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Hilfe bei Abholung Papa Wochenende
#1
Hallo zusammen,

ich hole jedes 2 Wochenende meine Tochter 13 Jahre Alt.
Bei Abholung wird immer (vor dem Kind ) mich niedergemacht.

Die letzten 9 Monate habe ich deshalb mit meinem Kind zwecks Abholung geschrieben und bin mit dem Auto an die Eingangstüre gefahren ,geklingelt und wieder ins Auto.
Kein anbrüllen usw. hat wunderbar geklappt.

Letztes Wochenende schreibt die KM ich soll gefälligst klingeln und die Abholung mit ihr ausmachen, tja was soll ich sagen es war wieder soweit ein rumschreien vom feinsten vor dem Kind mit Türe aufreißen an meinem Auto. (Thema Zahnspange zahlen ,wurde vom Anwalt geklärt. Thema ich soll 5000 Euro gefälligst wegen Unterhalt noch Zahlen ,hier zahle ich 100% 

Anfang dieses Jahr angepasst ,aber die rechnen den Betrag auf die letzten 5 Jahre ,deshalb 5000 Euro ,betrag kommt zustande da ich für 2 Kinder Zahle ,Junge 16 Jahre ,Tochter 13 Jahre,habe auch über das Jugendamt so ein Urkunde das ich 100% Zahlen muss/sollte )

Es ist keine Normale Kommunikation möglich ,egal welches Thema sie hat immer recht. z.B. Erklärung zwecks Unterhalt das es nicht stimmt mit den 5000 Euro da die Düsseldorfertabelle nach oben gegangen ist und ich ja seit Anfang des Jahres ja auch einen anderen Job habe und immer die 100% gezahlt habe .

Normaler Umgang nicht möglich ,ich bin echt fertig mit den nerven.
Jugendamt macht ja nix wenn man das Thema anspricht.

Frage: was kann ich hier machen ?
oder besser gesagt was könnte ich machen ?

Bin schon soweit das ich überlege das Kind nicht mehr zu holen das sie sowas nicht mitbekommt ,ob es für meine Tochter besser wäre.

Danke schonmal für eure Antworten
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#2
Voraussetzung der Anordnung ist ein wiederholter und erheblicher Verstoß eines Elternteils oder beider Eltern gegen die Wohlverhaltenspflicht des §1684 Abs.II BGB.

Wird die Pflicht nach Abs.II BGB dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt oder droht eine solche Verletzung, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft).
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#3
Ich wuerde die Kindbesitzerin sachlich und hoeflich auffordern, das Theater zu unterlassen und gleichzeitig ankuendigen, dass Du in Zukunft das ganze aufzeichnest und wenn sie nicht aufhoert gerichtliche Schritte einleitest. Und genau das wuerde ich auch genauso durchziehen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
Ich stimme meinen Vorrednern zu, aus eigener Erfahrung würde ich da aber auch nicht viel Zeit verstreichen lassen zwischen Aufforderung sowas zu unterlassen und der rechtlichen Klärung. Denn je länger das Unterfangen sich zieht desto schwieriger und nachteiliger bzw. Herausfordernder wird es für dich aber auch vor Allem für deine Tochter.
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#5
Kennst Du jemanden (Freund, Kollege, Mitglied einer Väterselbsthilfegruppe), der als Zeuge bei der Abholung dabei sein kann?

Nach meiner Erfahrung beruhigt das die Situation manchmal.

Falls nicht oder erfolglos, kann man auch gerichtlich festlegen lassen, daß die Übergabe ohne KM passiert. Hat bei mir zumindest funktioniert, denn ich hatte genau dasselbe Problem.

Eine 13-Jährige kann auch die paar m bis zur nächsten Kreuzung/Parkplatz (was auch immer) laufen. Die hat doch bestimmt ein Smartphone, so daß Du nicht an der Haustür klingeln mußt, wenn Du da bist.

Und eine Kommunikation mit der KM grundsätzlich nur über Brief, E-Mail oder ähnliches. Es besteht keine Notwendigkeit, daß Du Dich derart ekelhaftem Verhalten aussetzt.
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#6
Ich kann mich den Anderen vollumfänglich anschließen.
Was sagt deine Tochter zum Verhalten der Mutter? Kannst du sie auf deine Seite bringen, dass sie der Mutter auch klar macht dass es für sie zB ok ist wenn du im Auto auf sie wartest?

Zu den 5.000 EUR:
Was meinst du mit "die rechnen den Betrag auf die letzten 5 Jahre" ?
Wie lange existiert der Titel mit 100% bereits? Hast du immer regelmäßig bezahlt?
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#7
Gerichtlich kann man das aber erst klaeren lassen, wenn gerichtsfeste BEWEISE vorliegen. Und Aussage gegen Aussage ist eben kein gerichtsfester Beweis. Und auch einamliges Aufnehmen reicht nicht, die Gegenseite wird behaupten das war ein einmaliger Ausrutscher. Da man Frauen grundsaetzlich erstmal alles glaubt und Maennern eben erstmal ueberhaupt nichts, brauchst Du da schon ein paar Aufnahmen. Damit Du auf der sicheren Seite bist, kuendigst Du das Aufnehmen der Exe NACHWEISLICH (sprich per Email oder so) an.

Und Aufnahmen sind besser als Kumpel oder Familie als Zeugen. Denen werden immer Gefaelligkeitsaussagen unterstellt. Wenn dann muesste das jemand neutrales machen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#8
Ich hatte die gleiche Situation. Die Mutti heulte sogar regelmäßig wenn ich das Kind abholte weil sie ja jetzt ganz allein ist. Teilweise klammerte sich die Mutti ganz fest ans Kind wollte es nie wieder loslassen. Garniert mit Schuldvorwürfen und Niedermacherei meiner Person.

Als irgendwann kein Umgang deswegen mehr möglich war, bin ich vor Gericht gegangen. Die Familienrichterin zuckte nur mit den Schultern "da kann ich auch nichts machen", auch das beantragte und im Umgangsbeschluss vorgesehene Ordnungsgeld für die Mutti wurde abgelehnt.

Fazit: Als Mann hat man in dieser Situation keine Chance. Loslassen und froh sein, dass Mutti keine falschen Beschuldigungen erhoben hat.
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#9
Abholen nur direkt in der Schule bei Schulende und dorthin bei Schulbeginn zurückbringen. Wenn das nicht möglich war, hab ich Kind an der Haustür verabschiedet und bin gegangen. Kind klingelte dann und ging rein.

Das reicht aber alles nur ein Stück weit. Mütter finden immer einen Weg, ihren Hass, ihre Erziehungsunfähigkeit, ihren Dreck am Kind zu praktizieren. Die durch und durch sexistische deutsche Rechtspflege applaudiert dazu.
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#10
Eigentlich machst du es schon richtig. Kind ist alt genug. Schlag vor, dass ihr euch paar Meter weg vom Haus trefft. Falls Mutter nicht mitmacht, evtl. mit Jugendamt versuchen. Sabotiert sie es trotzdem, hast du bessere Karten, wenns vor Gericht kommt.

Ansonsten ruhig bleiben und wiederholen, dass die dich bitte per Email oder telefonisch zu solchen Themen kontaktieren soll und auf keins der Themen, die nichts mit dem aktuellen Umgang zu tun haben eingehen. Nicht mit einem Wort.
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#11
Hallo zusammen,
Danke euch für die Antworten.
Ich bleibe und bin eigentlich ein ruhiger >Typ ,aber die bringt mich so auf die Palme.
Ich werde nächster zeit bei Abholung alles aufnehmen.

Ja ich habe immer bezahlt. 
Gestern Mittag kam mal wieder ein Brief von ihrem Anwalt ,Zahnspange Zahlen Kosten Punkt 1017,32 Euro 

Wir schlagen vor,dass man der einfachhalthalber die hälfte erstattet  508,66 ohne nähere Prüfung bitte überweisen bis zum 27.10. 
Immer drauf .

Finde es sowieso Krass das ich für meine 2 Kinder 100 % Bezahle ,aber mein 3 Kind 1,5 Jahre mit meiner neuen Frau so gut wie nix bekommt weil die aus 1 Ehe immer vorgehen.
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#12
Ich würde wegen der Umgangsübergaben derzeit nicht versuchen, das gerichtlich zu klären, da es ablaufen wird, wie oben beschrieben. Dies so lange nicht, wie sich die Situation nicht noch weiter verschlechtert.
Leider hast Du wenig Handlungsspielraum. Bei den Übergaben musst Du übern, auf Durchzug zu stellen. Schlicht auf Vorwürfe gar nicht antworten. Brüllen lassen. Lass das Ganze einfach ab prallen. Keine Antwort geben. Dann mal schauen, was passiert. Sie wird Dich natürlich versuchen zu provozieren. Entweder lässt das nach 2-3 Mal nach, oder eskaliert. Dann muss man das neu bewerten.

Das Kind ist nun 13. Das heißt, es beobachtet die Situation sehr genau. Danach folgt eine Bewertung. Das muss das Kind nicht unbedingt kommunizieren, aber das heißt nicht, dass es das nicht bewertet. Es bemerkt, wer sich wie verhält. Du musst also in die Rolle schlüpfen, die zur Folge hat, dass das Kind bemerkt, wer aggressiv auf tritt und wer nicht. Durch Deine Passivität wird das Kind bemerken, wer Verursacher des Konfliktes ist.

Aufgrund dieses Alters wird es irgendwann (das kann kurzfristig sein, oder auch erst in 1 Jahr), in die Phase treten, in der es Entscheidungen trifft, aufgrund der eigenen Erlebnisse. Die Übergaben sind ja auch für das Kind belastend. Wenn Du Dich vollkommen aus dem Konflikt heraus ziehst, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass in absehbarer Zeit der Wunsch kommt, den Haushalt zu wechseln.

Aufnahmen kann man machen. Deren Wirkung geht gegen Null. WhatsApp Verläufe etc werden regelmäßig vor Gericht bewertet. Heimliche Aufnahmen nicht. Sie können Dich sogar in Schwierigkeiten bringen, da keine Erlaubnis des Gegenüber besteht.

Was die Sache mit dem Unterhalt an geht, fehlen zu viele Details. Daher solltest Du das separat "aufmachen", wenn Du da Rat suchst. Wenn ein JA schreibt, "wir schlagen der Einfachheit vor", dann ist was faul im Staate Dänemark.
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