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Hausmann
#1
Hallo liebe Väter, ich habe meine Kinder von Geburt an in 24/7 als Hausmann erzogen und sie sind
jetzt erwachsen. 

Käme es jetzt zu einer Trennung und die Kinder wollten bei der Mutter bleiben, wovon sollte ich dann leben ?

Danke im Voraus für Eure Hilfe.
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#2
Es ist egal, wo erwachsene Kinder leben. Wenn du verheiratet warst, wirst du vermutlich auf Trennungs- und eventuell noch etwas Ehegattenunterhalt Anspruch haben. Ansonsten musst du wieder für dich selber sorgen. Bürgergeld, Nachqualifizierung, Tätigkeiten ohne Qualifizierung...
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#3
oder noch besser...mach eine reise in ein nicht-eu-land...komm zurück, verlier deinen reisepass und beantrag asyl...
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#4
(01-01-2024, 18:02)p__ schrieb: . Ansonsten musst du wieder für dich selber sorgen. Bürgergeld, Nachqualifizierung, Tätigkeiten ohne Qualifizierung...

Da ich Frührentner bin und zwar ohne ausgezahlte Rente, da ich die letzten 5 Jahre nicht gearbeitet habe, steht mir kein Bürgerheld zu.


Bliebe wohl nur noch die Sozialhilfe ??
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#5
Moin 
Fast jeder erhält Bürgergeld zu 99% auch du.
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#6
Du zählst also nicht als erwerbsfähig? Die Grenze liegt bei drei Stunden Arbeit pro Tag. Wenn du drüber liegst, hast du diese Bedingung erfüllt und kannst Bürgergeld beantragen, sofern auch die anderen Bedingungen erfüllt sind (z.B. Altersgrenze für Rente noch nicht erreicht). Wenn du gar nichts verdienen kannst, bleibt nur Sozialhilfe, ja. Ab Rentenbeginn dann evt. Grundsicherung. Eine Zeitgrenze für die letzte Erwerbstätigkeit als Bedingung für Bürgergeld ist mir nicht bekannt.

Falls es dir möglich ist, wäre der beste Weg eine Teilzeittätigkeit ohne besondere Qualifikation. Das stockst du dann auf, wirst also Aufstocker. Dann machst du halt zwei Tage in der Woche Kaffee und Kartenverkauf in der Boulder-Halle oder 4 Tage halbtags. Gerade die einfacheren Jobs sind heute recht leicht zu finden und beginnen.

Verheiratet bist du nicht?
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#7
(Ich kann kein jetzt Bürgergeld erhalten grössere Erbschaft).
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#8
(02-01-2024, 15:44)p__ schrieb: Du zählst also nicht als erwerbsfähig? Die Grenze liegt bei drei Stunden Arbeit pro Tag. Wenn du drüber liegst, hast du diese Bedingung erfüllt und kannst Bürgergeld beantragen, sofern auch die anderen Bedingungen erfüllt sind (z.B. Altersgrenze für Rente noch nicht erreicht). Wenn du gar nichts verdienen kannst, bleibt nur Sozialhilfe, ja. Ab Rentenbeginn dann evt. Grundsicherung. Eine Zeitgrenze für die letzte Erwerbstätigkeit als Bedingung für Bürgergeld ist mir nicht bekannt.

Falls es dir möglich ist, wäre der beste Weg eine Teilzeittätigkeit ohne besondere Qualifikation. Das stockst du dann auf, wirst also Aufstocker. Dann machst du halt zwei Tage in der Woche Kaffee und Kartenverkauf in der Boulder-Halle oder 4 Tage halbtags. Gerade die einfacheren Jobs sind heute recht leicht zu finden und beginnen.

Verheiratet bist du nicht?


Ja, weil ich seit 20 Jahren nicht mehr sozialversicherungpflichtig arbeite, bekomme ich kein Bürgergeld.

Mein Status ist aber offiziell "dauerhaft voll erwerbsgemindert"  was soviel heißt wie arbeitsunfähig. Ich darf dennoch unter 3 Stunden täglich arbeiten.

Ja ich bin seit 24 Jahre verheiratet.
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#9
"Dauerhaft voll Erwerbsgemindert" würde heißen, dass eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen ist. Da aber offensichtlich die Voraussetzungen fehlen, bekommst Du somit keine EU-Rente. Solltet Ihr Euch scheiden lassen, wird sicher Ehegattenunterhalt/Trennungsunterhalt im Raum stehen und dies vor dem Hintergrund einer "langjährigen Ehe". Ansonsten/Weiterhin greift die Sozialhilfe.
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#10
Danke für die Tips.
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#11
Ob deine Frau leistungsfähig für Unterhalt ist, weiss ich nicht, aber wenn sie es ist, dann wird erstmal mindestens ein Jahr Trennungsunterhalt fällig sein. Dann kommt die Scheidung, wo ein Versorgungsausgleich und ein Zugewinnausgleich durchgeführt wird. Je nach Euren Verhältnissen werden dir dann Rentenpunkte übertragen und Gelder aus dem Zugewinnausgleich.

Bei einer "langen Ehe" und Kindererziehung deinerseits, also die klassische Hausfrauenehe ist es sehr wahrscheinlich, dass du bis zur Rente einen Unterhaltsanspruch hast. Sollte deine Erwerbsminderung während der Ehe entstanden sein, dann sogar ganz sicher, denn dann ist sie eheprägend. Die Frage ist eigentlich nur, ob das reicht, ob der Anspruch auch bedient werden kann. Denn das Geld für jeden Anspruch muss erst einmal verdient werden. Wenn deine Frau selber erwerbsgemindert ist oder nicht viel verdient, dann nutzen Ansprüche nichts, was nicht da ist kannst du nicht bekommen.
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#12
(02-01-2024, 15:46)wunder007 schrieb: (Ich kann kein jetzt Bürgergeld erhalten grössere Erbschaft).

Erbschaft zählt steuertechnisch nicht als Einkommen, sondern als Vermögenszuwachs. Hat mir vorgestern die Fachbeamtin für Erbschaftssteuer des hiesigen Finanzamts erklärt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
Eben. Im ersten Jahr nach einem Bürgergeld-Antrag, in der sogenannten Karenzzeit, ist ein Vermögen von bis zu 40.000€ erlaubt, jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft darf bis zu 15.000€ Schonvermögen haben. Im zweiten Jahr sind es maximal 15.000€ Schonvermögen pro Person. Vermögen schützt vor Bürgergeldbezug :-)
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#14
(Es gibt für mich kein Bürgergeld min im ersten Jahr wo alles vorhanden ist es geht ca.um 1-1,5 Mio)
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#15
Vor oder nach Pfändung der Unterhaltsschulden :-) ?
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#16
Danach? ( Ich habe min 100.000 € einkalkuliert).
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