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Unterschrift zur OP
#1
Wie seht ihr das? Habe ein Kind das mit einer Fehlbildung (Rachenraum) zur Welt kam. Wurde im 1. Lebensjahrr 2 mal operiert. KM muss mit Kind alle 6 Monate zur Untersuchung in die Uniklinik die operiert hat. Dort soweit alles okay. Habe einen Bericht aus 2021. Aber Kind spricht nicht altergerecht. Damit ist KM nicht zufrieden. Sie ging zu einem anderen Arzt der Ihr bestätige das die ganze OP schlecht gemacht wurde und man alles nochmals machen muss. Wir sind so verblieben das sie eine 3. Meinung einholt und wir uns dann entscheiden. Vor dem Termin zur 3. Untersuchung teilte mir KM mit das sie unser Kind auf alle Fälle operieren lässt und sie keine notwenigkeit für eine weitere Untersuchung sieht. Sie hat mir wortlos die Einwillung zur Op zukommen lassen. Auf Nachfrage zu den Berichten der Untersuchung bekam ich zur Antort kann sie mir nur mündlich geben wenn ich was schriftlich will soll ich mich selbst drum kümmern. Ich habe versucht mir selbst Infos von den Ärtzen  zu holen aber wie es halt so ist bekomme ich nichts obwohl ich das geteilte Sorgerecht habe. Habe mich mit Ja in Verbindung gesetzt. KLar komtm da auch nicht richtiges rüber.
Kurzum habe ich Ihr die Einwillung nicht gegeben weil ich keine Unterlagen habe und daher nichts für eine erneute Op spricht. Darauf hin drohungen sie geht zum Familiengericht.
Euere Meinung ? Würdet ihr sowas einfach unterschreiben ohne überzeugt zu sein? Wie steht man als Vater vor dem Familiengericht da wenn man hier nicht unterschreibt? als böser Vater der dem Kind eine Notwendige OP verweigert oder als Fürsorglicher Elternteil dem die Fakten verwehrt werden ?
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#2
War bei mir ähnlich.

Mutti schleppte Kind zu mehreren Psychologen. Keiner konnte ihr es recht machen, bis sie schließlich eine Frau Psychologin gefunden hatte mit Doppelname, die ihr nach dem Mund redete. Ich stimmte ienem Behandlungsszyklus zu (musste ich, da Frau Dr. Doppelname die Unterschrift von beiden Sorgeberechtigeten brauchte). Nach dem ersten Behandlungszyklus hatte Frau Dr. Doppelname Geld gewittert und wollte weiter behandeln, da ihre geplante Therapie angeblich nicht anschlug und sich der Gesundheitszustand des Kindes verschlechterte. Ich verweigerte jede weitere Behandlung von Frau Dr. Doppelname, da sie ja offenbar nicht in der Lage sei eine Verbesserung herbeizuführen.

Mutti ging ohne zu Verzögern zur Familienrichterin, die der Mutti unverzüglich im schriftlichen Verfahren "Recht" gab. Mutti darf jetzt über pyschologische Behandlungen alleine entscheiden.

Der Gesundheitszustandes des Kindes verschlechterte sich seitdem übrigens rapide, nachweisbar mit mit hohen Fehlzeiten in der Schule.

Grüße

Lullaby
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#3
Dünnes Eis, gefährlich. Die lässt dir die Gesundheitssorge oder mehr entziehen. Du stehst ziemlich schlecht da vor dem Familiengericht. Die Ex wird sagen, dass die Sprachschwierigkeiten anhalten, schon zwei Meinungen eingeholt wurden und du nicht endlos verzögern darfst indem immer neue Meinungen eingeholt werden. Das gemeinsame Sorgerecht ist bei Vätern das Recht, der Mutter zuzustimmen.

Der Punkt ist, dass die Mutter das so oder so durchziehen kann. Entweder du unterschreibst oder ein Teil des Sorgerechts wird dir entzogen. Du kannst da nur verlieren als Vater.
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#4
(20-02-2023, 12:49)p__ schrieb: Dünnes Eis, gefährlich. Die lässt dir die Gesundheitssorge oder mehr entziehen. Du stehst ziemlich schlecht da vor dem Familiengericht. Die Ex wird sagen, dass die Sprachschwierigkeiten anhalten, schon zwei Meinungen eingeholt wurden und du nicht endlos verzögern darfst indem immer neue Meinungen eingeholt werden. Das gemeinsame Sorgerecht ist bei Vätern das Recht, der Mutter zuzustimmen.

Der Punkt ist, dass die Mutter das so oder so durchziehen kann. Entweder du unterschreibst oder ein Teil des Sorgerechts wird dir entzogen. Du kannst da nur verlieren als Vater.

Sie hat den behandelten Arzt der sagt es ist okay und einen anderen der sagt ist nicht okay. Wie will da ein Richter entscheiden? Also wenn sie mir das entziehen dann sollen sie das machen. Ich bin kein Ja Sager. Das Ergebnis ist ja das selbe ?
Ich kann mir das lebhaft vorstellen das die Richterin mich als schlimmen Vater hinstellt.
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#5
Wenn Du die Gutachten/Berichte/Diagnosen nicht vorliegen hast, wuerde ich das als Begruendung nehmen um nicht zuzustimmen. Betone dass Du die neue Operation natuerlicht nicht grundsaetzlich ablehnst sondern nichts entscheiden kannst, weil Dir Informationen vorenthalten werden. Ansonsten gilt was p geschrieben hat, das ist duennes Eis. Nur einfach so abstempeln wuerde ich das auch nicht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Naja, du solltest schon darauf achten, alle Informationen zu bekommen seitens der KM ( oder den Institutionen ). Wenn die da sind, dann durchaus unterschreiben wenn nichts gravierendes dagegen spricht. Ansonsten wenn keine Informationen kämen oder verweigert würde, würde ich auch erst einmal nicht unterschreiben. Aber immer schön schriftlich zwecks Nachweise.

Ich habe das gerichtlich durch, in meinem Fall fehlten aber sämtliche Informationen bzw. die KM verweigerte die Kommunikation, und einfach etwas unterschreiben tue ich nicht. Das Richterliche Verständnis war da und die KM war mit ihrem Verhalten im Nachteil.
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#7
(20-02-2023, 13:32)Nuffü schrieb: Naja, du solltest schon darauf achten, alle Informationen zu bekommen seitens der KM ( oder den Institutionen ). Wenn die da sind, dann durchaus unterschreiben wenn nichts gravierendes dagegen spricht. Ansonsten wenn keine Informationen kämen oder verweigert würde, würde ich auch erst einmal nicht unterschreiben. Aber immer schön schriftlich zwecks Nachweise.

Ich habe das gerichtlich durch, in meinem Fall fehlten aber sämtliche Informationen bzw. die KM verweigerte die Kommunikation, und einfach etwas unterschreiben tue ich nicht. Das Richterliche Verständnis war da und die KM war mit ihrem Verhalten im Nachteil.

Ich kommuniziere zu 99% nur noch über mail mit der KM. Habe ihr mitgeteilt das ich eine Meinung für eine Op und eine "kein Handlungsbedarf" vorliegen habe und ich deshalb kein Kind operieren lasse. Ich hoffe ja drauf das ein Richter das genauso sieht und für den nur arztliche Meinungen zählen. Einen Rachenraum inkl Lippe und Nasen aufzumachen ist ja keine Kleinigkeit.
Aber wie so oft geht es hier um Machtspielchen ... ich soll mir die Infos selbst besorgen.... nur leider geht das eben nicht so einfach.
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#8
Wenn sie klagt, argumentiere mit der Erstmeinung contra OP, denn das ist die behandelnde Stelle mit mehr Nähe zum Fall. Du schliesst dich der Erstmeinung an, die auch die Risiken einer Operation vermeidet. Bei sich widersprechenden ärztlichen Ansichten bist du zudem für eine weitere Untersuchung, was die Mutter aber verweigert hat. Dass du nicht an Informationen kommst, nutze als Stärke: Sage, dass dir trotz Nachfragen bei den Ärzten nichts vorliegt, das die Zweitmeinung stützt und dass du bei entsprechenden ärztlichen Aussagen überhaupt nichts gegen die OP hättest. Du musst die Mutter indirekt als das dastehen lassen, was sie tatsächlich auch ist: Eigenmächtig, übereilig das Kind unterm Skalpell sehen wollen, nicht zugänglich für rationale Erkenntnisfindung.

Und das ist wichtig, merks dir: Wenn sie die Gesundheitsalleinsorge beantragt, beantrage deinerseits
1. Einen richterlichen Entscheid in der Sache nach § 1628 BGB
2. Hilfsweise die Übertragung der Gesundheitssorge auf dich.

Also nicht mit derselben Waffe zurückschiessen, sondern nur einen Einzelentscheid ohne weitere Folgen. So navigierst du auf der Optimallinie durch die Sache. Das Risiko ist trotzdem gross, dass du nichts erreichst, sondern nur verlierst.
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#9
p__ dateline='[url=tel:1676901207' schrieb: 1676901207[/url]']
Wenn sie klagt, argumentiere mit der Erstmeinung contra OP, denn das ist die behandelnde Stelle mit mehr Nähe zum Fall. Du schliesst dich der Erstmeinung an, die auch die Risiken einer Operation vermeidet. Bei sich widersprechenden ärztlichen Ansichten bist du zudem für eine weitere Untersuchung, was die Mutter aber verweigert hat. Dass du nicht an Informationen kommst, nutze als Stärke: Sage, dass dir trotz Nachfragen bei den Ärzten nichts vorliegt, das die Zweitmeinung stützt und dass du bei entsprechenden ärztlichen Aussagen überhaupt nichts gegen die OP hättest. Du musst die Mutter indirekt als das dastehen lassen, was sie tatsächlich auch ist: Eigenmächtig, übereilig das Kind unterm Skalpell sehen wollen, nicht zugänglich für rationale Erkenntnisfindung.

Und das ist wichtig, merks dir: Wenn sie die Gesundheitsalleinsorge beantragt, beantrage deinerseits
1. Einen richterlichen Entscheid in der Sache nach § 1628 BGB
2. Hilfsweise die Übertragung der Gesundheitssorge auf dich.

Also nicht mit derselben Waffe zurückschiessen, sondern nur einen Einzelentscheid ohne weitere Folgen. So navigierst du auf der Optimallinie durch die Sache. Das Risiko ist trotzdem gross, dass du nichts erreichst, sondern nur verlierst.

Super das ist der Gedankengang der mir gefehlt hat mir aber zeigt das ich richtig denke.
Danke
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#10
WENN sie klagt. Du solltest alles unternehmen, dass es gar nicht erst so weit kommt.
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#11
Was ist das für eine OP? Soll der Kiefer aufgrund einer Fehlstellung nach vorne oder hinten gerückt werden?

Nun, dein Recht ist zuzustimmen, wenn die Mutter deine Zustimmung benötigt. Mehr leider nicht. Mir hat ein Richter diesen Teil vom Sorgerecht so schnell weggenommen, dass ich nicht Mal bis 3 zählen konnte. War ein zotteliger Typ. Es gibt solche parteiische A... von Familienrichtern, die sich über geltendes Recht hinwegsetzen, dass es Wahnsinn ist.
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#12
(20-02-2023, 19:18)p__ schrieb: WENN sie klagt. Du solltest alles unternehmen, dass es gar nicht erst so weit kommt.

Ich weiss das man hier schnell unter die Räder kommt. Aber jetzt mal beide szernarien durchgespielt. Ich unterschreibe nicht und mir wird die Gesundheitsfürsorge des Kindes entzogen was zum ergebnis führt das ich nicht mehr mitbestimme oder ich unterschreibe was die Mutter will und ich bestimme nicht mit. Der unterschied bei der Sache ist einfach das ich mir treu bleibe und hier bin ich nicht überzeugt. Problem ist meiner Meinung nach hier der Gemutszustand der Mutter. Kurzum die fürsorge in der Schwangerschaft war nicht die gleiche wie beim Kind davor. Kind kam mit Fehlbildung zur Welt und passt nicht in die Weltanschauung von manchen Nationalitäten. Jetzt will man den Schandfleck korrigieren mit aller Macht. Das ist meine Interpretation.

Gestern kam die mündliche Zusammenfassung des dritten Terminen: " Die Arzte sind der Meinung die OP könnte helfen. Ohne Op wird sich die Aussprache nicht verbessern. Eine Sicherheit dafür gibt es aber nicht"
Also Behandelte Klinik sagt: " Kein Handlungsbedarf"
Ein Arzt 1. Vorstellung sagt: "alles Pfusch Gesamt Revision der Op"
andere Klinik sagt :"Kann man machen könnte was bringen kann aber auch nichts bringen"

um jetzt mit Fakten zu sprechen und gewappnet zu sein habe ich jetz nochmals offiziell mit Geburtsurkunde und dem OP Plan die Kliniken angeschrieben um hier genaues raus zu bekommen.
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#13
(20-02-2023, 20:56)NurErzeuger schrieb: Was ist das für eine OP? Soll der Kiefer aufgrund einer Fehlstellung nach vorne oder hinten gerückt werden?

Nun, dein Recht ist zuzustimmen, wenn die Mutter deine Zustimmung benötigt. Mehr leider nicht. Mir hat ein Richter diesen Teil vom Sorgerecht so schnell weggenommen, dass ich nicht Mal bis 3 zählen konnte. War ein zotteliger Typ. Es gibt solche parteiische A... von Familienrichtern, die sich über geltendes Recht hinwegsetzen, dass es Wahnsinn ist.

Kind wurde mit einer Fehlbildung Lippe Kiefer Gaumen geboren. Wurde 2 mal operiert. Jetzt in Logopädie usw. Aussprache ist schlecht und man sieht es leicht äusserlich. Ob die Sprache dadurch besser wird ist fraglich. Äusserlich könnte man wahrschein was besser machen.

Ich kenne ja bereits das Familiengericht und die Männerabwertenden Methoden. Ist mir bewusst. Anfänglich ging das mir nahe habe aber gelernt das zu akzeptieren. Ich spiele das spiel mit so gut es geht. Frage bei jedem Mist das JA um als fürsorglicher Vater dazu stehen, zahle meine Unterhalt und habe ordenlichen und häufigen geplanten Umgang mit meinen Kindern. Aber ich werde nix machen wozu ich nicht stehe und ich denke das ist unnötig und schadet einem Kind.
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#14
Ich hatte einen sehr ähnlichen Fall. Ich habe nicht unterschrieben. Du hast auch eine Sorgepflicht, die kannst du nur verantwortlich ausüben, wenn du alle Informationen hast. Erst volle Information, dann eine dritt oder Viertmeinung und dann kannst du erst eine Entscheidung fällen.

Zur OP: Ich würde vermutlich nichts machen. Kann man die OP auch noch mit 18 Jahren machen? Wenn ja einfach so lange warten, bis das Kind selber entscheiden kann.
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