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ok, verstanden und nachvollziehbar, vor allem da du bereits alles wichtigen Dinge gesichert hast.
Lass dich nicht unterkriegen und ich wünsche dir dass sich deine Anwältin gut und engagiert kümmert!
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26-07-2023, 17:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-07-2023, 17:49 von Pendragon.)
(26-07-2023, 12:28)Unterhaltspreller2023 schrieb: @pentragon
Was passiert im Falle wenn bei beiden seiten nix zu holen ist?
Naja, wen lässt man eher in Ruhe?
Einen "bösen" Mann der seine Familie verlässt oder eine "arme arme" nette arglose Frau die verlassen wurde?
Am Ende wird wohl die Person, die als Erstes wieder ein pfändbares Einkommen hat, auch bezahlen.
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@ peperoni
Ich denke das wird sie, sie ist zwar eine alte feministin, aber konnte zusehen wie sie damals mein onkel den letzten bluttropfen ausgesaugt hat, denke wer gut fordern kann, weiß auch wie man abwehrt. Wenn du gegen ein Pitbul kämpfen willst musst du ein Löwen losschicken.
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Update gespräch mit der Anwältin über den jetzigen Stand:
Aktuelle Sachlage, ich habe heute alle Nachweise, Belege und sogar Videoaufnahmen gezeigt wie Toxisch diese Frau ist selbst in der Anwesendheit der Kindern. Sie hat vorweg gesagt, das wir probleme mit der Prozesskostenhilfe haben werden, da meine ex angegeben hat das ich ein Vermöge hätte, was ich tatsächlich nicht habe welches ich damit ein privatdarlehen beglichen habe welches für ehebedingte zwecke genutz wurde, belege und nachweise wurden eingereicht. Trotzdessen sagte sie das die Richterin höchstwahrscheinöich dies nicht annerken würde. Obendrauf hat die Richterin meine Klage in 2 Verfahren aufgeteilt ( Umgangskontakte) - ( (Aufenthaltvestimmungsrecht) weil sie dies in eimem Prozess nicht führen könne. ( natürlich so käme mehr kohle in die Gerichtsarena). Das bedeutet das im schlimmsten Fall kosten von ca. 2000 euro selbst tragen müsse. Was ich dann auch zugestimmt habe. Die Gute Nachricht an der Sache war, das wir erfolgreich gegen ihre anschuldigen abwehren können. Desweiteren gab sie selbst zu, das wenn die frau offensichtlich das bösewicht ist, von den Richtern immernoch in Obhut genommen wird, als wenn es umgekehrt sei. Selbst wenn sie strafaten begeht, wie sozialbetrug, falsche anschuldigung, verletzung des Briefgeheimnis, rufmord, nötigung usw. Welches sie offensichtlich nachweislich tat, meinte sie das mir das alles nix bringen würde. ( Aber wehe der mann mach solche sachen)
Was ist eure Meinung dazu und wenn ich am ende die beiden Gerichtsprozesse bezahlen muss, könnten dann noch weitere prozesse aufmich zukommen in der trennungsphase oder ssind das die wesentlichen?
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Meine Meinung ist, dass die Anwältin das realistisch schildert. Die "Aufteilung" ist mir aber nicht klar, Sorge- und Umgangsverfahren sind Kindschaftssachen, wenn das eigenmächtig auf zwei Verfahren verteilt wird gibts vielleicht Widerspruchsmöglichkeiten oder der Antrag war nicht sauber gestellt.
Weitere Verfahren können noch kommen. Umgang und ABR blockieren da nichts. Die Scheidung selbst kommt ja auch noch.
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@p
Das gemeinsame Sorgerecht habe ich ja schon.
Was aufgeteilt wurde ist Aufenthaltbestimmungsrecht und Umgangskontakte.
In unserer Klage wurde klar definiert
-der Zeitpunkt wo sie mich ausgesperrt hat
- das einseitige ablehnenen seitens der Ex des Termin beim Jugendamt für das außergerichtliche einigung
- kontakt und umgangszeiten mit den kindern
mehrere wochentage mit Urzeit
- sorge um meine Kinder, da polizei einsatz statt gefunden hat in der zeit nach dem sie mich ausgesperrt, hat jemand anonym die polizei gerufen weil laute schreie und dauerhaftes weinen der Kinder gehört wurde
Zeugen von nachbarn die bereit wären auszusagen wurden genannt
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danke für das update!
Was meinte sie bzgl. der Wohnung(Mietvertrag, betreten der Whg etc) und den Dingen, die noch von dir dort sind?
Bzgl. dem "Vermögen" hast du sicherlich Beweise, dass da kein Vermögen mehr vorhanden ist oder?
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(27-07-2023, 12:45)Unterhaltspreller2023 schrieb: Das gemeinsame Sorgerecht habe ich ja schon.
Was aufgeteilt wurde ist Aufenthaltbestimmungsrecht und Umgangskontakte.
Das Aufenthaltsberstimmungsrecht ist Teilrecht des Sorgerechts. Damit soll einem Elternteil wieder ein Stück der gemeinsamen Sorge entzogen werden.
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27-07-2023, 13:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-07-2023, 13:28 von Unterhaltspreller2023.)
@peperoni
Was den Mietsvertrag betrifft, wenn man nicht zahlt, ist tatsächlich so das der gläubiger von seiner gesamforderung da sich bedienen kann wo was zu holen ist. Da sie denke ich mein Vorhaben gecheckt hat, hat sie gesagt wenn schulden dich nicht abschrecken in der Zukunft, dann kann dir das egal sein.
Das einzige was aus der Wohnung tatsächlich noch zu holen ist, ist mein Schreibtisch für mein Rechner, aber darüber wurde nicht gesprochen.
Was Vermögen betrifft, habe ich ein Darlehenvertrag vorgelegt mit jährliche Zinsen Laufzeit und vereinbarung der Zahlung. Konnte zu 80% Rechnungen vorlegen plus die nachweise das der darlehengeber solches Geld zu Verfügung hatte und sogar nachweise das er dieses geld in dieser Zeit bar abgehoben hat oder umgebucht hat.
@P
Okay das wusste ich nicht, dachte aufenthaltbestimmungsrecht, ist da wo ich bestimmen kann entweder
A bei welchen elternteil es zu leben hat oder
B das mit bestimmen im Falle eines umzuges oder verreisen etc
Hat das aufteilen ein nachteil oder was hat das jetzt aufsich
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das ist klar, dass ihr gemeinsam für die Miete Schuldner seid.
Die Frage ist eher, wie geht es jetzt weiter, dass du aus dem Mietvertrag ausgetragen wirst. Wird da deine Anwältin etwas in die Wege leiten? Entweder Kündigung (bereits von dir unterschrieben) an deine Ex schicken und um Unterschrift bitten oder evtl. den Hausverwalter/Eigentümer kontaktieren dass er dich aus dem herausnimmt?
So lange du nichts dagegen hast dass die Kinder bei ihr leben macht es (eigentlich) auch keinen Sinn für sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen, außer dass sie die alleinige "Macht" über die Kinder haben möchte bei zB Wohnortwechsel in eine andere Stadt. Bei Wohnortwechsel musst du immer auch unterschreiben. Thema Urlaub wo (zB nur innerhalb Europa) du mit den Kindern hin darfst regelt dann sowieso das Gericht per Beschluss in der Umgangsvereinbarung.
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@ Peperoni
Ob die Wohnung gekündigt werden soll, hat sie weder angesprochen noch darüber geredet. Weil wir gehen stark davon aus das momentan das Amt die Miete übernimmt, nachdem sie mich rausgeschmissen hat, habe ich ihr 50 euro hinterlassen, als überbrückung während sie die anträge beim amt einreicht. Ansonsten würden die jetzt verhungern wenn sie dies nicht getan hätte. Zahlst sie dennoch die Miete nicht begeht sie Sozialbetrug und der Mieter würde Uns fristlos kündigen und somit wäre ich raus aus dem Mietsvertrag
Da sie das probiert wie du es schon erwähnt hast die komplette Macht über die Kinder, versuche ich mit meiner Klage sie an der Leine zu halten, damit die Kinder schön in meiner nähe bleiben.
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stark davon ausgehen ist nicht sicher wissen ;-)
möchtest du es selbst nicht ansprechen? Immerhin können hier Schulden auflaufen, umso schneller du reagierst umso weniger Schulden können auflaufen!
Sie an der kurzen Leine halten wird nur bedingt funktionieren! Konzentriere dich auf die Kinder, schaue, dass es ihnen gut geht. Und dass es dir wieder besser geht! Lass die Ex so gut es geht links liegen!
Sind die Kinder bereits in der Kita? Falls nicht würde auch das Argument mit "vertraute Umgebung" teilweise entfallen, falls sie in eine andere Stadt umziehen möchte. Hier spielen natürlich noch viel mehr Faktoren eine Rolle.
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@peperoni
Schulden interessieren mich nicht mehr, von mir aus kann der Staat seine Staatsschulden mir anhängen, würde drüber nur lachen, denn mit arbeiten in deutschland habe ich abgeschlossen.
Was die Kinder betrifft, da werde ich ausnahmslos den Umgangsprozess aus der Tasche zahlen, sofern die Richterin meine Schulden nicht anerkennt. Denn dazu meinte meine Anwältin, falls dies passieren sollte müssten wir beschwerde beim OLG einreichen und das würde monate dauern und bisdahin müsste ich mich weiter gedulden nicht die kinder sehen zu können. Aber jeder weiterer Prozess wie Scheidung etc kann von mir aus zum OLG gehen, das hat für mich keine eile.
Zum Glück habe ich rechtzeitig mein ältesten Sohn zum Kindergarten anmelden können, welches ab August beginnt, somit würde vertraute Umgebung ins spiel kommen falls sie umgezogen ist und sogar gefährdung des Kindeswohl wenn sie kein ersatz platz beim Kindergarten bekommen hat. Und meine anwältin meinte dies ist auch unmöglich binnen 1 Monat in einer anderen stadt kindergarten platz kurzfristig zu bekommen
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Wenn du damit abgeschlossen hast ok. Kenne mich da leider überhaupt nicht aus, aber du hast ja geschrieben, dass du eine Privatinsolvenz eingeleitet hast. Ich bin trotzdem der Meinung, dass falls es ohne größeren Aufwand möglich sein sollte aus dem Mietvertrag herauszukommen kann einem das später nicht noch auf die Füße fallen.
Das ist doch ein Anfang mit dem Kitaplatz. Aber leider auch keine Garantie bzgl. dem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Die Chancen sind aber sicherlich höher. Wie ein Gericht entscheidet steht leider oftmals (auch bei sicher geglaubten Fällen) in den Sternen.
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@peperoni
Das Privatinsolvenz ist noch nicht eröffnet, das heißt ich kann bis zum Antrag weitere Gläubiger hinzufügen. Natürlich werde ich in kürze probieren sauber aus dem Mietvertrag herauszukommen, aber da ich meine ex kenne gehe jetzt schon vom schlimmsten aus. Da jetzt mein vermieter mein Vater ist und auch in seinem Haus wohne, habe ich keine bedenken das es zu problemen kommen sollte, wenn ich später mal ausziehen sollte.
Da hast du recht was bei gerichten zu gunsten der vater gehen sollte, gibs dafür keine 100% Garantie
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Update :
Habe nach den gestrigen Gespräch mit meiner Anwältin, ihr heute 2 neue Information mitgegeben, welches ich vergessen hatte beim Gespräch zu erwähnen. Undzwar verfügt meine ex ein befristeten Aufenthaltstitel, welches im Oktober auslaufen wird. Damals als der Antrag im April gestellt wurde zur verlängerung wurde es nur für 6 Monate bewilligt weil ihr Reisepass zu diesem Zeitpunkt auslaufen wird. Sie hatte daraufhin vom Rathaus ein schreiben erhalten wo sie zustimmen sollte, das sie sich nicht in Trennung befindet oder nicht vor hat in nahe zukunft sich zu trennen. Diesen Schreiben hat sie bis heute nicht unterschrieben und keine Rückmeldung abgegeben. Meine Anwältin meinte das wären gute neuigkeiten, da sie probleme bekommen wird. Was sagt ihr dazu?
Daraufhin habe ich ihr meine Gläubigerliste aus der schuldenberatungsstellen welches sie erstellen hatten mit einem Schuldenberg von 95.000 Euro, in der hoffnung das in der Prozesskostenhilfe dies berücksichtigt wird und gewährd wird, weil meine ex schon überall erwähnt hat das ich Vermögen besitze. Wie würdet ihr dies einschätzen?
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Deutschland schiebt noch nicht mal Vergewaltiger und Moerder ab. Warum sollte also Deine Exe wegen so einer Lappalie Probleme bekommen? Ev. kleinere Komplikationen und Nerverreien aber mehr auch nicht.
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Naja das mit abschieben ist klar, da sie dieses Ereignis schon mit den Kindern gesichert hat. Viel mehr hätte ich gedacht im Gerichtssaal das die Richterin, sich das fragen wird und das sie nicht ohne sein müsste, da normalerweise jedes geborenes Kind in deutschland welches keine deutsche Staatsangehörigkeit besitz mindestens ein unbefristeten titel besitzen müsse, da ihre eigene eltern diesen titel sogar besitzen. Müsste sie in ihrer Vergangenheit viel mist gebaut haben, das dieser Titel ihr versagt wurde. Sodass zumindest mit diesem Aspekt beim Gericht glaubwürdigkeit geschenkt wird, das es sich um eine Gewaltbereitende Frau handelt. Da sie selber mal zugegeben hat das sie mal im Bau saß für einige tage weil sie mal eine person mit einem messer angestochen hat. ( ihr denkt euch jetzt bestimmt was hab ich da bloß geheiratet ) xD diese frage stelle ich zugegeben mir noch bis heute
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peperoni dateline='[url=tel:1690354050' schrieb: 1690354050[/url]']
Das ist auch richtig so. Zuständig ist immer das Gericht und das Jugendamt wo die Kinder wohnen.
Außer bei Unterhalt
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Frauen haben vor Gericht quasi Narrenfreiheit, speziell vor dem Familiengericht. Das wird ihr alles nachgesehen werden. Die arme, arme, arme Mutter ist doch jetzt alleine mit den Kindern und der Ex der poese, poese Schuft zahlt ja nicht mal! Da kann Frau eben schon mal was vergessen oder die Nerven verlieren. Dafuer wird vor Gericht gerne Verstaendnis und Nachsicht gezeigt. Die Vergangenheit interessiert sowieso nicht. Da muss schon aus der Gegenwart so EINIGES zusammenkommen und die Kindbesitzerin muss es komplett ueberreissen bevor da irgendwas lang vergangenes auch noch negativ beruecksichtigt wird.
Selbstverstaendlich ist das bei Maennern/Vaetern genau gegenteilig. Da wird alles auf die Waagschale gelegt und mit dem Mikroskop hingeschaut und jede kleine Verfehlung zum Nachteil ausgelegt.
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Absolut richtig dargestellt kay.
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Der Rat an Väter ist, mit diesen Punkten zu rechnen und sie in der eigenen Strategie einzukalkulieren, z.B. keine sinnlosen Verfahren führen.
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Das Frauen in Deutschland Gewisse Immunität besitzen oder unantastbar sind in den Gerichtsarenen, hat ja die praxis mehrfach uns gezeigt. Müsste ich Prozesskosten aus eigener Tasche zahlen, hätte ich kein einziges verfahren eröffnet, nichtmal die Trennung selbst eingeleitet.
Was sind eure Erfahrungen die ihr bisher gemacht habt, oder was würdet ihr pauschal raten an die Sache ranzugehen ohne Auswandern zu müssen
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stayFather87 dateline='[url=tel:1690738660' schrieb: 1690738660[/url]']
Absolut richtig dargestellt kay. Genau
Da es keine Düsseldorfer Tabelle für Umgangsrecht gibt,
Können wir Männer uns ausrechnen was wir vom Familiengericht
Erwarten können .
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