein Näherungsverbot nicht als sinnvoll an, ebenso diverse andere Personen. Es herrschte einfach die Vorstellung: Die Elternteile müssen "an einen Tisch", Zwang zum Liebhaben quasi, Zwang zum Frauen-niemals-negativ-Betrachten. Ich habe den Antrag zurückgenommen, weil die Richterin sich dazu entsprechend äußerte. Vermittlungsverfahren also fehlgeschlagen, Näherungsverbot ebenfalls fehlgeschlagen. Es herrschte eine komplett väterfeindliche Atmosphäre, mit mir als einzigem Mann im Raum.
Dazu übrigens eine weitere Anekdote: Ich hatte der Frau vom Jugendamt bzgl. Näherungsverbot gesagt, wenn ein Mann eine Frau mit Telefonterror oder unerwünschtem Annähern belästigen würde, dann würde das Gewaltschutzgesetz sicherlich schnell angewandt, hier kritisierte ich fehlende "Gleichstellung". Darauf wurde nur entgegnet, dies sei ein politisches Thema, also nicht mehr Thema des Jugendamtes. Mehr habe ich nicht gesagt. Im Gerichtstermin hieß es dann plötzlich von dieser Jugendamtsmitarbeiterin, ich hätte ein "negatives Frauen- und Mütterbild".

(08-01-2023, 18:30)stayFather87 schrieb: Mein Hinweis wäre die Kommunikation komplett runterzufahren mit Hinsicht auf Diskussion Streit und Vorwürfen. (...)

Einen Termin in einer Familienberatung wahrnehmen, erst alleine, dann sie alleine und dann zusammen.

(...) Wichtig: nie über die Mutter schlecht reden, du möchtest nur in den Umgang kommen!

Danke. Den letztgenannten Punkt habe ich zu wenig beachtet. Mir wurde ein Strick daraus gedreht, dass ich es gewagt hätte, mich irgendwie negativ in Bezug auf die KM zu äußern oder zu verhalten. Es ist ein übelst gynokratisches System, extrem geschlechtsspezifisch.

(09-01-2023, 22:04)stayFather87 schrieb: @Harry du kannst gerne weiter streiten, dann verlierst du dein Kind komplett. Oder du hörst auf, denn Streit gibt’s nur wenn zwei mit machen.

Danke, ich verstehe den Punkt, nur ist es sehr schwer... Ich will nicht "aufhören", Dinge zu erreichen, um mein Kind wiederzusehen. Die Frage ist, welche Dinge sinnvoll sind. Offensichtlich bin ich den falschen Weg gegangen, denjenigen, der von der Gegenseite als Konflikteskalation betrachtet wird.

(10-01-2023, 11:01)DerU schrieb: @Harry
Schlimmer als streiten, schreien, beschimpfen etc. wäre totale Kommunikation Verweigerung seitens der KM.
Beschimpfungen durch die KM erträgst Du mit einem Lächeln im Gesicht und verzichtest auf eine Erwiderung.

(...)

Danke für deine Hinweise, es ist bloß schwierig umzusetzen.

(08-01-2023, 15:39)NurErzeuger schrieb: Ich bin heutzutage davon überzeugt, dass es besser ist ein Kind verliert einen Elternteil

Das sehe ich weiterhin komplett anders!

(09-01-2023, 12:17)NurErzeuger schrieb: Wenn's gar nicht besser wird, lass halt paar Jahre Stillstand reinkommen, dann ist dein Sohn alt genug. Das habe ich teils unfreiwillig bei meinem auch gemacht. Kaputt ist aber kaputt, das muss dir klar sein.

Ich kann keinen "Stillstand" dulden, ich muss den Kontakt zu meinem Kind halten.

(09-01-2023, 23:22)Panto schrieb: Es tut ungeheuer weh, aber hier ist nichts zu mehr gewinnen.

Das sehe ich auch anders, es gibt vor allem etwas zu verlieren, mein Kind!



Überlegungen: Außergerichtlich weitermachen, andere Taktik wählen (anderes Verhalten gegenüber der KM), psychologisch geschickter gegen das höchst negative Bild arbeiten, welches die Verfahrensbeteiligten von mir haben (nach dem Motto: der Mann ist immer der Böse). Kritisch ist insbesondere die Richterin, welche das Vermittlungsverfahren aus negativer Einstellung gegen mich zum Scheitern brachte. Entweder bei ihr einschleimen, oder Befangenheitsantrag, oder beides gleichzeitig?

Nach Vermittlungsverfahren ist ein reguläres Umgangsverfahren möglich, welches auch kostenmäßig eine Begünstigung erfährt, wenn es direkt innerhalb eines Monats nach dem Vermittlungsverfahren erfolgt (§ 165 Abs. 5 am Ende FamFG).

Des Weiteren: ggf. meine Eltern (also die Großeltern) einbinden, Väter-Beratung suchen.
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