Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fragen zum Umgangsrecht
#1
Ich habe zwei Fragen zum Umgangsrecht, da ich jetzt eine Anhörung vor dem Familiengericht habe:

1. Der Umgang meiner beiden Kinder (6 und 9) ist von Samstag 9 Uhr bis Montag "zur Schule" (8 Uhr) abgestimmt. Meine Ex verlangt, dass bei Krankheit des Kindes, die während meines Wochenendes festgestellt wird, ich die Betreuung des kranken Kindes ab Montag übernehmen soll. Wie seht Ihr das? Menschlich gesehen wäre ich selbstverständlich gerne für das Kind da. Ich würde, wenn es nach mir geht, die Kinder jeden Tag bei mir haben. 
Jedoch bin ich voll unterhaltspflichtig und muss arbeiten. Und dies zuverlässig, damit mein Job und der Unterhalt nicht gefährdet wird (Unterhaltstitel 120 % besteht). Meine Ex arbeitet auch, jedoch hat sie sich aus einer Laune heraus dazu entschieden, alleine mit den Kinder zu leben und sich zur Betreuung der Kinder verpflichtet. Somit endet für mich das Umgangsrecht Montag ab 8 Uhr. Wenn ein Kind wegen Krankheit nicht zur Schule gehen kann, müsste aus meiner Sicht auch die KM die Betreuung des kranken Kindes ab Montag 8 Uhr übernehmen. Oder?

2. Meine Ex fordert die komplett hälftige Aufteilung aller Schulferien- und Feiertage. Bislang habe ich die Kinder 30 Tage im Jahr neben den Wochenend-Umgängen bei mir. Meine Ex verweigert, Betreuungstage in der Schule zu beantragen. Das heißt, ich wende meine Jahresurlaub von 30 Tagen komplett auf, um die Kinder in den Schulferien zu betreuen. Ich leide aufgrund des ganzen Theaters seit der Trennung rund um Unterhalt, Umgangsrecht, hasserfüllter Kommunikation etc. an wiederkehrenden, heftigen Herz-Rhythmus-Störungen. Ich habe aktuell schon Schwierigkeiten, meinen Vollzeitjob am Laufen zu halten. Nebenbei bin ich auch für meine schwer krebskranke Schwester da. Ich brauche mindestens eine Woche im Jahr Urlaub für mich alleine, um mich regenerieren zu können. Wie steht die Chance, bei den 30 Tagen zu bleiben, davon mindestens eine Woche Betreuung in der Schule zu bekommen, so dass ich in der Woche arbeiten und die Kinder ab 15 Uhr aus der Schule abholen kann? So würde ich 5 Urlaubstage für mich "sparen".
Zitieren
#2
Willkommen im Forum. Du hast es also mit dem Exentyp zu tun, der die Kinder einpackt, dich zum Umgangsvater degradiert, sich dafür fett Unterhalt genehmigt und dann gern noch die absolute Freiheit will, die Kinder auch wieder los zu sein. Immer die Rosinen für Madame.

Zunächst mal gibt es keine feste Regeln, wie der Umgang zeitlich aussieht ist individuelle Elternsache. Und mit dem Vereinbaren seid ihr offenbar durch, denn die Ex hat dich schon vors Gericht gezerrt. Der Richter wird versuchen eine Einignug zu erreichen und sich dabei vielleicht an häufigen Umgangsregelungen orientieren. Da sind halbe Ferien üblich, aber nicht Einspringen bei Krankheit ausserhalb der Umgangszeiten. Das muss jeder Elternteil selber in "seiner Zeit" hinbekommen. Für solche Fälle gibt es Krankheitstage, Alleinerziehende haben einen Anspruch auf satte 40 Tage pro Kind. Sie steht also keineswegs im Nichts.

Abweichen würde ich davon nur, wenn dein Job es ermöglicht, sich kurzfristig frei zu nehmen und ihrer nicht und ich würde dafür Entgegenkommen beim Unterhalt fordern - was aber leider nicht durchsetzbar ist.

Bezüglich der halben Ferien ist es vielleicht leichter wie du denkst. In D gibt gibt es bundeseinheitlich in jedem Schuljahr 75 Ferientage. Als Ferientage zählen dabei die Werktage (Montag bis Samstag) mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Das wären 37 Tage statt 30, die die Kinder in deiner Obhut wären. Hier würde ich versuchen, deinerseits auf Dritte zu setzen. Gibts Grosseltern, die vielleicht mal gerne mit den Enkeln sein würden? Kennst du Angebote wie https://kinder-ferienlager.com/ferienlager/ ? Anders gesagt, ich habe eher den Eindruck dass nicht die Zahl der Tage das Problem ist, sondern der Stess während der Tage bei dir. Ferienbetreung in der Schule ist Frage der Schule, wenn die das anbietet, probier. Es gibt ansonsten auch viele lokale Angebote, Jugendfarmen, Jugendlager, kommunal, kirchliche Träger, alles mögliche.

Deine Gesundheit steht an oberster Stelle. Probleme wie deine Schwester sind zwar bitter, aber begrenzt, sie wird in absehbarer Zeit hoffentlich gesunden. Wenn nicht, ist damit dein Einsatz ebenso beendet.

Zusammengefasst: Ich würde deine gesundheitlichen Grenzen beim Gerichtstermin nennen, sehr giftig reagieren wenn einer mit dem "starken Männer" Geschwätz kommt, mich bei den Ferientagen kompromissbereit zeigen und die Ferien bei dir anders, stressfreier oganisieren, bei den Krankheitstagen einen Kompromiss ablehnen.
Zitieren
#3
Vielen Dank für die Antwort.

Das Thema wurde vor dem Familiengericht mit dem Ergebnis vorerst beendet, als dass "Madame" beinahe all ihre Forderungen zugesprochen bekam. Das Gericht schien zuerst meinen Vorschlägen zu folgen, theatralische Vorträge inkl. Tränen der Gegenseite waren dann wohl doch überzeugender. Der Verfahrensbeistand der Kinder hat sich entsprechend zur Mutter orientiert. Am Ende müssen die Kinder nun in Summe deutlich mehr in die Betreuung dritter Personen/Institute.
Zitieren
#4
Es ist also mies gelaufen vor Gericht. Ging wieder nur nach dem Willen der Mutter. Kein Umgang, Kinder zum Vater abschieben - immer gerade so wie es Madame gerne hätte, alle Väter können ein Lied davon singen.

Trotzdem sollte deine Gesundheit eine eiserne Grenze bleiben. Die Herzprobleme sind kein Scherz. Eventuell lässt sich auch darüber etwas machen, gesundheitsbedingte Einschränkungen. Es gibt auch noch weitere Wege, du könntest auch gesundheitsbedingt auf Teilzeit gehen, dich entstressen und den Unterhalt durch Aufstocken weiterzahlen. Auf unterhaltsrechtlichem Wege wird er sich nicht herabsetzen lassen.
Zitieren
#5
In der Regel gibt es keine Sanktionen bei nicht eingehaltenen Umgangsregeln. Wenn Du das tust, was viele Mütter sonst machen, nämlich Umgang zB wg. Krankheit von Dir oder ANgehörigen, Unfall, Arzttermin usw. kurzfristig absagst, ist das evtl. eine Strategie für ein paar Termine.
Zitieren
#6
https://www.123recht.de/ratgeber/familie...?amphtml=1

Hat eigentlich jemand Erfahrung damit ?

Gilt das für beide Richtungen ?

Wollte jetzt nicht ein extra tread aufmachen
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Fragen zu Offshore-Gründung und Umgangsrecht. Rechtsanwaltsuche Raum Bonn/Köln fasthans 22 22.938 31-12-2016, 23:45
Letzter Beitrag: Bruno
Question Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) Wintersonne 41 41.721 21-02-2013, 16:40
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste