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Steuerklasse im Wechselmodell
#1
Hallo zusammen,

ich befinde mich aktuell im Trennungsjahr. Hinsichtlich des gemeinsamen Kind (12 Jahre) haben wir untereinander ein Wechselmodell vereinbart (mündlich). Das läuft nun auch seit ca. 3 Monaten sehr gut. Das Kind fühlt sich wohl obgleich es tendenziell eher zu mir (Vater) will. Ich bewohne das Haus und damit die ursprüngliche Wohnung der Familie, meine Frau ist ausgezogen.

Um meine Frau finanziell zu unterstützen möchte ich ihr - zusätzlich zum Trennungsunterhalt - das komplette Kindergeld sowie die Lohnsteuerklasse 2 überlassen.

Meine Frage bezieht sich nun auf die Lohnsteuerklasse 2.

Habe ich irgendwelche Nachteile dadurch AUßER finanzieller Art ?
Gibt es mittlerweile auch schon Fälle bei denen BEIDE Eltern die Steuerklasse 2 bekommen haben ?
Muss dafür zwingend der Hauptwohnsitz des Kindes geändert werden ? 
Wie verhält sich das denn generell mit dem Hauptwohnsitz im Wechselmodell ? 

Worauf sollte ich achten damit ich meine - sehr gute - Position mit dem Wechselmodell nicht gefährde?

Danke für Eure Hilfe !
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#2
Das Steuerrecht und auch alles Andere hinkt dem Betreuungsmodell "Wechselmodell" hinterher. Kein Wunder. Einerseits ist das WM bei unseren allseits so heiß geliebten "Experten" nicht sonderlich beliebt, andererseits will der Staat nichts verschenken. Zumindest nicht an uns...

Insofern habe ich explizit darauf geschaut, einen möglichst neuen Artikel zu finden:

https://www.finanznachrichten.de/nachric...ll-447.htm

Es gibt auch beim WM nur einen Hauptwohnsitz. Auch eine Stilblüte aus dem besten Deutschland, das wir jemals hatten. Wenn Deine Ex die Stkl. 2 bekommen soll, dann müsste der Wohnsitz auch auf sie umgemeldet werden.

Die anderen Punkte, wie Kinderfreibetrag, sind im Artikel erklärt.

Ein Gedanke aber noch: Ihr habt offensichtlich ungleiche Einkommensverhältnisse. Sollte dem so sein, würde ich mir in Amazonien ein Steuerprogramm kaufen (empfehlenswert ist WISO) und dann kannst Du beispielhalft Deine Daten mal eingeben, als auch die Daten (separat) Deiner Ex.

So kannst du dann - weil das Programm das ja anzeigt, wenn alles eingegeben wurde - erkennen, wer von Euch Beiden denn den größten Vorteil aus der Stkl. 2 zieht. Es ist zwar bisschen Aufwand, sollte sich aber lohnen.

Denn - vorausgesetzt Beide sind erwerbstätig - kannst Du dann bei Beiden (!) z.B. erkennen, wie sich nicht nur die Stkl. 2 auswirkt, sondern eben auch der "Alleinerziehendenentlastungsbetrag". Das wird irgendwo separat angeklikkt. Da müsste ich jetzt selbst gucken.

Wenn also Einer wesentlich mehr verdient - und demnach eine höhere Steuerlast hast - wirkt sich der Alleinerziehendenentlastungsbetrag (so die Voraussetzungen dafür gegeben sind) -deutlich stärker aus.

Wenn das also bei Dir so sein sollte, würde ich mit der Ex absprechen, dass Du die Skl. 2 und somit auch die Voraussetzung zum Entlastungsbetrag behälst und ihr dann - was weiß ich - 3/4 des Geldes gibst.

Ihr könnt euch nämlich anders herum, auch unwissend ein Ei ins Nest legen. Denn wenn sie die Stkl. 2 bekommt und eben den Entlast.-Betrag auch, und am Ende wirkt sich das bei ihr wegen evtl. sehr niedrigem Einkommen gar nicht sonderlich aus, während du von der 2 in die 1 kommst, wird es für Euch Beide keine gute Rechnung.

Um das zu erkennen, tippst Du - wie vor - eben Deine Zahlen mal in das Steuerprogramm ein. Wählst die Stkl. 2 mit Entlastungsbetrag aus und schaust, was du zurück bekommen würdest. Dann gehst du einfach zurück und wechselst mal in die Stkl. 1. Das Programm schmeißt sofort auch den Entlastungsbetrag raus und Du siehst an der Rückerstattung den Unterschied.

Das zeigst Du Deiner Ex und Ihr schaut, wie ihr am besten fahrt
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#3
Vielen Dank ! Das ist eine sehr gute Idee ! 

Eine Frage vielleicht noch zum Hauptwohnsitz: Beide Eltern wohnen in der gleichen Gemeinde, ist es dann "wichtig" den Hauptwohnsitz bei sich selbst zu behalten ?
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#4
Im Melderecht gibt es nur einen Hauptwohnsitz, im Zivilrecht zwei gleichwertige Wohnsitze. Insoweit ist der melderechtliche Hauptwohnsitz in dieser Situation weniger wichtig. Eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen den Eltern wäre aber gut. Dokumentiert Einigkeit und die Verhältnisse.
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