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Gemeinschaftskonto / Veruntreuung
#1
Hallo Zusammen,

meine Frau möchte sich von mir trennen. Seitdem gibt es nur noch Psychoterror und sie versucht sich alles unter den Nagel zu reißen was sie in die Finger bekommt. Kurz vor der Trennung habe ich für die Familie noch ein zweites Auto besorgt. Ich habe die Möglichkeit das Auto wieder zurückzugeben. Sie beansprucht jedoch das Auto für sich. Nun droht sie mir damit, falls ich das Auto zurückgebe, würde sie sich auf meine Kosten ein Mietwagen besorgen oder ein neues Auto kaufen.

Wir haben beide ein Gemeinschaftskonto und noch ein gemeinsames Firmenkonto. Für die Firma haben wir beide einen Gemeinschaftskredit aufgenommen. Ein Großteil von dem Geld hat sie schon von dem Geschäftskonto abgebucht. Auf dem privaten Konto ist nicht genug Geld um ein neues Auto zu finanzieren.

Ich habe inzwischen schon ein eigenes Konto eröffnet. Bei der Bank habe ich gefragt ob ich das gemeinsame Konto in ein Einzelkonto umwandeln kann. Die Bank hat sich geweigert. Das würde nur gehen, wenn beide dem zustimmen würden, was in der jetzigen Situation aussichtslos ist.

Was kann ich tun?
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#2
1. gemeinsames geschäftskonto: darf jeder f sich allein unterschreiben? oder müssen beide b überweisungen? aber ihr habt warscheinlich
einen tan-generator...schlecht.
2. gibt es einen "gesellschaftervertrag"?

mach das selbe, hole das geld von ihr zurück oder verklage sie zivil in dieser sache.

3. mit welcher begründung will sie von dir auto?

schöne scheiße...

bb
netlover
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#3
(26-09-2023, 19:10)netlover schrieb: 1. gemeinsames geschäftskonto: darf jeder f sich allein unterschreiben? oder müssen beide b überweisungen? aber ihr habt warscheinlich
einen tan-generator...schlecht.
Ja. Auf den Rechner von der Arbeit habe ich keinen Zugriff mehr

(26-09-2023, 19:10)netlover schrieb: 2. gibt es einen "gesellschaftervertrag"?

Sie ist bei mir angestellt. Ich habe sie aber schon gekündigt.
(26-09-2023, 19:10)netlover schrieb: mach das selbe, hole das geld von ihr zurück oder verklage sie zivil in dieser sache.
Sie hat das Geld auf ein privates Konto von ihr verschoben.

(26-09-2023, 19:10)netlover schrieb: 3. mit welcher begründung will sie von dir auto?
Zugewinngemeinschaft. Wir haben Gütertrennung. 
Inzwischen fehlen aber schon Möbel die ich mit in die Ehe gebracht habe
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#4
(26-09-2023, 20:41)Paul80 schrieb: Zugewinngemeinschaft. Wir haben Gütertrennung. 
Inzwischen fehlen aber schon Möbel die ich mit in die Ehe gebracht habe

Zugewinngemeinschaft ist der Standard-Güterstand, der automatisch gilt.
Echte Gütertrennung muss extra vereinbart werden und schliesst Zugewinn aus.
Ist aber beides Mist. Optimal wäre Zugewinngemeinschaft unter Ausschluss des Zugewinnausgleichs bei Scheidung gewesen.

Wenns keine teure Antiquitäten waren, streite ja nicht um Hausrat und Möbel.

Hat die Trennungszeit begonnen? Warst du schon beim Anwalt, der ja verpflichtend ist?
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#5
(26-09-2023, 21:48)p__ schrieb: Hat die Trennungszeit begonnen? Warst du schon beim Anwalt, der ja verpflichtend ist?

Ja
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#6
Als Erstes: Das Verhalten Deiner Frau wird sich nun genau so weiter fortsetzen. Jedes Entgegenkommen, wird sie Dir aus der Hand reißen. Jede Nachlässigkeit, gerne ausnutzen. Offensichtlich warst Du nun schon beim Anwalt. Der wird die Formalien erledigen. Mitdenken wird er nicht. Jeder Schritt ist alleinig von Dir, strategisch und Wohl durchdacht, im Rahmen Deiner Möglichkeiten, durch zu denken.


Oft sehe ich, dass diese Frauen es schaffen, durch Erpressung und Angstmacherei, getroffene Entscheidungen des Noch-Ehemannes revidiert zu sehen. Beispiel Auto. Da die Nummer hier ohnehin sehr teuer wird und der Bestand der Firma sogar gefährdet sein könnte, solltest Du jede Maßnahme treffen die geeignet ist, sich zu entlasten.


Nimmt sie erst mal das Auto mit, zahlst mit 100%iger Sicherheit Du die Raten weiter. In der Folge kannst Du dann sehen, wie Du (falls vorhanden) im Innenverhältnis die hälftigen Raten wieder bekommst. Und dann hast Du immer noch die andere Hälfte an der Backe und keinen Zugriff mehr auf das Fahrzeug. Ist das Fahrzeug aber bezahlt und evtl. auf die Firma angemeldet (Abschreibung) fliegt das Ding auch noch aus dem Betriebsvermögen raus, wenn sie es mit nimmt. Du hast den steuerlichen Nachteil und sie lacht sich in´s Fäustchen.


Wenn Du die Möglichkeit hast, sieh zu, dass die Mühle zurück gegeben wird. Soll sie sich einen Mietwagen vom erbeuteten Geld nehmen oder wovon auch immer. Das ist ein Vertrag, der dich nicht tangieren soll. Lass sie dann machen. Exportiere Arbeit auf sie und von Dir weg.


Um was handelt es sich bei der Firma? GbR? GmbH? Wenn sie das Firmenkonto schon plündert, Geld umschichtet und Du keinen Zugriff mehr darauf hast, wie werden die Kosten weiterhin geleistet? Da stellt sich die Frage, wie die Firma weiter funktionieren soll. Hier bräuchte man mehr Details. Hier kann es auch sehr schnell zur Insolvenz kommen. Könnte das der Fall sein?


Steht gflls. hoher Ehegattenunterhalt im Raum, analog der eventuell hohen Gewinne aus der Vergangenheit? Trennungsunterhalt steht auf jeden Fall im Raum. Kinder? Kindesunterhalt?


Wenn dem so ist, dann wird es zur Überlegung kommen müssen, Insolvenz anzumelden. Das ist ein harter Schnitt. Mindert zwangsläufig aber die Verpflichtungen ihr gegenüber und ein Insolvenzverwalter würde höchstwahrscheinlich vorab abgesaugtes Vermögen von Seiten der Ex, von genau Ihr zurück verlangen. Besonders bei einer GmbH eine heiße Geschichte. Das HGB ist da nicht witzig aufgestellt. Du würdest Dir eine Klage gegen die Ex sparen (mit ungewissem Ausgang) und die Arbeit auf den Insolvenzverwalter exportieren.


Für den Gemeinschaftskredit haftet Ihr gesamtschuldnerisch. Außerhalb einer Insolvenz (ich muss jetzt ja noch in Ermangelung an Details rum spekulieren) kannst Du im Innenverhältnis sie haftbar machen. Aber wo am Ende nichts zu holen ist, hat der Kaiser sein Recht verloren...


Das eigene Konto war natürlich richtig einzurichten! Du kannst jetzt nur noch vom privaten Gemeinschaftskonto umschichten. Das war´s. Soll die Firma irgendwie weiter Bestand haben sollen, dann braucht auch diese ein neues Konto. Du kannst dann nur mit zukünftigen Einnahmen aus Rechnungen kalkulieren. Wenn Du damit hin kommst – ist es gut.


Wo sind die Möbel hin? Somit hat sie schon eine eigene Wohnung. Wohnt sie dort schon und ist dort schon angemeldet? Dann Schlösser austauschen!
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#7
(27-09-2023, 07:50)Nappo schrieb: Nimmt sie erst mal das Auto mit, zahlst mit 100%iger Sicherheit Du die Raten weiter. In der Folge kannst Du dann sehen, wie Du (falls vorhanden) im Innenverhältnis die hälftigen Raten wieder bekommst. Und dann hast Du immer noch die andere Hälfte an der Backe und keinen Zugriff mehr auf das Fahrzeug. Ist das Fahrzeug aber bezahlt und evtl. auf die Firma angemeldet (Abschreibung) fliegt das Ding auch noch aus dem Betriebsvermögen raus, wenn sie es mit nimmt. Du hast den steuerlichen Nachteil und sie lacht sich in´s Fäustchen.
Das Auto läuft privat.

(27-09-2023, 07:50)Nappo schrieb: Um was handelt es sich bei der Firma? GbR? GmbH? Wenn sie das Firmenkonto schon plündert, Geld umschichtet und Du keinen Zugriff mehr darauf hast, wie werden die Kosten weiterhin geleistet? Da stellt sich die Frage, wie die Firma weiter funktionieren soll. Hier bräuchte man mehr Details. Hier kann es auch sehr schnell zur Insolvenz kommen. Könnte das der Fall sein?

e.K. Ich habe eine Festanstellung und das Geschäft läuft nebenher.

(27-09-2023, 07:50)Nappo schrieb: Steht gflls. hoher Ehegattenunterhalt im Raum, analog der eventuell hohen Gewinne aus der Vergangenheit? Trennungsunterhalt steht auf jeden Fall im Raum. Kinder? Kindesunterhalt?
 
Wir haben 3 Kinder. Sie hat sich einen neuen Job gesucht.

(27-09-2023, 07:50)Nappo schrieb: Wo sind die Möbel hin? Somit hat sie schon eine eigene Wohnung. Wohnt sie dort schon und ist dort schon angemeldet? Dann Schlösser austauschen!
Sie hat anscheinend schon eine Wohnung gefunden. Wann sie einzieht, sagt sie mir nicht. Ich habe ein eigenes Büro für die Firma. Nach meiner Kündigung habe ich die Schlösser ausgewechselt. Sie hat sie gestern von einem Schlüsseldienst öffnen lassen. Ich selbst war nicht da. Jemand aus der Nachbarschaft hat mir den Tipp gegeben. Ich habe die Polizei verständigt. Die Polizei war da, hat aber nichts gemacht. Kann sie die Schlösser zum Haus einfach wieder öffnen lassen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?
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#8
Solange sie dort offiziell wohnt, darf sie.
Steht auch ganz oben in den Trennungstipps der tfaq: Sich nicht drauf verlassen, dass sie nicht doch wiederkommt, notfalls per Schlüsseldienst. Und dann Unterlagen mitnimmt.
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#9
ALLES was wichtig und wertvoll ist, musst Du im Augenblick dort deponieren, wo die Exe nicht rankommt. Familie, gute Freunde etc.

Wg. der Firma: Da sind einfach zu wenig Infos, aber auch da gilt, alles was irgendwie von Wert und wichtig ist, woanders hinschaffen.

Wenn die Exe die Firma nicht mehr haette betreten duerfen, wuerde ich sie anzeigen (ev. auch wegen Diebstahl wenn sie was mitgenommen hat) und ev. auch den Schluesseldienst auf Schadensersatz verklagen und/oder anzeigen. Frag dazu einen Anwalt.

Ansonsten gilt das was p geschrieben hat.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#10
Die Polizei wiegelt solche Vorkommnisse vor dem Hintergrund der "Beziehungsstreitigkeiten" gerne ab. Nichts desto Trotz, muss sie eine Anzeige entgegen nehmen. Ist die Frau dort noch gemeldet, wirst Du wenig Erfolg haben. Siehe Kommentar von ´p. Ansonsten lassen sich Anzeigen - sollte sie dort nicht mehr gemeldet sein - schriftlich an die Staatsanwaltschaft versenden.

Die "Nebenher-Firma" würde ich abmelden. Du hast ja noch die Festanstellung. Eine Firma lässt sich später wieder anmelden. Dies, um Unterhaltsansprüche zu minimieren. Im späteren Verlauf wird Deine Ex die Ansprüche aus dem Festeinkommen und der Firma herleiten. Das Letztere gilt es deswegen zu canceln. Auch wenn es Kunden und Firma weht tut. Begründung dafür lässt sich herleiten: Drohende Insolvenz wegen (nachgewiesener) Plünderung der Konten seitens der Ex.

Bei 3 Kindern ist eine vorher sicher gestaltete Unterhaltsminimierungsstrategie von existentieller Bedeutung. Das wiegt jeden Umsatz eines kleinen Unternehmens auf. Und wie gesagt: Im Späteren kannst Du immer noch wieder schauen, wie Du die Firma in einem neuen, unterhaltsoptimierenden Kontext, wieder aufbaust und nach Außen hin auftreten lässt. Evtl. so, dass Du als eingetragener Kaufmann nicht gerade wieder auf dem Präsentierteller sitzt.

Denn ist die Ex erst in der neuen Wohnung, kommt als Nächstes die Post vom Anwalt wegen Unterhalt.
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#11
(26-09-2023, 17:02)Paul80 schrieb: Ich habe inzwischen schon ein eigenes Konto eröffnet. Bei der Bank habe ich gefragt ob ich das gemeinsame Konto in ein Einzelkonto umwandeln kann. Die Bank hat sich geweigert. Das würde nur gehen, wenn beide dem zustimmen würden, was in der jetzigen Situation aussichtslos ist.

Was kann ich tun?

Euer Konto ist ein "Oder-Konto". Entweder du oder deine Ex machen Transaktionen. Du kannst daraus ein Und-Konto machen lassen. Das geht auch ohne Zustimmung der Ex. Und-Konto bedeutet, für jede Überweisung/Transaktion müssen beide Kontoinhaber zustimmen. Einer alleine kann keine Transaktionen mehr tätigen. Dann rutscht das Konto vielleicht nicht auch noch in den Dispo.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#12
(29-09-2023, 12:22)Sixteen Tons schrieb: Euer Konto ist ein "Oder-Konto". Entweder du oder deine Ex machen Transaktionen. Du kannst daraus ein Und-Konto machen lassen. Das geht auch ohne Zustimmung der Ex. Und-Konto bedeutet, für jede Überweisung/Transaktion müssen beide Kontoinhaber zustimmen. Einer alleine kann keine Transaktionen mehr tätigen. Dann rutscht das Konto vielleicht nicht auch noch in den Dispo.
Danke für den Hinweis!
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