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21-04-2023, 22:19
Hallo zusammen!
Ich bin der Vater von zwei Kindern im Alter von 7 und 9 Jahren. Kürzlich wurde ich von meiner Ex geschieden. Ich bin tituliert und zahle Kindesunterhalt. Meine Ex hat vor kurzem ein großes Haus gekauft und zahlt keine Miete mehr, sondern nur noch, soweit ich es verstehe, den Kredit dafür ab.
Kürzlich habe ich einen Brief von ihrer Anwältin erhalten, in dem sie prüfen möchte, ob es bei mir finanzielle Veränderungen gibt. Sie bittet mich also, ihr diese Unterlagen zu schicken:
- Gehaltsabrechnungen für ein Jahr.
- Einkommenssteuererklärung 2022
- Einkommenssteuerbescheid 2021
Gleichzeitig teilte sie mir mit, dass für die Kinder aktuell folgender Mehrbedarf anfällt:
- Musikschule für beide Kinder: 200€
- Sportunterricht für beide Kinder: 20€
- Hort für ein Kind: 55 €
- Zusätzliche Kunstschule für beide Kinder: 110€.
Ich zahle monatlich 775 € Kindesunterhalt für beide Kinder und verdiene brutto 65.000 € im Jahr.
Hat sie das Recht, all diese Dokumente von mir zu verlangen?
Muss ich für all das bezahlen, wenn ich nicht zugestimmt habe, es zu finanzieren?
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Wann war denn die letzte Einkommensauskunft? Arbeitet die Ex, verdient sie auch was?
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Das letzte Mal, dass ich meine Unterlagen an ihren Anwalt geschickt habe, war um das Jahr 2021.
Meine Ex arbeitet Vollzeit und verdient etwa 75.000€ im Jahr.
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22-04-2023, 11:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-04-2023, 11:55 von Apfelmuss.)
Meine Ex hat den Mehrbedarf für (Mutter-)Sprachunterricht vor Gericht nicht durchbekommen, obwohl dieser schon zu Ehezeiten bestand. Ich würde dem Mehrbedarf nicht zustimmen und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.
Die größere Frage für mich ist, ob du neben den 12 Gehaltsabrechnungen die Steuerbescheide zusenden müsstest. Die können doch nicht wissen, ob du die Steuererklärungen gemacht hast.
Wenn sie tatsächlich so viel Geld für die Kinderförderung ausgibt, kannst du auch etwas glücklich sein. Meine PsychoEx bekommt mehr Geld für ein Kind als deine für zwei und kauft ihm davon gebrauchte Sachen. Er selber muss in den Ganztag, während sie zuhause abgammelt.
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22-04-2023, 13:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-04-2023, 13:39 von Nappo.)
Ich würde der Anwältin etwas Arbeit machen. Arbeit mögen die nicht und viel Schriftverkehr in der Sache erhöht Aufwand und Kosten. Dies, um gewissen Belästigungen, auch für die Zukunft vorzubeugen.
Dazu gehört, dass man in Teilen bestreitet und in anderen Teilen, wo man weiß, dass man dort nichts zu gewinnen hat, Arbeitsaufwand anhäuft. Mehrbedarf wird ja anteilig am Einkommen errechnet. Als Erstes würde ich also - wenn eine neue Berechnung vorgelegt wird - diese bestreiten mit Hinweis darauf, dass das Einkommen der Mutter gar nicht oder nicht richtig, angegeben wurde. Denn dieses muss sie auch offen legen und das machen die höchst ungerne. Vorab würde ich schon mal darauf hinweisen, dass das Einkommen der Mutter ordentlich zu belegen ist.
Außerdem ist sie verpflichtet, einen Mehrbedarf möglichst nicht entstehen zu lassen, oder Mögliches zu tun, ihn niedrig zu halten. Diesen Hinweis würde ich grundsätzlich einfließen lassen. Alleine nur deshalb, damit die Anwältin sieht, das am anderen Ende einer sitzt, der informiert ist.
Urteile gibt es bezügl. der Musikschule (Mehrbedarf), als auch bei den Hortkosten. Bei der zusätzlich besuchten Kunstschule wird das wohl der eine Richter so sehen, der Andere so.... Ich glaube, das kann man hier schlecht abschätzen. Die Sache mit dem Sportunterricht würde ich ablehnen. Was soll das sein? Die haben Sport in der Schule. Ansonsten kann ja nicht jeder x-beliebige Sportverein sofort unter Mehrbedarf fallen. Es gibt ja Eltern, die die ganze Woche in blindem Aktionismus ihrer Kinder verplanen. Das ist dann nicht gleich alles Mehrbedarf, um eben zu versuchen, alles auf den Buckel des Unterhaltsverpflichteten auszutragen. Aber vor Gericht und auf hoher See...
Das Prozessrisiko würde ich wohl eingehen, je nachdem was da noch kommt.
Da 2 Jahre rum sind, können sie eine neue Auskunft verlangen. Die Gehaltsabrechnungen sind ja leider abzuliefern. Wenn Auskunft in 2021 gegeben wurde und nun eine Neue verlangt wird, würde ich also für die letzten 12 Monate die Abrechnungen einsenden mit dem Hinweis, dass die Est. 2021 unerheblich sei, da sie Einkünfte aus 2020 belegt und die lagen offen, bei der letzten Auskunft.
Die Est-Erklärung für 2022 könntest du nicht einreichen. Schreib einfach, sie würde online verschickt (was bei den meisten Steuer-Programmen der Fall ist, wenn man einen Elster-Account hat/ WISO etc.) und Du müsstest den Bescheid abwarten.
Man kann zwar die von Dir erklärte Steuererklärung ausdrucken, aber sie bildet ja den endgültigen Bescheid nicht ab. Denn die Erklärung kann ja von Seiten des FA berichtigt werden, indem z.B. irgendwelche Kosten nicht anerkannt werden usw. Schreibe einfach, dass der Bescheid für 2022 nachgereicht wird, sobald er vorliegt. Mach Ihr Arbeit! Wiedervorlage etc....
Allerdings wird der Bescheid Dir keine Vorteile bringen, denn bei dem Einkommen und Stkl. 1 hat man meist eine Erstattung und deshalb wollen die die Bescheide sehen. Ich würde aber das Ding in die Länge ziehen, denn es bleibt oft haften, ob sich jemand durch die Manege ziehen lässt oder Arbeit macht.
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Solltest du sehr viel weniger verdienen wie du, wäre ausserdem zu fragen, ob sie nicht auch einen Teil des Barunterhalts zu tragen hätte.
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[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
Vielen Dank für diese umfassende Antwort!
Ich habe ein paar Fragen zu Deiner Antwort:
- Ich habe erwähnt, dass meine Ex vor kurzem ein Haus gekauft hat. Soweit ich weiß, zählt dies als Wohnvorteil und kann in gewissem Maße bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden. Andererseits zahlt sie jetzt den Kredit für dieses Haus ab, was für sie ebenfalls ein Ausgabenposten ist. Kann sich die Erwähnung dieses Umstands positiv auf meine Kindesunterhaltsberechnung auswirken?
- Bei der Titulierung wurde mir gesagt, es sei für niemanden von Belang, wie viel meine Ex verdient. Ist das wirklich so? Wenn es wirklich so ist, welchen Unterschied macht es dann, ob meine Ex Auskunft über ihr Einkommen gibt oder nicht?
- Bezüglich des Horts: Soweit ich weiß, zahlt derjenige, der ihn benötigt, für den Hort. Im Grunde sind die Kinder zu 70% bei meiner Ex. Unser Umgang gestaltet sich folgendermaßen: Ich sehe die Kinder jeden Mittwoch und jeden zweiten Freitag bis Montag. Gleichzeitig hole ich die Kinder immer von meiner Ex ab. Das deutet darauf hin, dass ich eigentlich nichts mit dem Hort zu tun habe, aber trotzdem möchte meine Ex, dass ich dafür bezahle. Ich schließe daraus, dass meine Ex will, dass ich für ihre Bequemlichkeit bezahle, damit sie mehr Freizeit hat! Das beeinträchtigt meinen Umgang aber in keiner Weise.
- Die Mutter meiner Ex ist kürzlich gestorben. Sie haben zusammen ein Haus gekauft und gemeinsam bezahlt. Ich denke, dass dieser plötzliche Appell an den Mehrbedarf eher darauf zurückzuführen ist, dass sie einfach nicht genug Geld hat, um alle anfallenden Kosten zu bezahlen, weil sie jetzt alles selbst bezahlen muss. Auf der anderen Seite bekommt sie von mir 775€ + Kindergeld 500€ (seit 2023) und sie muss eigentlich von ihrer Seite genauso viel dazugeben wie ich, also + 775€. Die Kosten für zwei Kinder in Höhe von 2.050€ pro Monat kann ich mir, ehrlich gesagt, nur schwer vorstellen. Kann diese Information auch vor Gericht oder im Vorverfahren verwendet werden?
Ich danke Euch allen im Voraus für Eure Antworten!
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1. Das ist nur bei Ehegattenunterhalt relevant.
2. Satz 1 ist eine glatte Lüge. Bei sehr viel höheren Einkommen können sich die Barunterhaltpflichten trotz Residenzmodell sehr wohl verschieben. Aber jetzt gehts nicht um die Titulierung von laufendem Kindesunterhalt, sondern um Mehrbedarf oder Sonderbedarf. Und da der immer von beiden Eltern getragen wird, muss die Teilungsquote ermittelt werden, dafür ist das Einkommen beider Eltern relevant. Die Detaildiskussion um Auskunftsansprüche ist noch sehr viel länger, spielt aber hier und heute für dich keine Rolle.
3. Betreuungskosten können Mehrbedarf sein. Ob das der Fall ist, entscheidet letztlich ein Richter beim Rechtsstreit. Bei grösseren Kindern eher kein Mehrbedarf, bei kleineren Kindern schon. Wer beim Hort anmeldet und wann die Kinder bei den Eltern sind, spielt keine Rolle für die Frage, ob Mehrbedarf oder nicht. Der Mehrbedarf entsteht durch die Fremdbetreuung, nicht durch die Frage wer anmeldet oder wo die Kinder sonst sind.
4. Wüsste nicht wie. Ja, vermutlich braucht sie Geld und fordert deshalb alles, was sie glaubt fordern zu können. Hilft dir aber nicht, die Forderung ist legal und möglicherweise berechtigt.
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Guten Abend an alle Mitglieder!
Ich habe alle meine Gehaltsabrechnungen geschickt. Was die Steuererklärungen angeht, habe ich einfach gesagt, dass ich sie nicht habe, woraufhin die Anwältin in keiner Weise reagierte und nicht noch einmal danach fragte. Nach einer langen Pause, die offenbar durch die Urlaubszeit bedingt war, erhielt ich ein Schreiben der Anwältin.
Hier ist eine Zusammenfassung des Schreibens:
Sehr geehrter Vater,
Zur Unterhaltsangelegenheit:
Ich bedanke mich für die übersandten Einkommensnachweise. Nach der beiliegenden Unterhaltsberechnung beträgt der Kindesunterhaltsanspruch für jedes Kind monatlich 518,00 €.
Zu Mehr- und Sonderbedarfen:
Unter Berücksichtigung Ihrer Zahlungen muss der Mehr- und Sonderbedarf für Ihre gemeinsamen Kinder von jedem Elternteil hälftig getragen werden. Der Mehrbedarf beläuft sich momentan auf folgende Positionen:
- Musikschule Kind 1: 100,00 €
- Musikschule Kind 2: 100,00 €
- Karate Kind 1: 9,00 €
- Karate Kind 2: 9,00 €
- Hort Kind 2: 55,00 €
- Kunstschule Kind 1: 55,00 €
- Kunstschule Kind 2: 50,00 €
Insgesamt beträgt der Mehrbedarf monatlich 378,00 €, Ihr Anteil davon 189,00 €. Bis August 2023 waren somit monatlich 1.225,00 € zu bezahlen.
Zum Zahlungsverzug:
Sie befinden sich seit April 2023 im Zahlungsverzug, sodass die Differenz von 900,00 € (90,00 € x 2 x 5) auszugleichen ist. Ich erwarte die Überweisung spätestens bis zum 31. August 2023 und bitte ebenfalls um Vorlage der abgeänderten Jugendamtsurkunden mit 128% des Mindestunterhalts statt der bisher gezahlten 110%.
Zukünftige Änderungen:
Ab September 2023 entfallen die Hortkosten für (Kindname gelöscht), und es kommen Schwimmkurskosten hinzu:
- Schwimmen DLRG Kind 1: 15,00 €
- Schwimmen DLRG Kind 2: 15,00 €
Sie werden aufgefordert, ab September 2023 den Gesamtunterhalt in Höhe von 1.212,50 € monatlich im Voraus anzuweisen.
Zur Einkommens- und Kindergeldberechnung:
Ihr Einkommen beträgt netto 3.557,27 €. Das Kindergeld für die Kinder beträgt jeweils 250,00 € und wird vom anderen Elternteil, der die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung erfüllt, empfangen.
Berechnung des Kindesunterhalts (Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023, Gruppe 6: 3501-3900, BKB: 2050):
Für Kind 1: 643,00 € Tabellenunterhalt - 125,00 € Kindergeld = 518,00 €
Für Kind 2: 643,00 € Tabellenunterhalt - 125,00 € Kindergeld = 518,00 €
Zusammenfassung der Zahlungspflichten:
Kind 1: 518,00 €
Kind 2: 518,00 €
Gesamt: 1.036,00 € monatlich
Eine so abrupte Änderung der Kindesunterhaltszahlung von 775€ auf 1225€ halte ich für einen Raubüberfall! Deshalb möchte ich einen Anwalt beauftragen, den Kindesunterhalt sowie den Mehrbedarf neu zu berechnen. Die Anwältin meiner Ex hat keine Gehaltsabrechnungen meiner Ex beigelegt, sondern bezieht sich nur auf mein Gehalt. Im Zusammenhang damit möchte ich von meinem Ex verlangen:
1. Ich fordere Gehaltsabrechnungen meiner Ex für den gleichen Zeitraum, für den ich geschickt habe.
2. Ich werde für jeden Mehrbedarf Verträge anfordern und auch Ausgabennachweise, die die Teilnahme der Kinder an diesen Abschnitten, die aufgeführt wurden, bestätigen.
3. ich werde meine Ex daran erinnern, sparsamer mit den Ausgaben umzugehen und die Kinder nicht zu allem zu schicken.
4. Ich werde meine Ex über HORT informieren, dass sie es für sich selbst macht, da wir beide im Home Office arbeiten und die Kinder ihre Hausaufgaben zu Hause machen können!
Wenn jemand Ideen oder Gedanken zu diesem Fall hat, wäre ich für jede Hilfe dankbar!
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Geht von deinem Gehalt nichts weg für deine persönliche Altersversorgung? Da darf man doch auch noch was in Abzug bringen? 4%?
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Im Grunde ist die Berechnung so schon ok, würde ich sagen.
Da lohnt sich eine anwaltliche Überprüfung nicht.
Hälftige Teilung des Mehrbedarfs ist nur korrekt, wenn ihr beide das Gleiche verdient. Sonst geht es anteilig nach Gehalt.
Eine Bereinigung deines Gehalts könnte evtl. bewirken, dass du eine Stufe runterrutscht in der DT.
Punkte 3 und 4 sind Kinderkram, lass es, ist besser für die Nerven.
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(10-08-2023, 09:42)Newton schrieb: Hälftige Teilung des Mehrbedarfs ist nur korrekt, wenn ihr beide das Gleiche verdient. Sonst geht es anteilig nach Gehalt.
Was nachgewiesen werden muss. Die Ex muss ihr Einkommen offenlegen, um die Haftungsquote berechnen zu können. Hat sie das?
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ich bin etwas verwirrt bzgl. der o.g. Arten des Mehrbedarfes. Ich war bisher der Meinung, dass Kosten für Freizeit (zB Sportverein (hier Karate), Musikschule, Kunstschule...) durch den Unterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle abgedeckt sind und kein Mehrbedarf darstellt. Das würde ja Tür und Tor öffnen und die Ex kann einfach entscheiden wo sie die Kinder anmeldet und dann die Kosten zusätzlich zum Regelunterhalt verlangen.
Oder täusche ich mich?
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(10-08-2023, 11:11)peperoni schrieb: ich bin etwas verwirrt bzgl. der o.g. Arten des Mehrbedarfes. Ich war bisher der Meinung, dass Kosten für Freizeit (zB Sportverein (hier Karate), Musikschule, Kunstschule...) durch den Unterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle abgedeckt sind und kein Mehrbedarf darstellt.
Sehe ich genauso!
Diese Kosten mußt (!) Du ablehnen.
Sonst passiert es Dir, daß die Kosten im Titel festgeschrieben werden, die Kinder morgen keinen Bock mehr darauf haben und Du trotzdem weiterzahlst.
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(10-08-2023, 11:11)peperoni schrieb: Oder täusche ich mich? Ja, genau diese oben aufgeführten Kosten sind Mehrbedarf.
Klar, ist doof, wenn die Mutter das Kind zu allem möglichen anmeldet.
Aber solange es im Rahmen ist, kann man dagegen nichts machen.
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(10-08-2023, 11:11)peperoni schrieb: Das würde ja Tür und Tor öffnen und die Ex kann einfach entscheiden wo sie die Kinder anmeldet und dann die Kosten zusätzlich zum Regelunterhalt verlangen.
Ich habe die Befürchtung, dass meine Ex die Kinder einfach zu allem schickt und ich alles bezahle, denn für sie sind es nur 50% der Kosten. Die Kinder haben es schon ziemlich satt und sind froh, wenn sie bei mir sind, dass sie nicht in irgendwelche Klassen gehen müssen.
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Mehrbedarf nicht titulieren.
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Ich würde auf jeden Fall auch die Gehaltsnachweise und die detaillierte Berechnung anfordern. Mit dem o.g. Schreiben kannst du nichts nachvollziehen.
Sportverein, Karate, Schwimmkurs etc würde ich persönlich nicht bezahlen! Diese Kosten sind meiner Meinung nach mit dem Regelbedarf (Unterhaltszahlung) abgedeckt, siehe "Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ab dem Jahr 2021 (Regelbedarfsermittlungsgesetz - RBEG)
§ 6 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte" dort Abteilung 9 (Freizeit, Unterhaltung und Kultur)
https://www.gesetze-im-internet.de/rbeg_2021/__6.html
Ich würde es auf dieser Basis darauf ankommen lassen, ist allerdings meine rein persönliche Meinung wie ich persönlich handeln würde, sollte ich so einen Schreiben wie du erhalten.
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19-11-2023, 17:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-11-2023, 17:53 von NeuesKapitel.)
Ich habe zwei Briefe von der Anwältin meiner Ex bekommen.
Der erste Brief erinnerte mich daran, dass auf ein früheres Schreiben vom 9. Oktober keine Antwort oder Zahlung erfolgt ist. Die Anwältin setzte eine neue Frist bis zum 24. November 2023.
Im zweiten Brief wurden mir verschiedene Unterlagen von meiner Ex zugesandt, die ich angefordert hatte.
Dazu gehörten:
Einkommensnachweise für einen bestimmten Zeitraum,
Belege für berufliche Weiterbildungsgebühren,
Rückzahlungsnachweise für ein BaföG-Darlehen,
Gebühren für eine Musikschule,
Beiträge für einen Sportverein,
Hortkosten, Gebühren für eine Kunst-Schule
Nachweise für Schwimmkurse.
Die Anwältin merkte an, dass Unklarheiten in der Formulierung meinerseits nicht nachvollziehbar seien und bot an, konkrete Fragen zu einzelnen Positionen zu klären.
Sie wies mich auch darauf hin, dass ich für rechtliche Beratung einen eigenen Anwalt beauftragen sollte.
Abschließend forderte sie mich auf, den berechneten Unterhalt sowie ausstehende Beträge unverzüglich zu begleichen und bis spätestens zum 25. November eine Abänderung der vollstreckbaren Jugendamtsurkunde vorzulegen.
Mir ist aufgefallen, dass ihr Einkommensniveau höher ist als meines. Außerdem hat sie Hilfe in Form eines Darlehens von einer Firma für den Kauf eines Hauses in Höhe von ca. 30.000 erhalten, und soweit ich weiß, zahlt sie dieses auch zurück.
Meine Antwort würde auf die genannten Punkte wie folgt sein:
1. Der neue Titel wird bis Ende dieser Woche fertiggestellt sein. Ich akzeptiere, dass ich keine dokumentarischen Einwände dagegen vorbringen kann.
2. Ich plane, alle Forderungen bezüglich des Mehrbedarfs abzulehnen. Allerdings bin ich mir noch unschlüssig über die genaue Formulierung dieser Ablehnung.
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Brief:
Sehr geehrtes Frl. Anwalt,
anbei die Urkunde über Kindesunterhalt für Klein-Neueskapitel.
Zahlungen für Mehrbedarf lehne ich ab.
Mit freundlichsten Grüssen
NeuesKapitel
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Hast du denn mittlerweile eine detaillierte Berechnung von der Anwältin deiner Ex erhalten? (würde ich nochmals fordern, so kannst du schauen ob du nicht verarschst wirst!!)
Nur so kannst du nachvollziehen wie und ob korrekt berechnet wurde, was sie bei deiner Ex berücksichtigt/abgezogen aber auch was sie für dich berücksichtigt/abgezogen (zB 5% pauschale berufsbedingte Aufwendungen, tatsächliche Fahrtkosten zur Arbeit, Altersvorsorge, evtl. Kredite etc.) hat.
Den o.g. Mehrbedarf würde ich auch ablehnen!
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Da ich meinen Beitrag nicht editieren kann, ein zusätzlicher:
"Ihr Einkommen beträgt netto 3.557,27 €." -> ist dies bereits dein bereinigtes Nettoeinkommen? 5% berufsbedingte Aufwendungen/Fahrtkosten, Lebensversicherung, Altersvorsorge etc bereits abgezogen?
Sollte dies noch nicht abgezogen sein, würdest du ganz locker 1 Stufe niedriger eingruppiert!
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Die Anwältin hat mir empfohlen, selbst einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen, der die Berechnungen des Kindesunterhalts für mich durchführt.
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Totaler Blödsinn, warum sollst du einen Anwalt auf deine Kosten beauftragen. Hast du nun eine Berechnung oder nicht? Diese kannst du auch selbst überprüfen. Höher titulieren würde ich nicht, so lange keine Berechnung der Gegenseite vorliegt. Sehr eigenartig, es geht seit April und bisher wurde noch keine Klage angedroht!?
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Die Seite der Ex will mehr Geld, dann soll sie auch beziffern, wie viel und aus welchem Grund, bzw. auf welcher Rechtsgrundlage. Der Anfang dieses Threads ist aus 04/2023.
Das Ganze deutet nun so klar wie die berühmte Kloßbrüh darauf hin, dass die Gegenseite zockt und mehr raus holen will, ohne sich selbst zu offenbaren und die notwendigen Daten heraus zu rücken.
Die Strategie: Nervt ihn. Bedroht ihn. Wiederholt es. dann klappt es.
Nun der nächste Schachzug: Nehmen Sie sich einen Anwalt. Der soll ausrechnen. Clever. Man stellt nicht nur Forderungen in den Raum, man exportiert auch noch die Arbeit in Deine Richtung.
Einzige wirkungsvolle Maßnahme ist da, den Ball Volley zurück zu ballern:
Sehr geehrte Frau Rattin,
diesseits besteht keine Veranlassung, Ihrem Begehr mit eigener Berechnung abzuhelfen. Die Voraussetzungen für Berechnung eines Mehrbedarfs dürften Ihrerseits bekannt sein.
Sind diese geschaffen und liegen die entsprechenden Auskünfte Ihrer Mandantin vor, steht es Ihnen frei, mir Ihre Berechnungen zukommen zu lassen, so dass diesseits Prüfmöglichkeit besteht. Bis dahin, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt.
MfG
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