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Riesen Problem - Scheidung Unterhalt etc.
#1
Hallo zusammen,

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Meine Frau und ich, haben uns im November 2022 getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der im Dezember 2 jahre alt wird. Unterhalt für meinen Sohn, zahle ich nach der DD tabelle. Sie bekommt noch 300 euro Unterhalt von mir. Haben wir unter uns geregelt. Sie wollte eigentlich im Dezember wieder ganztags arbeiten gehen, um mich zu entlasten. Allerdings ist Sie nun Schwanger. Nicht von mir! Der Vater ist allerdings unbekannt. Ich verdiene ca 3000-3500 Euro. Mir ist durchaus klar, dass ich nun mehr Unterhalt für sie zahlen muss da ihr langsam das Geld ausgeht , bis mein Sohn 3 Jahre alt ist, aufgrund von Betreuungsunterhalt und ich, bis die Scheidung durch ist rechtlicher Vater bin. Die Scheidung wurde letzte Woche eingereicht, und die Anwältin hat uns Hoffnung gemacht, dass es bis zur Geburt durch ist. (Wir haben erst September 2021 geheiratet) somit auch kein Versorgungsausgleich etc. Allerdings stellt sich mir nun gerade die frage, wenn Sie nun 3 weitere Jahre nicht arbeiten geht. Und wir jetzt mal davon ausgehen dass die Scheidung pünktlich durch ist, oder eine Vaterschaftsanfechtung durchgeführt wurde. Muss ich dann wenn mein Sohn 3 Jahre alt ist weiter zahlen? Weil sie kann ja nicht aus ehelichen gründen nicht arbeiten gehen, sondern wegen einer schwangerschaft die nichts mit mir zu tun hat.

Wäre sehr lieb wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Das ganze macht mich schlaflos.

Ich vermute keine bösen Handlungen ihrerseits. Sie hat wirklich viel getan damit ich die ganze zeit über sehr günstig wegkomme und hat nie auf irgendwas bestanden. Nur wenn ihr halt das Geld ausgeht, geht ihr das Geld aus. Die Ämter holen sich das dann auch ohne ihre Hilfe denke ich Sad
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#2
Für die Schwangerschaftsfolgen ist der nächste Liebhaber zuständig. Mit einem Sätzchen "Vater unbekannt" kann sie sich da nicht herausreden. Sie hat eine Mitwirkungspflicht, den Vater zu ermitteln. An den kann sie sich dann für Betreuungsunterhalt halten.

Wichtig ist auch, dass Du SOFORT bei der Geburt die Vaterschaftsanfechtung einreichst, wenn die Scheidung bis dahin nicht gültig ist. Denn die Unterhaltspflicht besteht so lange weiter, bis die Vaterschaft durch ein Gericht aufgehoben wurde.
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#3
Vielen Dank für deine Antwort

Das ist mir durchaus bewusst. Nur was ist wenn der Vater wirklich nicht auffindbar ist?
So wie ich das jetzt verstanden habe, ist das dann nicht mehr mein Problem? Bin dann auf jedenfall raus aus der Sache was Unterhalt für sie angeht?
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#4
Ohne rechtlichen Vater für das zweite Kind hat dieses zweite Kind keine Folgen auf deine Unterhaltsverpflichtungen der Mutter gegenüber. Ehegattenunterhalt wird aber so oder so noch bis zum 3. Geburtstages deines, des ersten Kindes geschuldet, danach wird es einige Fragezeichen geben, aber du schuldet nicht deswegen Unterhalt, weil sie wegen des zweiten Kindes nicht arbeiten kann. Unterhalt wird aber womöglich auch wegen des ersten Kindes weiterhin geschuldet, weil ein Richter nur Teilzeit und keine Vollzeittätigkeit ab Lebensjahr 3 als verpflichtend sieht. Deine Ehe war war kurz, aber das schützt nicht vor dem Wahnsinn, wegen eines Kindes noch jahrelang Unterhalt abzukassieren.

Für dieses Kind muss sie sich wegen Betreuungsunterhalt an den Vater des Kindes halten. Klappt das nicht, bleiben ihr Sozialleistungen. Im übrigen haben wir eine gesetzlich verankerte Betreuung für Kinder ab 1 Jahr, das kann sie nutzen und wenigstens halbtags arbeiten. Recht aktiv und handlungsfähig scheint sie zu ja sein nach einer Ehe, die nach einem Jahr Schrott ist und nach offenbar sehr aktiven Sexabenteuern, während zu Hause ein einjähriges Kind ist. Sie hat dann wohl keine Probleme, statt zu Lovern kann sie ja auch zu einer Arbeit geben. Wer weiss, Vater unbekannt, vielleicht waren Männerbesuche sogar "ihre Arbeit"?

Bei "Vater unbekannt" wird erstmal das Jugendamt ungemütlich. Unterhaltsvorschuss bekommt sie nur, wenn sie die bereits erwähnt Mithilfe leistet. Ausreden mit "betrunken am Strand von Mallorca" oder "Im Gruppenraum von Club Amoroso" akzeptieren die nicht einfach so, dazu gab es schon Gerichtsverfahren.
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#5
Ok, das ist schonmal ein kleiner Lichtblick für mich. Vielen lieben Dank für die antwort
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#6
Das Zusammentreffen von Ansprüchen an verschiedene Väter ist nicht sehr festgefügt. Die Juristen singen ja immer das Lied vom Einzelfall, um für jeden Fall neue Verfahren (und damit eigenes Einkommen) zu generieren. In deinem Fall sind beide Kinder auch noch nahe beieinander, sehr jung. Es besteht durchaus das Risiko, dass ein Richter dich überdurchschnittlich für Unterhalt heranzieht bzw. die Erwerbsverpflichtungen der Mutter weniger ernst nimmt, weil der zweite Vater einfach nicht greifbar ist. Das wird er aber nicht offen sagen, sondern einfach die Waage stärker zu Mutter hin neigen.

Und es darf auch nicht über die Grenzen hinausgehen. Beispiel: Kind 1 ist 4 Jahre alt, Kind 2 ist zwei Jahre. Du kannst trotzdem wegen nur teilweiser Erwerbsverpflichtung der Mutter zu Unterhalt verurteilt werden, aber nicht wegen nichtbestehender Erwerbsverpflichtung. Sie kann sagen, sie könne nicht wegen eines Kindes <3 Jahre erwerbstätig sein, aber sie kann das nicht zu DIR sagen um vollen Unterhalt einzufordern, sondern das ist Sache des Vaters von Kind 2. Wenn sie den nicht nennen will, kann sie damit keine Verpflichtungen an DICH erzeugen.

Der Richter könnte aber das Maß der Teilerwerbstätigkeit nicht sehr hoch festlegen, damit am unteren Rand bleiben, vor allem wenn sie ansonsten Sozialleitungen bezieht. Steht irgendwo ein geldverdienender Mann herum, werden dem die Lasten aufgeladen, aber nicht offen begründet oder nur mit Juristenlügen bemäntelt. Dann kommt der Einzelfall ins Spiel, gerne nimmt man dazu betrügerische Begründungen der Mutter zu Hilfe, etwa andere gesundheitliche Einschränkungen oder Schwierigkeiten mit Kind 1 und bewertet die einfach stärker.
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#7
Okay verstehe ich, und nehmen wir aber mal an ich könnte herausfinden, oder wüsste wer der 2. Vater ist. Sieht die Sache dann für mich etwas besser aus?
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#8
Wenn das ein reicher Mensch ist, wird der unbestritten in der ersten Reihe stehen beim Betreuungsunterhalt, das wird den beschriebenen informellen Druck auf dich mindern.

Wenn du Kindesunterhalt bezahlen musst, weil die Vaterschaftsanfechtung noch nicht durch ist, dann hast du anschliessend einen Ersatzanspruch an den leiblichen Vater des zweiten Kindes. Es gab da eine Entscheidung (recherchiere mal selbst, keine Zeit das rauszusuchen), die der Mutter den Zwang auferlegt hat, alle geforderten Auskünfte über den leiblichen Vater zu geben, damit dieser Anspruch realisiert werden kann. Die beschriebene Mitwirkungspflicht, die übrigens Zwangsmittelbewehrt ist.

Du solltest der Mutter klarmachen, dass sie

- enormen Druck vom Jugendamt und auch der Arbeitsagenutr bekommen wird, bei der Ermittlung des Vaters mitzuwirken, dass insbesondere für Unterhaltsvorschuss mitgewirkt werden muss. Unterhaltsvorschuss wird überhaupt nicht bezahlt, wenn der Mutter unterstellt wird, dass sie von vornherein auf eine rechtliche Vaterschaft verzichtet hat, z.B. bei einer Samenspende oder bei Geschichten, die das nahelegen. Sie kriegt dann kein Geld! Es liegt in ihrem ureigensten Interesse, den Vater zu ermitteln.

- dass du ebenso einen Anspruch auf diese Mitwirkung hast, weil du Kindesunterhalt bezahlen musst, den du erstattet bekommen kannst.

- dass du nicht bereit bist, Nachteile durch das zweite Kind auszugleichen oder Pflichten deshalb länger zu tragen, weil diese Pflichten dem leiblichen Vater obliegen und nicht dir. Sie kann so viele verantwortunglose, unverhütete Sexabenteuervergnügen betreiben wie sie will, aber die Folgen daraus sind nicht dein Problem.

- dass sie mit "Vater unbekannt" nicht weit kommen wird und eine Ermittlung des leiblichen Vaters noch lange andauern wird. Besser fährt sie, wenn sie baldmöglichst nach ihrem Empfängnisverkehr alle Details des Ereignisses nutzt, um den leiblichen Vater zu finden oder finden zu lassen. Das hinauszuschieben schadet ihr nur selbst, ganz offensichtlich betreibt sie das momentan, nimmt die Folgen nicht ernst oder sie hat dich einfach über einige ihr wohlbekannte Tatsachen belogen / sie verschwiegen.

- das Kind um sein Recht auf einen Vater betrügt.
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#9
Das hilft mir alles sehr weiter. Anscheinend werden auf sie wohl mehr Probleme zukommen wie auf mich. Den Rest muss ich jetzt wohl auf mich zukommen lassen. Ich werd ganz brav meinen Unterhalt jetzt erstmal weiter zahlen, und recherchieren. Um den betreuungsunterhalt, bis mein Sohn 3 ist, komm ich jetzt eh nicht drumherum. Hoffe die Scheidung ist noch vorbei bevor das Kind kommt. Dann spar ich mir zumindest die Anfechtung. 

Das war mir alles eine Lehre, und ich hoffe ich überstehe es mit einem blauen Auge ?
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#10
(12-11-2023, 16:17)Sneax001 schrieb: Das war mir alles eine Lehre, und ich hoffe ich überstehe es mit einem blauen Auge ?

Überstehen wirst du auf dem jetzigen Weg alles, ist nur die Frage wie lange und wie viel Unterhalt du noch abdrücken müssen wirst. Die Folgen sind, von der finanziellen Mittelklasse in die Unterklasse abzusteigen incl. bedingungsloser Arbeitspflicht.

Heiraten und Kind zeugen sind generelle Risiken für Männer, wobei in deinem Fall die Folgen der Heirat bis auf die Verfahrenskosten für Scheidung und Anfechtung so ziemlich identisch sind wie bei nichtehelicher Vaterschaft. Die Lehre sollte darin liegen die Schutzmassnahmen in https://www.trennungsfaq.com/ehe.html zu beachten, vor allem wenn es in Sichtweite kommt, nochmal Vater zu werden. Das kann man durchaus, ich bin es mehrfach geworden, aber unter kompletter Verweigerung der Rollen und Pflichten, die an mich gestellt werden.
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#11
Nochmal Vater zu werden, ist wohl eher ausgeschlossen. Hab nach Trennung mich sofort über folgen erkundigt, und direkt die vasektomie durchgezogen
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#12
(12-11-2023, 16:17)Sneax001 schrieb:  Dann spar ich mir zumindest die Anfechtung. 

Das halte ich für ein großes Risiko und würde dir empfehlen, diese Anfechtung AUF JEDEN FALL zu machen. Das wird dir unterm Strich mehr Ärger und Kosten ersparen, die dir z.B. dadurch entstehen können, dass sich der Scheidungstermin ungewollt verzögert und die Geburt des zweiten Kindes noch in die Ehezeit fällt. Das wird danach eine unglaubliche Rennerei werden, da noch die gesetzliche Vaterschaft wieder loszuwerden.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
Die Anfechtung geht nur nach Geburt des Kindes. Das Kind muss erst mal eine rechtsfähige Person sein. Auch so ein endloser althergebrachter Schwachsinn im Familienrecht. Zumindest in der Trennungszeit sollte eine Anfechtung immer dann möglich sein, wenn die beiden getrennten Ehepartner übereinstimmend erklären, das Kind sei nichtehelich.

Zitat:diese Anfechtung AUF JEDEN FALL zu machen

Wird die Scheidung also rechtsgültig vor Geburt, dann entfällt der Anfechtungsgrund, ein Antrag dazu würde abgelehnt oder gar nicht erst angenommen. Da Scheidungen fast immer länger dauern als gedacht, würde ich die Anträge zur Anfechtung schon mal fertig machen und pünktlich bei Geburt einreichen, sofern da die Ehe noch rechtlich besteht. Dann wird nur noch das Geburtsdatum eingetragen und dann liegen sie bei Gericht.

Ich halte übrigens das Verhalten der Ex aus noch mehr Gründen durchaus nicht für kooperativ oder wohlwollend. Es hätte nämlich noch einen viel einfacheren Weg gegeben, den über die Trennungszeit. Da muss sie aber mitwirken. Der Trick ist einfach und geht rein schriftlich: Beide Ehepartner geben einen geeigneteren Trennungszeitpunkt an. Auch wenn man sich im November getrennt hat, gibt man z.B. einfach den 1. September als Trennungszeitpunkt an. Beide Ehepartner. Es darf aus steuerlichen Gründen nur nicht über den Jahreswechsel verschoben werden. Also kann die Scheidung früher eingereicht und die Scheidungsverhandlung um Monate früher stattfinden. Sehr einfach und beliebt bei Ehepartnern, die beide keine Lust auf lange Trennungszeit haben, sondern einvernehmlich schnell geschieden werden wollen.
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#14
In dem Punkt muss ich sie in Schutz nehmen. Ich bin erst dieses Jahr ausgezogen. Und wir haben sofort nach Bekanntgabe, einen Termin beim Anwalt gemacht. Wir haben beide bestätigt, das ich letztes Jahr schon ausgezogen bin, damit wir die Scheidung sofort einreichen können. Sie verzichtet auf Anwalt. Dazu muss ich sagen, dass sie die ganze Zeit über kein einziges Mal Geld von mir gefordert hat und die letzten Monate auch eine Tagesmutter gesucht hat, und ich 1-2 Tage in der Woche wenn ich frei hatte auf meinen Sohn aufgepasst habe, und sie arbeiten gegangen ist. Ich hab ihr 300 Euro freiwillig gegeben, damit sie über die Runden kommt. 

Die einzige Misere die ich habe ist eben diese Schwangerschaftssache. Mein Sohn hatte ja sogar schon eine Tagesmutter und sie waren zur Eingewöhnung dort
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#15
Wenn das Geld kein so großes Thema ist, kannst du ihr anbieten verlässlich dein Kind mehr zu betreuen. Dabei würde ich weiterhin Unterhalt zahlen. Da sie eh Stress mit dem neuen Kind haben wird, wird sie es vielleicht annehmen. So kannst du versuchen, ein Wechselmodell zu etablieren. Dann schuldest du ihr auch kaum Unterhalt.
Wenn natürlich der Wunsch und die Zeit da ist.
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#16
Zeit leider kaum vorhanden. Ich arbeite ca. 200-220 Stunden im Monat.
Der Kindesunterhalt für mein Kind ist kein Problem. Ich habe nur ein Problem damit, wenn mein Sohn nächstes jahr 3 Jahre alt wird. Und sie nicht arbeiten kann, wegen eines Kindes dass nicht von mir ist, ich weiter BU zahlen soll. Sie wird es vermutlich nicht von mir selber fordern. Allerdings braucht sie ja dann Geld vom Amt. Die werden das mit sicherheit von mir dann holen...
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#17
Ein Problem wird es in der Tat, wenn sich ein Amt einschaltet.
Mit BU bist du auch dabei, wenn dein Sohn älter als 3 Jahre ist, kommt darauf an, wie lange er im Kindergarten betreut werden würde. Deshalb könntest du prüfen, ob es die Möglichkeit für einen Ganztagesplatz gibt. Mehrbedarf Kindergarten musst du sowieso bezahlen, ein Ganztagesplatz kostet natürlich mehr, bitte bedenken. Somit könntest du das Argument bringen, dass sie arbeiten könnte, wenn das zweite Kind von einem anderen unbekannten Vater nicht da wäre und versuchen ob ihr ein fiktives Einkommen angerechnet werden kann. Ist nur ein Gedanke den man prüfen könnte, aber mit Vorsicht zu genießen.
Besteht denn gar keine Chance dass sie den potentiellen Vater benennen könnte? (Beistandschaft für das zweite Kind beim Jugendamt für die Vaterschaftsanerkennung anstreben)
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#18
Kindergartenplatz bekommt mein Sohn wohl nächstes Jahr wenn er 3 ist. Diesen Monat ist Besichtigung der Kindergärten. Sie hat davor schon nur ca 20 Stunden gearbeitet und ist mit diesem Geld ausgekommen. Nur kann sie jetzt natürlich mit 2. Kind sobald es auf die Welt kommt nicht arbeiten. Des heist mein Kind ist im Kindergarten. Sie könnte eigentlich arbeiten. Aufgrund eines 2. Kindes das nicht von mir ist, kann sie dies nun eben nicht.

Und sie ist dieses Jahr schon 1 - 2 Tage die Woche arbeiten gegangen. In dieser Zeit habe ich auf unseren Sohn aufgepasst. Was würde sich denn ändern wenn der Vater bekannt wäre. Ich vermute nicht das es dann für mich besser aussieht
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#19
dass sie finanziell besser gestellt wäre und somit von dir weniger fordert. Auf der einen Seite würde sie dann Unterhalt für das zweite Kind fordern können, sollte der Vater leistungsfähig sein wäre dies sicher höher als Unterhaltsvorschuss. Jetzt das aber: Unterhaltsvorschuss erhält sie nur, wenn sie ihrer Mitwirkungspflicht nachkommt, d.h. in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu versuchen die Vaterschaft anerkennen zu lassen (Beistandschaft), sie muss alles dafür tun und nachweisen, dass sie den Vater sucht. Auf der anderen Seite kann sie dann ebenfalls BU vom Vater des zweiten Kindes fordern.

Hat sie wirklich keinerlei Infos über den Vater oder möchte sie diesen nur nicht benennen?

Es sollte in deinem (finanziellen) Interesse sein, dass sie alles unternimmt um den Erzeuger des zweiten Kindes zu finden.
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#20
Ich danke euch schonmal alle für eure Hilfe, sobald es was neues gibt, werde ich berichten!
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#21
Sneax001 dateline='[url=tel:1700315779' schrieb: 1700315779[/url]']
Ich danke euch schonmal alle für eure Hilfe, sobald es was neues gibt, werde ich berichten!

Wo war eigentlich das Kind als sie schwanger wurde ? 
Wenn sie so einfach ausrutscht und auf einen Pimmel fällt und sie
nicht mehr weiß auf welchen, dann solltest du einen Vaterschaftstest machen für alle Fälle.
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