19-01-2024, 18:24
Abschließend habe ich Probleme § 1612 Abs. 2 wirklich zu verstehen, weil er doch irgendwie missverständlich interpretiert werden könnte.
Urteile, die sich auf eine andere Gewährung von Unterhalt als als Barunterhalt beziehen, bezogen sich immer auf volljährige und woanders wohnende Kinder.
Es gibt ja immer wieder ein paar Schlauberger, die versuchen darauf zu verweisen und zwar auch dann, wenn es sich um minderjährige und nicht beim Unterhaltsverpflichteten wohnende Kinder handelt. Ich weiß auch selbst, dass das Unfug ist, aber auf welchen weiterführenden Gesetzestext kann man sich da beziehen?
Urteile, die sich auf eine andere Gewährung von Unterhalt als als Barunterhalt beziehen, bezogen sich immer auf volljährige und woanders wohnende Kinder.
Es gibt ja immer wieder ein paar Schlauberger, die versuchen darauf zu verweisen und zwar auch dann, wenn es sich um minderjährige und nicht beim Unterhaltsverpflichteten wohnende Kinder handelt. Ich weiß auch selbst, dass das Unfug ist, aber auf welchen weiterführenden Gesetzestext kann man sich da beziehen?