14-03-2023, 11:47
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu dem speziellen Auskunftszeitpunkt zu meiner Leistungsfähigkeit. Habe JA als auch Anwalt Mitte2020 bis Mitte 2021 erteilt. Der Prozess zu KU der mit Vergleich endete war 01/2023.
Ist jetzt der Zeitpunkt des Vergleiches(01/2023) maßgeblich für meine zweijährige Auskunftsplicht (also frühestens 01/2025) oder die Daten meiner Unterlagen ?
Einkommen hat sich natürlich nicht geändert ! Schön wären ein paar Erfahrungen oder und Beispielurteile.
Ich traue der hExe kein Stück und erwarte weitere postalische Dramen seitens der Dame(RAtte)
Danke euch im Voraus
ich habe eine Frage zu dem speziellen Auskunftszeitpunkt zu meiner Leistungsfähigkeit. Habe JA als auch Anwalt Mitte2020 bis Mitte 2021 erteilt. Der Prozess zu KU der mit Vergleich endete war 01/2023.
Ist jetzt der Zeitpunkt des Vergleiches(01/2023) maßgeblich für meine zweijährige Auskunftsplicht (also frühestens 01/2025) oder die Daten meiner Unterlagen ?
Einkommen hat sich natürlich nicht geändert ! Schön wären ein paar Erfahrungen oder und Beispielurteile.
Ich traue der hExe kein Stück und erwarte weitere postalische Dramen seitens der Dame(RAtte)
Danke euch im Voraus