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20-03-2023, 18:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-03-2023, 18:51 von BlauerWolf.
Bearbeitungsgrund: Edit
)
Wie sagte das JA einmal zu mir: "Wir als JA stehen hinten dem Kind und neben der Mutter." - das sagt eigentlich alles.
/edit: vielleicht kannst du mit deinen Bezügemitteilungen vorbeischauen und sie nur vorlegen, aber nicht kopieren lassen?! Eventuell hat hier jemand anderes mehr Erfahrung zum "Vorlegen von Belegen"?
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@traurigeperson: beutreubgsunzerhalt muss man übrigens erst ab dem Zeitpunkt zahlen wenn die Kindesbesitzerin einen Anwalt einschaltet Wichtig ist dass das Jugendamt arbeitskilometergeld anerkennt und einen beschäftigungsbonus ( in der Regel ca 200€)
Um so höher der KU ist um so höher ist auch der Selbstbehalt gegenüber dem Betreuungsunterhalt
Hab das gleiche am Jahresanfang durchgemacht
Hatte auch eine streitsüchtige Ex
Und man konnte es ihr nicht recht machen.. Möbel waren z.B.
nicht schnell genug bestellt usw. Und da war das gejaule gross bei 10 Tagen trödeln
Aber jetzt beim Kinderzimmer lässt sie sich 10 Monate Zeit.
Wenn ich mal zu spät kam, gab es direkt einen Aufstand
aber als ihre Freundinnen mal zu spät kamen und während der Verspätung
Nicht erreichbar waren,
war alles kein Problem. Keine Sanktionen… nix..
Könnte jetzt 1000 Beispiele aufzählen…
Sie versucht dich schlecht zu machen damit du ihr was schuldig bist.
So kann sie dir sämtliche gefallen abschröpfen, damit du deine unterstellte schuld abklapperst.
So sind nun mal 80% der Frauen.
Habe leider zu lange gebraucht um das zu verstehen.
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Das hast du ganz wunderbar beschrieben Alimen, genauso läufts. Die meisten gutmütigen Männer begreifen dieses Verhalten erst wenn es vermeintlich zu spät ist. Also raus aus der Bittsteller Kommunikation und auf Augenhöhe miteinander sprechen, dann kann Ruhe einkehren.
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(06-07-2023, 00:09)Alimen T schrieb: beutreubgsunzerhalt muss man übrigens erst ab dem Zeitpunkt zahlen wenn die Kindesbesitzerin einen Anwalt einschaltet
Unterscheidet sich nicht von anderen Unterhaltsarten: Unterhalt ab Auskunftsaufforderung, sofern die berechtigt war. Muss nicht durch einen Vertreter (also Anwalt, Jugendamtsbeistandschaft, Arbeitsagentur bei übergegangenen Ansprüchen) des Berechtigten passieren. Nur die gerichtliche Durchsetzung unterliegt der Anwaltspflicht.
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25-07-2023, 12:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-07-2023, 12:19 von Traurigeperson.)
Hallo liebes Forum,
ich stecke ganz tief im Mist.
Im februar hat mich das JA zum ersten mal kontaktiert und nach Gehaltsabrechnung, Formular, Steuerbescheid etc. gefragt. Ich habe versucht mich an die Tipps zu halten und habe im Fließtext geantwortet und die Gehaltsbeläge geschwärzt, und zunächst auch nur eine Gehaltsabrechnung abgegeben. Auf den zweiten Brief habe ich dann alle Gehaltsabrechnung eingereicht, weiterhin geschwärzt und denen auch wieder mitgeteilt, dass ich den Steuerbescheid von 2022 nicht habe (was auch wirklich so ist).
Dann kam kein dritter Brief, sondern eine Email mit der Drohung, dass es vor Gericht gehen würde. Das war anfang Juni. Ich habe auf die eMail nicht reagiert, weil ich davon ausgegangen bin, dass noch ein Brief kommt. Ich hab aber mittlerweile zu große Angst. Irgendwie akzeptieren die die geschwärzten Lohnabrechnung nicht. Was kann ich tun?
Vorherige Woche hat mich dann auch ein Schreiben ihrer Anwältin erreicht, unzwar mit der Aufforderung nach Trennungsunterhalt für die Mutter. Das shockierende daran: Sie fordert rückwirkend seit märz 23. Muss ich rückwirkend zahlen? Ich dachte erst ab Aufforderung. Bisher hatte mich ja niemand diesbzgl. aufgefordert. Das Jugendamt hat ja im Februar lediglich angefangen nach Kindesunterhalt zu fragen.
Ouh man, ich weiß echt nicht mehr weiter. Ich war aus lauter Angst bei einer Anwältin, weil ich dachte, dass das mein letzter Ausweg ist. Aber ich hab mich sehr schlecht beraten gefühlt. Sie hat zum Beispiel behauptet, dass die 400€, die ich monatlich in ETFs inverstiere nicht als altersvorsorge geltend gemacht werden könnnen und somit das nettoeinkommen nicht damit bereinigt werden kann. Ist das wahr? Die Awältin hat mich am Ende rausgeschickt und mir empfohlen, die Schreiben selber zu regeln, da es ansonsten teuer wird. Sie würde nur einmal über die Schreiben schauen. Beratungsgespräch hat 100 euro gekosten.
Habt ihr einen Tipp was ich der gegnerischen Anwältin jetzt auf ihre forderung schreiben kann?
Wie soll ich mit der email vom Jugendamt umgehen?
Danke im vor raus
Hiiilfe (((
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Geschwärzte Lohnabrechnung?
Was genau hast du denn geschwärzt und warum?
Ja, Unterhalt erst ab Aufforderung. Bist du dir sicher, dass es keine zurückliegende Aufforderung gab? Frühere Briefe der Anwältin?
Wenn du nichts findest, bittest du darum, die frühere Aufforderung zu belegen.
Wurde eine nachvollziehbare Berechnung des Trennungsunterhalts beigefügt? Wenn nein, anfordern.
Versuche, das Ganze rein sachlich zu sehen.
Überprüfe die Berechnung der Anwältin.
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25-07-2023, 13:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-07-2023, 13:05 von Traurigeperson.)
Danke für deine Antwort newton.
Ja, da bin ich mir sicher. Das ist der erste Brief der Anwältin. Das ist eine gute Idee, so werde ich das machen. Müsste dann eigentlich anteilsmäßig für diesen Monat gezahlt werden oder vom 01. des Monats an?
Gute Idee, werde auch nach einer nachvollziehbaren Berechnung fragen.
Ich habe Zeitsaldo (Flexzeitkonto)-daten geschwärzt, religionszugehörtigkeit, personalnummer, Arbeitsgeberanschrift (bei allen bis auf einen, eig. unsinnig ich weiß), interne kürzel (abteilung etc.) ..hm das müsste alles sein.
Und dann pochen die halt auf den steuerbescheid von 2022. Hab diesen aber nicht, wie soll ich damit umgehen?
(06-07-2023, 00:09)Alimen T schrieb: Wichtig ist dass das Jugendamt arbeitskilometergeld anerkennt und einen beschäftigungsbonus ( in der Regel ca 200€)
Was hat es mit diesem Beschäftigungsbonus auf sich?
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Trennungsunterhat würde ich erst zahlen, wenn der Betrag fest steht. Also Berechnung abwarten.
Dann schick die ungeschwärzten Abrechnungen, warum sollte man damit unnötig Stress machen.
Steuerbescheid? Schreib, dass du ihn noch nicht hast, aber sobald du ihn bekommst, nachreichst.
Beschäftigungsbonus? Vermutlich ist der "Erwerbstätigenbonus" gemeint? Faktor 1/7.
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(25-07-2023, 13:47)Newton schrieb: Dann schick die ungeschwärzten Abrechnungen, warum sollte man damit unnötig Stress machen.
Auf den Lohnabrechnungen stehen eine Menge Informationen drauf, die die Damen vom Jugendamt nichts angehen. Die müssen nicht wissen, an welche Krankenkasse meine Beiträge gehen (sonst schreiben die gerne mal Arbeitgeber und Krankenkasse sowie Rentenversicherung an und holen sich dort weitere Informationen - zu welchem Zweck, brauch ich hier nicht weiter aufzuführen), die Adresse meines Arbeitgebers brauchen die auch nicht. Weder meine Lohn-/Gehaltsgruppe ist für die Berechnung von Unterhalt erforderlich noch die Information, ob Teile meines Lohns/Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge fliessen.
Wenn die Damen vom Jugendamt all diese Informationen haben, dann werden sie auch Gebrauch davon machen. Datenschutz gibt es nicht für Unterhaltspflichtige.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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Kann man den Beschäftigungsunterhalt auch für nichtehelichen betreuungsunterhalt "fordern?
(25-07-2023, 14:57)Austriake schrieb: Auf den Lohnabrechnungen stehen eine Menge Informationen drauf, die die Damen vom Jugendamt nichts angehen.
Ist das also unberechtigt von denen die Abrechnungen so zu verweigern? Was soll ich denen am besten antworten?
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Der Erwerbstätigenbonus wird beim Trennungsunterhalt mit eingerechnet.
Darum die "nachvollziehbare Berechnung".
Die Berechnung ist nicht schwer.
Meine Meinung zu dem Schwärzen: Mach dir deswegen keinen Stress. Wenn du solche teilgeschwärzten Sachen einreichst, wirst du nur als Querulant angesehen oder jemand, der was zu verbergen hat. Das macht misstrauisch und führt evtl. dazu, strenger hinzugucken.
Natürlich geht die einiges nichts an, aber das interessiert die auch nicht, die haben anderes zu tun.
Wichtiger ist, dass du die Berechnungen verstehst und überprüfst. Darum auch vom Jugendamt eine nachvollziehbare Berechnung fordern.
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Ja, Du musst rückwirkend zahlen. Nach 1613 (1) BGB kann Unterhalt rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt gefordert werden, an dem der Verpflichtet erstmals aufgefordert wurde, zur Geltendmachung des Unterhalts seine Einkünfte offenzulegen.
Im März bist Du vom Jugendamt zur Offenlegung aufgefordert worden. Dabei hatte das (laut Deinen Angaben hier) Schreiben folgenden Wortlaut
„Im Rahmen dieser Beratung wird sowohl der Kindesunterhalt für Kind yyy als auch der Betreuungsunterhalt für Frau xxx ermittelt…“
Damit bist Du ab diesem Zeitpunkt sowohl für den Kindesunterhalt als auch für den Betreuungsunterhalt in Verzug gesetzt worden.
Sorry, aber das sind die Tatsachen
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Newton schrieb:Wichtiger ist, dass du die Berechnungen verstehst und überprüfst. Darum auch vom Jugendamt eine nachvollziehbare Berechnung fordern.
Danke Newton. Ich werde die also drauf hinweisen, dass das berücksichtigt werden muss.
Theo schrieb:Im März bist Du vom Jugendamt zur Offenlegung aufgefordert worden. Dabei hatte das (laut Deinen Angaben hier) Schreiben folgenden Wortlaut
„Im Rahmen dieser Beratung wird sowohl der Kindesunterhalt für Kind yyy als auch der Betreuungsunterhalt für Frau xxx ermittelt…“
Damit bist Du ab diesem Zeitpunkt sowohl für den Kindesunterhalt als auch für den Betreuungsunterhalt in Verzug gesetzt worden.
Sorry, aber das sind die Tatsachen
Hmm, nein das stand in einer email, die ich als antwort auf meine Rückfragen zum ersten JA schreiben bekommen habe. Ich hatte ob es auch um den trennungsunterhalt geht.
In den offiziellen Schreiben des Jugendamtes ist davon nicht die Rede. Dort ist nur vom Unterhalt fürs Kind die Rede.
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Zählen überhaupt Emails?
Muss sowas nicht immer per brief kommen?
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[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
Ich verstehe es such nicht. Wie gesagt oder such nicht, die ersten zwei JA briefe kamen per Post.
Ein drittes Schreiben kam nicht, stattdessen kam eine Drohemail. Anfang Juni.
Hab den dritten Brief zu dieser Mail gewartet, kam aber nicht. Ich weiß jetzt garnicht wo ich stehe.
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Also bin in einer ähnlichen Situation. Und werde dazu noch ein separates Thema aufmachen müssen.
Mein Anwalt ist der Meinung dass Trennungsunterhalt/Betreuungsunterhalt
erst dann anwaltlich geltend gemacht werden kann wenn das Schreiben ankommt, jedoch nicht Rückwirkend.
Werde meinen Anwalt morgen sehen, dann kann ich was genaueres dazu sagen.
Hab am Wochenende ein Schreiben vom Gericht bekommen wegen genau dieser Sache.
Die Gegenanwältin hat den Betreuungsunterhalt schön gerechnet, indem sie die Mehrkosten der Wohnung
ignoriert hat in der ich wohne und die Energieprämie als Einkommen kalkuliert obwohl das nicht geht. Auch noch den Namen falsch geschrieben von meiner Tochter.
Dann auch noch in der Zeit Betreuungsunterhalt gefordert als sie noch Mutterschutzgeld bezogen hat,
was praktisch genau so viel ist
Wie ihr altes Gehalt
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Hi Alimen,
wollte mal fagen, ob du mittlerweile mehr sagen kannst nach dem Anwaltsbesuch?
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Traurigeperson dateline='[url=tel:1690473365' schrieb: 1690473365[/url]']
Hi Alimen,
wollte mal fagen, ob du mittlerweile mehr sagen kannst nach dem Anwaltsbesuch? Ja hab ihm das erklärt und er sagt nein .
Also er hat gefragt ob ich noch krank geschrieben bin und da es der Fall ist
Ist er der Meinung dass nix rückwirkend zu holen ist da das Jugend in meinem Fall
Auch noch Kein festes Datum für den Betreuungsunterhalt erwähnt haben .
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Liebes Forum,
ich bin mal wieder auf eure Hilfe angewiesen.
Das Jugendamt hat mir geschrieben, dass sie sich mit der Kindesmutter und mir an einen Tisch setzen wollen. Thema: Die möchten allmählich oder demnächst die begeleiteten Umgänge auflösen. Ich bin total verunsichert. Das letzte mal als ich mit dem Jugendamt an einem Tisch gesessen habe, für ein klärendes Gespräch, war das Resultat "Begleitete Umgänge" + "Elterntherapie bei einer Psychologin". Das war irgendwann im vierten Quartal letzten Jahres. Die Kindesmutter hat damals zugegeben, dass zwischen mir und dem Kind nie was schlechtes vorgefallen sei, hat aber gleichzeitig erzählt, dass sie nicht mit mir versteht. Die Jugendamt-Mitarbeiterin hat erstmal versucht dagegen zu steuern, da ja, wie gesagt "nichts zwischen dem Vater und dem Kind vorgefallen ist", hat aber dann letztenendes eingelenkt.
Habe brav die Termine bei der Psychologin für die Elterntherapie wahrgenommen. Nach drei bis vier Terminen hat die Psychologen die Therapie für beendet erklärt, da die Umgänge inzwischen Fahrt genommen hatten.
Die Umgangstermine habe ich natürlich auch brav und auch in gewisser Weise gerne wahrgenommen. In kürze wird meine Tochter zwei Jahre alt.
Jedenfalls, wie gesagt, verspühre ich eine gewisse Angst zu diesem Gespräch zu gehen, weil ich halt schon die schlechte Erfahrung gemacht habe. Die Dame vom Jugendamt ist extreeem femministisch und hat bisher mit den Argumenten eher zur Mutter gehalten.
Habt ihr Tipps wie ich das jetzt am besten angehe?
Ich würde ja gerne eine Umgangsregelung oder ähnliches vereinbaren. Aber eine FAIRE Regelung. Ich liebe meine Tochter. Und mir geht es einfach nicht in den Kopf wieso zwei Elternteile nur aufgrund von verschiedenen Geschlechtern, komplett unterschiedliche Konsequenzen auferlegt bekommen, obwohl sie identisch gehandelt haben.
Am liebsten wäre mir eine 50%-Wechselmodell. Aber immer, wenn ich das bisher erwähnt habe, ist die Mutter regelrecht aggressiv geworden. Von der Jugendamt-Mitarbeitern musste ich mir dann immer anhören "Aber das geht ja nicht Herr xxx... denken Sie doch mal an Ihre Tochter...sie lebt ja jetzt hier...wird hier zum Kindergarten gehen...usw. usf.".
Wir wohnen in etwa 50km voneinander entfernt und das wäre dann tatsächlich etwas schwierig. Wobei, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg (Die Mutter arbeitet 10km von meinem Wohnort entfernt. Warum nicht Kindergarten dort ...). Naja, ich überlege denen jetzt folgenden Vorschlag zu unterbreiten. 50%- Wechselmodell über 18 Jahre. D.h. von 0-9 Jahren bei der Mutter und von 9-18 Jahren bei mir. Ihr haltet mich jetzt wahrscheinlich für verrückt aber was soll der ganze unfaire Mist. Zwei Menschen - Gleiche Handlung - Beide sollten die gleiche Konsequenz tragen.
Würdet ihr mir davon abraten?
Würdet ihr mir zudem raten, bevor es zu dem Treffen kommt, der JA-Mitarbeiterin zu schreiben, dass sie schildern soll, was ihr Ziel ist? Vielleicht wäre das nicht schlecht, um es schriftlich dann beweisen zu können, falls es zu einem Umgangsverfahren kommen sollte. Wie auch immer mir das helfen könnte.
Bin euch schonmal jetzt für eure Tipps dankbar.
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Threads des Falls zusammengeführt.
Nach dem begleiteten Umgang kommt der unbegleitete Umgang auf Grundlage einer Umgangsregelung. Fang nicht davon an, vom Wechselmodell zu reden, das ist jetzt einfach nicht durchsetzbar. Dein Ziel jetzt muss eine Umgangsregelung sein, die wenn möglich auch die Kindergartenzeit mit einbezieht. Allerspätestens dann muss auch Übernachtung bei dir stattfinden, ganze Wochenenden, eine Ferienregelung. Diese Umgangsregelung ist das Ziel jetzt, in dem kommenden Gespräch und vor Gericht, wenn das Gespräch nichts ergibt. Machen konkrete Vorschläge, bring sie schriftlich mit.
Wir alle hier wissen aus eigener Erfahrung, wie extrem sexistisch die Helferindustrie Väter behandelt, wie Mütter Freifahrscheine und Selbstverständlichkeiten serviert bekommen, wie ständig väterliche Verantwortung verlangt und gleichzeitig mit Füssen getreten und drauf geschissen wird. Und wie undurchsetzbar gleiche Erziehung ist. Wir sind aber auch Überlebende, denn wir sind daran nicht verzweifelt, sondern haben das überlebt. Auch, wenn dingende Wünsche nach einer Behandlung dieser Helfer und der Juristengesockses da waren und sind, diese Leute so behandeln wie sie mit uns umgehen. Hinterfotzig, ungerecht, verblendet, wie Abfall.
Die Kunst ist es, die Energien dafür umzuleiten auf positive Dinge. Vergeben und vergessen aber niemals, auch nicht politisch. Mit der Vaterschaft habe ich das letzte Mal im Leben etwas aus den Blockparteien gewählt, das letzte Mal Lohnsteuer gezahlt, das letzte Mal brav geblieben. Beim Kind die Optimallinie des Möglichen fahren, optimal aber nicht nur fürs Kind, sondern auch für dich. Dinge, die nicht realisierbar sind loslassen, es geht nicht anders.
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Hi p__,
danke fürs Zusammenlegen der Threads und danke auch für deine Antwort.
Du sagst also, dass ich das Wechselmodel nicht erwähnen sollte? Ich finde es irgendwie wichtig dagegen zu halten und versuchen denen klar zu machen wie einseitig das alles ist.
Außerdem möchte ich mir in ein paar Jahren nicht anhören "Wieso möchten Sie jetzt erst das Wechselmodel". Zumindest kann ich dann sagen, dass das seit Beginn mein Wunsch war.
Was kann ich denn realistisch und konkret an diesem Punkt fordern? Kann ich fordern, dass die Mutter mir das Kind bringt und ich das Kind dann zurückfahre. Letztes mal hat die JA-Mitarbeiterin einen von Hol-und Bringpflicht gebrabelt.
Würde mich über weitere Tipps freuen.
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Es geht jetzt nicht darum, sexistischen Vollidiotinnen eine Lehrstunde über Eltern und Kindeswohl zu halten, sondern überhaupt erst mal eine Umgangsregelung hinzubekommen, die auch eingehalten wird.
Für deine Lehrstunde wirst du bestenfalls ausgelacht, schechterfalls aber als Bedrohung für die heilige Mutter-Kind Einheit wahrgenommen und eliminiert. Bei 50km Entfernung, keiner Elternkommunikation, bisher noch nicht einmal normaler Kontakt zum Kind sind deine Vorstellung von einem Wechselmodell absolut undurchsetzbar.
Zitat:Außerdem möchte ich mir in ein paar Jahren nicht anhören "Wieso möchten Sie jetzt erst das Wechselmodel". Zumindest kann ich dann sagen, dass das seit Beginn mein Wunsch war.
Eins kann ich dir garantieren: Du wirst später sowieso für alle Übel verantwortlich gemacht und jede deiner Aussagen negativ gewertet. Wenn du das Wechselmodell nennen willst, dann nicht jetzt, sondern wenn du vor Gericht musst. Da kann es dann genannt werden, aber sofort gefolgt von "hilfsweise erweiterter Umgang nach folgender Regelung:". Ich hab das auch so gemacht. Hat übrigens alles nicht funktioniert, auch die Umgangsregelung nicht, was Mutti nicht will, läuft nicht in diesem Scheißland.
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