27-03-2019, 06:52
https://www.gerichte.sg.ch/home/dienstle...6-9-2.html
Ein Urteil für "P".
Im vorliegenden Fall hält der Vater der Kinder den ganzen Psychoterror der Ex nicht aus und setzt sich in den nächsten Flieger nach Russland. Dort will er als Selbstversorger und als Bienenzüchter leben, eine Vorstellung die ohne Weiteres ganz kommod sein kann. Warum er überhaupt noch Kontakt mit den Gerichten hält und nicht einfach untertaucht, erschliesst sich mir nicht aus dem Urteil.
Wie auch immer, das Gericht nimmt an dass er einfach in die Schweiz zurückzukommen hat und hier seiner gesteigerten Leistungspflicht als Maler nachzukommen hat.
Ob er dieses auch tatsächlich umsetzt, kann jedoch offen bleiben. Die Ehefrau kann ja versuchen, Unterhalt in Russland mittels der örtlichen Inkassostelle vorzunehmen. Man darf gespannt sein, ob es überhaupt gelingt den Brief zu übersetzen
Ein Urteil für "P".
Im vorliegenden Fall hält der Vater der Kinder den ganzen Psychoterror der Ex nicht aus und setzt sich in den nächsten Flieger nach Russland. Dort will er als Selbstversorger und als Bienenzüchter leben, eine Vorstellung die ohne Weiteres ganz kommod sein kann. Warum er überhaupt noch Kontakt mit den Gerichten hält und nicht einfach untertaucht, erschliesst sich mir nicht aus dem Urteil.
Wie auch immer, das Gericht nimmt an dass er einfach in die Schweiz zurückzukommen hat und hier seiner gesteigerten Leistungspflicht als Maler nachzukommen hat.
Ob er dieses auch tatsächlich umsetzt, kann jedoch offen bleiben. Die Ehefrau kann ja versuchen, Unterhalt in Russland mittels der örtlichen Inkassostelle vorzunehmen. Man darf gespannt sein, ob es überhaupt gelingt den Brief zu übersetzen