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Ehegattenunterhalt - wie viele Jahre steuerlich absetzbar?
#1
Hallo zusammen,

war längere Zeit nicht aktiv im Forum, habe aber viel mitgelesen  Big Grin

Eine kurze Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ehegatten- bzw. Betreuungsunterhalt als außergewöhliche Belastung (nicht Sonderausgabe!) in der all-jährlichen EkSt-Erklärung.

Wie viele Jahre akzeptiert das Finanzamt diese Unterhaltszahlung zur Unterstützung der Ex-Ehegattin?

Wenn die Ehe z.B. nur 7 Jahre dauerte, und man bezahlt 50 Jahre lang Unterhalt, könnte dies einerseits verdächtig und unglaubwürdig aussehen, andererseits ist Unterhalt ja gesetzlich zeitlich nicht begrenzt und kann lebenslänglich laufen.

Solange die Unterhaltszahlungen als Überweisungen erfolgten und dies per Kontoauszug belegbar ist, dürfte es keinerlei Zweifel geben dürfen.

Unterhaltsvereinbarungen müssen ja auch nicht gerichtlich erfolgen, sind auch ohne Titel steuerrechtlich wirksam.

Wofür die Ex ihren Unterhalt genau verwendet, ist ja ebenfalls nicht zu belegen, sie kann über diese Einnahmen selbst frei verfügen, also theoretisch auch z.B. dem Ex etwas davon schenken oder bezahlen? Den Unterhaltszahler ab und an einladen ist nicht verboten. Wink 

Habe ich etwas übersehen?

Grüße  Cool
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