30-08-2023, 19:13
Hallo...
habe mal wieder ne Frage....
geht um meine Tochter...
Eckdaten:
21 Jahre,
nicht privelegiert, Studiert ab Oktober 23 auswaerts mit eigener Wohnung.
Bedarf 930 Euro abzueglich volles Kindergeld.
Meine Daten...Normalverdiener, meine Ex auch.
Beide Barunterhaltspflichtig, also Teilung des Unterhaltsanspruches.
1650 Euro Selbstbehalt. keine fiktiven Berechnungen mehr, keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Was kann man alles in Abzug vom Einkommen bringen?
Mir bekannt:
4 Prozent Altersvorsorge
5 Prozent berufsbedingte Aufwendungen
Frage;
gibt es noch Erwerbstaetigenbonus...oder nur bei Ehegattenunterhalt?
Beitraege zur Betriebsrente? Abzugsfaehig?
Wenn Exe mit neuen Partner zusammenlebt, der auch Verdient, gilt für Sie dann bei der Berechnung ihres Anteils ein verminderter Selbstbehalt?
Gibts es sonst noch etwas abzugsfaehiges?
Vielleicht weiss der eine oder andere noch nen Tip....
Hier gibts viel Basiswissen...aber jeder Fall ist anders...
MfG
Bumpi
habe mal wieder ne Frage....
geht um meine Tochter...
Eckdaten:
21 Jahre,
nicht privelegiert, Studiert ab Oktober 23 auswaerts mit eigener Wohnung.
Bedarf 930 Euro abzueglich volles Kindergeld.
Meine Daten...Normalverdiener, meine Ex auch.
Beide Barunterhaltspflichtig, also Teilung des Unterhaltsanspruches.
1650 Euro Selbstbehalt. keine fiktiven Berechnungen mehr, keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Was kann man alles in Abzug vom Einkommen bringen?
Mir bekannt:
4 Prozent Altersvorsorge
5 Prozent berufsbedingte Aufwendungen
Frage;
gibt es noch Erwerbstaetigenbonus...oder nur bei Ehegattenunterhalt?
Beitraege zur Betriebsrente? Abzugsfaehig?
Wenn Exe mit neuen Partner zusammenlebt, der auch Verdient, gilt für Sie dann bei der Berechnung ihres Anteils ein verminderter Selbstbehalt?
Gibts es sonst noch etwas abzugsfaehiges?
Vielleicht weiss der eine oder andere noch nen Tip....
Hier gibts viel Basiswissen...aber jeder Fall ist anders...
MfG
Bumpi