Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
UHV Kontopfändung Titel
#1
Hallo zusammen,

folgende Situation: seit einem Jahr erhält die KM UHV. Schulden sind aufgelaufen. Zuvor konnte ich noch zahlen, hatte erspartes, aber keinen Job. Das übliche nach der Trennung, war einfach nicht in der Lage produktiv zu sein. 

Nun habe ich seit erstem Mai einen Job, er ist schlecht bezahlt macht mir aber Freude. Der Anwalt der ex hatte wohl noch die Pfändung auf meinem Konto, es wurde der Unterhalt nach Lohneingang automatisch gepfändet. Da das Jugendamt ihr UHV zahlt, bekommt sie dann das Geld doppelt? Schulden sind da auch schon aufgelaufen, über 5000 Euro. Die Kinder sehe ich seit zwei Jahren nur begleitet, vier Stunden im Monat. Die ex und ihr Anwalt sind recht kreativ um mich als das Böse darzustellen. 

Hat mir jemand einen Rat bzgl UHV und der Pfändung? 

Vielen Dank!
Zitieren
#2
Offenbar gibt es keine Beistandschaft. Die Ex ist verpflichtet, Unterhaltseingang von dir der Unterhaltsvorschusskasse zu melden, wenn sie von dort Leistungen bezieht. Sollte sie das nicht tun und doppelt kassieren, ist das nicht dein Problem, du kannst nachweisen dass gezahlt wurde und kannst damit Rückforderungen der Unterhaltsvorschusskasse niederschlagen.

Wenn du die Pfändung loswerden willst, musst du die Ex bitten, die Pfändung aufzuheben weil du wieder Unterhalt zahlst. Das wird die aber sicher nicht machen, wenn du nicht anbieten kannst, auch die Rückstände zu tilgen. Was die Unterhaltsvorschusskasse sicher auch gerne will.

Ein schlecht bezahlter Job, der Spass macht ist genau richtig als Unterhaltspflichtiger. Da kann man nämlich aufstocken. Wenn man aber ganz hinwirft, laufen Schulden auf, das ist problematisch. Ausser, man weiss dass man komplett aussteigt, so wie ich. Dann kann die das versammelte aufgeblasene Juristen- und Exengesockse mit ihren Schuldscheinen das Scheisshaus tapezieren und die ganze Sache dreht sich um 180°.
Zitieren
#3
Du kannst mit Frist von 4 Wochen auch nachträglich noch ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Dazu gehst Du einfach auf die Bank. Sollte der Betrag schon ausgekehrt - also überwiesen sein - ist er weg. Handelt es sich bei dem gepfändeten Betrag um laufenden Unterhalt, oder um Rückstände?

Ist der gepfändete Betrag noch nicht weg, sondern lediglich gesperrt, dann hilft das Einrichten eines P-Kontos noch auch diesbezüglich. Dir wird ein Freibetrag festgesetzt werden.

Jetzt muss man aber unterscheiden:

Der Grundfreibetrag ist 1.340 €
Hinzu kommt noch das unterhaltspflichtige Kind. Dieses erhöht erst einmal den Freibetrag auf 1.840 €

Da aber eine Pfändung schon auf dem Konto lastet und diese sich wohl auf den laufenden Unterhalt (+Rückstand innerhalb der letzten 12 Monate) bezieht, wird hier ein niedrigerer Freibetrag zum Tragen kommen. Der ergibt sich aus § 850d ZPO. Dann verbleibt das sog. sozialrechtliche Minimum. Das sind ca. 840 €

Ob der Pfändungsantrag aber darauf gerichtet ist - also auf 850d ZPO - ist zwar wahrscheinlich, aber nicht Dein Problem, sondern das des Gläubigers.

Was den Rückstand in Sachen Unterhaltsvorschuss angeht, so tritt hier das Jugendamt gegen Dich auf den Plan und nicht die Mutter himself. Du versuchst dann, dem Jugendamt in einem Schreiben stichhaltig und sachlich mitzuteilen, dass Du Leistungsfähig (!) warst und belegst diesen Zeitraum. Dann laufen keine Schulden diesbezüglich auf, bzw. gelten als nicht aufgelaufen.

Richtest Du kein P-Konto ein - also am besten sofort ! - dann kann man Dir den kompletten Lohn, bzw. das komplete Guthaben einfach weg pfänden! Du musst also tätig werden.
Zitieren
#4
Muss das nicht "LeistungsUNfähig" heißen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#5
Upps... LeistungsUNfähigkeit - natürlich ,-)
Zitieren
#6
Würde eine Änderung des Titels Sinn machen? Sie hat einen Stundensatz von 31 Euro, ich von 12 Euro. Studium etc hat sie alles während der Ehe gemacht. Geschieden sind wir nach drei Jahren Trennung noch nicht. Kinder sind 7 und 12.
Zitieren
#7
Bei Einkommensungleichheiten spielen auch die absoluten Nettoeinkommen einer Rolle, nur nur ein Faktor. Ich sags mal übertrieben, um es zu verdeutlichen: Wenn du 500 EUR verdienst und sie 1800 netto, dann hat sie um den Faktor 3,6 mehr Einkommen, aber du wirst die Barunterhaltspflicht deswegen trotzdem nicht auf sie verlagern können, weil ihr Einkommen nicht für sie plus zwei Kinder reicht.

Bei 2000 netto und 6000 netto sieht es schon anders aus, dann sind reale Chancen da.
Zitieren
#8
Anwalt hat nun Änderungsklage eingereicht. Für alle drei Kinder bleiben in etwa insg 100 Euro. Was mich schockiert hat ist der Wert der Klage, 8000 Euro. Ich hoffe das ich vkh bekomme.
Zitieren
#9
Jetzt brauchst du zwingend einen eigenen Anwalt. Anwaltspflicht.
Zitieren
#10
p__ dateline='[url=tel:1689279852' schrieb: 1689279852[/url]']
Jetzt brauchst du zwingend einen eigenen Anwalt. Anwaltspflicht.

Das war mein Anwalt der die Berechnung gemacht hat. Das habe ich vergessen zu erwähnen.
Zitieren
#11
Ach so, hatte angenommen die Gegenseite hat gegen dich geklagt.
Zitieren
#12
Darf der gegnerische Anwalt mit dem noch bestehenden Titel bei mir Geld pfänden um damit angeblich die Schulden, die ich beim Jugendamt habe, zu begleichen? Mutter erhält UHV, ich bin nicht leistungsfähig. Morgen ist die Verhandlung und heute erfahre ich das von meinem Anwalt.

Lost dateline='[url=tel:1689279558' schrieb: 1689279558[/url]']
Anwalt hat nun Änderungsklage eingereicht. Für alle drei Kinder bleiben in etwa insg 100 Euro. Was mich schockiert hat ist der Wert der Klage, 8000 Euro. Ich hoffe das ich vkh bekomme.

VKH habe ich bekommen, da stand die Sache hat Aussicht auf Erfolg. Das wäre mein erster Sieg nach unzähligen Verhandlungen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung? FreiHerr 30 41.336 29-05-2011, 21:26
Letzter Beitrag: Hasserfuellter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste