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Antrag auf Jugendhilfe
#1
Hallo zusammen,

was wäre die richtige Vorgehensweise im Falle eines Antrages auf die Jugendhilfe? Dieser kam vom Jugendamt, Gründe wurden im Schreiben nicht genannt: "es wurde ein Antrag auf die Jugendhilfe gestellt", eine "FAQ" und ein Fragebogen dabei.
 
Dem Vater wurde auf Antrag der KM das Sorgerecht vor Jahren entzogen, KM blockiert jede Kommunikation. Über das Kind weiss der Vater so gut wie nichts. Das Kind ist 16 Jahre alt, der Vater zahlt etwas Schutzgeld an die Mutter als KU, allerdings deutlich unter dem vor mehr als einem Jahrzehnt betitelten UH. 
Der Vater lebt schon lange im Ausland, das Aufenthaltsland ist dem JA nicht bekannt, aber es gibt noch aus alten Akten ein Postadresse (im EU-Ausland) an diese schickt JA gelegentlich seine Briefe.  Die Mutter verdient allem Anschein nach ziemlich gut

Interessant wäre zu erfahren, warum jemand (KM oder JA???) auf einmal mehr Geld haben möchte. Ist das Kind irgendwo anderweitig untergebracht? Gibt es sonst irgendwelche Entwicklungsprobleme? Oder kann die KM so einen Antrag einfach so stellen?

Dieser Antrag wäre evtl. ein guter Anlas sich mehr Informationen zu beschaffen. Ansonsten kann man ihn ignorieren, wenn die Sache niemals strafrechtlich relevant werden kann
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#2
Ohne Sorgerecht ist das schwierig. Aus dem Off sowieso.

Es gibt Beschlüsse über Akteneinsicht oder Informationen in Jugendhilfeakten. Als Beispiel nenne ich hier mal den Beschluss des VG München, vom 2.10.2020 – Aktenzeichen 18 E 20.3970. Es liest sich etwas sperrig, bedeutet aber: In die Akten darfst du nicht sehen, ausserhalb eines Verwaltungsverfahrens nur nach pflichtgemäßem Ermessen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme besteht und Gründe des Sozialdatenschutzes nicht entgegenstehen. Aus den Informationen in deinem Beitrag kann ich da keine derartigen Gründe erkennen. Du wirst vermutlich wie üblich auf § 1686 BGB und die Mutter verwiesen, also in der Praxis eine Sackgasse, die übliche Erdungsableitung für Väter.

Wie kommt das Strafrecht da hinzu? Meinst du, die Jugendhilfe wäre eine Jugendgerichtshife, das Kind wäre straffällig geworden? Jugendhilfe bedeutet meist Hilfe zur Erziehung.
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#3
(15-10-2023, 12:13)p__ schrieb: Wie kommt das Strafrecht da hinzu? Meinst du, die Jugendhilfe wäre eine Jugendgerichtshife, das Kind wäre straffällig geworden? Jugendhilfe bedeutet meist Hilfe zur Erziehung.

Aus meiner Erfahrung (2 Strafverfahren und nicht nur das) schaue ich als erstes darauf, ob irgendetwas bzgl. meiner Vaterschaft strafrechtlich relevant sein könnte. Deswegen dieser Nebensatz von mir. 

Ansonsten danke für die Antwort, ich werde diese Schreiben ignorieren.
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#4
Unter den Voraussetzungen (kein Kontakt, Sorgerechtsentzug etc), würde ich jedes Schreiben von denen auch in den Müll schmeißen. Sollen sehen, wie sie mit der KM zurecht kommen.

Und offensichtlich hat von Denen keiner mehr Lust, Dir wegen Unterhalt nach zu steigen. Bei jeder Form neuen Kontaktes, könnte das schlafende Hunde wecken.
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#5
Ein neuer Brief ist angekommen. Darin geht es um ca. eine Woche "stationäre Jugendhilfe", keine weiteren Informationen. Mit der Bitte zu zahlen.
Lohnt es sich dort anzurufen um mehr Infos rauszukitzeln? Oder doch anschreiben?
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#6
Gar nichts machen. Da das Jugendamt den Aufenthaltsort des Vaters nur vermutet, aber nicht kennt, ist das eher so eine Art Versuchsballon. Meldet sich der Vater aufgrund des Schreibens, kann man evtl. seinen Aufenthaltsort feststellen und ihn dann auch gleich auf Zahlung des rückständigen Kindesunterhalts verklagen - 16 Jahre mal Mindestunterhalt, da dürfte was zusammenkommen.
Es war schliesslich der ausdrückliche Wunsch der Mutter, den Vater aus dem Leben des Kindes zu drängen. Wieso soll sich jetzt der Vater, wo offensichtlich was schiefgelaufen ist, wieder da hineinziehen lassen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Nichts, rein gar nichts, würde dem Vater zum Vorteil gereichen, wenn er sich melden würde. es käme so, wie Austriake es gesagt hat. Es ist alleinig das Problem der Mutter und des JA - leider auch des Kindes.
Dich will man nur aus der Deckung holen, um dieses und jenes und vor Allem Geld zu wollen. Nichts weiter. Für was Anderes will man dich nicht und braucht Dich nicht. Das war in der Vergangenheit so und das hat sich nicht geändert.
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#8
Ich verstehe diese These "in der Deckung bleiben" nicht.
Was spricht dagegen, dass ich dort von einer deutschen Handy Nummer anrufe? Werden die JA-Damen meinen Standort über den Mobilfunk-Provider ermitteln?
Ich werde natürlich weder meinen Wohnsitz verraten, noch über mein Einkommen erzählen, ausser Standardtext: "ich habe nixe...". Ich könnte dafür etwas über die Finanzen der Exe erzählen und noch etwas anderes, evtl. lassen sie mich danach finanziell in Ruhe.

Wichtiger ist eine Chance, dass ich etwas über mein Kind erfahre. Ich könnte meine Hilfe (nicht finanziellen Art!) anbieten. Ja, ich weiss, das klingt idiotisch, aber vielleicht kommt aus diesem Telefonat etwas interessantes raus...

Ich werde in einigen Wochen in der Gegend sein, wäre der Besuch beim JA empfehlenswerter?
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#9
Du hast kein Sorgerecht, also auch kein Recht auf Auskunft.
Du müsstest dich an die Mutter wenden.

Und wie willst du Hilfe anbieten, wenn du weder ne Beziehung zum Kind hast, noch vor Ort bist?
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#10
Es ist keine "These" sondern Erfahrung ,-) Exe anschwärzen, in der Hoffnung, man steigt der nach? Im Leben nicht. Interessantes Gespräch? Worüber? Wie es Dir als entsorgter Vater im Ausland so geht? Frage nach einer Ferienwohnung? Die wollen nicht Deine Hilfe. Das sind sich selbst überhöhende Alleswisser. Die wollen Dein Bestes. Geld. Ruf mal an und berichte. Wird lustig ,-)
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#11
Ja, genau. Melde Dich bei denen und laß uns wissen, was dabei herausgekommen ist.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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