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Kind wird Volljährig ohne Schulabschluss und arbeitssuchend
#1
Hallo liebe Gemeinde,

nach 13 endlosen Jahren wird mein Kind im Juli 18 Jahre. Kann ich für diesen Monat den Unterhalt anteilg der Tage nach zahlen?
Also wenn das Kind am 23. Juli Geburtstag hat das Geld bis zu dem Tag überwiesen?
Ich hab das mal vor langer Zeit irgendwo gelesen, dass das möglich ist, weiß ab nicht ob das noch zulässig ist.

Des Weiteren wird das Kind die Schule ohne Abschluß verlassen und anschließend ab dem 1.8. arbeitslos sein.
Das Kind ist bereits beim Jobcenter über die Mutter (Bedarfsgemeinschaft? Heißt das noch so?) bekannt.
Bekommt das Kind dann Bürgergeld auf das eigene Konto ausbezahlt?

Was kommt da auf mich zu? Wird das JA oder das JC bei mir vorstellig? Bisher ist noch nichts eingetroffen.
Hat da jemand Erfahrungen? Muss ich auf irgendetwas achten oder kann ich mich entspannt zurücklehnen?
Ich würde halt für den August kein Unterhalt mehr überweisen. Ein Titel besteht auch nicht.
Das Jobcenter hat wohl auch schon angekündigt, dass es ab August kein Kindergeld mehr gibt.

Grüße
Krösus
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#2
Wenn ein unbefristeter Titel besteht, gilt der weiter. Zahlen bis Titel weg.
Andernfalls (so ist es bei dir wohl) zahlst du am 1. Juli den Unterhalt für Juli und zwar nur die Tage bis zum Geburtstag ODER bis zum offiziellen Schulendedatum, je nach dem was später eintritt.

Ein arbeitsloses Kind, das sonst nichts tut hat keinen Unterhaltsanspruch. Der lebt erst wieder mit einer Ausbildung auf. Wohin Sozialleistungen gehen, weiss ich nicht, das spielt für den Unterhalt keine Rolle.
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#3
Hallo Leute,

hab jetzt für Juli anteilg Unterhalt an die Mutter gezahlt und ab den Geburtstag bis Monatsende auf das Konto des dann volljährigen Kindes überwiesen.
Jetzt ist das Geschrei auf Seiten der Mutter groß. Das JC meint wohl ich muss alles für Monat Juli auf das Konto der Mutter zahlen. Die vom JC wollen mich wohl anrufen.
Hab ich da alles richtig gemacht? Ich denke doch, oder?
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#4
Schuldberfreiende Zahlungen gehen immer an den Unterhaltsgläubiger. Bis zum Tag des 18. Geburtstages kann das sein Vertreter sein - hier die Mutter. Danach nicht mehr. Wenn das Tschoptsenter anrufen will, sollen sie anrufen. Dann kannste hier nachfragen, ob ihre Argumente für anderes Verhalten etwas wert sind.
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#5
Habe folgendes gefunden:
Zitat: Zur Frage des Unterhalts im Monat der Volljährigkeit gibt es keine klare Regelung mit der Folge, daß im wesentlichen 2 Auffassungen vertreten werden:
Einmal wird unter Hinweis auf die Fälligkeit zum Monatsersten im voraus - und zu diesem Zietpunkt ist das Kind ja noch nicht 18 - weiterhin eine Unterhaltspflicht in der bisherigen Höhe angenommen.
Andere wiederum berechnen den Unterhalt anteilig taggenau (also z.B. Geburtstag am 15. des Monats, 50% des bisherigen Unterhalts und für die 2. Monatshälfte dann ebenfalls 50% des Volljährigenunterhalts, falls noch eine Unterhaltsverpflichtung besteht).
Angesichts dieser keineswegs gesichterten Aussichten sollte also überlegt werden, ob eine juristische Auseinandersetzung mit der Kindesmutter um diese Frage angesichts des relativ geringen Betrages in einem vernünftigen Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten steht. Es ist daher meist sinnvoller für den Monat der Volljährigkeit noch einmal den alten Unterhaltsbetrag zu zahlen.
https://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de...ige_Kinder

Ich glaube aber nicht, dass jemand deswegen eine juristische Auseinandersetzung anfängt.
Das Geld wurde ja (insgesamt) komplett gezahlt.
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#6
Der Streitwert ist viel zu niedrig, dass sich ein Anwalt darum reisst, sowas zu vertreten. Denn ab 18 gibts keine Beistandschaft mehr, das muss der Berechtigte selber zahlen. Und per Verfahrenskostenhilfe muss er erstmal durch die juristische Vorprüfung. Aussichtslos.

Ich sehe das auch völlig anders wie dieser Anwalt. Wenn ich auch nur einen Cent an Unterhalt sparen kann, dann mach ich das. Mit allen Mitteln. Der gesamte Scheiss-Staat, die Ex, die Helferindustrie alle tun nichts anders wie mir das Maximum abzupressen oder zu stehlen, auch über jede rechtliche und ethische Legalität hinaus wenn sie Chancen sehen, damit durchzukommen. Es herrscht der totale Krieg gegen Väter. Und da rät mir einer dieser Kriegswinnler, die Jurist, ist solle doch fünf gerade sein lassen und grossmütig extra was zahlen? Der soll sich doch selber verarschen.

Ausserdem nervt es, dass bei solchen Fragen Google ausschliesslich seitenweise SEO-verstärkte Anwaltsseiten bringt. Was für verkommene, zerstörerische Geldsäcke.
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