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Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt
#1
Hallo es geht um Kindesunterhalt für 8 und 10 jähriges die beide bei der Mutter leben.
Unterhalt wurde bisher "freiwillig" bezahlt 550€ insgesamt seit Dezember nur noch 504 weil ich mich über Anwaltsforderung geärgert habe(800€ Unterhalt+Klassenfahrt hälfte+Geburtstagsfeier hälfte).
In der einstweiligen Anordnung steht jetzt 426 je Kind
und das auf Antrag ein mündliches Verfahren durchzuführen ist.
Mein unbereinigstes Nettoeinkommen beträgt in Steuerklasse4 1780,ab nächsten Monat ca 100€ weniger wegen Steuerklasse 1.Ich hatte bis Juni eine Stelle wo ich 1970 verdient habe und einen 510€ Minijob,habe gekündigt (Aufhebungsvertrag) weil die Chefin beste Freundin meiner Frau ist.Bei dem Minijob bin ich jetzt festangestellt.
Es gab keinen Unterhaltsvorschuss,keine Beistandsschafft und niemand bezieht Sozialleistungen.
Meine Frau hat eine Anwältin die 2mal Einkommensnachweise gefordert hat,habe auf die Schreiben nicht reagiert.
Gespräche mit der Kindesmutter sind zwar möglich aber nicht beim Thema Unterhalt.
Von meinem "Vermögen" habe ich den letzten Rest diesen Monat abgehoben (seit einem Jahr insgesamt 50.000).
Wir sind noch verheiratet Trennungsjahr ist nächsen Monat Rum, Scheidung noch nicht eingereicht.
Wollte jetzt 3 Monate Unterhalt bezahlen und dann Aufstocken ist das Vorhaben gut?
Wollte nur Kindesunterhalt bezahlen alles andere (Verfahrenskosten+Versorgungsausgleich z.B)nicht bezahlen und die Schulden später durch Insolvenz begleichen ist das realistisch?
Soll ich einen Antrag auf mündliche Verhandlung stellen lassen von einem Anwalt ?
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#2
1. Sofort Aufstocker werden.
2. Wenn mündliche Verhandlung, dann Anwaltspflicht, geht nicht anders. Sehe aber nicht, dass das was bringt, du müsstest den Mangelfall bescheinigt bekommen, das ist generell sehr schwer.
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#3
Danke P. Ist die Rechnung so ungefähr richtig?
440(Warmmiete)+450(Regelsatz)+330(Frei)+852=
2072-1680=392ungefähr
Dann wären alle zufrieden.
Mit dem Mangelfall glaube ich auch nicht das es klappt,dann sagen die halt Nebenjob annehmen
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#4
Dein Selbstbehalt: 1450 EUR.
Dein Einkommen: 1680 EUR.
Du bist verurteilt zu Unterhalt: 852 EUR.

Die genaue Rechnung, was du bekommen könntest kann ich dir nicht darlegen, Hinweise gibts unter https://www.gegen-hartz.de/news/aufstock...berechnung
Entscheidend ist, dass du bei der Bundesagentur für Arbeit auftauchst, dort deine Einnahmen und Ausgaben (insbesondere für den Unterhalt) vorlegst und aufstockende Leistungen beantragst.
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#5
Vielen Dank???
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#6
Die Fragezeichen waren ein Unfall.
Danke dir
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#7
Kein Problem. Du musst halt schnell handeln, sonst rutschst du ebenso schnell in Schulden. Die kriegst du nicht wieder weg, weder mit Insolvenz noch sonst einem erhofften Schlupfloch. Es bringt in solchen Situationen nichts, erst hin- und herzurechnen. Auf dich wurde massiv finanzieller Druck ausgeübt, den musst du weiterreichen an die Arbeitsagentur. Der einzige aussichtsreiche Weg, um nicht ganz abzurutschen. Lass die erst mal DIR was vorrechnen, DANN kannst du prüfen ob das stimmt.
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#8
Hallo,

im EA Verfahren (Kindesunterhalt) gilt kein Anwaltszwang, nur im Hauptverfahren.
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#9
Für ihn gilt Anwaltszwang, da die EA bereits durch und abgehakt ist. Das Gericht muss gemäß § 52 Abs. 1 FamFG auf Antrag eines Beteiligten ein Hauptsacheverfahren einleiten; hierauf hat das Gericht in der nach § 39 FamFG erforderlichen Rechtsbehelfsbelehrung hinzuweisen. Da stehen auch die Fristen drin.

Die EA bei Unterhalt ist eine besonders hinterfotzige Juristengemeinheit. Normalerweise muss für eine EA ein dringendes Bedürfnis bestehen (§ 49 Abs. 1 FamFG), aber bei Unterhalt reicht bereits das "Interesse an einer raschen gerichtlichen Entscheidung" aus (§ 246 Abs. 1 FamFG). Das wurde bei einer der letzten Reformen im Zuge des Unterhaltsmaximierungsprinzips in Kombination mit dem "maximaler Schaden" - Prinzip ermöglicht.
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#10
Wegen Deiner weiteren Fragen:

1. Steuerklasse 1 und 4 werden sich bei Dir nicht unterscheiden
2. Dein Vermögen (50.000 ,-) war der Ex bekannt? Je nachdem wird das dann von ihr im Rahmen des Zugewinns noch zur Sprache kommen können?
3. Scheidung solltest Du schon einreichen. Das geht auch vor Ablauf des Trennungsjahres. Bis das bearbeitet wird, ist das Trennungsjahr rum.
4. Entstehende Schulden durch eine Insolvenz los zu werden, ist grundsätzlich möglich. Das muss man sich aber genau anschauen und wenn das die einzigen Schulden sind, auch abwägen, ob es zu einem späteren Zeitpunkt Sinn macht. Erst einmal solltest Du die Unterhaltsverhandlung abwarten. Bei den zwei Kindern wird man versuchen, Dir fiktiv einen Mini-Job rein zu drücken, damit die um eine Mangelfallberechnung herum kommen. Als Grund werden sie den von Dir gekündigten Mini-Job benennen, denn der war der Ex ja bekannt. Der Kündigungsgrund wird mit Sicherheit nicht anerkannt.
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#11
1.Ok danke
2.Vermögen ist ihr bekannt,scheinbar werde ich ihr den Zugewinn
schulden,aber mich nicht strafbar machen(illoyale Vermögensminderung).
3.ok
4.Verhandlung wird es nicht geben lohnt sich nicht.
Schulden sind dann 25.000Zugewinn+gerichtliche Anordnung (Verfahrenswert5000 weiß nicht ob das die Höhe ist die ich letztendlich zahlen muss)+Scheidung ca 2000€ +evtl vergangene Unterhaltsschulden weil hatte nur 504 gezahlt kann sein das die 852 rückwirkend ab erster Forderung zählen
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#12
Ich würde es dann so machen, wie ´p sagte : Aufstocken! Pfändbare Beträge werden sich aus der Pfändungsfreigrenzentabelle nicht ergeben. P-Konto einrichten. Wenn keine Immobilie da ist, kann dort keiner zu greifen. Sollen die sich die Zähne ausbeißen. Insolvenz erst, wenn 1. Kind "Richtung 18". Dann lohnt sich das ,-) Dadurch ergibt sich die Risikominimierung, Neuschulden aufzubauen, die nicht von der Insolvenz erfasst werden. Um Altschulden los zu werden, also so lange warten, bis man weiß, dass Neuschulden sich wohl nicht mehr ergeben werden. Ob mit 80 k in die Inso oder mit 200 k. Der Vorgang ist der Gleiche.
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#13
Aber pfänden die dann nicht mein Auto(FordFiasko2000€Wert)?
Also Sachpfändung
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#14
Unter 2000 EUR Restwert verlieren die die Lust zum pfänden. Bei Privatinsolvenz lässt der Insolvenzverwalter die Finger davon, wenn es weniger wie 2000 EUR wert ist.
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#15
Oki
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#16
Sachpfändungen sind sowieso extrem unbeliebt. Die Zeiten sind lange vorbei, wo da was zu holen war. Waren, Elektronik, Produkte bringen gebraucht so wenig, dass sich die Mühe nicht lohnt. Und Goldbarren haben die Leute sowieso nicht rumliegen. Ausser solche: https://www.monsterzeug.de/Goldbarren-Tuerstopper.html

Schnell und heftig wird einem zuerst immer das Konto und die Einnahmen weggerissen. Bei mir haben sogar mehrere Gerichtsvollzieher und irgendwelche anderen Büttel versucht, in einer Bank in der ich nie Kunde war etwas von mir zu pfänden und dafür auch noch Gebühren zu verlangen. Der sogenannte Staat und das durch ihn geschaffene Geschäftsfeld für Juristenpack unterscheidet sich von Scammern, Fakern, Betrügern nur dadurch, dass letztere es höflicher versuchen.

Achja: Keiner bekam auch nur einen Cent von mir, Pfändung sowieo unmöglich.
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#17
Scheint als könnte man mit Schulden gut lebenSmile
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#18
Wenn man sich vorab drauf einrichtet, dann ja. Unterhaltsschulden haben den Vorteil, dass sie nicht unerwartet kommen. Das ist ein Pegel, der berechenbar anschwillt. Man kann sich drauf vorbereiten und ist lange weg, bevor etwas untergeht.
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#19
Was passiert mit der Schufa, wenn man sich wegen des Unterhalts verschuldet?
Wie ist die allgemeine Erfahrung bei der Wohnungssuche in einer Situation mit solchen Schulden?

Ich denke es kann schwierig werden, in einer solchen Situation eine neue Wohnung zu finden. Liege ich falsch?
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#20
Unterhaltsschulden werden quasi nie der Schufa gemeldet. Dort sind Banken, Telefon-Anbieter und andere Unternehmen angeschlossen, aber keine Privatpersonen. Ich kenne keinen einzigen Fall. Möchte sogar bestreiten, dass das geht, es sei denn, der Gerichtsvollzieher taucht auf und die behördliche Vollstreckung nähme seinen Lauf.

Wäre trotzdem, aus irgendwelchen Gründen, die Schufa mit einer negativen Meldung kaputt, dann wird es mit der Wohnungssuche ganz besonders schwer. Die lassen sich neuerdings die Gehaltszettel nebst Schufa zeigen. Geht die zwar nichts an, machen sie aber, weil sie am längeren Hebel sitzen.

Bei einer Insolvenz ist die Schufa eh im Eimer.

Du kannst bei der Schufa für 3,95 im Monat einen Zugang erkaufen. Dann hast Du jederzeit Übersicht per PC, was drin steht und was sich ändert.
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#21
Schulden werden früher oder später immer vollstreckt. Was natürlich schiefgeht, also folgt die erzwungene Vermögensauskunft und damit ist der SCHUFA-Score im tiefstmöglichen Keller. Es dauert drei Jahre, bis so ein Eintrag wieder verfällt. Und zwar völlig egal, ob seither etwas bezahlt wurde oder ob die Schulden in voller Höhe weiter unbezahlt bleiben.

Hat man keine drei Jahre Zeit, dann sollte man sich an die Erfolgsrezepte der Erfolgreichen halten. Das sind im heutigen Deutschland Clans, Betrüger, "Zugezogene". Damit kommt man weiter, der dumme Steuer- und Schuldenzahler kommt dagegen nicht weiter. Möglichkeiten:

- nicht Hauptmieter sein. Familienangehörige, Clanangehörige, die neu angeschaffte Freundin mit positiver Auskunft vorschieben. "Wir" suchen eine Wohnung. Ob dann dort später nur einer anzutreffen ist - scheissegal.
- einen Vormieter kaufen. Empfehlungen für einen Nachmieter von dem sind Gold wert.
- Kapital vorweisen und hinterlegen.
- wenn "das Amt" die Miete automatisch an den Wohnungsinhaber überweist.

Schlechte (negativ gibts nicht, der Score geht nichts ins Minus) SCHUFA ist für alle anderen relevanten Lebensbereiche vollkommen irrelevant. Einen Grosskredit wird man auch mit gutem SCHUFA-Score nicht mehr haben wollen, das wäre Betrug, denn man weiss schon vorher dass man nichts zurückzahlen kann. Bei sonstigen Verträgen spielte die SCHUFA keine Rolle. Sie hat ihre eigene Bedeutung über die Jahre hinweg gnadenlos aufgeblasen, obwohl sie die gar nicht hat. Würde die Türe für die Millionen Einwanderer nicht sperrangelweit offen stehen, wäre der Wohnungsmarkt normal und der SCHUFA-Wahn hätte sich in diesem Teilbereich gar nicht erst ausgebreitet. Das war eine Riesenglück für die SCHUFA und hat denen das Geschäft gerettet, wie so Viele die vom grossen Hereinquetschen massiv profitieren.
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#22
Habe noch eine kurze Frage wegen meinem Auto.Kann ich das jetzt noch ummelden um es vor Pfändung durch Gerichtskosten zu schützen (Ford Fiasko).Die Rechnung vom Gericht ist noch nicht eingetroffen.
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#23
Wenn du mal auf deine Zulassungsbescheinigung 1 + 2 raufschaust steht da jeweils das derjenige Inhaber nicht als "Eigentümer" ausgewiesen wird.

Eigentümer ist derjenige der im Kaufvertrag zum dazugehörigen KFZ steht.

Steht im Kaufvertrag des Autos nicht dein Name hast du erstmal kein Problem, ummelden ist jedoch zu emfpehlen.
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#24
Eigentum, Besitz, Inhaber, Gewahrsam, Thema der ersten sachenrechtlichen Juravorlesung :-)
§ 808 ZPO stellt auf den Gewahrsam ab, das ist der Besitz. Bei 2000 EUR Restwert würde ich wie gesagt gar nichts machen.

So späte Übertragungen können natürlich angefochten werden, es handelt sich dabei um eine "Vermögensübertragung zur Gläubigerbenachteiligung", dafür wird §826 BGB verwendet.

Vorsicht vor alten Tipps wie "Sicherungsübereignung", § 929 S. 1 und 930 BGB. Da hat sich einiges geändert.
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#25
Vielen Dank.
Gegnerische Anwältin möchte 550Euronen fürs Briefe schreiben etc. von mir laut Gericht, hab 2Wochen Zeit Wiederspruch einzulegen.Denke mal in ca 1Monat steht der GV vor der Tür.Halte euch auf dem laufenden.
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