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Erstmal ein Hallo in die Runde. Ich bin neu und das ist meine erste Frage. Habe schon viel gelesen und freue mich das es so ein Forum gibt.
Vor allem der Beitrag von sorglos: Der Aufstand wird leise kommen, spricht mir bitter aus dem Herzen
Wir leben in schweren Zeiten und meine Frage kommt mir daher etwas kleinlich vor.
Die Km möchte die Trennung bei drei gemeinsamen Kindern. Ich erhalte Zeitlicht begrenzte Erwerbsminderungsrente und muss dann Grundsicherung beantragen, weil diese zu gering ist. Die KM muss also Unterhaltsvorschuss beantragen und bezieht trotz eines kleinen Gehaltes für eine Teilzeitanstellung Bürgergeld.
Nun ist es so, dass ich trotzdem relativ sparsam und bescheiden bin.
Es hat sich somit ein gewisser Betrag auf meinem Girokonto angesammelt. Meine Sorge ist, dass ich diesen nahezu restlos für den Kindesunterhalt aufbrauchen muss, weil es das Jugendamt von mir erwartet.
Was kann ich tun?
Jetzt das Geld abheben wäre doch zu auffällig und zeitlich knapp und wenn Kontoauszüge eingereicht werden müssen bzw. das Jugendamt sich Einsicht verschafft, offensichtlich was der Grund dafür ist.
Muss ich überhaupt angeben, was auf dem Girokonto ist?
Was ist das Schonvermögen/Notgroschen? Habe jetzt viel im Netz recherchiert und so einige Gerichtsurteile gelesen.
Es wird von einer besonderen Bedürftigkeit für das Kind ausgegangen, sodass keine Selbstbehalt vorliegt. Also keine Opfergrenze besteht.
Oder das SGB 2 wird für den Grundlegende Selbstbehalt/Schonvermögen herangezogen (seit diesen Jahres also 10000Euro).
Oder es wird von 2000 bis 5000 Euro ausgegangen.
Hier im Forum habe ich schon des Öfteren gelesen, dass man keine Angaben zum Girokonto machen muss.
Habe mich jetzt schon an den Bürgerservice des BMFSFJ und des BMJ gewendet. Bis jetzt noch keine konkreten Informationen hierzu.
Jugendämter abtelefoniert. Ist ja klar, wie ausweichend die Kommunikation mit diesen Verlief.
Was ist der Weg? Was kann ich tun und muss jetzt beachten verehrte Leidensbrüder.
Der Aufstand wird (leise) kommen!
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Ist ziemlich eindeutig. Wenn du nicht zahlen kannst, musst du auch dein Vermögen bekannt geben, damit die sich draus für Unterhalt bedienen können. Der Stamm deines Vermögens ist fällig.
Die Frage, ob die das wirklich tun ist schon schwieriger zu beantworten. Bei einem fünfstelligen Betrag ist das was anderes wie bei 2000 EUR. Ob du nach der Scheidung und Bezahlung der Anwaltskosten überhaupt noch was hast, ist sowieso die Frage. Vermindere den Kontostand. Lass es runtertröpfeln.
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Bei den von Dir genannten Institutionen, die Du angefragt hast, wirst Du entweder keine Antwort bekommen, oder eine Unbefriedigende. Denn du hast die Häscher angefragt, die nur Dein Bestes wollen: Und das ist das, was Du (noch) hast und sie gerne hätten.
Wer Mindestunterhalt nicht zahlen kann, dessen Vermögensstock wird angegriffen. Davon musst Du ausgehen. Nämlich immer vom Schlechtesten Fall. Nun stellt sich die Frage, ob Du schon Auskunft gegeben hast, bezüglich Deines Vermögens.
Heute ist Geld auf einem Konto zu haben, außer "normale" Summen und täglichen Zahlungsverkehr befriedigen zu können, immer ein Risiko. Bei Dir hauptsächlich aufgrund der Gefahr des Zugriffs Dritter.
Es abzuheben und zu bunkern, oder wie auch immer "unter zu bringen" ist der notwendige 1. Schritt. Einfach machen! Danach den Mund halten. Scheidung etc. und deren Kosten lässt Du am Einkommen bemessen. Insofern Du VKH beantragst oder eben bei der Unterhaltsvorschusskasse Deine Leistungsunfähigkeit mitteilst und nachweist. Der Rest obliegt Deiner Verschwiegenheit. Niemand reicht dem Fein Munition, oder?
In Deinem Fall geht niemand davon aus, dass Du bei Deinen Lebensverhältnissen auch noch hast sparen können. Weil das sind Leute, die sich allesamt ihre Urlaube plus Leasing-SUV leisten können und die schließen von sich auf Andere. Deine Ausgangssituation ist also gut.
Es ist nicht davon auszugehen, dass bei Dir jemand Kontoabfragen macht. Auszüge musst Du auch nicht vorlegen. Du weist ja Dein Einkommen aufgrund des Rentenbescheides etc. nach.
Was viel gefährlicher ist, ist folgender Vorgang: Du zockst falsch mit der UVK herum, zeugst die Leistungsunfähigkeit nicht an, und die UVK kommt auf die Idee, eine Kontenpfändung aufgrund aufgelaufener Beträge zu veranstalten. Das geht aber nicht einfach so. Dazu muss es einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Amtsgericht beantragen, oder einen bestehenden Unterhaltstitel auf sich teilweise übertragen lassen. Ist das erst mal passiert, wird es für Dich eng, denn ich vermute, Du hast das geld auf´m normalen Girkonto liegen.
Hier lässt es sich schlicht abheben. Du musst also präventiv arbeiten und nicht groß rum fragen!
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Laß das Geld verschwinden. Was nicht mehr da ist, kann auch nicht mehr aufgerechnet werden.
Daß man Vätern gerne fiktives Einkommen zurechnet, ist bekann. Aber fiktives Vermögen?
Bedenke: solche Gerichtsverfahren sind Zivilverfahren nach BGB. Das Gericht selbst stellt keine eigenen Ermittlungen an (anders als im Strafprozess - da wird Beweis erhoben). Falls also irgendeine Behörde oder Person dir unterstellen will, du hättest Vermögenswerte beiseite geschafft, dann müssen die das auch beweisen. Gibts ein Urteil des OLG Hamm dazu, musste aber selber suchen. Wenn die dir das "beiseite schaffen" nicht beweisen können (wie denn auch?), dann ist das Geld eben weg.
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Ich kann meinen Vorrednern nur beipflichten, bringe das Geld (und alle sonstigen wertvollen Gegenstände wie zB Schmuck falls vorhanden) so schnell wie möglich in Sicherheit. Das gilt ebenfalls für deine Kontoauszüge und evtl. Unterlagen wie zB Rechnung(en) für Schmuck etc.
Falls ihr verheiratet seid:
das offizielle Trennungsdatum muss dann zeitlich nach der Abhebung sein -> zB Abhebung 01.09., Trennungsdatum offiziell 05.09. Lasse dir das Trennungsdatum dann entsprechend (falls möglich) schriftlich bestätigen. Voraussetzungen wann eine Trennung offiziell ist findest du zu genüge im Netz (Stichworte: Tisch+Bett getrennt, kein gemeinsames wirtschaften mehr, etc. pp). Bzgl. dem Zugewinn kann die Gegenseite Auskunft über das Vermögen am Trennungstag verlangen, deshalb ist es wichtig, dass das Geld bereits davor in Sicherheit gebracht wurde.
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Hey. Ich danke euch für die schnellen Antworten.
Wir sind nicht verheiratet und es geht ausschließlich um den Kindesunterhalt. Die dann folgende Unterhaltvorschusszahlung und den Begehren des Jugendamtes bzgl. der Ersparnisse.
Wegen der Erwerbsminderungsrente bin ich nicht leistungsfähig. Das bedeutet, dass sich für diesen Zeitraum keine Unterhaltschulden aufbaue. Sie diese für diesen Zeitraum nicht zurückfordern können. Weiß nicht, ob das noch eine Bedeutung hat.
Wie lässt man Geld verschwinden?
Die Trennung hat schon stattgefunden, dennoch leben wir noch zusammen. Zugewinn habe ich keinen. Eben nur über Jahre mühselig Erspartes. Girokonto was bei 7000.
Vermögenswerte beiseite geschafft wäre dann, dass innerhalb kurzer Zeit unnötig viel Geld vom Konto abgehoben wurde. Und die Frage wäre dann, was ich damit gemacht habe, falls sie das Konto überprüfen/rückwirkend Auszüge wollen (letzten 10 Monate oder was da eben gefordert wird).
Sie weiß außerdem, was auf dem Konto war/ist und hat auch eine Idee über mein Barvermögen. Wenn sie dies in der Antragstellung für den Unterhaltsvorschuss angibt, hacken die bestimmt verstärkt nach. Oder kann ich das dann einfach leugnen?
Möchte hier nicht pedantisch wirken. Es ist eher Angst. Im Hintergrund steht noch eine Anwältin, um mich aus der Wohnung zu werfen. Es ist schon eine irre Situation. Gleichzeitig Wohnungssuche, die Kinder usw. Erwerbsunfähigkeit kommt auch nicht von ungefähr. Psyche und so. Wäre das in diesem Fall ggf. ein Härtefall? Habe hier keinerlei Unterstützung und der Druck wirkt allen Antrieb ab. Absolute Härte Ihrerseits. Keinerlei Verständnis. Absolute Entwürdigung, immer wieder darum betteln zu müssen, weil ich nicht auf der Straße landen will. Sie ist so wie es ihr eben passt. Kann nicht mehr. Ein Teufelskreis. Das ist jetzt ein anderes Thema. Bin aber für jeden konstruktiven Einwand sehr dankbar.
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(01-09-2023, 14:22)Mitch schrieb: Wegen der Erwerbsminderungsrente bin ich nicht leistungsfähig. Das bedeutet, dass sich für diesen Zeitraum keine Unterhaltschulden aufbaue.
Doch, das kann alles passieren. Erwerbsminderungsrente ist kein Stichwort, das dich von selbst von der Unterhaltspflicht befreit. Grundsicherung auch nicht. Mach dich mal mit dem Begriff der erhöhten Erwerbsobliegenheit vertraut. Es geht schliesslich um Kindesunterhalt für minderjährige Kinder. §1603 BGB,
Immerhin warst du nicht verheiratet, ein Pluspunkt, der vieles vereinfacht.
Das Geld hebst du ab und zahlst damit bei einem Verwandten einen Privatkredit zurück, den er dir vor Jahren zur Anschaffung von Hausrat und Kinderausstattung gewährt hast. Du verstehst, was ich meine?
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Lege deine Angst ab und agiere ebenfalls so hart wie es deine Ex macht.
Geld zur Seite zu schaffen ist kein Problem, es handelt es sich bei der Summe ja nicht um 100.000e EUR. Falls dir das mit dem Privatkredit zu heiß ist, jede Woche 150-200 EUR für den "täglichen" Bedarf abheben, das kann man zB auch an einem Abend versaufen (muss ja keiner Wissen, dass du es nicht versoffen hast).
Oder, der Schenkungsfreibetrag an Eltern/Geschwister etc. liegt bei 20.000 EUR (alle 10 Jahre). Falls du da jmd hast dem du vertraust, überweise offiziell mit dem Betreff "Schenkung" und derjenige gibt dir das Geld dann in bar wieder. Kann ja eine Schenkung sein weil diese Person dich gerade moralisch unterstützt bzgl. dem ganzen Theater das du gerade hast... einen Grund müsstest du ja nicht einmal angeben.
Es gibt viele Wege die nach Rom führen ;-)
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Es geht um die Interessen des Staates. Mehr ist das nicht. Viel mit Liebe hat dieser nicht zu tun. Kindeswohl und so^^. Immer mehr Trennungen. Alleinerziehende. Geburtenrate sinkt. Wen wunderts.
Habe ich mir auch gedacht, dass mir das nicht verheiratet zu sein einiges ersparte.
Verwandte gibt es da nicht mehr. Stehe emotional ziemlich alleine da in dieser Situation.
Letzte Fragen. Schauen die denn aufs Konto und wie lange zurück? Muss ich der UVK Kontoauszüge geben? Kann ich die Abgänge schwärzen?
Wenn die Ex im Antrag Angaben zu meinem "Vermögen" macht, ist dies rechtskräftige und gewichtige Auskunft und kann ich das einfach leugnen?
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(01-09-2023, 20:16)Mitch schrieb: Habe ich mir auch gedacht, dass mir das nicht verheiratet zu sein einiges ersparte.
Damit hast du völlig recht. Du ersparst dir Trennungsjahr, Scheidungskosten, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, jede Diskussion um Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, den Status "geschieden" und noch ein paar Dinge. Aber die Rechtsfolgen von Kindern ersparst du dir nicht.
(01-09-2023, 20:16)Mitch schrieb: Letzte Fragen. Schauen die denn aufs Konto und wie lange zurück? Muss ich der UVK Kontoauszüge geben? Kann ich die Abgänge schwärzen?
Lege einen aktuellen Kontoauszug mit dem Kontostand vor, schwärze eventuell abgedruckte Überweisungen vorher. Ich habe das immer so gemacht, dass ich einen Kontoauszug am Automaten gemacht habe. Fünf Minuten später noch einen. Da war dann logischerweise nur der Kontostand drauf, keine Überweisungen und Abhebungen mehr. Den habe ich im Original dem Jugendamt geschickt. Das war so beeindruckt, dass niemand weitere Fragen gestellt hat :-)
Hatte meine Ersparnisse in ähnlicher Situation (Kindesunterhalt, nicht verheiratet) auch beiseite geschafft. Ging problemlos.
Richter und auch Jugendamt sind berechtigt, aus eigenem Antrieb Auskünfte von den Banken einzuholen. In den Grössenordnungen bei dir und auch bei mir hatten die aber keine Lust dazu. Dass letztlich nichts zu holen war, war offensichtlich. Und wenn doch, was solls. Mein Versuch war nicht strafbar. Somit konnte ich nur gewinnen. So vorzugehen rate ich dir auch. Probiers einfach.
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Oder einfach wirklich das Geld zum Teil ausgeben: Neuer Computer, Möbel, Geschirr, Fernseher, Kleidung... kannst du nichts Neues gebrauchen oder im vorraus kaufen?
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Danke euch erstmal.
Bin gerade ziemlich down. Emotionale Hölle, das Ganze. Da ist das Geld zweitrangig. Aber in diesem Land darf es das eben nicht sein.
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