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Auskunft JA - Eigentum - Belegpflicht
#1
Moin moin,
nach 4 Jahren kommentarlosen Schreiben von JA (Beistandschaft) zur Erhöhung des Zahlbetrages flatterte nun wieder der Auskunftsfragebogen ein. Kann bitte einer sich das anschauen? Habe mein Wissensstand in der FAQ erfrischt, habe da noch etwas Rücksprachebedarf.
 
Es wird gefordert:
-          Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Mon
-          letzten Einkommenssteuerbescheid (Steuerklasse 4, Bescheid liegt zwar vor aber mit den Verdiensten der neuen Ehepartnerin. Kann ich das geschwärzt abgeben? Nur mit meinen Angaben? Frag mich gerade wie die Erstattung aufgeteilt wird??)
-          „sowie alle weiteren Nachweise“, was auch immer die damit meint (diesen Punkt ignoriere ich)
 
Den Fragebogen von JA schenk ich mir (Danke an das Forum), die brutto/netto Verdienste schreibe ich gemischt als Text auf. Abrechnungen lege ich bei (Angaben zum AG u.a. werden geschwärzt + Nachweis zum Krankengeldbezug (bringt das summarisch gesehen was oder wird einfach durchgerechnet ob voller Verdienst?).
Um den Text zur Auskunft etwas „Fülle“ zu geben, habe ich die letzten Male einfach mal die Kfz-Versicherung, Grundsteuerabgaben, GEZ-Gebühr angegeben.
 
Mein Unwissen bezieht sich momentan auf das Eigentum, habe mir die Beiträge der letzten Monate angeschaut, nichts zu den Pflichtnachweisen gefunden.
Habe ein erworbenes Eigentum 50/50 mit der neuen Partnerin.
Laut Schreiben soll bei Wohneigentum der
-          aktueller Darlehenskontoauszug getrennt nach Zins und Tilgung
-          Kopie des Kreditvertrags
-          Auszug aus dem Grundbuch
-          „Größe des bewohnten Eigentums in m²“ (ob man die Fläche in Liter oder Kg angeben wird)
Das mit dem Wohneigentum habe ich bei der letzten Auskunft bereits in Textforum mitgeteilt: Baujahr, Wohnfläche, Größe Grundstück, Gesamtzahlbetrag (Tilgen und Zinsen), alle Angaben halbiert, da Eigentum 50/50. Wurde damals auch so akzeptiert ohne nachzufragen. In der Zwischenzeit erfolgte beim JA Zuständigkeitswechsel (Umzug des Kindes). Jetzt wollen die den Grundbuchauszug und Kreditvertrag haben. Warum? Muss ich das einreichen?
Hilft beim Eigentum der Hinweis, dass dieses als sekundäre Altersvorsorge dient?
 
Sollte einer noch ein Tipp für mich haben, sage ich schon mal Danke!
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#2
Verdienstbescheinigungen ja, Einkommenssteuerbescheid geschwärzt ja, die weiteren Nachweise beziehen sich auf alles, was sonst noch Einkommen ist. Beim Krankengeldbezug kommts drauf an, wie genau die hinschauen.

Die Frage nach Wohneigentum würde ich erst einmal nur genauso beantworten wie das letzte Mal. Die Frage nach Grundbuchauszug und Kreditvertrag ignorieren. Die meisten früheren Fragen dazu waren auch schon unzulässige Datensammelei.

Zitat:Sollte einer noch ein Tipp für mich haben, sage ich schon mal Danke!

Ja, nicht heiraten, kein Wohneigentum, niemals gemeinsames Wohneigentum :-)
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#3
Danke fürs Aufklären!
Hört sich wie eine Floske an, aber Danke an alle, die diese Seite am Leben halten. Der Forum hier gibt wesentlich mehr Klarheit als jede "offizielle" Seiten von Anwälten oder sonst wem. Was nutzt mir ein §-Text, wenn die Realität und Erfahrung was anderes hergibt
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#4
Die Fragen resp. die Antworten darauf zum Wohneigentum, Wohnfläche etc. würde ich mit Hinweis auf den Datenschutz und den im Jahr 2022 durchgeführten Zensus ablehnen. Die haben die Zahlen, die müssen sie sich nur auf dem Dienstweg holen. Wenn sie dafür zu faul sind brauchen sie diese Daten auch nicht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Hallo zusammen,
nach meiner letzten Auskunft in Dez. kam von Beistand keine Rückmeldung mehr. Außer am 30. Dez das Schreiben mit dem angepassten Zahlbetrag ab Januar 2024 (Erhöhung der DT) und der Info, dass die sich wegen der Neuberechnung in Januar melden werden. Meine Vermutung ist, dass ich nach dem erneuten Anstieg der Tabellensätze vermutlich zum Mangelfall werde und die stillschweigend den derzeit gezahlten Betrag einkassieren.
Nun habe ich erfahren, dass das Kind ab Herbst mit einer Ausbildung beginnt, Ausbildungsvergütung um die 1000 €. Das seitens der KM oder Beistand keine Info dazu folgen wird ist sicher. Meint ihr ich soll den Beistand jetzt schon auf die bevorstehende Ausbildung hinweisen/informieren bevor die Neuberechnung durchgeführt wurde? Das Kind wird erst nächsten Sommer 18
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#6
Jetzt bist Du an der Reihe, Auskunft zu verlangen. Inclusive Ausbildungsverhältnis und Einkommen des Kindes. Als mein Jüngster im ersten Lehrjahr schon über 800.-€ hatte, war ich aus dem Unterhalt raus.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Danke für die Antwort!
Habe selbst grob überschlagen, im günstigsten Fall wären das ca. 85€ bis zur Volljährigkeit.
Die Auskunft beim Beistand oder KM verlangen?
Wie formuliere ich am besten?
"Mir ist bekannt, dass das Kind ab xx mit seiner betrieblichen Ausbildung beginnt. Ich bitte Sie dieses bei der Unterhaltszahlung ab xx zu berücksichtigen. Desweiteres benötige ich bis zum xx (3 Wochenfrist) die Angaben zu Höhe der Ausbildungsvergütung sowie Einmalzahlungen während der Ausbildung (oder gleich die Kopie des Ausbildungsvertrages anfordern)."
Vermute mal schon jetzt anschreiben, wenn es solange mit der Berechnung dauert, sind die Weihnachten noch am rechnen.
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#8
Kündige an, die Unterhaltszahlungen einzustellen ab Zeitpunkt XX, weil du davon ausgehst dass das Einkommen bedarfsdeckend sein wird - wenn die Beistandschaft sich mehr Zeit läßt bei der Auskunft als man dir seinerzeit eingeräumt hat. Wie lange war das nochmal? Im gleichen Zeitraum muss die Tante vom Jugendamt ihrerseits in der Lage sein, Auskunft zu erteilen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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