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Getrennt von Ehefrau- wie geht’s weiter ?
#1
Hallo,
Meine Situation:
wir haben uns vor 2 Wochen mit meiner Frau räumlich getrennt. Vor 2 Wochen bin ich ausgezogen (zu meiner Schwester, erstmals mietfrei) und habe mich umgemeldet.
Fakten:
Der Mietvertrag der Wohnung sowie das Bankkonto laufen auf uns beide. Meine Frau und Sohn wohnen (noch) in der Wohnung. Sie will aus der jetzigen Wohnung ausziehen und sucht sich eine Wohnung.
Meine Frau arbeitet in Vollzeit und verdient mehr als ich. Mein Sohn (wird im Juli 18) macht eine Ausbildung. Ich arbeite in Teilzeit und bin schwerbehindert und besitze Steuerklasse 5.

Wir warten auf einen Termin vom Vermieter, um ihn von der Trennung in Kenntnis zu setzen.
Montag wird unser Gemeinschaftskonto gekündigt und zwei einzelne Konten werden eröffnet.

Meine Fragen:

Muss ich alle Kosten der Wohnung(Miete, Strom, Internetanschluss, GEZ etc. zur Hälfte zur Hälfte zahlen, auch wenn ich seit 2 Wochen nicht darin lebe? Wer regelt sowas? Oder regelt man das unter sich? 
Ich verdiene netto 850€. Wenn ich die Kosten zur Hälfte zahle bleibt mir nicht viel über.
Sollte ich deshalb einen Antrag auf Bürgergeld stellen ? Sie verdient das doppelte von mir. Ich würde  höchstwahrscheinlich Trennungsunterhalt bekommen. Ist Bürgergeld vorrangig oder Trennungsunterhalt? Muss ich das Trennungsunterhaltes beantragen oder können wir beide uns über die Höhe des Trennungsunterhaltes selber entscheiden ? Wenn ja, reicht eine schriftliche Abmachung zwischen uns dann aus? Was passiert mit dem gemeinsamen Pkw?
Vielen Dank im Voraus.
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#2
So wie ich das interpretiere, ist zunächst mal deine Frau dir gegenüber unterhaltspflichtig - Trennungsunterhalt, wobei der Trennungsunterhalt vorrangig ist. Erst, wenn deine Frau nicht genug verdient um dir den Trennungsunterhalt zahlen zu können, kommt aufstockendes Bürgergeld in Frage - aber darum muss sich deine Frau kümmern. Der gemeinsame PKW fällt irgendwann unter die Regelung des Zugewinns, das aber erst mit der Scheidung, und bis dahin ist es noch weit.
Den Trennungsunterhalt mußt du bzw. dein Anwalt beantragen bei deiner Frau. Einen Anwalt brauchst du sowieso, es herrscht Anwaltspflicht in Familienrechtssachen.
Die Kosten der Wohnung sind jedem seine eigene Sache.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich würde mich anwaltlich beraten lassen, nur fehlt mir das Geld.
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#4
Spätestens nach dem Trennungsjahr und dann eingereichtem Scheidungsantrag = Anwaltspflicht. Kanzlei suchen, die auf Verfahrenskostenhilfe arbeitet. Dürfte kein allzu großes Problem sein und bei Deinen Einkommensverhältnissen genehmigt werden.

Was die Wohnung angeht, zählt der Inhalt des Mietvertrages. Der Vermieter kann sich an beide Mietparteien halten - so sie im vertrag stehen. Da Du nicht mehr dort wohnst, Deine ex-Frau aber sehr wohl, wäre es gut, wenn sie natürlich die Miete auch zahlt. Tut sie das nicht und fordert Dich der Vermieter zur Zahlung auf, solltest du den Anwalt fragen, ob und inwiefern Du die Ex-Frau im Innenverhältnis zum Ausgleich verpflichten kannst. Bei Deinem Einkommen, kannst Du aber gleich auf Zahlungsunfähigkeit verweisen. Da ist nichts pfändbar.

Trennungsunterhalt muss verlangt werden sonst kommt keiner. Rückwirkend nur ab Verlangen möglich. Für den Anwalt eine Standardsache.

Kind ist schon 18. Das ist gut und für Dich unterhaltstechnisch somit auch kein Problem.

Streit wegen eines Autos lohnt sich nicht über Anwälte. Das geht sehr schnell, dass das Salär der Juristen den Wert des Autos übersteigt. Wahrscheinlich fährt Deine ex damit zur Arbeit? Ist das Auto auf Dich angemeldet? Auf dich versichert? Von Dir/Euch finanziert? Im Familienrecht richtet man sich oft nicht einmal nach dem eingetragenen Besitzer. Auch hier kann ein Richter mal so mal so entscheiden, wem die Kiste zugeschlagen wird. Versuche hier, eine Lösung untereinander zu finden.

Internet, GEZ usw. von Dir aus kündigen. Du bist nicht mehr in der Wohnung. Also zahlt die Party der, der drin ist. Bei solchen Dingen muss man selbst aktiv werden und das schnell.

Die Sache mit den getrennten Konten ist gut und wichtig.

Spätestens wenn bei Dir wieder Miete anfällt, weil du sicher nicht ewig bei der Schwester bleiben kannst, solltest Du aufstockendes Bürgergeld beantragen.
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#5
Zu den aktuellen Sachen ist schon alles gesagt. Und später wegen Unterhalt: Wie lange warst du verheiratet? Ist deine Behinderung während der Ehe eingetreten?
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#6
Seit knapp 20 Jahren sind wir verheiratet. Die Behinderung trat während der Ehe auf.
Von einem gemeinsamen Freund habe ich mitbekommen, dass meiner Frau geraten wird baldmöglichst einen Kredit aufzunehmen und mit dem Geld ein eigenes Auto zu kaufen und einen zweiten Kredit um die zukünftige Wohnung einzurichten. Hintergrund sei der Gedanke, dass sie mir aufgrund der Kredite weniger Trennungsunterhalt zahlen muss. Zahlt man weniger Unterhalt, wenn man verschuldet ist? Das ist Neuland für mich. Und wegen Schulden. Wir haben private Schulden beim Bekannten, welches wir bisher monatlich beglichen haben. Muss ich diese Schulden irgendwo mit angeben?
Viele ?
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#7
Moin.
Ich gebe mal meine meinung dazu.
1. Anwalt beauftragen natürlich nur mit PKB.
2. Sofort Antrag also Montag auf Trennungsunterhalt an die Ex stellen.
3. Bürgergeld Antrag stellen auch am Montag um die Ex unter druck zu stellen.
4. Eigene Wohnung suchen 1/1.5 Zimmer Wohnung ca.600 Euro.
5. Tennung/ Scheidung in die länge ziehen.
6. Versuchen wegen langer Ehe und Eheprägende Behinderung lebenslanger Unterhalt...
Mfg
Wunder
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#8
Hi,
Vielen Dank für deine Antwort. Ich weiß nicht ob es zur Scheidung kommt.
Reicht ein Antrag auf Beratungsschein beim Amtsgericht für eine erste anwaltliche Beratung bezüglich Trennung nicht aus ? Muss es gleich ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe sein? Kann man nicht beides (Beratungsschein und Verf.k.hilfe unterschiedlich beantragen?

Was ist wenn ich mit der Beratung des Anwalts (z. Bsp. Anwalt hört kaum zu, ist desinteressiert) unzufrieden bin? Gibt es den Beratungsschein je Fall einmalig?
Viele Grüße
Falls ich später Verfahrenskostenhilfe beantragen sollte, muss es derselbe Anwalt sein, bei dem ich mich wegen der Trennung beraten lassen habe (per Beratungsschein)
Viele Grüße
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#9
Das kann dir P am besten sagen mit der Geschichte mit dem Anwalt und den Schein.

Je nach Bundesland kann es unterschiede geben.
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#10
(30-06-2024, 14:31)hilfesuchender68 schrieb: Ich weiß nicht ob es zur Scheidung kommt.

Natürlich kommt es zur Scheidung, wenn du die Scheidung einreichst.

Manchmal reicht auch der Anwalt die nötigen Unterlagen für deine Verfahrenskostenhilfe ein. Du gehst dann zuerst zum Anwalt. Frag ihn, ob er das macht. Wenn nicht, marschierst du ins Amtsgericht in die Rechtsantragsstelle. Die formulieren den Antrag für dich. In manchen Amtsgerichten läuft das auch anders, aber das erfährst du schon.

Zitat:Was ist wenn ich mit der Beratung des Anwalts (z. Bsp. Anwalt hört kaum zu, ist desinteressiert) unzufrieden bin? Gibt es den Beratungsschein je Fall einmalig?

Das ist dann ein Problem. Ein häufiges. Denn die Verfahrenskostenhilfe wird nur für einen bestimmten Anwalt bewilligt. Für einen anderen Anwalt muss sie neu bewilligt werden. Schwierig bis unmöglich.
Die Anwälte wissen das und sie bekommen auch weniger Geld, wenn die Verfahrenskostenhilfemandate übernehmen. Entsprechend unengagiert sind sie. Dagegen gibt es kein Rezept.
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#11
Moin,

ist die Trennung einvernehmlich oder gibt´s Stress?
Im ersten Fall lassen sich natürlich die Kosten für beide Seiten gering halten ....
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#12
Man muss jedenfalls immer mit dem grössten Stress rechnen. Die Gegenseite hat ja auch schon die Scharfmacher um sich geschart.
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#13
@DrNewton
Dachte ich zumindest. Ich weiß nicht was in ihr vorgeht.

@p__
Wir reden noch Nicht über Scheidung. Mit der Zeit werden wir uns dann entscheiden müssen. Ist das möglich während der Trennung Kredit aufzunehmen um das Einkommen zu schmälern?
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#14
(01-07-2024, 23:08)hilfesuchender68 schrieb: en noch Nicht über Scheidung. Mit der Zeit werden wir uns dann entscheiden müssen. Ist das möglich während der Trennung Kredit aufzunehmen um das Einkommen zu schmälern?

Das nur schwer möglich und klappt meistens nicht.
Bedenke aber, dass auch in der Trennungszeit die Ehe weiter läuft. Eine lange Trennungszeit bedeutet auch, dass man dem oder der Ex sehr viele Möglichkeiten gibt, in aller Ruhe sich (auf deine Kosten) auf die Scheidung hinzuoptimieren. Nicht mit Krediten, aber mit anderen Lebensentscheidungen, mit viel Zeit für "Werte verschwinden lassen".
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#15
Meine Ex ist explodiert , als ich ihr erzählt habe, dass das Jobcenter angerufen und gesagt hätte das falls es für mich Trennungsunterhalt geben sollte dieses Vorrang zum Bürgergeld hat. Und auf Trennungsunterhalt könne ich nicht freiwillig verzichten. Das wars dann mit der „Ex im Guten verbleiben” ?
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#16
(02-07-2024, 01:07)hilfesuchender68 schrieb: Meine Ex ist explodiert , als ich ihr erzählt habe, dass das Jobcenter angerufen und gesagt hätte das falls es für mich Trennungsunterhalt geben sollte dieses Vorrang zum Bürgergeld hat.  Und auf Trennungsunterhalt könne ich nicht freiwillig verzichten.  Das wars dann mit der „Ex im Guten verbleiben” ?


Du solltest Dir dringend das Trennungs FAQ durchlesen und solche Gespräche vermeiden. 

Du hast nichts dabei gewonnen, wenn die Gegenseite deinen Plan kennt. 

https://trennungsfaq.com/
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