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Erziehungsbeistandschaft
#1
Moin Männer,
Moin p.,

@p. Judge Fokker hier vom MM.

Kurze knackige Frage: schieße ich mir ins Bein, wenn ich einer beantragten und seit ca. 2 Monaten aktiven Erziehungsbeistandschaft (EBS um es kurz zu halten) durch das JA widerspreche?

Hintergrund, Kurzfassung (urgs, geht net, aber so kurz wie möglich mit aller wichtiger Info Wink: drei Kinder 12, 16 und 17. 16 jährige in Ausbildung, die anderen beiden Schule. Alle drei wohnen im Haushalt der Mutter. Mutter seit diesem Monat neu verheiratet (eigentlich egal).

Mutter und Älteste haben seit schon immer ein schwieriges Verhältnis. Letztes Jahr das erste Mal soweit eskaliert, dass das Kind davor war, das Schuljahr nicht zu schaffen und abzutriften. War mit ihr beim JA mit Mail und Chatverläufen, was alles vorgefallen ist seitens der Mutter und es war eine Erziehungsbeistandschaft im Gespräch. Mutter hat dann auf das Kind eingewirkt, so dass beide die EBS abgelehnt haben. Kind kann nicht zu mir (führt jetzt zu weit). Ich habe das Kind dann soweit zumindest schulisch unterstützt, dass sie den Realschulabschluss geschafft hat und sich jetzt am Fachabi probiert. Also wieder einigermassen gefangen hat. Zudem bekommt sie von mit ausreichend TG, dass sie nicht von der Mutter monetär erpressbar wird.

Alles war soweit in Spur, dass ich dachte, sie kommt so zuhause auch durch das Fachabi. Diesen Sommer von jetzt auf nachher ohne Vorankündigung Eskalation. Mutter hatte vorbereitet, das Kind rauszuschmeißen. Sie hat den Spieß umgedreht und das JA eingeschaltet. Der "Vorschlag" vom JA war dann, dass eine Wohnung gesucht werden sollte (von mir natürlich) und das Kind eine EBS für das Alleinleben bekommt. Ziel: Wohngruppe / Notunterkunft vermeiden. Ich habe zugestimmt. Ich habe eine Wohnung gefunden. Aber Auszug scheiterte dann am Willen des Kindes und wegen mangels Einigung zur Finanzierung. Ich dachte, wieder es würde für die Zeit des Fachabis reichen.

Vor zwei Wochen hat das Kind dann der EBS mitgeteilt es möchte ausziehen. Spiel geht von vorne los. Ich verstehe sie zumindest soweit, dass das Leben bei der Mutter psychisch extrem belastend ist. Meine Interpretation: die Mutter hat vermeintlich zugestimmt, dass sie wohnen bleiben kann, aber macht ihr das Leben zur Hölle. Also nochmal Wohnung gesucht, teuer, an der Grenze des machbaren oder drüber. 

Heute war ein Gespräch mit dem JA, um die Rahmenbedingungen zu klären. Mutter hat übrigens kurzfristig abgesagt, wie sie auch in den letzten Wochen schon Termine mit der EBS nicht wahrgenommen hat. Das Gespräch empfand ich als reine Frechheit und ist eskaliert. Weder das JA noch die Mutter haben tragbare Vorschläge zur externen Unterbringung oder Finanzierung. Dennoch haben die beiden Damen vom JA noch versucht, mir Vorschriften zu machen, wie das mit einem Auszug abzulaufen habe und haben sich in Sachen der Erziehung eingemischt. Kann man sich nicht ausdenken. Das Gespräch ging auf eine Ebene, wo die Damen mir vorschreiben wollten, wie der Wohnraum der zur Anmietung stehenden 2 Zimmerwohnung zu nutzen sei. Dass das die Wohnung des Kindes sei und wollten Regeln zum Umgang etc aufstellen. Töchterchen ist mit ihren naiven 17 Jahren auch drauf angesprungen und wollte mitverhandeln, so dass sie maximale Freiheiten bekommt.

Anstatt, dass jetzt also eine Lösung für das Abkoppeln von der toxischen Mutter im Raum steht, darf ich mich noch mit dem JA rumschlagen. 

Finanzierung ist ein anderes Problem, aber da kann ich später noch was zu schreiben.

Lange Rede, ich habe einen Widerruf für die EBS aufgesetzt, bin mir aber unschlüssig, ob der Schuss in irgendeiner Form nach hinten losgehen kann. Alternative ist, die Alte weiterlaufen zu lassen und sauber zu ignorieren.

Meinungen?
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#2
In der Situation kann man nur verlieren, egal was man macht. Du wirst als Blockierer dastehen. Wenn es anschliessend wirklich explodiert zwischen Mutter und Tochter, gibts dann noch die Wohngruppe. Da bist du dann auch schuld dran, hättste die Erziehungsbeistandschaft nicht abgelehnt. Ich habe das Gefühl, die haben dich genau so behandelt, dass dir Mühe und Verantwortung zugeschoben wird und bei schwierigem Verlauf die Schuld daran ebenfalls. Die Arschkarte. Du suchst die Wohnung, sie machen dir dann Vorschriften. Man arbeitet gegen dich und nicht zusammen für das Kind, das natürlich unrealistische Vorstellungen der in Aussicht gestellten neuen Freiheit hat, die aber unbedingt durchsetzen will.

Ein anderer Punkt ist das Alter des Kindes. Wenn sie bald 18 ist, hat alles sowieso ein enges Verfallsdatum. Ihr seid dann als Eltern sowieso draussen. Du könntest auch gar nichts machen und auf Zeit spielen, dich zurücklehnen und die nächste Wohnungssuche klappt dann halt rein zufällig nicht. Das ist vielleicht der beste Weg da durch.
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#3
Ich denke aktuell daran, den Wohnraum anzumieten und zu finanzieren. Mutter rauszulassen. EBS zu widersprechen. Und so die Sache mit dem Kind alleine zu klären. Ich denke auch daran, die Wohnung als Erstwohnsitz anzumelden und das Kind so offiziell zu mir zu nehmen. Und wenn sie in 8 Monaten 18 ist, dann ist das JA eh raus. Also die EBS aufkündigen nur im Zusammenhang natürlich mit dem Auszug der Tochter. Ich will meine Ruhe. Und ich möchte der Tochter auch nicht ihre Zukunft verbauen. Ohne JA habe ich zumindest mehr Einfluss. Und würde schauen, dass ich so ein bis zweimal die Woche vor Ort bin. Mehr macht die EBS auch nicht.

Ich überlege aber, ob das JA nicht auf dumme Ideen kommen kann, wenn ich der EBS widerspreche und das Kind dann mit 17 alleine auszieht. Der Mutter dürfte es eh recht sein. Wenn nicht und sie dann doch dem Auszug widerspricht, bin ich eh raus.

Edit: Wohngruppe werden die eh nicht in der Zeit bereitstellen können. Meine Meinung. Und das Kind wird das wohl auch nicht wollen, wenn sie ein besseres Angebot durch die Wohnung hat. Aber im Ernst, ich lass mich doch nicht komplett vorführen, dass die mir in die Erziehung reinquatschen UND ich noch der Depp bin, der den Wohnraum anmieten und die Verpflichtungen habe.
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#4
Dazu muss die Mutter mitspielen. Wenn sie auf der Erziehungsbeistandschaft besteht, dann wird dein Plan nichts. Alles muss einvernehmlich laufen. Es könnte sein, dass die Mutter feststellt, selbst früher als befürchtet unterhaltspflichtig zu werden. Sogar mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit.

Seitens des Jugendamtes ist nichts zu befürchten, solange die Eltern und das Kind sich einig sind.
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#5
Du meinst, wenn ich der Beistandschaft widerspreche und die Mutter nicht, dann läuft die weiter? Sie konnte die Beistandschaft doch letztes Jahr auch ablehnen?

Die gesteigerte Erwerbsobligenheit ist der Mutter, befürchte ich, gar nicht bewusst. Auch nicht eine mögliche Absenkung des Selbstbehaltes wegen neuer Heirat und Absicherung durch den Ehegatten. Sie ist aktuell wohl der Überzeugung, sie verdiene zu wenig. Sie ist auf Teilzeit und in einem Job, dessen Durchschnittsgehalt West bei ca. 2800 bis 3000 brutto liegt. Oder den ganzen Stress einer Selbstauskunft etc. Deswegen hatte ich das mit lose-lose im MM geschrieben.

Ich müsste eh den Unterhalt der anderen beiden neu berechnen, weil die große dann draußen wäre. Und ich würde ihr einen Vorschlag mit DDT rechnen, der für sie attraktiv genug ist und für mich akzeptabel. Damit hat es die letzten Jahre ohne Titel funktioniert. Den Unterhalt für die Älteste würde ich als Joker behalten, falls sie mir einen Titel für die anderen beiden reindrückt. Das Problem ist eindeutig der neue Stecher. Der seine eigene Tochter schon in eine Wohngruppe abgeschoben hat und sie sicher "berät". Seit der im Spiel ist, ist die Kommunikation abgebrochen. Der hatte auch schon im Sommer rumgetönt, dass die Große "ganz sicher nicht hier wohnen bleibt". Und dann ging es auf einmal doch. Ein Assi vor dem Herrn, der den Kindern auch schon gedroht hat "ihnen in [Unterschreitung des Mindestniveaus] zu hauen". Hat das JA auch nicht interessiert. Die Kinder wollen aber nichts sagen.

Echt ein Drama und schwer zu ertragen. Vielleicht bekomme ich ja die mittlere noch in eine WG mit der großen, aber soweit sind die noch nicht.
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#6
Nein, ich meine den Auszug der 17jährigen. Der geht nur, wenn Eltern und Kind sich einig sind. Allein wohnen ist schon ab 16 erlaubt. Die Erziehungsbeistandschaft ist unabhängig davon, wo das Kind wohnt.

Schade, dass ein Wechsel zu dir nicht geht.
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#7
Ja, das macht mich auch fertig. Ich hätte sie schon gerne vor 2 Jahren zu mir genommen, um sie da raus zu bekommen. Alleine schon deswegen möchte ich ihr ermöglichen da raus zu kommen, um neue Perspektiven zu bekommen.

Aber nochmal Beistandschaft: bekomme ich die los, wenn ich der widerspreche? Die Mutter ist froh, wenn sie weg ist und nichts für sie zahlen muss. Da drum herum würde ich versuchen das aufzubauen. Aber JA hab ich nach heute die Schnauze voll.

Das beste war noch, als ich Töchterchen etwas harsch zurecht gewiesen habe, weil sie überzogen hatte, wurde mir vorgeworfen, "ich würde meine Tochter fertig machen". Aber ich weiß halt worauf sie anspricht und wie sie Grenzen erkennt. Wenn man mit der anfängt bei kritischen Themen zu diskutieren hat man verloren. Meiner Meinung nach auch ein Problem der Mutter, dass sie keine klaren Leitplanken gesetzt hat. Tochter tickt etwas anders, hat ADS ohne Hyperaktivität. Aber dazu gehören noch viele andere Merkmale, die man kennen muss.
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#8
Die Erziehungsbeistandschaft endet, wenn die Sorgeberechtigten das wollen. Wenn die Mutter will und du nicht, kann sie vielleicht ohne deine Beteiligung weitergehen, wenn § 27 SGB VIII Abs. 1 stimmt. Das steht "Ein Personensorgeberechtigter" und die Mutter betreut das Kind - du nicht, auch wenn gemeinsame Sorge besteht. Kannst ja mal in den Kommentaren suchen, ob das dort abschliessend geklärt ist, z.B. https://www.sgbviii.de/files/SGB%20VIII/PDF/S58.pdf
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#9
Na besten Dank, da haben die mich auch reingeritten. JA meinte damals, ich könne ja widersprechen, wenn ich es nicht mehr möchte.

Mutter möchte aber die Tochter doch gar nicht mehr. Ich versuche das mit der Wohnung und damit offiziell zu mir und dann JA loswerden.

Danke jedenfalls.
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#10
Der Link ist gut. Gut auch, dass ich gestern nichts unternommen habe und nochmal drüber geschlafen habe. Ich bin mir aktuell nicht mehr sicher, ob die Tochter überhaupt zu mir ziehen würde, selbst wenn es die Möglichkeit gäbe.

Oder ob sie jetzt auf den Floh hofft, den man ihr ins Ohr gesetzt hat, nämlich selbständig in einen eigenen Wohnraum zu ziehen. Finanziert durch ihren Unterhaltsanspruch und betreut durch die EBS. Das wäre aus meiner Sicht allerdings schlecht für sie.

Muss schauen, wie ich da weitermache.
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#11
Wenn die Tochter aus freien Stücken nicht zu Dir will und sie sich - was ich mir bei einer 17-jährigen vorstellen kann - der Illusion hin gibt, in einer neuen Wohnung/Wohngruppe einer ganz neuen Form von Freiheit und Selbstbestimmtheit wähnen zu können, incl. Partys, Freunde, Disco etc., dann sind die Möglichkeiten der Einflussnahme - von wem auch immer - äußerst begrenzt.
Mir scheint es so, als wollten Viele - wie die Mutter und das JA - noch im Rahmen eigener Interessen da drin mit rum doktern und werden aber kläglich scheitern. Du bist da nur der Prellbock, der Wohnungen sucht, das Ganze finanziert und sich ansonsten am Liebsten aus Allem raus halten soll.

Ich würde bis zum Zeitpunkt der Volljährigkeit nur noch den Anschein eines Bemühens abgeben, aber tatsächlich aktiv gar nichts mehr tun. Weder etwas aufkündigen, noch aktiv eine Wohnung suchen o.ä.

Bei der ganzen Rechnung wird nämlich das (ADS-) Kind vergessen, wenngleich das ADS vielleicht sogar eine untergeordnete Rolle spielt. Sie ist so gut wie erwachsen. Sie wird ihre eigenen Vorstellungen haben - wenngleich vielleicht unrealistisch, wie es eben in dem Alter so ist - und sie wird nicht alles mitteilen. Ob sie die Schule noch schafft oder nicht, steht nicht nur in den Sternen, sondern ist auch von Dir kaum noch beeinflussbar.

Mit 17 "erzieht" man nicht mehr. Das Thema ist rum. Man kann nur noch begleiten. Und dazu braucht es Nerven und Geduld. Jede Aktivität Deinerseits erscheint mir im Ergebnis als höchstwahrscheinlich verpuffend. Jugendämter und Co wollen Deine Aktivitäten ohnehin nicht, es sei denn, sie können Dich für ihre Zwecke ausnutzen.

Was den Unterhalt ab 18 an geht, ist die Sache glücklicherweise glasklar. Dann die Mutter vorzuführen, dürfte wesentlich leichter sein, als das jetzige Thema.
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#12
Ab Volljährigkeit wärs sogar günstiger, wenn sie nicht in eine Wohnung zieht. Ihr Bedarf liegt dann bei Mutti ab 689 EUR, Kindergeld wird dann ja ganz abgezogen. 930 EUR sinds aber, wenn sie auszieht. Aufgeteilt nach Einkommensanteilen der Eltern. Privilegiert ist sie weiterhin, bis zum Fachabitur (wenn sie das wirklich macht).
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#13
@p. Ja, schon. Aber die Zustände zuhause sind eine Katastrophe. Vielleicht hätte ich darauf pokern sollen, sie juristisch zu mir zu nehmen und praktisch ihr eine Wohnung zu überlassen. Vielleicht geht das immer noch, aber JA ist halt schon dabei. Fachabi kämpft sie jetzt schon, ohne mich würde sie das nicht schaffen. Andererseits, mit Anleitung ist sie schon dabei und motiviert. Und wenn sie es schafft, wie auch davor den Realschulabschluss, dann ist das ein enormes Erfolgserlebnis für sie.

@Nappo: Besten Dank, eine wesentlich realistischere Einschätzung, als ich bisher vom JA oder Mutter gehört habe. Väter sind halt oft doch die besseren Erziehungsteile. ADS kennt man leider erst, wenn man es selber 24/7 erlebt hat. Es ist weit mehr als Hyperaktivität. Und sie wäre schon vor 1,5 Jahren abgestürzt, wenn ich sie nicht geleitet hätte. Von der Mutter kommt exakt gar nichts. Ist die Tochter schon unfehlbar verloren? Kann schon sein, aber es fällt mir schwer sie weiter ins Unglück rennen zu lassen. Ich bilde mir ein, sie noch stabilisieren zu können.
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#14
Als "unfehlbar verloren" würde ich es beileibe nicht betrachten. Ein Indiz, dass positive Einflussnahme einen Erfolg und einen halbwegs strukturierten Ablauf möglich macht, ist Deine Erwähnung i.S. Unterstützung bei Schulangelegenheiten. Sie nimmt die Hilfe ja offensichtlich an und kann die Hilfe auch für sich verwerten.

Derzeit eher zusätzlich belastend ist das Alter an sich. Wenn sie - optimalerweise mit therapeutischer Hilfe - als junge Erwachsene in zusätzlich professionelle Hilfe käme, die mit ihr Strukturen und Alltagsbewältigung trainiert, kann sie alles werden. Auch Raketenwissenschaftlerin ,-)

Das leistet aber keine Erziehungsbeistandschaft oder ähnliche, sich überhöhende Gestalten. Ich habe aktuell einen "Kunden" mit Erwachsenen-ADHS in starker Ausprägung, zusätzlich mit depressiver Symptomatik. Der ist schon ein dickes Brett. Aber so stark ist die Symptomatik bei Deiner Tochter ganz offensichtlich nicht, sonst hätte man es dem Text entnehmen können.

Das Hin und Her der Situation ist nicht nur auf die Mutter zurück zu führen. Als ADS-Kind ist sie durch die Situation, das ständige Einreden Dritter, die unfähige Mutter und der Schule schlicht überreizt. Somit auch kaum verlässlich in ihrem Tun.

Es wäre tatsächlich richtig gewesen, die Sache beizeiten juristisch einzustielen und ihr dann eine Wohnung zu überlassen. Aber wer weiß das in dem Moment schon. Ist jetzt erledigt.

Eine Wohngruppe halte ich für kontraproduktiv. Da wird sie nur abgelenkt. Einer kifft wie ein Weltmeister, der Andere hört Musik gerne laut und der Nächste hofft auf eine Beziehung. Das gibt mit Lernen nix. Ich behaupte, dass sie schlicht Ruhe braucht. Allerdings auch vor dem JA.

Das kannst Du aber jetzt schlecht veranlassen. Dann mischt das EBS eben über die Mutter mit und Du hast keinerlei Handhabe. Raus schmeißen kannst Du die ganzen Kasper erst, wenn sie 18 ist und dein Einfluss auf sie positiv bleibt. Bis dahin, hast Du leider wohl nur das "wachende Auge".
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#15
Leut, ich bin am Anschlag. .p, sie muss raus, Mutter will sie rausschmeißen oder in eine Notunterkunft beim JA geben. Bisher ist der Unterhalt nicht tituliert (glaub schon geschrieben).

Es steht eine Wohnungsanmietung für Tochter im Raum. Natürlich soll laut JA und Mutter ich den Mietvertrag unterschreiben. Und die Verträge für Strom und Internet. In Summe etwa €900 p.m. Mit der Mutter wäre ich mit einig, dass für die anderen beiden 900€ p.m. zu zahlen sind. Also 1800 p.m. Das Kind hätte aber sonst kein Einkommen. Sie hat einen Nebenjob von 450€ und würde die 250€ KG bekommen. Mutter will nichts beisteuern. Ich weiß, dass ich den Nebenjob eventuell in Unterhaltsforderungen einrechnen kann, aber dann hat sie nicht genug. Und wenn der Nebenjob wegfällt, dann wird das JA wohl auch bei mir aufschlagen. Sprich ich habe Mietvertrag plus Unterhaltsforderung an der Backe.

Die Wohnung ist aus meiner Sicht viel zu teuer im Unterhalt. Ausserdem bin ich physisch und psychisch am Ende. Ich habe eine Grunderkrankung mit GdB 50% und war im Sommer wegen dem ganzen Stress schon 5 Wochen wegen schwerer Depression krankgeschrieben. Das ist kein Scheiß und ich mache das nicht aus Taktik. Ich bin grad wieder am Ende und habe morgen einen Arzttermin. Mein Facharzt (Psychoklempner) kennt mich seit 10 Jahren und wenn ich am Limit bin, bekomme ich morgen eine Krankschreibung und lande wahrscheinlich im Krankengeld. Ich will das nicht, aber ich weiß nicht weiter.

Kommt sie allerdings in eine Notunterkunft, dann wird das JA auch bei mir aufschlagen. Ich kann nicht abschätzen, was das finanziell bedeutet. Der Wohnungsmarkt ist extrem angespannt. Bezahlbaren Wohnraum zu finden ein Lottogewinn. Das einzige weitere Angebot wäre eine Eigentumswohnung, die ich finanzieren könnte und die eine monatliche Belastung von 500€ hätte. Wenn allerdings das JA für die anderen beiden einen Titel anstrebt, dann schätze ich, sind auch die ausgemachten 900€ nicht gesetzt, sondern können steigen.

Ich könnte zwar Anmietung oder ETW mit dem aktuellen Gehalt gerade so finanzieren, aber dann bleibt mir im Wesentlichen nur etwas mehr als Selbstbehalt. Wenn ich aber meine Gesundheit nicht stabilisiere, dann droht Krankengeld und es reicht hinten und vorne nicht.

Ich werde von allen Seiten unter Druck gesetzt, den Mietvertrag zu unterschreiben. Die pragmatische Lösung, die ich mir vorstellen könnte, wäre die ETW mit Kosten von EUR500 aber das würde sich noch 6 Wochen ziehen und die Mutter will nicht warten.

Was tun? Anmieten für 3 Monate um Ruhe zu bekommen und das Kind dann in die ETW stecken? Gar nichts machen und durch die Mühlen des Unterhaltsrechts gehen? Ich denke, wenn die Mutter das Kind losbekommt, dann ist sie auch mit den 900€ Unterhalt für die anderen beiden einverstanden.

Ich hab keine Ahnung was ich machen soll. Alles sträubt sich gegen die Verpflichtung Mietvertrag, aber ich habe gerade erst wieder einen Anruf bekommen, es sei zuhause eskaliert, Kind und Mutter haben sich gestritten, der neue Ehegatte ist dann ins Zimmer von dem Kind und habe Sache rumgeschmissen, weil er ausgetickt ist. Kann auch nicht mehr klar denken. Meinungen?
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#16
Also nach dem Lesen deiner Nachricht, der emotionalen Anspannung, den gesundheitlichen Risiken und unter Berücksichtigung dessen, dass JA, Mutter und auch die Tochter im Prinzip Dich nur brauchen, um deren Faxen nach vorherigem Totalversagen zu finanzieren, würde ich mich versuchen zu sammeln, dann ganz ruhig in eine Ecke setzen und dann folgendes an das JA aufsetzen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Unterstützung in der Sache habe ich angeboten. Meine Tochter kann jederzeit ebenfalls zu mir ziehen. Meine bisherigen Unterhaltsverpflichtungen sind bekannt. Darüber hinaus, ist es mir nicht möglich, den von Ihnen vorgelegten Mietvertrag zu finanzieren. Somit kann diese Verpflichtung meinerseits nicht eingegangen werden. Es verbleibt Ihnen die Möglichkeit, nach anderen Finanzierungsformen zu schauen. Eine Rechtsgrundlage für die von mir verlangte Unterschrift unter den Mietvertrag sehe ich nicht. Bei anderslautender Auffassung, muss ich die Angelegenheit leider meinem Rechtsbeistand übergeben.

MfG

Die Tochter wollte nicht zu Dir, wenn ich mich Recht erinnere. Sollen die das Problem selbst lösen. Allesamt incl. Tochter. Brich das Problem herunter auf schlicht betriebswirtschaftliche/finanzielle Umstände. Biete nichts an! das wird dankend aufgenommen und schreit nur nach mehr. Wenn die Mutter nichts beisteuern will, dann mache es zu deren Problem!

Ein Unterhaltsverfahren kannst Du durchaus über die Zeit retten. Sie wird bald 18. Dann muss die Mutter die Karten auf den Tisch legen, ob sie will oder nicht.

Ich würde auch keine Vorschläge mehr machen. Da kam genug. Lass sie anreiten und dann schau weiter. Nachfragen, Erwidern, Verzögern, hin Halten.... Gfls kann ich einen Anwalt befragen.
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#17
Bevor du gesundheitlich gegen die Wand läufst, soll sie in die Notunterkunft. Eine Wohnung, die nicht finanzierbar ist ist keine Lösung. Auch nicht für drei Monate. Du wirst dann genauso angegangen, diese vorher als Interimszustand geplanten und dann für alle ausser dir sehr bequem gewordene Zwischenlösung noch zu verändern. Wohnung kaufen, nochmal verschulden, verrückt.

Die beste Lösung wäre ein WG-Zimmer, etwas das nicht 900 EUR kostet, sondern 500. Nebenjob plus Kindergeld sind 600 EUR, das ist heranzuziehen, damit ist der grosse Bedarfsbatzen weg. Ich würde knallhart sagen:

Ich kann diese teure Wohnung nicht finanzieren, weil ich sonst zusammenbreche. Punkt. Deswegen unterschreibe ich keinen Mietvertrag. aber eine billigere Unterkunft bis 500 EUR alles inclusive, sofort und gerne. Nimm auch den Stress bis zum Schulanfang nächste Woche raus, in dieser Zeit soll sie zu dir, da muss sie ja nicht in die Schule.
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#18
Vielen Dank Euch beiden. Zu mir kann sie leider nicht. Ich habe ihr angeboten, nächste Woche zu meinen Eltern zu gehen. Aber die Wohnen 150km weg. Und dann kann sie erst mal nicht in die Schule.

Ich habe nur die Befürchtung, dass mir vorgeworfen wird, dass sie nicht zu mir kann. Und ich das gesundheitlich dann belegen und nachweisen muss oder mir sonstwie auf die Füsse fällt. Ausserdem wohne ich 40km entfernt und Schulweg wäre damit auch nicht machbar.

Das andere ist, dass ich schiss vor einer Titulierung der anderen beiden habe. Meine (ärztlich empfohlene Arbeitszeit) von 30h auf die Füsse fällt, fiktives Einkommen, Wohnwertvorteil meiner 32qm ETW usw. Also Unterhalt tituliert wird, denn ich im Nettoeinkommen nicht habe.

Entstehen denn Kosten für die Notunterkunft? Was ist wenn ich sie mit Zusatzkosten raushole und sie dann Unterhalt bei der Mutter einfordern lasse?

Das hat die Mutter gerade ans JA geschrieben:

"die Situation mit <Tochter> ist soeben komplett eskaliert. Es steht aggressiv Gewalt im Raum, sie droht mir mit Schlägen, rastet völlig hysterisch aus und schreit mich an. Ich kann für nichts garantieren, dass heute Nacht hier irgendwas passiert.

Ich werde morgen (3.1.2024) <Tochters> Sachen vor die Haustür stellen. Sie kann von ihrem Vater abgeholt werden.

Hier wird sie keine weitere Nacht verbringen!!!!!

Ihr Vater hat die Wohnung heute doch noch abgesagt. Sie (als Instanz vom Jugendamt) wissen jetzt über mein Vorgehen bescheid, hier ist Gefahr in Verzug, diesen Terror tue ich meiner jüngsten Tochter keinen Tag länger an. Sie zieht sich bereits massiv zurück!"

Abgesehen davon berichten die mittlere und die älteste Tochter, dass der ältesten Schläge angedroht wurden und sie meinte sie würde sich dann wehren.

Was eine Katastrophe.

Nappo, Du hast vollkommen Recht: "dass JA, Mutter und auch die Tochter im Prinzip Dich nur brauchen, um deren Faxen nach vorherigem Totalversagen zu finanzieren".

Nachtrag: ich habe mit der Psychopathin von Mutter 15 Jahre zusammengelebt. Meine Laiendiagnose ist Borderline Syndrom.

Nachtrag 2: ich bin psychisch so durch, dass ich gerade total handlungsunfähig bin. Aber eine Stellungnahme JA wie von Euch empfohlen sollte ich wohl machen.
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#19
Interessant finde ich, daß sich das JA noch reinhängt. Gibt es kein WG Zimmer für 350 Euro? Eine Wohnung für 900 Euro halte ich für völlig übertrieben. Deine Tochter ist bald 18, ich würde mich nicht so reinhängen und ins Krankengeld gehen um zu gesunden.
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#20
Danke für die Justierung. Ich verrenne mich aktuell total. Es geht halt noch weiter, die Situation ist total verfahren. Mein Betrieb strukturiert aktuell um und plant Stellenabbau. Weitere Belastung, aber ich schätze darauf sollte ich aktuell keine Rücksicht nehmen.

Bisher hat Töchterchen darauf beharrt, ihren Hund mitnehmen zu wollen. Ein weiteres Problem der Mutter, hat ihr einen Hund gekauft, wogegen ich mich damals ausgesprochen hatte (als wir noch Kontakt hatten), und sie damit psychologisch an den Hund gebunden und ihn immer wieder auch indirekt zur Bestrafung der Tochter eingesetzt. Tochter sollte Hundefutter selber kaufen, Tochter wurde im Hundeverein angemeldet, aber dann nach einer Weile nicht mehr hingefahren usw. Mir geht es weniger um den Hund, aber nur um den subtilen Psychoterror der Mutter darzustellen. Gegen den man im Endeffekt nichts machen kann.

Mir tut meine Tochter unendlich leid. Ich gehe echt daran zugrunde. Die hatte kein Jahr ohne Probleme durch die Mutter. Ich habe seitenweise Chatverläufe und dokumentierte Vorfälle. Wurde ins Hundetraining geschickt, aber als der Bus ausgefallen ist sollte sie nachts 10km heimlaufen usw. usf. Aussagen wie "Geh doch zu Deinem verf*** Vater", "Ich schmeiß Dich raus", "Warum habe ich so eine Schei* Tochter", "Du bist nur ein Problemkind" usw. Hat sie finanziell kurz gehalten. Aus Familienurlauben rausgehalten. Sie mit 16 noch am Schreibtisch aus der 1. Klasse sitzen lassen, bis ich ihr einen gekauft habe.

Habe ich letzten Sommer dem JA vorgelegt. Passiert ist nichts. Statt dessen zieht jetzt die Mutter die JA Karte und schiebt mir den schwarzen Peter in die Schuhe, weil ich nicht unterschreibe.

@p: natürlich klingt ETW völlig irre. Ich bin halt pragmatisch Lösungorientiert und denke in alle Richtungen. Ich sag mal so: wäre die Mutter weg und würde keine unabsehbare Unterhaltsstreitigkeiten für die anderen beiden im Raum stehen, dann könnte ich das finanzieren, trotz Krankengeld. Und Tochter und ich hätten meine Ruhe. Aber da das ganze so ein Schlamassel ist kann ich finanziell gar nicht planen. Ich mache mir auch Vorwürfe, dass ich sie nicht nehmen kann, aber es geht nicht.
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#21
Noch was mit der Bitte um Einschätzung: ich habe gerade gesehen, dass die Mutter zwischen Weihnachten und Neujahr beim JA nachgefragt hat, das Sorgerecht abzugeben. Und sie wurde darauf hingewiesen, dass das nicht geht (Mailverlauf).

Ich habe verstanden, dass ihr empfehlt keine Zugeständnisse mehr anzubieten. Zudem scheint die Mutter das JA innerhalb eines Jahres ja auch auf ihre Seite gezogen zu haben, nachdem sie Sommer 2022 noch eine Erziehungsbeistandschaft aktiv abgelehnt hat.

Dennoch: soll ich dem JA vor Hintergrund der Nachfrage der Mutter anbieten, dass ich zu einer Lösungsfindung weiterhin bereit bin, ohne dass die Mutter mitspricht. Wenn es z.B. um die Suche nach einer günstigeren Unterkunft geht? Oder würdet ihr echt alle Mitarbeit verzögern?
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#22
Du bist verständlicherweise unheimlich emotional aufgerührt, siehst dich in Zugzwang und fühlst dich gleichzeitig schuldig für das, was mit der Tochter passiert ist. Das bist du aber nicht. Die Dinge liefen doch ohne dich ab und erst jetzt, wo alles zusammenbricht, nachdem die Mutter schon Maximalschaden verursacht hat kommt man an. Die Mutter tanzt mit Zustimmung und Förderung des Staates und diesem sogenannten Familien"recht" den Höllentanz, frisst sich hemmungslos an superfettem Unterhalt voll, zerscheppert das Kind und jetzt pfeift man nach dir, um die Scherben aus dem Haus zu kehren.

Sorgerecht abgeben, was für ein weiterer theatralischer Quatsch der Mutter.

Zitat:Dennoch: soll ich dem JA vor Hintergrund der Nachfrage der Mutter anbieten, dass ich zu einer Lösungsfindung weiterhin bereit bin, ohne dass die Mutter mitspricht. Wenn es z.B. um die Suche nach einer günstigeren Unterkunft geht? Oder würdet ihr echt alle Mitarbeit verzögern?

Zeige dich immer offen gegenüber allen Lösungen, die für dich finanzierbar sind und biete an, zu tun was du tun kannst. Du hast auch Grenzen. Sprich sie aus.
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#23
(03-01-2024, 00:12)p__ schrieb: Sorgerecht abgeben, was für ein weiterer theatralischer Quatsch der Mutter.

So sieht es aus. Die bohrt sich in das Leben anderer Leute und schafft es irgendwie immer die auf ihre Seite zu ziehen. Bis es einige merken und sich dann zurückziehen, andere halten weiter zu ihr.

Danke für das Feedback. Ich schicke jetzt eine Stellungnahme an das JA per Mail und biete an, weiter an machbaren Lösungen mitzuarbeiten. Aber innerhalb von 24h kann ich keine Unterbringung anbieten.
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#24
Habe gestern noch eine Mail mit Stellungnahme an das JA geschickt und gerade angerufen. Die Sachbearbeiterin will jetzt eine Notgruppe finden. Meint aber auch, Sie könne sonst nicht viel machen, "wenn man halt erst kommt, wenn alles zu spät ist". Dabei war ich vor 1,5 Jahren schon da, aber ausser der abgelehnten Erziehungbeistandschaft wurde nichts unternommen.

JA meinte auch, in der Wohngruppen würden keine "Perspektiven erarbeitet". Heisst, auch keine Unterstützung wie es weitergehen soll. Danach will man nach Wohngruppe schauen. Kosten werden wohl auch da auf mich zukommen.

Schule kann ich mir nicht vorstellen, dass sie die unter diesen Voraussetzungen schafft. Da von der Mutter nichts kommt und ich vom JA anscheinend auch keine weitere Unterstützung für die Erarbeitung einer Perspektive bekomme, muss ich wohl weiter nach Wohnraum für Tochter schauen. Oder was meint ihr?

Kann ich eigentlich irgendwas mit der ganzen vorliegenden Dokumentation der letzten 1-2 Jahre gegen die Mutter machen? Verletzung der Sorgepflicht oder ähnliches? Oder ist die aus allem raus mit der Entscheidung, das Kind vor die Wand gefahren zu haben?
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#25
(03-01-2024, 11:01)tomtom schrieb: Die Sachbearbeiterin will jetzt eine Notgruppe finden

In der jetzigen Situation ist das positiv. Erst einmal weg von der Mutter, bevor es blutig wird. Ich würde weiter versuchen, eine Wohngemeinschaft für sie zu finden. Auch die Schule ist jetzt im Moment nicht mehr Priorität 1, sondern 2. Schade, das sie nicht zu dir kann oder Grosseltern. Sie braucht jetzt am dringendsten einen Ort, wo sie bleiben kann, ohne dass für sie oder andere weitere Schäden stattfinden.

Zitat:Kann ich eigentlich irgendwas mit der ganzen vorliegenden Dokumentation der letzten 1-2 Jahre gegen die Mutter machen? Verletzung der Sorgepflicht oder ähnliches? Oder ist die aus allem raus mit der Entscheidung, das Kind vor die Wand gefahren zu haben?

Nein. Im Strafrecht gibts § 225 Strafgesetzbuch, das ist der Vernachlässigungsparagraf. Das Verhalten fand aber auf der Unfähigkeits- und psychologischen Ebene statt, eine strafbare Ursache-Folgewirkung der Tat lässt sich nicht nachweisen.

Die anderen beiden Kinder werden auch Probleme haben. Solche Mütter bauen Angehörige so positiv auf, wie sie einen negativ fertigmachen. Problem ist, dass es optisch gut, aber in der Wirkung ebenso schlecht ist. Häufig sind Verklammerungen und Parentifizierung.
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